Protocol of the Session on June 18, 2008

Doch „MEiER“ erscheint nur noch unregelmäßig. Anstatt also die Kompetenz von Pädagogen durch einen regelmäßig erscheinenden und aktuellen Infobrief zu stärken, wird das Projekt nach Ende der Förderung mit einem kleinen Preis abgespeist.

Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass eine einmalige Prämierung freier Projekte in Höhe von rund 40.000 € jährlich völlig unzureichend ist, um das Ziel der Stärkung der Medienkompetenz umzusetzen. Neben der Kontrolle und Beratung der Anbieter ist die Vermittlung von Medienkompetenz eine zentrale Aufgabe der Medienanstalt. Das ist in den vorherigen Reden schon angeklungen. Diese Aufgabe muss finanziell ausreichend unterfüttert werden.

Der Antrag der Regierungskoalition geht in die richtige Richtung, dennoch bleibt er hinter dem von uns Geforderten zurück. Die Formulierungen im Antrag finde ich recht vage. Das reicht nicht aus. Schließlich hört man aus Norderstedt immer wieder, dass die Medienkompetenz durch den Bürgerfunk, also den Offenen Kanal, mehr als gut gefördert werde. Das ist falsch, weil dem Offenen Kanal

(Karl-Martin Hentschel)

nicht die Last einer Aufgabe aufgebürdet werden kann, die der Landtag ausdrücklich der Medienanstalt übertragen hat. In den Ausschussberatungen müssen wir bei diesem Punkt noch einmal nachbohren; sonst ist dieser Antrag nicht viel wert.

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2103 sowie den Antrag Drucksache 16/ 2128 in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Dann ist einstimmig so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir Mitglieder der Kieler Coop-Genossenschaft auf der Tribüne. - Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes- Immissionsschutzgesetz - LImSchG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2115

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Dr. Christian von Boetticher, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie zunächst beruhigen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist keine umfangreiche Neuregelung des Immissionsschutzrechtes, wie der Titel möglicherweise vermuten lässt. Es geht letztendlich um zwei neue Paragrafen. Etwas anderes dürfen Sie von mir auch nicht erwarten; denn ich bin ja grundsätzlich mit der Erkenntnis angetreten, dass dieses Land deregulieren muss. Trotzdem ist es manches Mal so, dass man sich auch im Einzelfall zur gegenteiligen Erkenntnis durchringt.

Der Tourismusverband Schleswig-Holstein, die kommunalen Landesverbände und auch einzelne Tourismusgemeinden, zum Beispiel auf Sylt, sind mit der dringenden Bitte an die Landesregierung herangetreten, örtlich auftretenden sogenannte verhaltensbezogene Luftverunreinigungen und Lärmbelästigungen auf gemeindlicher Ebene regeln zu können.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Ein Antibrüllge- setz!)

Es gab im Landesverwaltungsgesetz einmal den dort verankerten Begriff der öffentlichen Ordnung als Ermächtigungsgrundlage für solche kommunalen Verordnungen. Dieser ist abgeschafft worden und weggefallen. Dennoch, das habe ich erst jetzt in den letzten Monaten in Erfahrung gebracht, gibt es noch eine Reihe von örtlichen Verordnungen auf dieser längst überholten Basis; sie besitzen also im Grunde keine Rechtsgrundlage mehr. Einer gerichtlichen Überprüfung würden sie darum auch nicht standhalten. Demgegenüber steht die Notwendigkeit und die Sinnhaftigkeit solcher Regelungen vor Ort, gerade in einzelnen Kommunen, außer Zweifel. Sie haben auf lokaler Ebene für einen Interessenausgleich gesorgt und waren beziehungsweise sind allgemein akzeptiert.

