Zur Erinnerung: Bis zur Einführung des DRGFallpauschalen-Systems wurden stationäre Krankenhausleistungen weitestgehend über tagesbezogene Pflegesätze vergütet. Die Berechnung erfolgte unabhängig davon, wie hoch der Behandlungsaufwand für die einzelnen Patienten oder den Patienten tatsächlich war. Die Vergütung war somit nicht leistungsgerecht und hat den Krankenhäusern darüber hinaus einen Anreiz gegeben, die Patienten über das medizinisch notwendige Maß hinaus im Krankenhaus zu behalten.
Durch die Einführung des DRG-FallpauschalenSystems kann die Mittelverteilung im Bereich der Krankenhäuser transparenter und vor allem leistungsorientierter erfolgen. Außerdem erhält das einzelne Krankenhaus klare Orientierungswerte für wirtschaftliches Handeln. Schon wenige Jahre nach Beginn der DRG-Einführung ist eine Verkürzung der Verweildauer und eine positive Entwicklung hin zu einer wirtschaftlicheren stationären Versorgung zu beobachten. Diese Tendenz setzt sich fort.
Wir wissen, Schleswig-Holstein hat seit 1998 nicht nur die geringsten Krankenhauskapazitäten, unsere 102 Kliniken haben auch die geringsten durchschnittlichen Fallkosten in den elf alten Bundesländern. Das bedeutet, die Kliniken in SchleswigHolstein gehören zu den wirtschaftlichsten und effizientesten Kliniken in Deutschland.
Bereits im Jahr 2001, zum Beginn der Umstellungsphase, hat das Sozialministerium nicht nur darauf hingewiesen, dass mit diesem neuen Abrechnungssystem die Weichen für die Zukunft richtig gestellt werden, sondern dass auch darauf geachtet werden muss, dass hinsichtlich der Ausgestaltung des Preissystems im bundesweiten Vergleich keine Schieflagen entstehen dürfen. Ziel sollte es sein, dass an allen deutschen Krankenhäusern für gleiche Leistungen auch gleiche Preise abgerechnet werden. Es darf keine regionalen Unterschiede geben.
Die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein haben ihre Strukturen bereits seit vielen Jahren betriebswirtschaftlich neu ausgerichtet. Dies hat zur Folge, dass die jeweiligen Basisfallwerte der einzelnen Krankenhäuser im Durchschnitt geringer waren als im bundesweiten Vergleich mit Krankenhäusern, die zum Teil sehr unwirtschaftlich arbeiteten.
Bereits 2001 hat die damalige Sozialminister Heide Moser in einem Schreiben an die Bundesgesundheitsministerin darauf hingewiesen, dass die Kliniken in Schleswig-Holstein gegenüber dem Bundesdurchschnitt um circa 300 Millionen DM benachteiligt werden.
Sie hat in ihrem Schreiben auch klargestellt, dass es nach Ablauf der Konvergenzphase 2006, die ja jetzt auf 2009 verlängert wurde, darum gehen muss, in einem künftig transparenten Preissystem Irritationen in der Bevölkerung darüber vorzusorgen, dass es im Ländervergleich unterschiedliche Wertigkeiten bei der Versorgung mit Krankenhausleistungen geben wird. Deshalb appellierte sie - ich zitiere -, „gesetzlich verbindlichen Grundlagen für ein letztlich bundeseinheitlich bewertetes Preisgefüge zu schaffen, um so sicherzustellen, dass dem Prinzip Genüge getan wird, wonach für gleiche Leistungen unter vergleichbaren Rahmenbedingungen auch gleiche Preise gelten müssen“. Dieser Ungleichheit, die auch dem Referentenentwurf zur Fallpauschalenverordnung 2005 durch das Bundesgesundheitsministerium von Ende März zu entnehmen ist, gilt es zu begegnen.
