Protocol of the Session on December 12, 2007

Ich halte das Gesetz - das will ich hier deutlich sagen - für nicht konform mit den EU-rechtlichen Bestimmungen. Diese Koalition, diese Landesregierung verstößt mit der Novellierung des Landeswassergesetzes gegen die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man kann es nicht anders sagen: In Schleswig-Holstein, im Land zwischen den Meeren, ist der ökologische Zustand der Gewässer weiterhin schlecht. Das wird in dem Bericht noch einmal deutlich. Aber anstatt die Bemühungen zu verstärken, an Gewässern Lebensräume zu schaffen, Biotopachsen zu entwickeln und Stoffeinträge aus umliegenden Flächen zu reduzieren, verschlechtern Sie mit dem Landeswassergesetz die Bedingungen. Auch ist mir völlig unbegreiflich, wie der Umweltabbauminister von Boetticher angesichts der dramatischen Klimaveränderungen § 58 des Landeswassergesetzes, in dem es um den Schutz von Überschwemmungsgebieten geht, zur Streichung vorschlagen kann. Bis auf wenige Ausnahmen soll der Umbruch von Grünland auch in Überschwemmungsgebieten erlaubt werden. Dies wird die Problematik bei Hochwasserereignissen dramatisch verschärfen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn Ackerbau in Überschwemmungsgebieten führt zu Bodenabtrag, zur Einbringung erhöhter Schadstoffmengen und beschleunigt die Fließgeschwindigkeit des Wassers. Der Eintrag von Agrargiften in unsere Gewässer wird zunehmen. Der Eintrag von ausgewaschenen Düngemitteln, von Nitraten in unsere Gewässer wird ebenfalls zunehmen. Diese Entwicklung wird durch das neue Gesetz begünstigt. Es wäre jedoch Aufgabe des Gesetzgebers, unsere Gewässer vor solchen Entwicklungen zu schützen.

Das ist nicht eine theoretische Gefahr, sondern konkret im Land zu beobachten. Fahren Sie einmal über Eiderstedt und vergleichen Sie bei dieser Fahrt den Zustand mit dem von vor vielleicht fünf Jahren. Was dort an Maisäckern hinzugekommen ist, ist in erschreckendem Maße landschaftsverändernd. Nebenbei bemerkt: Viele Einheimische erkennen ihr Dorfumfeld heutzutage nicht mehr wieder.

Auch den Urlaubern gefällt das nicht. Tourismusförderung jedenfalls sieht anders aus. Mit dem weiteren Umbruch von Grünland leidet der Gewässerschutz. Aufgrund der zunehmenden Intensivierung der Agrarlandschaft steht einer extensiven und ökologisch ausgerichteten Landwirtschaft immer weniger Fläche zur Verfügung.

Die schwarzen Neuregelungen zerstören weiterhin Grünlandflächen, die unter anderem für den Wiesenvogelschutz und für Amphibien sehr viel wertvoller sind als Ackerflächen. Wir brauchen mehr flächenhaften Gewässerschutz, nicht weniger.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die offensichtlichen Bestrebungen des Landes, den Grünlandumbruch zukünftig im Bereich der ersten und zweiten Deichlinie zu ermöglichen, ist auch aus ökologischer Sicht und vor dem Hintergrund der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nicht nachvollziehbar. Die Änderung im Landeswassergesetz widerspricht den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

In Artikel 1 der Wasserrahmenrichtlinie wird ein Verschlechterungsverbot definiert, um Gewässer mit ihren Niederungen sowie benachbarte Feuchtgebiete zu schützen und zu verbessern. Diese Vorgabe wird nun aus dem Landeswassergesetz herausgestrichen, nachdem sie erst im Jahr 2003 eingeführt wurde. Dieser Gesetzentwurf ist ein Armutszeugnis für die Umweltpolitik dieser Landesregierung.

Der Umweltabbauminister beschert uns zu Weihnachten

(Detlef Matthiessen)

Ihre Zeit ist abgelaufen.