In vielen vom Tourismus geprägten Gemeinden nehmen Luftverunreinigungen und Lärmbelästigungen zu, die nicht von fest installierten oder genehmigten Anlagen ausgehen, beispielsweise sind Baulärm in Kurorten, Abendveranstaltungen, OpenAir-Events und Brauchtumsfeuer zu nennen.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Ich bitte um mehr Aufmerksamkeit für den Herrn Minister.

Der Tourismus stellt bei landesweit circa 21 Millionen Übernachtungen jährlich für diese Gemeinden einen Hauptwirtschaftsfaktor dar. Der Schutz vor derartigen Belästigungen auch unterhalb der Gefahrenschwelle ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz, also bundesrechtlich vorgeschrieben. Soweit die Ursachen dafür allerdings nicht anlagen-, sondern verhaltensbezogen sind - wenn also Herr Kubicki grölend durch Strande rennt, dann ist das anlagen-, sondern verhaltensbezogen -,

(Heiterkeit)

(Anke Spoorendonk)

dann, Herr Kubicki, ist der Landesgesetzgeber zuständig. In vielen Ländern gibt es dafür spezielle Rechtsvorschriften, die teilweise sogar materielle Vorgaben enthalten. Das wollen wir nicht. Wir als Land wollen keine Detailvorschriften erlassen, sondern unsere Paragrafen beinhalten lediglich eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Verordnung auf kommunaler Ebene, das heißt wir eröffnen Gemeinden die Möglichkeit, diese verhaltensbezogene Immissionen zu regeln.

Keine Gemeinde muss etwas regeln. Ich sage ganz deutlich: Wenn Subsidiarität ernst gemeint ist und Sinn macht, dann in diesem Bereich, in dem wir den Kommunen nach ihren eigenen Bedürfnissen die Möglichkeit eröffnen, etwas zu regeln, aber eben niemanden verpflichten.

Um die Erfahrungen in den Kommunen mit diesen neuen gesetzlichen Optionen sammeln zu können, soll die Ermächtigung im Gesetz auf Wunsch des Finanzministeriums auf zunächst drei Jahre befristet werden, auch wenn das bei Gesetzen grundsätzlich eher unüblich ist. Aber wir werden dann die bis dahin gemachten Erfahrungen auswerten, um gegebenenfalls wieder entscheiden zu können.

Das im engen Sachzusammenhang stehende Landesgesetz zur Umsetzung der landesspezifischen Anforderung der Seveso-II-Richtlinie wurde nach dem Vorbild anderer Länder in den Gesetzentwurf zum Landes-Immissionsschutzgesetz einbezogen, das heißt, auch dafür ist gesorgt.

Die Zahl der Landesgesetze wird insgesamt nicht erhöht.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Herrn Minister und erteile für die CDU-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Axel Bernstein das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 1992 wurde der im damaligen § 174 des Landesverwaltungsgesetzes verankerte Begriff der öffentlichen Ordnung gestrichen. Es gab eine lange Diskussion um das Für und Wider. Die einen haben es begrüßt und für zeitgemäß gehalten, die anderen bedauern dies bis heute. Nichtsdestotrotz haben wir auf kommunaler Ebene immer noch eine ganze Reihe von Satzungen, die eben genau auf dieser Ermächtigungsgrundlage gefußt haben und,

so wie es der Minister dargestellt hat, Emissionen unterhalb der Gefahrenschwelle regeln.

Viele Gemeinden haben das Glück gehabt, dass in den vergangenen gut 15 Jahren ihre Satzungen befolgt, angewendet und rechtlich nicht überprüft wurden. Solange das funktioniert hat, ist dazu jeder zu beglückwünschen. Probleme tauchen immer dann auf, wenn die Notwendigkeit besteht, eine solche Satzung zu ändern oder anzupassen oder in einer Kommune der Wunsch entsteht, eine ähnliche Regelung neu zu erlassen.

