Protocol of the Session on November 21, 2007

Das war vor 16 Jahren. Das ist eine lange Zeit, auch für die Umweltpolitik; aber sie war offenbar der Schwierigkeit geschuldet, in so vielen Regionen gleichzeitig eine gemeinsame Willensbildung zu erreichen.

Es gibt derzeit 166 Weltnaturerbegebiete auf der Welt, aber dies wäre das erste grenzüberschreitende. Schon in dieser Hinsicht wäre es einzigartig.

Die Diskussion hat auch deshalb so lange gedauert, weil in den Regionen ein gewisses Misstrauen herrschte, ob denn nun, wie es oft hieß, die UNESCO künftig über das Wattenmeer regieren solle. Solche Bedenken konnten von der Sache her zwar schnell ausgeräumt werden. Die Antwort ist: Nein, die UNESCO regiert natürlich nicht in Zukunft das Wattenmeer und hat auch keinerlei Kompetenzen. Rechtliche Änderungen ergeben sich auch nicht.

Aber das Misstrauen war bei vielen kommunalen Vertreterinnen und Vertretern vorhanden, und viele Gespräche waren nötig.

Am längsten dauerte es, sehen wir von Dänemark einmal ab, in Nordfriesland, wo auf gemeinsame Initiative der Grünen und der CDU - ja, Sie haben richtig gehört - die Entscheidung vor etwa einem Jahr noch einmal aufgeschoben wurde, um vielleicht doch noch eine überzeugte Zustimmung zu erreichen. Diese wurde im September mit großer Mehrheit im Kreistag erreicht.

Das Misstrauen drückte sich letztlich in allen Regionen in der Bedingung aus, dass das Weltnaturerbe an sich nicht zu einer Verschärfung der Naturschutzbestimmungen führen dürfe.

Das ist auch einer der vier Punkte unseres gemeinsamen Landtagsantrages. Ich sage ausdrücklich: Im Sinne eines Kompromisses ist auch dieser Punkt in Ordnung. Dennoch sind wir der Überzeugung, dass die geltende Rechtslage dafür ausreicht, dass das Wattenmeer als Weltnaturerbe durch die UNESCO anerkannt werden kann. Aber - das sei auch erwähnt -, es darf nicht weniger sein. Wir sind sehr dankbar, dass die Landesregierung nach der Kabinettsentscheidung am 13. Oktober 2007 öffentlich klargestellt hat, dass das Nationalparkgesetz und der Trilaterale Wattenmeerplan - lange, lange sehr umkämpft; wir erinnern uns an die Auseinandersetzungen hier im Landtag -, die Grundlage für die Weltkulturerbeanmeldung sind.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Anke Spoorendonk [SSW])

Das heißt, dahinter gibt es kein Zurück. Hier dürfen auch nicht neue Ausnahmen für die Ölindustrie im Nationalpark geschaffen werden, wie diese das offenbar gern hätte

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

und so der Schutz des Weltnaturerbes weiter eingeschränkt werden.

Dem Wattenmeer gebührt der Status eines Weltnaturerbes. Es ist immerhin mit rund 8.000 km2 die größte zusammenhängende Wattfläche der Erde und neben den Hochalpen die einzige weitgehend natürlich belassene Großlandschaft in Mitteleuropa sowie eines der bedeutendsten Feuchtgebiete der Welt. Insbesondere für Vögel ist das Wattenmeer mit seinen vielfältigen und ungestörten Lebensräumen, den riesigen Watten, die als Flächen für Nahrungssuche dienen, von überragender internationa

(Günther Hildebrand)

ler Bedeutung. Über 10 Millionen Wat- und Wasservögel brüten, rasten, mausern sich und überwintern in diesem Gebiet. Hierfür stellen das Vorhandensein von Nahrung und der geringe Störpegel wesentliche Faktoren dar. Allein bei 43 Arten erfüllt das Wattenmeer das Kriterium des RamsarÜbereinkommens für ein Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung. Aber auch für andere Arten ist das Wattenmeer von herausragender Bedeutung. Auf den bei Flut überspülten Wattflächen wachsen viele Jungfische heran, das ist auch für die Fischerei wichtig. Auch für die Menschen ist das Wattenmeer eine Oase. Mindestens 8 Millionen Touristen genießen dort jährlich die Natur.