- ein rabenschwarzes Gesetz. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für den SSW erhält der Herr Abgeordnete Lars Harms.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Brille des Bürokratieabbaus und der Deregulierung ist die Landesregierung angetreten, das Landeswassergesetz und andere wasserrechtliche Vorschriften auf den Prüfstand zu stellen. Wie bei vielen anderen Gesetzen ist auch das Landeswassergesetz an europäische Richtlinien oder bundesrechtliche Rahmen gebunden. Die Möglichkeiten der Deregulierung sind damit also eingeschränkt. Trotzdem versuche ich, nicht zu dezidiert auf einzelne Paragrafen einzugehen, sondern auf die grobe Linie, die dieses Gesetz verfolgt.

Mit der geplanten Neuordnung wasserbehördlicher Zuständigkeiten kommt es nun beispielsweise zu einer Verlagerung der wasserrechtlichen Vollzugaufgaben der Staatlichen Umweltämter für Gewässer erster Ordnung auf die Kreise und kreisfreien Städte. Diesen Schritt begrüßen wir, denn dies ist eigentlich nur die Weiterführung dessen, was die Kreise und kreisfreien Städte im Bereich der wasserbehördlichen Aufgaben bereits heute bei den Gewässern zweiter Ordnung leisten. Es ist also davon auszugehen, dass dort der notwendige Sachverstand auch für die Gewässer erster Ordnung vorhanden ist und damit Synergieeffekte erzielt werden können. Problematisch ist hierbei jedoch, dass wir nicht wissen, wie der entstehende Kostenausgleich für die Kreise und kreisfreien Städte geregelt werden soll. Eine Klarstellung wäre hier angebracht gewesen, damit die Modalitäten des Personalüberganges auf eine verlässliche Grundlage gestellt worden wären. Hier müssen unsere Kreise und kreisfreien Städte noch Planungssicherheit bekommen.

Grundsätzlich begrüßen wir die Änderungen des Landeswasserverbandsgesetzes, wenn es darum geht, die Wasser- und Bodenverbände zu stärken. Diese haben sich bei der Umsetzung der Wasser

rahmenrichtlinie bereits heute als kompetenter Partner hervorgehoben. Dies geht auch aus dem Bericht der Landesregierung hervor. Demnach haben die Wasser- und Bodenverbände die Fülle der ihnen übertragenen Aufgaben mit viel Engagement, Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein und sehr guten Ergebnissen erledigt.

(Beifall beim SSW)

Gleiches gilt auch für die behördliche Fachkompetenz, wenn die Aufgaben der Küstenschutzbehörden und die Aufgaben des Nationalparkamts zusammengeführt werden. Denn sowohl die ALR als auch das Nationalparkamt sind Einrichtungen an der Westküste, die gute Arbeit leisten und vor Ort eine breite Akzeptanz genießen.

(Konrad Nabel [SPD]: So ist es!)

Wenn deren Kompetenzen unter einem Dach zusammengeführt werden, sind sicherlich viele Synergieeffekte möglich.

(Beifall des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])

Ich möchte aber auch noch auf einige spezielle Regelungen in den verschiedenen Gesetzen eingehen. Die Nutzung der landeseigenen Gewässer ist umfänglich geregelt. Daher ist es nur folgerichtig, dass auch der Tauchsport eine entsprechende Erwähnung findet. Landeseigene Seen dürfen nun ausdrücklich auch für den Tauchsport genutzt werden. Aber es gibt auch Seen, die nicht vollständig im Landesbesitz sind. Sofern diese Bereiche derzeit auch für den Tauchsport genutzt werden, regen wir an, entsprechende Verträge nach Möglichkeit zu verlängern beziehungsweise bei Übertragung auf andere die Interessen der Tauchsportler und anderer Nutzer weiterhin zu berücksichtigen - wie es in den alten Verträgen geregelt ist.

Im Bereich des Küstenschutzes hat es auch maßgebliche Änderungen gegeben. Hier hat der ursprüngliche Gesetzentwurf der Landesregierung für erhebliche Unruhe an der Westküste gesorgt. Für uns bleibt festzuhalten: Es darf keine Verschlechterung im Bereich des Küstenschutzes geben. Daher bin ich froh, dass die Anregungen der Insel- und Halligkonferenz eins zu eins übernommen wurden. Denn die Wattflächen und die Wattrinnen sind Bestandteil der Küste, die es auch zu sichern gilt.