In vielfacher Art und Weise ist dieser Wunsch an uns und auch an die Landesregierung herangetragen worden; denn die „Krücke“ über das Bundesordnungswidrigkeitengesetz, die man in der Zwischenzeit nutzen konnte, ließ es gerade nicht zu, eine allgemeinverbindliche Regelung vor Ort zu erlassen, sondern erlaubte es den Ordnungsbehörden nur im Einzelfall - dann, wenn das Kind quasi schon in den Brunnen gefallen war - einzugreifen.

Das MLUR hat diesen Wunsch aufgegriffen und legt uns einen ausgesprochen schlanken Gesetzentwurf vor, der insgesamt aus sechs Paragrafen besteht, und mit genau zwei Paragrafen dieses Thema regelt. Er füllt gerade einmal knapp drei Seiten Papier. Er ist in die alte Seveso-II-Umsetzungsgesetzgebung eingebunden, die ohnehin zu überarbeiten und zu novellieren war.

Ich finde, es ist besonders zu begrüßen, dass bestimmte Emissionsquellen, bei denen es auch unstrittig ist, dass sie zu tolerieren und zu dulden sind, von vornherein von dieser Regelung ausgenommen sind. Das gilt beispielsweise nicht nur für Traditionsveranstaltungen, bei denen sicherlich ein anderer Maßstab anzulegen ist, sondern auch für die ausdrückliche Regelung land- und forstwirtschaftlicher Erfordernisse; denn auch wenn der eine oder andere sich von dem Lärm einer Erntemaschine gestört fühlen mag - in der Erntezeit muss ein solcher Einsatz Vorrang vor dem Ruhewunsch mancher Anlieger haben.

Deshalb gehen wir davon aus, dass die Kommunen mit der Option, die ihnen mit dieser gesetzlichen Regelung geboten wird, verantwortungsvoll umgehen werden. Sie haben es im Übrigen auch vor 1992 getan. Dennoch ist es richtig, dass wir jede neue gesetzliche Regelung kritisch darauf überprüfen, ob sie denn wirklich notwendig ist. Deshalb werden wir auch die Ausschussberatung noch einmal dazu nutzen, zu überprüfen und abzuklären, ob dieser Gesetzentwurf den strengen „Deregulie

(Minister Dr. Christian von Boetticher)

rungsgrenzwerten für Verwaltungsemissionen“ gerecht wird.

In diesem Sinne darf ich mir einerseits wünschen, dass wir eine zügige Ausschussberatung hinbekommen; denn manche Kommunen würden sich wünschen, noch in dieser Tourismussaison die Ergebnisse anwenden zu können. Damit wir aber auch eine gründliche und alle Bedenken ausräumende Beratung führen können, beantrage ich neben der Überweisung in den Umweltausschuss auch die Überweisung in den Wirtschafts- und in den Innenund Rechtsausschuss.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Axel Bernstein und erteile für die SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Konrad Nabel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Vertretung meines erkrankten Kollegen Olaf Schulze, dem ich von dieser Stelle noch einmal gute Besserung wünsche,

(Beifall bei der SPD)

trage ich nun zum Landes-Immissionsschutzgesetz vor.

Meine Damen und Herren, der Landwirtschaftsund Umweltminister hat zur Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen Landes-Immissionsschutzgesetz, LlmSchG - die Wünsche einiger Verbände und einzelner Betroffener auf Regulierung von zurzeit nicht geregelten Tatbeständen herangezogen, denen er mit diesem neuen Gesetz nachkommen will.

Das ist gut so und ist auch eine der Aufgaben von Landesregierung und Landtag, und wir werden uns dem Vorhaben nicht verweigern, auch wenn wir etwas amüsiert - darauf hinweisen, dass es schon etwas ungewöhnlich ist, dass gerade der Minister, der doch recht häufig darauf hinweist, wie wichtig es ist, Gesetze und Verordnungen abzubauen, uns nun ein neues Gesetz zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Dazu, Herr Kollege Kubicki, am Ende mehr. Wir werden aber, wie gesagt, gemeinsam mit unserem