Wir begrüßen deshalb die angekündigte Bundesratsinitiative der Landesregierung und wir fordern die Landesregierung auf, im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz tätig und initiativ zu werden und dabei die Gespräche mit den Beteiligten - insbesondere mit den Krankenhausdirektoren; die Kollegin Sassen hat darauf hingewiesen - mit einzubeziehen, damit die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser durch die Neuregelung nicht benachteiligt werden, sondern ihre betriebswirtschaftliche Vorteile auch in
Ich danke der Kollegin Jutta Schümann und erteile dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg für die Fraktion der FDP das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Schümann, ich bin Ihnen für den zweiten Teil Ihrer Rede ausgesprochen dankbar. Man hätte den Antrag von Grünen, SSW und FDP fast nicht besser begründen können. Für Ihre Zustimmung möchte ich Ihnen meinen ganz herzlichen Dank aussprechen.
Der erste Teil Ihrer Rede ging in dieselbe Richtung wie die Rede der Kollegin Sassen. Dazu muss ich sagen: Erstens. Nach dem Stand von heute, 2. September 2005, 16 Uhr, liegt beim Deutschen Bundesrat keine Initiative irgendeiner Landesregierung vor, ein zweites Konvergenzverfahren in die Konvergenzphase einzuführen. Wenn sie auf dem Weg ist, dann ist es gut; das mag sein. Sie liegt aber noch nicht vor. Deswegen zu suggerieren - das haben Sie heute hier nicht getan -, das alles sei schon in trockenen Tüchern, ist nicht ganz richtig.
Zweitens. Ganz besonders schön finde ich auch die Äußerung des Staatssekretärs aus dem Wissenschaftsministerium. Es mag sein, dass eine Bundesratsinitiative gegen die Ungleichgewichte, die es möglicherweise bei den Relativgewichten für das UKSH gibt, die es im Übrigen aber auch für andere Universitätsklinika und für andere Häuser der Maximalversorgung gibt, vorbereitet wird. Wenn Sie aber eine solche Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht haben, dann haben Sie das grundsätzliche Problem der schleswig-holsteinischen Krankenhäuser mitnichten gelöst, denn es geht um einen ganz anderen Tatbestand, den wir in unserem Antrag auf den Weg bringen.
Das müssen wir noch entsprechend ausdiskutieren. Wollen Sie eine Lex UKSH oder eine Lex Maximalversorgung oder wollen Sie grundsätzlich etwas für
Liebe Frau Schümann, Sie haben es gesagt. Seit 1998 hat Schleswig-Holstein die niedrigsten Kapazitäten, und zwar übrigens schon bevor das DRG-System eingeführt wurde. Es gibt hier 5,8 Betten pro 1.000 Einwohner. Zum Vergleich: Im Bundesdurchschnitt sind es mittlerweile 6,57 Betten. Das sind die geringsten durchschnittlichen Fallkosten und wir werden aufgrund der demographischen Entwicklung in Schleswig-Holstein mit steigenden Fallzahlen rechnen müssen. Genau für diese Leistung erhalten unsere Krankenhäuser einen Basisfallwert von 2.649,63 €. Ich spreche dabei von den Krankenhäusern und nicht von der Universitätsklinik. Der Basisfallwert in Berlin liegt um 436,18 € höher und in Hamburg ist er noch um 321,10 € höher als bei uns. Die Kollegin Heinold hat es dargestellt: Das heißt, dass unsere wirtschaftlich arbeitenden Krankenhäuser dafür bestraft werden, dass sie ganz besonders wirtschaftlich sind.
Für die gleiche medizinische Leistung bei gleichem Schweregrad und bei gleichem Relativgewicht erhalten die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser weniger Geld als die Krankenhäuser in den anderen Bundesländern. Das führt zu dem paradoxen Ergebnis, dass ein und dieselbe Krankenhausleistung bei gleichem Schweregrad und bei gleichem Relativgewicht beispielsweise in Berlin um 436,18 € höher abgerechnet wird als in Schleswig-Holstein. Deshalb fürchten jedenfalls die antragstellenden Fraktionen - wie ich finde - zu Recht, dass unsere Krankenhäuser nach erfolgter budgetneutraler Umsetzung des Vergütungssystems ab 2003 auch in Zukunft mit einem vergleichsweise niedrigen Basisfallwert auskommen müssen. Andere unwirtschaftlichere Krankenhäuser aus anderen Bundesländern, die entsprechend höhere Basisfallwerte anerkannt und finanziert bekommen, können hingegen - gerade bei fortdauernder Budgetdeckelung und Mengenbegrenzung - Potenziale erwirtschaften, die unsere am unteren Limit fahrenden Häuser nicht mehr aufweisen. Das hat überhaupt nichts mit Wettbewerb zu tun, sondern das hat nur noch etwas mit Wettbewerbsverzerrung zu tun.