Wenn wir uns das Gesetz in der Zusammenfassung in seinen groben Linien angucken, müssen wir sagen, dass die Wasserrahmenrichtlinie eine landesweite Maßnahme ist, die anfangs ein großes Konfliktpotenzial hatte. Dieses Konfliktpotenzial ist ge

nommen worden, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass man den Wasser- und Bodenverbänden die Aufgabe leitend übertragen hat. Zu dieser Erkenntnis - das muss man auch sagen - musste man die Vorgängerregierung erst tragen.

(Konrad Nabel [SPD]: Nee, nee, nee!)

Aber jetzt können wir alle Nutzen daraus ziehen. Lieber Kollege Nabel, so war es.

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gegen den Widerstand der Krei- se durchgesetzt!)

Es geht noch weiter. Sehen wir uns das Wasserrecht an, können wir sagen, wir haben Effizienzgewinne dadurch, dass Behörden zusammengelegt werden, die auch zusammen gehören, wir haben Effizienzgewinne dadurch, dass wir eine Kommunalisierung hinbekommen haben - zumindest teilweise. Wir haben die Absicherung des Küstenschutzes mit hineinbekommen. Die Große Koalition hat es auch verhindern können, dass Erleichterungen zum Grünlandumbruch in Hochwassergebieten erfolgen.

(Beifall des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])

Wenn ich mir das alles angucke, kann ich auch als Abgeordneter der Opposition eigentlich nur sagen: Das ist eine vernünftige Regelung, die hier getroffen wird. Deswegen werden wir als SSW dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei SSW, SPD und CDU)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Dr. von Boetticher das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist wie immer, wenn Herr Matthiessen geredet hat: Ich muss dann leider noch einmal in die Bütt, weil ich mal wieder irgendeinen Unsinn richtigstellen muss.

(Beifall der Abgeordneten Ursula Sassen [CDU])

Herr Matthiessen, Sie haben gesagt, den gesetzlichen Uferrandstreifen gebe es nicht mehr. Das ist richtig. Aber warum gibt es ihn nicht? Mit dem, was Sie gesagt haben, dass nämlich wieder überall an die Gewässer herangeackert werden darf, zeigen

Sie, dass Sie keine Ahnung haben, wie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie läuft.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben heute in allen Flussgebietseinheiten Bearbeitungsgruppen. In diesen Bearbeitungsgruppen sitzen alle zusammen, auch die Naturschutzverbände vor Ort. In diesen Bearbeitungsgruppen für die Flussgebietseinheiten werden die Maßnahmenprogramme für die nächsten Jahre erstellt, und zwar abgestimmt auf jedes einzelne Gewässer. Natürlich beinhaltet das an zahlreichen Stellen auch Uferrandstreifen, die dort notwendig sind, wo sie gebraucht werden. Darin sitzen Ihre Gruppen, darin sitzen die kommunalen Vertreter, da sitzen die Naturschutzverbände am Tisch und entscheiden darüber, wie das vor Ort praktisch im Sinn der Wasserrahmenrichtlinie gehandhabt wird. Wenn Sie das nicht wissen, weiß ich nicht, auf welcher Grundlage Sie hier überhaupt einen Redebeitrag leisten.

(Beifall bei der CDU)

Zum Grünlandumbruchverbot zwischen erster und zweiter Deichlinie! Wenn Sie sich wenigstens mit den Änderungen der Landtagsfraktionen auseinandergesetzt hätten, wenn Sie die einmal gelesen hätten, hätten Sie gewusst, dass das, was hier eben vorgetragen worden ist, wahr ist, dass es nämlich wieder drin ist.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da können Sie stolz drauf sein!)

Auch das haben Sie offensichtlich nicht einmal geleistet, die Anträge vernünftig zu lesen. Insofern ist das schon ein ein bisschen trauriges Bild, Kollege Matthiessen.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke dem Herrn Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht -