Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Heinold, wenn Sie hier die Historie des Nichtraucherschutzes, der ganz groß von den Grünen ausgegangen sei, erzählen, dann sollten Sie der Vollständigkeit halber erwähnen, dass die FDPFraktion einen ganz konsequenten Gesetzentwurf zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens eingebracht hat.
- Von wegen zwei Jahre später! - Der einzige Unterschied, über den wir uns, wenn es sein muss, mit Ihnen noch ein weiteres halbes Jahr streiten, besteht darin, dass wir sagen: Ein gastronomischer Betrieb ist kein öffentlicher Raum in dem Sinn, wie ein Finanzamt, ein Krankenhaus, eine Kindertagesstätte oder eine Schule ein öffentlicher Raum ist. Ein gastronomischer Betrieb gehört einem Unternehmer, der selbst entscheiden können muss, ob und welches Angebot er seinen Gästen darbietet und ob die Gäste dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen.
Frau Heinold, tun Sie doch nicht so, als ob die ganzen Gastronomen alle blöder wären als die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wenn die merken, dass sie mehr Umsatz machen, weil sie in ihren Betrieben ein Angebot für Nichtraucher vorhalten, weil dort nicht mehr geraucht wird, dann wären die doch mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn sie genau dieses Angebot nicht schaffen würden, wenn sie mehr Umsatz machen.
- Frau Heinold, Sie wollen allen Menschen bis ins kleinste Detail erklären, was sie zu tun und wie sie zu leben haben. Genau dagegen verwahren wir uns. Ich finde es unredlich, an der Stelle so zu tun, als ob es Ihnen nur um den Schutz von Mitarbeitern und kleinen Kindern ginge. Dann müssten Sie auch das Rauchen in den elterlichen Wohnungen verbieten, in denen kleine Kinder groß werden, denn dort halten sie sich länger auf als in einer Einraumkneipe.
(Vereinzelter Beifall bei FDP und CDU - Wolfgang Kubicki [FDP]: Die dürfen keine Kinder mehr kriegen!)
Frau Heinold, tun Sie doch nicht so, als ob jeder in dem Haus dafür sorgen wollte, dass Gastwirte selbst entscheiden können, welches Angebot sie ihren Gästen machen, als ob die Volksgesundheit der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner Schaden nehmen würde. Das ist ein so albernes Argument, dass es eigentlich schon wieder richtig ist, wenn mein Fraktionsvorsitzender mir sagt, ich solle mich darüber nicht aufregen.
Gucken wir einmal, wohin die Mehrheit in diesem Haus geht! Wenn Sie das Volk wirklich erziehen wollen, erwarte ich von Ihnen demnächst eine Initiative, dass am Ende der Landtagssitzung kein Glas Wein mehr getrunken werden darf, dass kein Handy mehr benutzt werden darf, dass möglicherweise in Diskotheken die Musik verboten wird oder dass Menschen ab einem bestimmten Körpergewicht im Verhältnis zur Körpergröße nicht mehr Kaffee und Kuchen zu sich nehmen dürfen.
Herr Präsident, da gucke ich nicht nur auf Ekki Klug, sondern auch auf Wolfgang Baasch. Ich will nämlich, dass die weiterhin ihren Kuchen essen können.
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Peter Eichstädt das Wort.
Nachdem wir jetzt auch noch ein bisschen in den persönlichen Bereich vorgedrungen sind, möchte ich ein paar Anmerkungen machen, auch wenn es vielleicht nicht ganz angemessen ist, denn es ist ja ganz nett, wie sich die Oppositionsfraktionen hier gegenseitig die Argumente um die Ohren hauen. Da sollte man sich vielleicht gar nicht einmischen. Aber nachdem es dem Vorsitzenden der FDP nicht gelungen ist, Herrn Garg zurückzuhalten, nach vorn zu kommen, möchte auch ich noch etwas sagen.
Herr Garg, bei Ihrer Argumentation hat man manchmal den Eindruck, als ob wir im Landtag über ein Eckkneipenrauchgesetz diskutierten. Wir dürfen doch nicht vergessen, dass wir ein Gesetz gemacht haben, das Nichtraucherschutz in vielen Bereichen sichert. Bei den Eckkneipen reden wir über einen Anteil von 10 %, in den anderen Teilen waren wir uns doch einig.
Kollegin Heinold, diese Einigkeit sollte doch so weit reichen, dass man jetzt nicht auf so plumpe und billige Art und Weise versucht, das Thema Nichtraucherschutz für sich zu reklamieren.
Das sind doch nicht Sie gewesen! Sie blicken ja immer nur nach vorn, drehen Sie sich einmal um, und zählen Sie durch, wie viele Abgeordnete Sie haben! Sie werden das doch nicht mit fünf Abgeordneten durchgesetzt haben.
- Vier, ja, es sind nie alle da. Ich muss mal wieder nachzählen. - Da haben doch auch andere mitgemacht und mitgewirkt, die sich nicht hier hinstellen und sagen: Ich war’s. Darum geht es doch überhaupt nicht.
- Ja, ich sehe Sie hier noch sitzen mit Ihren tollen T-Shirts. Wenn Sie das als Initiative bezeichnen, bin ich gern bereit zu sagen: Da waren Sie die Ersten und die Einzigen. Ich neide Ihnen diesen Sieg aber auch nicht.
Ich möchte noch einmal betonen: Wir haben hier einen Punkt zu regeln, der jetzt geregelt wird, wo uns das Bundesverfassungsgericht einen Weg vorgewiesen hat. Auch ich bin nicht nur glücklich mit dem, was da gesagt worden ist. Aber wir haben jetzt eine Orientierung.
