Vor Ort wird darüber diskutiert und entschieden, was für ein Kraftwerkstandort dort entwickelt werden soll. Dort gibt es jetzt den Weg, der in die Richtung eines Kohlekraftwerks zeigt. Es ist aufgrund der Klimadiskussion legitim, die Frage deutlich zu machen, ob man das aus landespolitischer und aus globaler Sicht für einen vernünftigen Schritt hält. Hier haben wir in der Tat Zweifel, die auch vorgetragen worden sind. Wenn man in einer solch schwierigen Diskussion, die weltweit geführt wird, Zweifel hat und es problematisch findet, diese Dinge einfach laufen zu lassen, dann muss man sich so verorten. Wir finden es notwendig, über solche Sachen ernsthaft zu diskutieren. Wir bleiben dabei.
Ein letzter Satz zu dem, was der Kollege Schröder auch schon gesagt hat. Wenn dort ein Kohlekraftwerk gebaut wird, weil man sich vor Ort dafür entscheidet, dann werden wir das natürlich nicht verhindern wollen. Wir werden das auch nicht verhindern. Das sind Entscheidungen, die nicht von uns getroffen werden. Wir dürfen aber deutlich sagen, dass unser Rat ist, ernsthaft über die Frage nachzudenken, ob man eine Alternative zu einem Kohlekraftwerk realisieren sollte.
Ich schaue in die Runde, und zwar mit der Bitte, zu bedenken, dass andere Kollegen sich auf andere Themen vorbereitet haben. Ich wage die Behauptung, dass weitere Wortmeldungen nicht vorliegen. - Ich schließe die Beratung.
Bitte helfen sie mir jetzt bei dieser komplizierten Abstimmung. Unter Punkt a) ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 16/2017 federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wenn Sie so beschließen wollen, dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen?
Unter b) hat der Ausschuss Empfehlungen abgegeben. Er hat empfohlen, den Antrag Drucksache 16/1378 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen. Wer so beschließen will, den bit
te ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Der Antrag Drucksache 16/1378 ist mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt worden.
Der Ausschuss empfiehlt weiter die Ablehnung der Nummern 1, 2 und 3 erster Spiegelstrich des Antrages mit der Drucksache 16/1396. Das ist ein Antrag des SSW. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Der Antrag Drucksache 16/1396 ist mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltung der FDP abgelehnt worden.
Nachdem unsere Besucher schon eine ganze Weile da sind und eine heiße Debatte erlebt haben, möchte ich auf unserer Besuchertribüne sehr herzlich den Seniorenrat der Stadt Nortorf begrüßen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Ich habe eine Mitteilung zu machen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, einen neuen Entwurf eines Kinderschutzgesetzes in dieser Tagung in erster Lesung ohne Aussprache zu behandeln. Ich frage Sie, ob Ihnen der Gesetzentwurf Drucksache 16/2036 vorliegt. - Noch nicht? - Dann wird er Ihnen gleich vorgelegt werden. Ich möchte vorschlagen, dass wir diesen Tagesordnungspunkt als Tagesordnungspunkt 41a in die Tagesordnung einreihen und heute als letzten Tagesordnungspunkt aufrufen. Ich hoffe, Sie sind damit einverstanden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten KarlMartin Hentschel, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die RWE Dea AG hat im Herbst 2007 einen Antrag gestellt, außerhalb von Mittelplate im Nationalpark sogenannte Explorationsbohrungen durchführen zu dürfen. Dieser Antrag wurde zu
rückgezogen. Gleichzeitig wurde aber angekündigt, dass ein neuer Antrag gestellt werden soll. Außerdem hat die RWE Dea AG beim Bergamt Clausthal-Zellerfeld einen Antrag auf eine ganz neue Konzession für Öl- und Gasbohrungen gestellt. So etwas nennt man im Volksmund Claim. Der Antrag wurde bereits ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne öffentliche Anhörung genehmigt. So etwas ist nach dem Bergbaugesetz immer noch möglich. Ob das angesichts der neuen EU-Gesetzgebung noch rechtskonform ist, ist fraglich und wird sicherlich geprüft werden.
Jetzt ist also ein großer Teil Nordfrieslands - darunter der Norden Eiderstedts sowie ein Großteil der Festlandküste, der Inseln und Halligen und große Teile des Nationalparks - ein Claim der RWE Dea AG. Wie es der Zufall will, hat die Dea für dieses Gebiet auch noch seismische Erprobungen beantragt, um das Gebiet auf mögliche Speicherstätten für CO2 zu erkunden. Gleichzeitig wird die Ölplattform Mittelplate zurzeit ohne Genehmigung erheblich vergrößert. Es wurde die Genehmigung eines neuen Starkstromkabels zwischen Mittelplate und dem Festland beantragt. Gegen beide Vorhaben haben mehrere Umweltverbände Klagen angekündigt. Es ist also etwas los im Wattenmeer.
