Ich darf Sie zunächst einmal darauf hinweisen, dass die Stellen des UK S-H aus dem Budget des UK S-H finanziert werden und der Landeshaushalt nicht zusätzlich belastet wird.
Zum Zweiten darf ich darauf hinweisen, dass die Frage, welche Personalstruktur innerhalb des UK S-H auf den verschiedenen Ebenen entwickelt wird, etwas ist, was das Unternehmen UK S-H entscheidet, natürlich unter dem Gesichtspunkt, dass der Aufsichtsrat eine Aufsichtsfunktion wahrnimmt. Das ist ganz klar geregelt. Darin kann ich überhaupt kein Problem erkennen.
Zum Thema Doppelbesetzung. Hier wird völlig zu Recht - übrigens auch noch einmal vom Kollegen Harms - die große Dimension des Bereichs Pflege in diesem Klinikum vorgetragen. Wenn das vorgetragen wird, kann ich überhaupt nicht erkennen, wieso Sie gerade im Bereich Pflege eine operative Spitzenfunktion unterhalb des Vorstandes als eine Doppelbesetzung auffassen. Im Bereich Controlling, im Bereich Finanzmanagement, in allen anderen Bereichen gibt es unterhalb des Vorstandes Po
sitionen, die das Geschäft operativ von der Spitze her mittragen und mitverantworten. Vom ärztlichen Bereich will ich gar nicht reden. Ich könnte aus dem Kopf gar nicht sagen, wie viele Ärztliche Direktoren, also Leute in Leitungsfunktionen, in diesem Klinikum sind. Und Sie haben ein Problem mit einer Pflegespitzenleitungsstellung unterhalb des Vorstandes, während Sie gleichzeitig sagen, Pflege sei von so herausragender Bedeutung.
- Herr Kollege Hentschel, was ich hier erzähle, sage ich nicht, damit Sie das glauben, sondern damit deutlich wird, dass wir eine klare, für alle nachvollziehbare Position einnehmen, die meines Erachtens vernünftig ist und die dem UK S-H hilft, sich weiter positiv entwickeln zu können.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Sagen Sie den Satz weiter! - Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum sind im UK S-H alle dagegen? - Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Machen Sie weiter, jetzt wird es interessant! - Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Warum sind die Leute aus der Pflege dagegen?)
- Der Gedanke war weitestgehend zu Ende getragen. Ich wollte deutlich machen: Der Bereich Pflege ist von großer Bedeutung. Deshalb braucht man unterhalb des Vorstandes operative Arbeit.
Man kann natürlich die Frage stellen, ob eine solche Ausschreibung zu einem solchen Zeitpunkt sinnvoll ist.
Aber die Unterstellung, damit werde Schaden angerichtet, ist erstens eine Unterstellung. Zweitens müssen Sie diese Frage in der Tat dem Vorstand stellen, weil der Vorstand der Auffassung war, dass nicht irgendwann, sondern sehr zeitnah eine Direktorenstelle zu besetzen ist.
Ja, ich formuliere meinen letzten Satz. - Wenn das Ihr Problem gewesen wäre, ob das ein vernünftiger Zeitpunkt ist, hätte man sich darüber rational austauschen können, im Ausschuss darüber reden können. Was Sie wollten, ist eine Skandalisierung eines Prozesses zulasten des Images des UK S-H. Das werden wir nicht zulassen.
Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag -
- Frau Birk, vielen Dank für die Leitungshilfe. Frau Birk meint, ich müsse am Anfang sagen, dass über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2102, ohne Begründung abgestimmt werden soll. Das sage ich, damit die Antragslage allen klar ist.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 16/2131, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2102 - ohne Begründung -, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Johannes Callsen das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im November 2005 stellte Bundespräsident Horst Köhler anlässlich seiner Rede beim Wirtschaftsforum der Kreissparkasse Tuttlingen - auch dort werden große Reden gehalten, nicht nur in Kiel und Berlin - fest, dass die Idee der Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Produktivvermögen, wie sie noch in den 60er-Jahren üblich war, zu früh ad acta gelegt wurde. Er forderte, diese Idee wieder aufzugreifen, neue Formen der Teilhabe, auch an Wirtschaftsprozessen, zu entwickeln. Durch die Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Produktivvermögen böten sich Möglichkeiten - so Horst Köhler -, die Beschäftigten an den steigenden Kapitaleinkommen zu beteiligen.
Wir möchten mit dem vorliegenden Antrag die Forderung des Bundespräsidenten und zugleich unsere Landesregierung dabei unterstützen, sich aktiv auf Bundesebene für eine stärkere Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihren Unternehmen einzusetzen.
Die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen müssen verbessert werden, damit es für mehr Unternehmen attraktiv ist, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Gewinn und Kapital des Unternehmens teilhaben zu lassen. Dies
hat unser Wirtschaftsminister Dietrich Austermann in den vergangenen Monaten immer wieder eingefordert und damit auch die notwendige Diskussion auf Bundesebene vorangebracht.
CDU und SPD im Bund haben sich im Koalitionsausschuss am 28. April 2008 auf Eckpunkte einer Reform der Mitarbeiterbeteiligung geeinigt. Diese sehen unter anderem vor, den Steuerfreibetrag für den Erwerb von Kapitalanlagen am eigenen Unternehmen von 135 auf 360 € zu erhöhen. Ebenso soll die Förderung von vermögenswirksamen Leistungen durch eine Anhebung des Fördersatzes und der Einkommensgrenzen verbessert werden.
Verschiedene Untersuchungen machen die Notwendigkeit eines Ausbaus der Mitarbeiterbeteiligung deutlich. Im letzten Jahr hat das IW Köln in einer Untersuchung festgestellt, dass von den Befragten rund 3.200 Unternehmen gerade einmal 25,5 % ihre Mitarbeiter am Gewinn beteiligen. Auffällig dabei ist, dass der Anteil der Unternehmen mit der Zahl der Beschäftigten abnimmt. Gerade in SchleswigHolstein haben wir viele kleinere und mittlere Unternehmen, die offensichtlich die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung noch nicht ausreichend nutzen oder nutzen können.
Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass das Wirtschaftsministerium auch hier bereits Initiativen entwickelt hat, mit denen das Thema Mitarbeiterbeteiligung in Schleswig-Holstein vorangebracht werden kann. Es muss darum gehen, die Unternehmen davon zu überzeugen, dass die Beteiligung ihrer Mitarbeiter am Kapital und Gewinn der Unternehmen sinnvoll ist, nicht nur durch zusätzliches Einkommen für die Beschäftigten, sondern auch als Motivationssteigerung und Stärkung der Identifikation mit ihrem Betrieb.
Im Grunde gibt es zwei verschiedene Varianten der Mitarbeiterbeteiligung. Bei der Erfolgsbeteiligung erhalten die Beschäftigten zusätzlich zu ihren Arbeitsentgelten eine erfolgsabhängige Zuwendung. Eine solche Form der Mitarbeiterbeteiligung ist unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens möglich und damit insbesondere auch für kleinere Unternehmen interessant. Das Kapitalbeteiligungsmodell dagegen funktioniert - wie der Name schon sagt - am ehesten bei Kapitalgesellschaften, zum Beispiel durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien oder GmbH-Anteilen. Die Modelle haben gemeinsam, dass sie einen Beitrag dazu leisten, die Beschäftigten stärker zu motivieren und ihre Einsatzbereitschaft und Kreativität zu fördern, wovon letztlich auch die Unternehmen wieder profitieren.