Durch meine Gespräche mit älteren Menschen und auch durch die Berichte der Bürgerbeauftragten, die uns dieses Thema mehrfach zur Behandlung ans Herz gelegt hat, weiß ich, dass das alte Menschen umtreibt. Es treibt sie um, wenn sie nicht wissen, wo sie begraben sein werden, wie sie begraben sein werden und insbesondere treibt es sie um, wenn sie nicht sehr begüterte Verwandte mit diesem Thema behelligen müssen. Sie wollen nämlich auf keinen Fall, dass die dann für die Kosten aufkommen müssen.
Durch die Regelung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, die wir an sich begrüßen, ist ein zu geringes Schonvermögen gesetzt. Menschen müssen ihre Sterbeversicherung auflösen. Insbesondere diejenigen, die durch Hilfe zur Pflege, die in einer stationären Pflege aufwendig geworden ist, kein eigenes Vermögen mehr haben, verzweifeln.
Wir wissen, dass die Auseinandersetzung über dieses Thema unschöne Folgen haben. Es kann schon einmal vorkommen, dass Beerdigungen verzögert werden - und zwar deutlich verzögert werden -, weil sich Kommune, Angehörige und Bestattungsunternehmer nicht einig werden, wer eigentlich bezahlen soll. Das haben Abgeordnete aus den Reihen der Großen Koalition auch schon bemerkt und haben sich dankenswerterweise in Einzelfällen schon öffentlich eingemischt.
Wir brauchen also eine rasche gesetzliche Klarstellung, die den Kommunen ganz deutlich sagt - wie es im Bestattungsgesetz vom Grundsatz her auch angelegt ist -, dass der Wille der Verstorbenen zu respektieren ist, dass die öffentliche Hand - wenn sich keine Hinterbliebenen melden - das Grab gegen den Willen der Verstorbenen keinesfalls aus Kostengründen anonym anlegen darf und dass die Identität des Verstorbenen deutlich sichtbar zu wahren ist und dass insbesondere gegen den Willen der Betroffenen nicht billige Friedhofsplätze gewählt werden dürfen, womöglich noch in anderen Orten, wie dies öffentlich kolportiert wurde.
Wir haben uns aber auch an den Bundesgesetzgeber zu wenden. Hier stände es gut an, wenn Schleswig-Holstein in einer Bundesratsinitiative tätig wird. Die Kostenübernahme für Beerdigungen und das Grab können vermieden werden, wenn man ein Schonvermögen zulässt, das sich realistisch an den Kosten orientiert, die für eine Beerdigung und eine Grabstätte fällig werden. Es gibt auch die Richtwerte der Sterbeversicherung, an denen man sich orientieren kann. Wir würden vielen Menschen im Alter eine Sorge nehmen und wir würden auch die Kom
Die Reduktion des Schonvermögens ist nur eine scheinbare Kostenersparnis für die Kommunen. Es wird nur ein Betrag gelassen, der zu gering ist, um eine Beerdigung zu gestalten. Es werden Menschen unglücklich gemacht. Gemessen an dem, was eine Kommune vielleicht hinterher aufbringen muss, ist die Ersparnis wirklich gering. Wir dürfen uns nichts vormachen: Wenn es um Pflegebedürftigkeit geht, werden oft monatlich sehr hohe Beträge fällig. Da spielt es keine Rolle mehr, ob sich das Schonvermögen auf 2.600 oder 4.600 € beläuft.
Wir haben bei diesem Thema Handlungsbedarf. Dies ist ein ernstes und sensibles Thema. Ich bin dankbar, dass die Sorge schon mehrere Abgeordnete zum Handeln veranlasst. Deshalb glaube ich, dass wir auch zum Handeln kommen können, dass wir auch keinen weiteren ausführlichen Bericht brauchen, weil wir sehr gut Bescheid wissen. Wenn das Hohe Haus das aber anders sieht, dann bitten wir, unseren Antrag nicht gleich abzulehnen, sondern als Handlungsauftrag in den Ausschuss zu überweisen. Wir würden uns natürlich freuen, wenn unser Antrag spontan die Zustimmung aller Abgeordneten finden würde.