Das Nationalparkgesetz legt eindeutig und unmissverständlich fest, dass Ölbohrungen an Standorten außerhalb der Mittelplate-Plattform, die schon vor dem Gesetz existierte, nicht zulässig sind. Das ist schleswig-holsteinisches Gesetz. Allein schon deswegen ist es unverständlich, dass die Landesregierung angesichts des Vorgehens von RWE Dea nicht eindeutig Position bezieht. Was sollen denn die anderen Nutzer des Nationalparks wie die Fischer, die Bauern, die Schifffahrt oder der Tourismus sagen, wenn sie in ihren Nutzungen aus Gründen des Allgemeinwohls zum Teil erheblich eingeschränkt sind, aber die Ölindustrie mitten im Nationalpark Ölbohrungen beantragt?
Das Berggesetz sieht in § 11 vor, dass eine Konzession zu versagen ist, wenn überwiegende öffentliche Interessen dagegenstehen. Herr Minister, es ist doch offensichtlich, dass für die oben genannten Gebiete andere planerische Zielsetzungen als die Förderung von Öl bestehen. Damit meine ich nicht nur den Naturschutz. Es stehen auch zentrale wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel. Eine Ausweitung der Ölförderung und mehr noch ein Ölunfall hätten gravierende langfristige Auswirkungen vor allen Dingen auf den Tourismus - und dieser ist die Lebensader der gesamten Region. Daneben wäre
auch die Fischerei im Wattenmeer wie auch die Fischerei in der Nordsee betroffen, da das Wattenmeer sozusagen die Kinderstube für zahlreiche Fischarten bildet.
Unklar ist auch, welche Gefahren mittelfristig durch die Ölförderung für das wachsende Erdbebenrisiko bestehen. Seitdem es im Ecofisk-Feld zu einem Beben mit der Stärke 5.0 auf der Richterskala gekommen ist, muss in Zukunft die Entnahme von Öl oder Gas auch in dieser Hinsicht geprüft werden.
Meine Damen und Herren, es ist unbegreiflich, dass der Umweltminister von Boetticher wieder einmal den Mund hält, wenn es um Naturschutzbelange geht, dass er es zulässt, dass mit dem größten Kleinod der schleswig-holsteinischen Natur in dieser Weise verfahren wird. Es ist erforderlich, dass der Landtag zu diesem Vorhaben klar Position bezieht. Wir haben deshalb im Landtag einen Antrag eingereicht, in dem wir fordern, dass keine Ausweitung der Ölförderung stattfindet, dass die Landesregierung - und hier besonders der Umweltminister sich klar und eindeutig für den Nationalpark einsetzt und dass das Bundesberggesetz so geändert wird, dass es modernen Anforderungen entspricht.
Zu modernen Anforderungen gehören heutzutage öffentliche Verfahren, verpflichtende Bürger- und Verbandsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Das ist im Baurecht Standard. Das ist auch im Verkehrsrecht mittlerweile Standard. Das müsste endlich auch im Bergrecht Standard sein.
Ich hoffe auf die Zustimmung des Hauses zu diesem Antrag. Sollte diese heute aufgrund von Koalitionsräson nicht möglich sein, beantrage ich die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Umwelt- und Agrarausschuss, damit dort über das Thema ausführlich und vernünftig beraten werden kann.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel. - Für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Axel Bernstein das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hentschel, zuerst einmal herzlichen Dank. Ich finde, Ihr Redebeitrag hat sich ausgesprochen angenehm von dem vorherigen Beitrag Ihrer Fraktion abgehoben. Einen Punkt will ich allerdings hervorheben. Wenn wir einen Rechtsstaat ernst nehmen, ist zu sagen, dass in einem Rechtsstaat jeder Rechte hat, egal ob er Vertreter einer Umweltorganisation oder zum Beispiel der RWE Dea ist. Ich kann vorwegnehmen, dass wir dem Antrag auf Ausschussüberweisung gern zustimmen werden.