Derartigen Verwerfungen kann man nicht durch eine Veränderung an den Relativgewichten begegnen. Das wäre möglicherweise ein Weg, wenn man eine Lex UKSH auf den Weg bringen sollte. Vielmehr kann
man diesen nur durch einen einheitlichen Basisfallwert begegnen, der dann für alle Bundesländer gilt.
Wie können diese Verwerfungen gestoppt werden, ohne die öffentlichen Haushalte, die Wirtschaft und die Beitragszahler zusätzlich zu belasten? Unser Weg dazu ist, die jetzt vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2009 geltende so genannte Konvergenzphase zu nutzen. Bisher sollen in dieser Konvergenzphase die heute noch unterschiedlich hohen Krankenhausbudgets stufenweise an ein einheitliches Preisniveau auf der jeweiligen Landesebene herangeführt werden. Anstatt sich aber erst einem von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Landesbasisfallwert anzunähern, soll nach unseren Vorstellungen bereits diese Konvergenzphase dazu genutzt werden, sich einem bundeseinheitlichen Basisfallwert anzunähern.
Wir schieben in der Konvergenzphase, wie sie § 17 b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes festgeschrieben hat, eine zweite Konvergenzphase ein, statt zwei Konvergenzphasen hintereinander zu schalten. Die erste Phase ist also die Annäherung an einen Landesbasisfallwert. Die zweite Phase ist die Annäherung an einen Bundesbasisfallwert. Wir lassen diese parallel laufen, sodass sich bereits mit Abschluss der ersten Konvergenzphase alle Krankenhäuser an einem einheitlichen und bundesweit geltenden Basisfallwert orientieren.
Ab dem 1. Januar 2010 würden dann in ganz Deutschland einheitliche Krankenhausvergütungen für dieselben stationären Leistungen gelten. Damit erreichen alle Krankenhäuser im Bund die gleichen Ausgangschancen.
Mir fehlt leider die Zeit, hier vorn noch weiter darüber zu referieren, was es für Folgen für die Krankenhauslandschaft in Schleswig-Holstein hätte, wenn wir diese Lösungen nicht anpeilten. Ich will nur eines sagen:
Herr Präsident, das ist mein letzter Satz. - Frau Schümann, Sie haben mit Ihrer Rede das beste Beispiel dafür geliefert, dass Sie dieser Bundesratsinitiative inhaltlich eigentlich zustimmen könnten. Warum Sie es heute nicht tun, verstehe ich wirklich nicht, denn das wäre genau das, was wir brauchten, um endlich Klarheit und Sicherheit zu schaffen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als vor Jahren bekannt wurde, dass das Finanzierungssystem für Krankenhäuser völlig neu gestaltet werden sollte, war man in ganz Deutschland verunsichert. Trotzdem machte man sich in SchleswigHolstein schon frühzeitig Gedanken darüber, wie man mit dem neuen Finanzierungssystem zurechtkommen könnte. Man schaffte neue Strukturen, schaffte sich Nischen und krempelte die Abläufe innerhalb der Krankenhäuser um, um so noch kostengünstiger als bisher zu arbeiten. Der Druck auf die Mitarbeiter in den Krankenhäusern wuchs. Personal wurde freigesetzt und Überstunden waren auf einmal noch mehr auf der Tagesordnung als ohnehin schon. Man tat alles - auch das Unangenehme -, um für den neuen Basisfallwert gerüstet zu sein.
Andernorts ging man etwas langsamer voran. Man ließ sich Zeit und wurde jetzt dafür belohnt. Nicht ein einheitlicher Basisfallwert sollte fortan gelten, sondern es wurde ein länderspezifischer Fallwert eingeführt, der sich an den tatsächlichen aktuellen Kostenstrukturen in den jeweiligen Bundesländern orientierte. All diejenigen, die zuvor schon auf schlanke Strukturen und knallharte Kostenrechnung setzten, um die Zukunft gut meistern zu können, wurden nun im Nachhinein dafür bestraft; zumindest muss man es so empfinden.