Ich danke der Frau Abgeordneten Birk und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Torsten Geerdts das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch sozial Schwache haben einen Anspruch auf würdige Bestattung. Eine Gesellschaft muss sich auch daran messen lassen, mit wie viel Würde und mit wie viel Respekt sie mit Verstorbenen umgeht. Ich glaube, das wird aus beiden Anträgen, die gestellt worden sind, deutlich.
Die CDU-Landtagsfraktion hat Schwierigkeiten mit der Tatsache, dass eine immer größere Zahl sozial schwächerer älterer Menschen eingeäschert und anonym bestattet wird, ohne dass dies dem letzten Wunsch der Verstorbenen entspricht. Genau darum
diskutieren wir dies im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Wir sollten das auch im Sozialausschuss weiter tun.
Von diesen Menschen bleibt oftmals kein Ort der Erinnerung, kein Ort der Besinnung für die Trauernden. Sie sind mit ihrem Tod von der Gesellschaft schlichtweg vergessen. Daher finde ich es wirklich richtig, wenn wir sagen: Halt! Stopp! Hier gibt es zwar eine Gesetzgebung auf Bundesebene und wir haben die Ausführungen auf die kommunale Ebene übertragen -, aber wir müssen sehr genau hinschauen, in welchem Maße das genau umgesetzt wird und ob das etwas mit den Grundprinzipien in unserem Land zu tun hat.
Ich halte insgesamt das, was wir in einem christlich geprägten Land an Darstellungen bekommen haben, für nicht hinnehmbar. Ich halte das, was es an Schilderungen in der Presse in den letzten Wochen und Monaten gegeben hat, für ein Armutszeugnis für eine humane Gesellschaft.
Wir haben es mit folgenden Problemen zu tun: Es gibt eine immer größere Zahl von hochaltrigen Menschen, die den Großteil ihrer Ersparnisse in eine menschenwürdige Pflege investiert haben und investieren müssen. Die Zahl alter und pflegebedürftiger Menschen wird in den kommenden Jahren weiter deutlich ansteigen. Insofern ist es kein Problem, was wir nur heute einmal diskutieren müssen, sondern dieses Problem wird sich insgesamt noch verschärfen.
Gesparte Rücklagen für die Bestattung werden vermehrt aus der finanziellen Not heraus für Pflegeleistungen und das tägliche Leben aufgebraucht. Immer häufiger reichen weder die Nachlässe der Verstorbenen noch die Einkünfte der Hinterbliebenen aus, um eine würdige Bestattung zu finanzieren. Leider müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass Verstorbene gegen ihre ganz persönlichen Wünsche aus Kostengründen anonym bestattet werden. Denn aufwendige Grabpflege ist teurer als ein RasenGrab oder der Friedwald. Ich habe auch von einigen geschildert bekommen, dass es Verbrennungen an Orten gibt, von denen ich sage, dass da Menschen nicht hingehören. Es ist auch ein Punkt, über den wir reden müssen, wenn in Städten gesagt wird, dass es Möglichkeiten in Stade gibt und es dort nur 175 € kostet. Ich finde, dass das wirklich ein Alarmsignal für unsere Gesellschaft ist.
der Grünen hier wegzustimmen, so werden wir damit mit Sicherheit nicht umgehen. Wir wissen, dass es seitens der Kommunen kein einheitliches Vorgehen bei der Kostenübernahme bei Sozialbestattungen gibt. Ich glaube, bevor wir zu Initiativen vom Bund kommen, brauchen wir einen Überblick über den Umgang der kommunalen Ebene mit dieser Problematik. Die Ordnungsämter sind immer dann zuständig, wenn keine Angehörigen mehr da sind.
Die allgemeinen sozialen Dienste, die Sozialämter, springen immer dann ein, wenn die Hinterbliebenen nicht in der Lage sind, die Bestattung aus eigener Kraft zu finanzieren. Immer häufiger treten Bestattungsunternehmen in Vorleistung. Sie können aber nicht sicher sein, welche Kostenerstattung sie durch die Sozialämter erhalten, weil es keine verbindlichen Regelungen für solche Fälle gibt. Eine solche Verbindlichkeit benötigen wir aber dringend. Wir brauchen einheitliche verbindliche Standards, auf die sich die Bestatter und die Angehörigen gleichermaßen verlassen können.