Das schleswig-holsteinische Wattenmeer ist ein einmaliger Naturraum, den es ohne Wenn und Aber zu schützen gilt. Genau deswegen hat die CDU den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ja auch eingerichtet. Genau aus diesem Grunde haben wir die Anmeldung unseres Wattenmeeres gemeinsam mit Niedersachsen und den Niederlanden als Weltnaturerbe auf den Weg gebracht. Wir machen damit deutlich, dass unser Wattenmeer ein in dieser Form weltweit einmaliger Naturraum, eben ein Weltnaturerbe ist. Allerdings ist weder ein Gebiet, das zum Weltnaturerbe gehören soll, noch ein Nationalpark ein Museum. Berechtigte Nutzungsinteressen haben auch in einem solchen sensiblen Umfeld ihren Raum. Sie haben es selber schon angesprochen. Tourismus, Fischerei und Küstenschutz sind selbstverständliche Nutzungen im Wattenmeer, die unter Beachtung sinnvoller Spielregeln mit dem Erhalt des Naturraumes im Einklang stehen. Klar ist aber auch, dass jede solche Nutzung einen Eingriff darstellt und deshalb immer eine sorgfältige Abwägung zwischen Nutzungsbedarf auf der einen Seite und Naturbeeinträchtigung auf der anderen Seite nötig ist. Das gilt letztlich auch für die Nutzung der Rohstoffreserven im Wattenmeer. Deshalb können wir einem Antrag wie dem, den die Grünen hier vorgelegt haben, nicht ohne Weiteres zustimmen. Dieser Antrag fordert, gerade auf eine verantwortungsbewusste Abwägung zu verzichten und stattdessen ein Ergebnis vorwegzunehmen, das die Erkundung weiterer Rohstoffvorkommen ausschließt. Das ist für die CDU nicht der richtige Weg.
Für uns ist klar, dass mit Ausnahme der bestehenden Plattform Mittelplate eine Rohstoffförderung im Nationalpark weder zulässig noch wünschenswert ist. Die Nutzung unserer heimischen Ressourcen von außerhalb des Nationalparks hingegen unterstützen wir ausdrücklich. Dabei sind die geltenden hohen Umweltstandards strikt zu beachten. Zusätzliche Eingriffe wie beispielsweise Explorationen müssen Gegenstand jener Abwägungs- und gegebenenfalls auch Genehmigungsprozesse sein, an denen die zuständigen Stellen des Landes im Übrigen mit großem Verantwortungsbewusstsein beteiligt sind. Im Blick auf das, was Sie eben in Bezug auf andere Behörden ausgeführt haben, spreche ich hier ausdrücklich von den zuständigen Stellen des Landes.
Neben einem ökonomisch und ökologisch tragbaren Ergebnis geht es hier auch um die Akzeptanz möglicher Entscheidungen in der Region. Genau vor diesem Hintergrund haben wir hier im Plenum einvernehmlich die Anmeldung zum Weltnaturerbe mit besonderen Maßgaben des Landes SchleswigHolstein auf den Weg gebracht. Wir halten es nicht für klug, heute eine Tür zur zukünftigen weiteren Nutzung unserer heimischen Rohstoffe kategorisch zuzuschlagen. Gerade bei einem Blick auf die weltweite Nachfrage nach Öl und Gas - wir haben darüber heute an verschiedenen Stellen diskutiert zeichnet sich, dass eine solche voreilige Entscheidung nicht das letzte Wort sein könnte. Mit dem von mir angedeuteten Verfahren können wir, wie ich denke, zu Ergebnissen kommen, die in der Sache gut sind, die in der Region akzeptiert werden und die in einem möglichen oder, wie Sie gesagt haben, wahrscheinlichen Klageverfahren letztendlich auch Bestand haben können.
Ich bedanke mich bei Herrn Abgeordneten Axel Bernstein und erteile Herrn Abgeordneten Detlef Buder für die SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Vertreter der Region, die hier und auch bei dem vorigen Tagesordnungspunkt angesprochen worden
ist, bitte ich das zu berücksichtigen, was ich jetzt sage. Wir in der Region verfolgen die Vorgänge mit sehr gemischten Gefühlen, weil von den unterschiedlichen Entscheidungen natürlich vielfältige wirtschaftliche und soziale Interessen berührt werden. Bei der Nominierung des Wattenmeeres für das Weltnaturerbe haben die Redner aller Parteien und auch Herr Minister von Boetticher festgestellt, wie einmalig und schutzwürdig das Wattenmeer ist. Auch die CDU und die SPD haben dies betont. Herr Kollege Hildebrand hat in seiner Rede im November darauf hingewiesen, dass das Wattenmeer bei einer Ernennung zum Weltnaturerbe mit den Galapagosinseln und dem Great Barrier Reef auf einer Ebene stehen würde.
Herr Kollege Hildebrand, können Sie sich vorstellen, dass mitten auf den Galapagosinseln oder im Great Barrier Reef Ölbohrtürme stehen? - Das kann man sich wohl kaum vorstellen. Deshalb sollten wir hier, wie ich finde, auch sehr vorsichtig vorgehen.
Zur gleichen Zeit, als die Diskussion um die Nominierung geführt wurde, bekam das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume einen Brief vom Landesamt für Bergbau aus Clausthal-Zellerfeld, in dem es um die Aufsuchungserlaubnis für RWE Dea ging. Es ist bedauerlich, dass niemand darüber informiert wurde. Erst durch unser Nachfragen im Februar haben wir Informationen vom Ministerium erhalten und - ich füge als regionaler Abgeordneter hinzu - leider nach Veröffentlichung in der dortigen Presse.