Die besondere Qualität des trilateralen Wattenmeerschutzgebietes zeigt sich an seinem heutigen Schutzstatus. 1985 wurde es bereits als Nationalpark eingerichtet; 1989 wurde das schleswig-holsteinische Wattenmeer in die Liste der Important Bird Areas aufgenommen; 1990 hat die UNESCO es als Biosphärenreservat anerkannt; im Jahr 1992 wurde es als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung in dem Ramsar-Abkommen benannt. Außerdem ist es FFH- und EU-Vogelschutz-Gebiet. Da mag ein zusätzliches Etikett in den Augen vieler Menschen auf den ersten Blick überflüssig sein. Doch die Anerkennung als Welterbegebiet stellt etwas Außergewöhnliches dar und ist von hohem internationalen Rang. Außerdem unterstützt sie die Lösung solcher Probleme, die nur in einem internationalen Zusammenhang angegangen werden können. Deshalb hoffen wir auch sehr, dass sich Dänemark noch der Initiative anschließen wird, sodass wir am Ende den gesamten Wattenmeerraum zum UNESCO-Weltnaturerbe anmelden können.

Das Prädikat Welterbe ist auch ein international wirksames Marketinginstrument und kann der Wattenmeerregion eine herausragende Marktposition im naturnahen Tourismus weltweit verschaffen. Es können sich auch zusätzliche wirtschaftliche Aktivitäten entfalten, weil es zunehmend attraktiv wird, in der Nähe solcher Gebiete zu leben und zu arbeiten. Das würde zusätzliches Einkommen für die gesamte Wattenmeerregion bedeuten.

Wenn wir also erreichen, dass das Wattenmeer tatsächlich als Weltnaturerbe anerkannt wird, dann ist das eine stolze Auszeichnung für das Gebiet, für die Region und für alle Menschen, die sich seit vielen Jahrzehnten für seinen Schutz engagieren.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Noch eine Anmerkung zur FDP. Ich denke, das ist hier nicht die Stunde der Auseinandersetzungen, es ist die Stunde der Gemeinsamkeiten der Parteien für die Würdigung eines der ganz großen Schätze des Landes. Ich bin ganz froh, dass wir es geschafft haben, hier zu einem gemeinsamen Beschluss zu kommen - nach 16 Jahren! Ich will nicht darüber diskutieren, wie schwierig es häufig war und wer die Widerstände organisiert hat - unberechtigte Widerstände, aber emotional manchmal trotzdem zu verstehen. Insofern gehe ich jetzt über den Antrag der Fraktion der FDP hinweg. Ich glaube, es wird der Sache kein Abbruch getan, dass Sie gern noch zwei Sätze geändert haben wollen.

Wir jedenfalls stimmen dem Antrag zu und bitten die anderen Parteien, das genauso zu tun, so wie es übrigens auch der niedersächsische Landtag vor fünf Jahren einstimmig getan hat.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW sowie vereinzelt bei CDU und SPD)

Ich danke Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel. - Das Wort für den SSW im Landtag hat jetzt Herr Abgeordneter Lars Harms.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir treten heute in eine Phase ein, in der nicht nur über die regionale oder nationale Vermarktung des Nationalparks Wattenmeer geredet wird, sondern in der wir uns auf eine Stufe mit anderen Welterbestätten auf der ganzen Welt stellen wollen. Das ist auch für das Wattenmeer und für die Regionen, die am und vom Meer leben, ein riesiger Schritt.

Wenn man bedenkt, wie hart die Auseinandersetzungen zum Nationalpark Wattenmeer seinerzeit und wie schwer die Umsetzung der Ziele im Nationalpark waren, kann man ermessen, was das Welterbe für die Region Westküste bedeutet. Das bedeutet, dass die Bemühungen um den Schutz der Natur und die Beteiligung der Menschen vor Ort nun Früchte tragen, die nicht nur der Natur als Selbstzweck zugute kommen, sondern eben auch der ökonomischen Entwicklung der Region dienen. Das war schon immer unser großes Ziel und nun kommen wir hoffentlich einen Schritt weiter, indem wir den Nationalpark Wattenmeer als Weltnaturerbe anerkannt bekommen.

(Karl-Martin Hentschel)

Die Anerkennung ist aber noch keineswegs sicher, sondern sie setzt eine Einigung mit der UNESCO voraus. Wie schwer eine solche Einigung sein kann, zeigt aktuell das Beispiel des Brückenbaus in Dresden,

(Lothar Hay [SPD]: Die B5 in Hattstedt! - Heiterkeit)

der zu einer Aberkennung des Titels Weltkulturerbe führen kann. Dieses Beispiel, lieber Kollege Hay, zeigt aber auch, dass Befürchtungen, dass hier ein neuer, zusätzlicher Schutzstatus übergestülpt werden soll, nicht begründet sind. Die UNESCO hat bei Verstößen nur die Möglichkeit, den Titel wieder abzuerkennen, andere Eingriffsmöglichkeiten oder Steuerungsmöglichkeiten hat sie nicht.