SPD und CDU hinterfragen in ihrem gemeinsamen Berichtsantrag die Finanzierung, die Kostenübernahmeabläufe und die Abrechnungsmodalitäten von Sozialbestattungen. Uns interessieren weiter die Vertragsgrundlagen zwischen Sozialämtern und Bestattungsunternehmen. Ich glaube, wir brauchen vor einer Gesetzesinitiative einen Überblick über den Kreis der Betroffenen sowie eine Gesamtkostenübersicht.
Einig sind wir uns mit Sicherheit, wenn wir feststellen: Ein Handlungsbedarf ist gegeben. Wir sollten zunächst aber ganz fundierte Zahlen erhalten, um zu einer angemessenen und sehr seriösen Parlamentsinitiative zu kommen. Ich glaube, das kriegen wir nach einer gemeinsamen Beratung im Fachausschuss auch hin.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Torsten Geerdts und erteile das Wort für die SPD-Fraktion der Frau Abgeordneten Jutta Schümann.
„Sie dachte, sie habe alles geregelt, auch den letzten Weg. Schließlich hatte die alte Dame einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen und durch eine Versicherung finanziell abgesichert. So wollte sie sicherstel
len, dass ihre Beerdigung wirklich nach ihren Wünschen vonstatten geht. Doch dann kam alles anders, denn die alleinstehende Witwe musste in ein Pflegeheim ziehen und irgendwann einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Das Sozialamt verlangte, die Versicherung für die Bestattungsvorsorge aufzulösen und erst einmal das Geld zu verbrauchen. Wenig später kam es zu dem, was die alte Dame unbedingt hatte vermeiden wollen, einem Armenbegräbnis.“
So beginnt die Berichterstattung in den „KN“ vom 10. August 2007 unter dem Titel ,,Bestattungspläne werden beerdigt“.
Das Gesetz über das Leichenbestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein gebietet in seinen Grundsätzen einen würde- und achtungsvollen Umgang mit den Leichen und der Asche Verstorbener. Dies gilt auch in den Fällen sogenannter Sozialbestattungen, in denen bestattungspflichtige Angehörige nicht in der Lage sind, die Kosten für ein würdiges Begräbnis aufzubringen oder keine Angehörigen vorhanden sind und der Verstorbene mittellos war.
Der diesjährige hessische Bestattertag im April bestätigt genauso wie viele schleswig-holsteinische Bestattungsinstitute und unsere Bürgerbeauftragte in ihren Berichten, dass die von einzelnen Kommunen für die Durchführung von Sozialbestattungen gewährten Leistungen die Selbstkosten der Bestattungsunternehmer für eine einfache Bestattung nicht decken.
In einigen Bundesländern, besonders in größeren Städten, ist inzwischen eine Entsorgungsmentalität zu beobachten, die nicht länger hinzunehmen ist.
Wenn Menschen, weil sie mittellos gestorben sind, einfach eingeäschert und ohne Trauerfeier anonym bestattet werden, wenn Verstorbene häufig sogar bis zur Klärung der Kostenfrage für das Begräbnis wochenlang, ja manchmal sogar monatelang, auf Eis liegen, wenn Verstorbene, weil es im Ausland kostengünstiger ist, dorthin überführt und eingeäschert werden oder in anderen Bundesländern aufgrund günstiger Tarife bestattet werden, so kann man von einer würdigen Bestattung nicht mehr sprechen.
Wir möchten heute mit unserem Antrag eine Bestandsaufnahme ermöglichen, die uns einen Überblick über die Situation und die Abläufe in Schleswig-Holstein geben soll. Uns muss es darum gehen, den letzten Willen, nämlich eine würdige Bestattung eines Menschen, der zu Lebzeiten vorgesorgt hat, auch zu respektieren und umzusetzen. Und es muss uns darum gehen, Bestattungsunternehmen nicht alleinzulassen, sondern im Gegenteil dafür Sorge zu tragen, dass jemand, der beispielsweise in Bad Bramstedt stirbt, auch dort beerdigt wird und nicht aus Kostengründen von dort aus nach Niedersachsen verbracht wird. Wir müssen den circa 140 Bestattungsunternehmen zur Seite stehen. Schließlich sind sie Dienstleistungsunternehmen, die ein Anrecht auf eine angemessene Kostenerstattung für ihre Dienstleistungen haben.