Was schlanke Strukturen und harte Einschnitte für die Beschäftigten angeht, so hat Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle gespielt. Gleiche Leistungen werden bei uns preiswerter erbracht als in anderen Bundesländern. Wer nun meint, dass andere Bundesländer sich nun bewegen müssten, liegt falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Erst einmal werden die schlechteren Ergebnisse in anderen Bundesländern von uns allen subventioniert. Die gleiche Leistung bringt in allen Ländern - außer Mecklenburg-Vorpommern - mehr ein als bei uns. Das ist ungerecht und bedroht so manches Krankenhaus in Schleswig-Holstein in seiner Existenz.
Damit meine ich nicht nur, dass man als Krankenhaus im Grenzbereich zu Niedersachsen und Hamburg als schleswig-holsteinische Einrichtung schlechtere Startchancen hat als die Konkurrenz, sondern dass alle Krankenhäuser in Schleswig-Holstein in Zukunft
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst
wesentlich größere Probleme bekommen werden. Alles, was als Material oder als Dienstleistung eingekauft werden muss, muss zu den gleichen Preisen wie in anderen Bundesländern angeschafft werden. Nur die Vergütung für die erbrachte Leistung ist unterschiedlich. Die meisten Häuser haben ihre Einspar- und Rationalisierungsmöglichkeiten schon weitgehend ausgereizt und sind in einer viel schlechteren ökonomischen Ausgangslage als Krankenhäuser in anderen Bundesländern. Insbesondere die Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft haben in den vergangenen Jahren große Anstrengungen auf sich genommen, um wettbewerbsfähig zu sein.
Natürlich erkennen auch wir an, dass es im Einzelfall besondere Situationen geben kann, die dazu führen, dass man auch einen höheren Basisfallwert rechtfertigen kann. So kann das Land Berlin natürlich nicht die mit der deutschen Einheit übernommenen Doppelstrukturen so ohne weiteres abbauen. Das dauert seine Zeit, aber auch ein solches Problem ließe sich bei einem bundeseinheitlichen Basisfallwert durchaus mittels zeitbegrenzter Zuschläge regeln.
Für uns ist es wichtig, dass an den Krankenhäusern im Land eine Vielzahl von Arbeitsplätzen hängen. Die Beschäftigten stehen unter einem enormen Druck. Da kann es nicht angehen, dass wir ohne weiteres auf Gelder verzichten. Um die Dimension einmal deutlich zu machen, um die es hier geht: Unser Basisfallwert liegt bei rund 2.650 €. Der Durchschnitt der westlichen Bundesländer liegt bei 2.800 €. Er ist also rund 150 € höher als in SchleswigHolstein. Legt man alle in Schleswig-Holstein erbrachten Krankenhausleistungen zugrunde, so verliert das Land Schleswig-Holstein im Vergleich zu den anderen westlichen Bundesländern rund 100 Millionen €. Das heißt, hier wird dem Land SchleswigHolstein regelrecht Wirtschaftskraft entzogen.
Auch wir wollen natürlich nicht, dass sich die Krankenhausleistungen wieder verteuern. Wir wollen aber, dass die Basisfallwerte mehr und mehr angeglichen werden und dass sich auch die Krankenhäuser in den anderen Bundesländern der neuen Situation stellen. Schon in den nächsten Jahren muss Schritt für Schritt eine Angleichung stattfinden. Das heißt, dass einige Bundesländer schrittweise einen geringeren Basisfallwert erhalten und andere - wie SchleswigHolstein - auch einen höheren Basisfallwert erhalten können, bis in 2009 ein einheitlicher Basisfallwert erreicht wird.
Ich möchte nicht noch tiefergründig darauf eingehen, wie der Antrag zustande kam und wie das Verhältnis zwischen uns als Opposition und der großen Koalition in der Zukunft möglicherweise aussieht, wenn es
darum geht, gemeinsame Anträge zu formulieren. Bei dem Antrag von Schwarz-Rot fällt mir aber auf, dass er definitiv nicht so konkret ist wie unser Antrag.