In dem Papier zur Anmeldung, das uns vorgelegt wurde, sind aber eine Vielzahl von zukünftigen möglichen Nutzungen des Wattenmeeres aufgeführt. Auch die traditionellen Nutzungen sind genau beschrieben, sodass man davon ausgehen kann, dass diese Nutzungen auch anerkannt und somit weitergeführt werden dürfen. Damit wird einer wichtigen Forderung der Menschen vor Ort Rechnung getragen.

Trotzdem gibt es natürlich immer noch offene Punkte, die in einem Anmeldeverfahren berücksichtigt werden müssen. Diese offenen Fragen kommen auch in den Beschlüssen der beiden Kreistage in Dithmarschen und Nordfriesland zum Ausdruck und sie werden natürlich auch in den Stellungnahmen zu dem vorliegenden Papier deutlich gemacht. In Bezug auf die Stellungnahmen haben wir als SSW nur einen Punkt, bei dem wir eine andere Haltung haben. Wir meinen, dass Erdölförderung in einem Nationalpark eigentlich nichts zu suchen hat. Zwar hat natürlich jeder Investor und jeder Nutzer ein gewisses Recht auf Planungssicherheit, aber wir meinen, dass man die Erdölförderung zumindest nicht ausweiten sollte, besser wäre eigentlich ein schrittweiser Ausstieg aus der Erdölförderung im Nationalpark.

(Zurufe von der CDU)

Die anderen Punkte sind aber sehr in unserem Sinne. Auch wir sind der Meinung, dass wir unsere Häfen an der Nordseeküste weiterentwickeln können müssen.

(Zurufe von der CDU)

Bisher sind neue Pläne für die Entwicklung von Hafen- und Industrieanlagen nur sehr eingeschränkt erlaubt. Wer sich aber den Standort Brunsbüttel ansieht und dort eine nachhaltige Hafenent

wicklung in Zusammenarbeit mit anderen Standorten anstrebt, kann nichts gegen eine offenere Formulierung im Anmeldetext haben. Ähnliches gilt auch für die Häfen, die vom Fährverkehr oder vom Fischfang leben. Aber auch die Entwicklungschancen, die die Offshore-Windkraft in Zukunft gewähren wird, dürfen wir uns nicht verbauen. Deshalb muss der Anmeldetext gerade auch diese Form der Energiegewinnung mit im Auge haben. Das gilt sowohl für die Anbindung durch Häfen als auch für das Aufstellen der Anlagen in der Nähe des zukünftigen Weltnaturerbes.

Die Stellungnahmen haben aber auch deutlich gezeigt, dass es Bereiche gibt, von denen wir heute noch nicht wissen, wie sie sich entwickeln werden und welche Maßnahmen in Zukunft notwendig sein werden. Ich denke dabei zum Beispiel an den Küstenschutz. Aufgrund des zu erwartenden Meeresspiegelanstiegs werden sich die Anforderungen an den Küstenschutz und damit auch an die damit verbundenen Maßnahmen garantiert verändern. Wir wissen heute noch nicht genau, was wir in 20 oder 30 Jahren an Küstenschutzmaßnahmen durchführen müssen. Möglicherweise werden dabei auch größere Eingriffe in die Natur nötig sein, um die Menschen und deren Hab und Gut zu schützen. Auch dieser Aspekt muss deutlich im Anmeldetext verankert werden, damit es in Zukunft keine Probleme gibt. Ähnliches gilt im Übrigen auch für die Binnenlandentwässerung, die ebenfalls vor neue Problemstellungen gestellt sein wird.

Trotz all dieser Fragestellungen muss man aber feststellen, dass die Anmeldung als Weltnaturerbe enorme Vorteile für die Region bringt. Da ist natürlich zum einen die Tatsache, dass ein Weltnaturerbe gerade auch den bedrängten Tier- und Pflanzenarten hilft und dazu beiträgt, die Natur in ihrer Einzigartigkeit zu erhalten. Interessant ist dabei, dass der vorliegende Anmeldetext ausdrücklich davon spricht, dass es sich bei dem Wattenmeer nicht nur um eine Naturlandschaft, sondern auch um eine vom Menschen geschaffene Kulturlandschaft handelt, die vielfältigen Nutzungen unterliegt.

Vor diesem Hintergrund hätte ich es sogar gern gesehen, wenn das Wattenmeer auch als Weltkulturerbe angemeldet worden wäre, wie es zumindest am Anfang der Entwicklung ebenfalls diskutiert wurde. Seinerzeit hatte unter anderem auch das Nordfriesische Institut deutlich gemacht, dass Kulturspuren im Watt durchaus schützenswert sind und dass man das nicht zum Welterbe gehörende Festland mit in die Entwicklung und Vermarktung des Welterbes hätte einbeziehen können. Das kann man natürlich

(Lars Harms)

heute immer noch machen, aber mit dem Doppeltitel Natur- und Kulturerbe wäre das sicherlich noch leichter erreichbar gewesen.