Der Umgang mit Sterbenden, das ist uns im Zusammenhang mit der Diskussion um eine angemessene palliative Versorgung deutlich geworden, ist ein Spiegelbild gesellschaftlicher Wertvorstellungen. Das gilt auch für den Umgang mit Verstorbenen. Deshalb sollten wir gemeinsam nicht zulassen, was sich zurzeit entwickelt, zunächst in den größeren Städten, möglicherweise aber dann auch im ländlichen Raum.
Insofern, liebe Frau Kollegin Birk: Wir haben keinen Überblick über das, was in Schleswig-Holstein im Detail passiert. Das hat meine Kleine Anfrage ergeben. Wir müssen in der Tat ganz genau hinsehen, wie Sozialämter mit dieser Situation umgehen. Es werden unterschiedliche Ermessungsspielräume ausgenutzt. Bestatter und Angehörige werden im Stich gelassen. Insofern ist zunächst einmal eine Berichterstattung dringend notwendig.
Es muss zukünftig klar geregelt werden, dass Bestattungsvorsorgeverträge vom Sozialamt nicht angetastet werden dürfen. Die Kommunen sollten verpflichtet werden, zum Beispiel die Kosten für ein Begräbnis im Streitfall vorzufinanzieren. Es darf bei der Kostenübernahme keine Verschiebebahnhöfe zulasten der Bestattungsunternehmen geben. Wir brauchen dringend Standards für Sozialbestattungen.
All das gebietet unser Respekt gegenüber den Menschen, den Verstorbenen und gegenüber ihren Angehörigen. Das Recht auf ein würdiges Begräbnis gilt für alle Menschen.
Ich danke der Frau Abgeordneten Schümann und erteile für die FDP-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die jetzt vorgelegten Berichtsanträge berühren einen Bereich, mit dem sich die Wenigsten von uns im Alltag beschäftigen - es sei denn, wir werden durch den Verlust eines nahestehenden Menschen dazu gezwungen. Gehörte der Tod eines Menschen, die Bestattungsrituale und die Form, wie wir uns Verstorbener erinnern, seit Jahrtausenden als ein selbstverständliches Ereignis zum Leben der Menschen dazu, geht der Trend immer mehr dahin, den Gedanken an den Tod zu verdrängen. So konnten wir über das Leben von Jahrtausenden allein durch die Öffnung alter Grabstätten viel erfahren. Ich lasse an dieser Stelle offen, was die Menschen denken werden, wenn sie in ein paar Jahrhunderten unsere Grabstellen öffnen werden.
Denn der Tod wird in einer Gesellschaft, in der Jugend, Gesundheit, ,,Anti-Aging“ und langes Leben zu den wichtigsten Statussymbolen gehören, eher als ein lästiges Ereignis angesehen. Damit einhergehend wird in unserem Kulturkreis der Gedanke, wie und wo ein Toter zu bestatten ist, immer mehr zur Nebensache. Da degenerieren Beerdigungen in manchen Fällen sogar zur ,,Entsorgung“ der Toten, wenn die Asche des Verstorbenen aus Kostengründen in andere Bundesländer oder gar ins Ausland verbracht oder auf parkähnlichen ,,Streuwiesen“ verteilt werden. Dieser Trend wird gerade bei Sozialbestattungen besonders deutlich.
Ziel des § 74 des zwölften Sozialgesetzbuches ist es, eine würdig Bestattung auch bei denjenigen sicherzustellen, deren Angehörige für die Kosten nicht aufkommen können. Welche Kosten als ,,erforderlich“ in diesen Sinn zu gelten haben, wird jedoch im Gesetz nicht weiter erörtert. Wer versucht, sich mit der Hilfe einschlägiger Kommentare einen ersten Überblick zu verschaffen, stößt auf ein uneinheitliches Erscheinungsbild. Die meisten Ausführungen beschränken sich auf die willkürlich anmutende Nennung einiger weniger Kostenpunkte, ohne diese näher zu begründen.
Durch die allgemeine Finanznot zur Suche nach etwaigen Einsparmöglichkeiten gezwungen, entdecken deshalb immer mehr Sozialhilfeträger den Bereich der Bestattungskosten als Möglichkeit der Kostenminderung.