Protocol of the Session on April 23, 2008

den. Ist ein Tarifvertrag in Schleswig-Holstein allgemein verbindlich, so kann dieser Tarifvertrag angewendet und unsere Tariftreueregelung nicht unterlaufen werden. Es stellt sich also für uns erst einmal noch nicht die Frage, ob wir unser Gesetz ändern, sondern ob ein allgemein verbindlicher regionaler Tarifvertrag für den Bausektor möglich ist.

(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Grundsätzlich kann der Bundesarbeitsminister auch regionale Tarifverträge für ihr jeweiliges Gebiet für allgemein verbindlich erklären. Er kann dieses Recht auch auf seinen zuständigen Kollegen in Schleswig-Holstein übertragen. Wenn mindestens 50 % aller Beschäftigten einer Branche in einem Tarifgebiet vom Tarifvertrag umfasst sind und ein öffentliches Interesse besteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen der bestehende Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt werden. Ich bin davon überzeugt, dass sowohl die Arbeitnehmerseite als auch die Arbeitgebervertreter hierüber ernsthaft nachdenken würden, wenn damit die Tariftreueregelung in Schleswig-Holstein erhalten bleiben könnte.

Denn gerade die Vertreter im Baubereich, nämlich die IG Bauen-Agrar-Umwelt, der Baugewerbeverband und der Bauindustrieverband, waren in den Beratungen zum Tariftreuegesetz immer sehr pragmatisch und lösungsorientiert. Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass wir durchaus noch Gestaltungsspielraum haben, ohne dass wir unser Tariftreuegesetz ändern müssten. Der Arbeitsminister sollte eher versuchen, mit den beteiligten Tarifpartnern ins Gespräch zu kommen, um hier eine pragmatische Lösung herbeizuführen.

Der Weg der FDP, schon Änderungen oder gar die Aufhebung des Tariftreuegesetzes anzumahnen, ist der falsche Weg. Im Gegenteil: Das Urteil sagt noch etwas anderes Gravierendes aus; ich zitiere:

„Die dem Gerichtshof übersandten Akten enthalten jedoch keinen Hinweis darauf, dass ein im Bausektor tätiger Arbeitnehmer nur bei seiner Beschäftigung im Rahmen eines öffentlichen Auftrags für Bauleistungen und nicht bei seiner Tätigkeit im Rahmen eines privaten Auftrags des Schutzes bedarf.“

Es ist also nicht nur darüber nachzudenken, wie das Gesetz eingeschränkt werden kann, sondern auch darüber, wie es auch auf den privaten Sektor ausgeweitet werden kann.

(Lars Harms)

(Martin Kayenburg [CDU]: Das fehlt uns noch!)

Der EuGH, lieber Kollege Kayenburg, scheint jedenfalls hier durchaus offen zu sein. Und diese Offenheit sollten wir auch haben, damit unsere kleinen und mittleren Unternehmen weiterhin eine Chance haben und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gerechten Lohn erhalten. Das muss eigentlich unser aller Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, wenn wir das Urteil ein wenig sacken lassen und genau durchlesen, dann kommen wir zu pragmatischeren Lösungen als denen, die die FDP vorgeschlagen hat.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke Herrn Abgeordneten Lars Harms. - Für die Landesregierung hat nun der Wirtschaftsminister das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist falsch, sich die Welt schöner zu reden, als sie tatsächlich ist, oder eine Urteilsschelte vorzunehmen oder so zu tun, als ob das Urteil für uns nicht maßgeblich wäre.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes - es gab übrigens bereits Urteile, die in dieselbe Richtung gingen - sagt eines im Grunde genommen ganz eindeutig aus: Durch einzelne nationalstaatliche Regelungen kann die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in Europa nicht beeinträchtigt werden. Das heißt, nur dort, wo es Arbeitsschutzbedingungen oder für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge gibt, können nationale Regelungen gelten. Alles, was darüber hinaus Schutzrechte einfordert, ist nach Meinung des Europäischen Gerichtshofes unzulässig. - Erste Feststellung.