Sei es drum; ich bin natürlich auch so mit der Entwicklung sehr zufrieden, zumal man sagen kann, dass eine breite Bürgerbeteiligung stattgefunden hat. Die beteiligten politischen Gremien standen ebenfalls mit breiten parteiübergreifenden Mehrheiten hinter der Idee. Das hat natürlich auch etwas damit zu tun, dass elementare Forderungen der Region aufgenommen wurden. Dass man zum Beispiel von vornherein auf eine sogenannte Pufferzone verzichtet hat, hat den Diskussionen mit Sicherheit frühzeitig die Schärfe genommen, die wir von der Nationalparkdiskussion noch gewohnt waren. Zwar spricht man von der Wattenmeerregion und meint damit das angemeldete Wattenmeer und die Inseln, Halligen und das angrenzende Festland, aber dies ist nur eine geografische Beschreibung und keine zusätzliche Anmeldung von bewohntem Gebiet.

In der gesamten Wattenmeerregion werden wir die positiven Möglichkeiten des Welterbes nutzen können, sei es im Tourismus oder auch in der Regionalvermarktung. Wie so etwas funktioniert, kann man zum Beispiel am Mittelrhein sehen, der als Weltkulturerbe inzwischen gnadenlos vermarktet wird. Gleichzeitig ist dort die wirtschaftliche Entwicklung nicht eingeschränkt und sogar Industrieansiedlungen - auch neue Industrieansiedlungen sind dort möglich. Deshalb glaube ich, dass wir in 10 bis 15 Jahren hier stehen, uns alle selbst auf die Schulter klopfen und uns an der positiven Entwicklung der Wattenmeerregion erfreuen werden.

Eine letzte Anmerkung möchte ich noch machen. Dass eine solche Entwicklung möglich ist, hat auch etwas mit den speziellen Zusammenarbeitsformen in der Region zu tun. Wir haben schon den Bericht zur Nordseekooperation im Haus beraten. Aber genau die Entwicklung, die wir jetzt haben, ist gelebte europäische Nordseekooperation. Die Anmeldung baut auf Beratungen der drei Anrainerstaaten auf und hat insbesondere den Trilateralen Wattenmeerplan zum Ausgangspunkt. So ist es auch im Anmeldetext zu lesen. All die Ziele und Maßnahmen, die man trilateral zwischen den Niederlanden, Deutschland und Dänemark abgesprochen hat, finden sich auch in der Anmeldung wieder.

Das heißt, auch hierdurch sieht man, dass der Prozess zur Anmeldung sehr basisnah entwickelt wurde. Man hat bewusst Fachwissen aus der Region mit ins Boot geholt. Im Papier wird explizit gesagt, dass die trilaterale Zusammenarbeit auch in Bezug auf die Entwicklung und Vermarktung des

Welterbes fortgeführt werden soll. Ich sage dies auch deshalb, weil dies auch die Chance eröffnet, dass Dänemark irgendwann dem Welterbe beitritt. Bisher sind es nur die Niederlande und Deutschland, die den ersten Schritt gegangen sind. Das hat insbesondere damit zu tun, dass man in Dänemark rein zeitlich noch nicht so weit in der Diskussion ist, wie bei uns. Die Anmeldung des Wattenmeers als Nationalpark steht dort jetzt bevor. Wir sollten den dänischen Nachbarn deshalb die Chance lassen, ihre Erfahrungen damit zu sammeln, genauso wie wir in den letzten 25 Jahren Erfahrungen mit unserem Nationalpark gesammelt haben.

Die Beratungen in der trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit werden aber dazu führen, dass das Welterbe schon jetzt von allen Dreien gemeinsam weiterentwickelt wird. Damit wird Dänemark in Zukunft die Chance haben, ohne Anlaufschwierigkeiten seine Wattenmeerregion ebenfalls als Welterbe anzumelden.

Für den SSW kann ich sagen, dass wir über die Entwicklung sehr froh sind - sowohl für die Natur als auch für den Menschen. Wir hoffen, dass durch die Anmeldung als Weltnaturerbe ein regelrechter Ruck durch die Region geht und alle bei der Vermarktung dieses Titels an einem Strang ziehen. Das Welterbe wäre ein toller Erfolg für uns alle und ein wichtiger Schritt für die Westküste. Deshalb freue ich mich darüber, dass wir unseren vorliegenden Antrag am Ende in diesem hohen Haus gemeinsam beschließen. Das ist diesem Thema mehr als angemessen.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich danke Herrn Abgeordneten Lars Harms. - Das Wort für die Landesregierung hat nun Herr Minister Dr. Christian von Boetticher.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser schleswig-holsteinisches Wattenmeer ist weltweit einzigartig.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch die Menschen!)