Nun so zu tun, als ob alle Leute vorher gewusst hätten, dass das Bundesverfassungsgericht so entscheidet, finde ich nicht fair. Es hat immerhin zwei Richter gegeben, die eine andere Auffassung vertreten haben. Auch das darf man nicht vergessen.
Ich glaube, es hat uns bei diesem schwierigen Thema auch nicht geschadet, dass Nichtraucherschutz plötzlich auch in der Öffentlichkeit ganz anders dis
kutiert und wahrgenommen wurde, dass wir hierzu eine öffentliche Diskussion hatten, die hochgradig sensibilisiert hat.
Ich glaube, es ist bisher noch nicht dagewesen, dass ein Verfassungsgerichtsurteil um 10 Uhr morgens gleich auf zwei Kanälen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks übertragen worden ist. Das zeigt, dass sich die Menschen mit diesem Thema beschäftigt haben. Aber wir haben sie bundesweit mit diesem Thema und der Diskussion hierüber auch ein Stück weit mitgenommen. Das war vielleicht auch notwendig. Wir werden die Dinge jetzt regeln, und vielleicht schaffen wir es dann ja auch, es bei den letzten 10 % etwas einvernehmlicher zu regeln.
Ich denke, die Zeit des Streites ist nun vorbei. Lassen Sie uns die Angelegenheit nun gemeinsam in Ordnung bringen!
Für die Landesregierung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Dr. Gitta Trauernicht, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Debatten, die wir in diesem und im vergangenen Jahr bereits hatten, möchte ich vorweg eines sagen: Anlass für die erforderliche Neuregelung der Nichtraucherschutzgesetze in den Ländern, auch bei uns in Schleswig-Holstein, ist nicht, dass das Verfassungsgericht im Nichtraucherschutz eine unbotmäßige Volkserziehung gesehen hätte. Das ist ganz wichtig.
Im Gegenteil: Das Gericht hat einen ausnahmslosen Nichtraucherschutz in Gaststätten explizit für zulässig erklärt und dessen hohe gesundheitspolitische Bedeutung auch verfassungsrechtlich unterstrichen. Das war nicht immer allen so klar, und deswegen begrüße ich dieses Urteil an dieser Stelle auch ausdrücklich.
Ohne Häme kann man feststellen, dass es erst die Ausnahmeregelungen waren, die der Bewertung des Verfassungsgerichts zufolge den Konflikt mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz verursacht haben.
Ich habe nun am vergangenen Freitag meine Länderkolleginnen und -kollegen und die Bundesgesundheitsministerin zu einem Gespräch eingeladen, um die Chancen für eine einheitliche Regelung auszuloten. Eines war ganz offensichtlich: Obwohl die Diskussion neu in den meisten Ländern noch nicht beendet sind, lässt sich sagen, dass es in keinem der anwesenden Länder ein vollständiges Rauchverbot geben wird. Das Gespräch war aber dennoch überaus wichtig und hilfreich. Denn es zeichnete sich ab, dass es unter Umständen doch zu unterschiedlichen Auslegungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils im Einzelnen gekommen wäre, und das wäre den Menschen in der Tat nicht verständlich zu machen. Es wäre nicht zu vermitteln, dass 75 m2 in einem Land etwas anderes sein sollen als dieselbe Fläche in einem anderen Land und dass eine zubereitete Speise unterschiedlich definiert wird. Insofern gab es hier Abstimmungsbedarf, und daher war diese Veranstaltung auch ausgesprochen erfolgreich.
Lassen Sie mich zunächst auf die nun vorliegenden Gesetzentwürfe eingehen. Grüne und FDP haben nun Gesetzentwürfe für eine Novellierung vorgelegt. Für beide Entwürfe spricht ohne Frage, dass sie mögliche Schlussfolgerungen aus dem Karlsruher Urteil vom 29. Juli ziehen. Dennoch sage ich ganz klar und deutlich - und das ist hier auch schon Ausdruck gekommen -: Es bestehen Bedenken gegen beide Ansätze.
Zunächst zum Gesetzentwurf der FDP! Sie haben sich auf die sogenannte „getränkegeprägte Kleingastronomie“ bezogen. Man muss dabei jedoch eindeutig bestimmen, welche Gaststätten als klein zu bezeichnen sind. Ich meine in Übereinstimmung mit der großen Mehrzahl meiner Kolleginnen aus den anderen Bundesländern, dass es für den Nichtraucherschutz nicht hilfreich ist, die Gaststättenfläche anders zu definieren, als dies bereits jetzt im Gaststättenrecht der Fall ist. Genau das tun Sie aber mit Ihrem Entwurf. Das würde bedeuten, dass es gelinde gesagt - sonderbar wäre, dass die Gaststättenfläche wächst oder aber schrumpft, je nachdem, wie man die Tische und Stühle jeweils aufstellt. Insofern muss die Gaststättenfläche so definiert werden, dass das genaue Ausmaß ihrer Fläche auch überprüfbar ist.
Im Übrigen, kann man sagen, haben Sie das Bundesverfassungsgerichtsurteil eins zu eins umgesetzt; keine Frage. Aber Sie haben sich dabei auf die Regelung der DEHOGA bezogen, und diese bezieht sich auf einen Gastflächenbereich ohne Theke. Je nachdem, wie die Theke aufgebaut ist, würden sich
die 75 m2 jeweils anders darstellen. Wir haben dies sehr genau geklärt, und es ist daher vernünftig, sich am Gaststättenrecht zu orientieren.