Zweite Feststellung: Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die das niedersächsische Tariftreuegesetz betrifft, wird nicht automatisch das schleswig-holsteinische Gesetz nichtig. Dieses Urteil veranlasst uns allerdings, darüber nachzudenken, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Insofern stimme ich sowohl der FDP als auch der Koalition zu, die uns auffordert, darüber nachzudenken, welche Konsequenzen wir daraus ziehen müssen. Ich denke, dass wir in absehbarer

Zeit eine ähnliche Regelung treffen müssen, wie sie bereits in fünf Bundesländern getroffen wurde. Ich darf darauf hinweisen, dass in Bremen unter einer rot-grünen Regierung ein Erlass erstellt wurde, der praktisch darauf hinausläuft, das Tariftreuegesetz nicht mehr anzuwenden.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es!)

Also, wir werden bei uns eine Regelung treffen müssen, die Konsequenzen aus dem Urteil zieht. Da es allerdings darum geht, nicht nur eine vorläufige, sondern eine dauerhafte Regelung zu treffen, gehe ich davon aus, dass sich der Landtag in der nächsten oder übernächsten Tagung mit diesem Thema befasst. Vorher sind natürlich Beratungen notwendig und wir werden einen Vorschlag einbringen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Ich habe den Eindruck, dass alle hier im Raum ein Interesse daran haben, dass in Deutschland für anständige Arbeit auch anständiger Lohn gezahlt wird. Dies vereinigt alle.

(Beifall bei CDU und FDP)

Von daher muss man darüber nachdenken, was man in diese Richtung tun kann.

Hier stellt sich auch die Frage, wie wir einfachere Arbeit in Deutschland halten können.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Da mag das Thema Mindestlohn ein Weg sein, aber da mag es auch andere Lösungen geben. Auf jeden Fall ist es meiner Meinung nach falsch, den Eindruck zu erwecken, als würde die Armut in Deutschland immer größer. Aufgrund von Entscheidungen früherer Bundesregierungen und aufgrund von Entscheidungen in Schleswig-Holstein hat sich die Situation für eine große Anzahl von Bürgern in den letzten Jahren verbessert und nicht verschlechtert.

Wir wissen, dass im Rahmen von Hartz IV die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammengefasst worden sind. Dies geschah 2005. Heute haben wir 23.000 Menschen weniger, die sich entweder in Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe befinden. Die Zahl der Menschen, die Grundsicherung oder andere Leistungen beziehen, ist seit 2004 von 269.000 auf 157.000 gesunken. Es ist also tatsächlich so, dass immer weniger Menschen von Transferleis

(Lars Harms)

tungen abhängig sind. Insofern hat sich die Situation verbessert.

Dies beantwortet zwar noch nicht meine Frage, wie wir dafür sorgen, dass Menschen für anständige Arbeit auch anständiges Geld bekommen, aber es ist meiner Meinung nach falsch, die Behauptung aufzustellen, dass in Deutschland immer mehr Menschen ärmer werden. Vielmehr ist es so, dass sich die Situation vieler Menschen auch aufgrund dieser Politik dieser Landesregierung verbessert hat. Dass heute 23.000 Menschen weniger in Hartz IV sind, ist meiner Meinung nach ein großartiger Erfolg der Politik, die wir gemeinsam machen.

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Abschließend kann ich Folgendes sagen: Sie merken, dass ich versuche, eine gemeinsame Position für das ganze Haus zu finden. Wir werden beide Anträge nehmen, um einen Vorschlag für einen Erlass und für eine Entscheidung, die auf der Basis des Europäischen Gerichtshofes auch zu einer neuen gesetzlichen Regelung kommt, zu machen.

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Ich danke dem Herrn Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließe.

Ich gehe davon aus, dass wir eine Abstimmung in der Sache vornehmen wollen. Ich schlage Ihnen

vor, dass wir abweichend von § 75 der Geschäftsordnung beide vorliegenden Anträge zu selbstständigen Anträgen erklären. Wird dem widersprochen? - Dann können wir so verfahren.

Wer dem Antrag der FDP, Drucksache 16/1988, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP und des Abgeordneten Kayenburg bei Enthaltung der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden.

Ich stelle jetzt den Antrag der Fraktionen von CDU und SPD, Drucksache 16/2030, zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW angenommen worden.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich erlaube mir auch an mich selber - den Hinweis: Wir beginnen morgen früh um 9 Uhr.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:01 Uhr

(Minister Dietrich Austermann)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst