Protocol of the Session on October 10, 2007

(Beifall bei der FDP)

Es wäre allerdings das Papier nicht wert, wenn sich das zuständige Ministerium auch zukünftig weiter so wie im Fall Sylt-Ost verhält.

(Beifall bei der FDP)

Ich danke Herrn Abgeordneten Hildebrand. - Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhält jetzt Herr Abgeordneter und Fraktionsvorsitzender Karl-Martin Hentschel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich unterstütze das vorliegende Vorhaben, weil es sinnvoll ist, und bedanke mich für die Möglichkeit, das hier zu sagen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei CDU, SPD und FDP)

Ich danke Herrn Abgeordneten Hentschel. - Das Wort hat jetzt die Vorsitzende des SSW im Landtag, Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dann habe ich jetzt vielleicht ein paar Minuten mehr!

(Heiterkeit)

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Stellenausschreibungen zukünftig durch die jeweiligen kommunalen Aufsichtsbehörden vorgenommen werden können, wenn ein neues Amt oder eine neue Gemeinde formell noch nicht gebildet worden ist. Dies soll beispielsweise auf Amtsebene möglich sein, wenn alle beteiligten Gemeinden hierzu ihre Zustimmung erteilen.

Ich weiß nicht, welches konkrete Problem dem Gesetzentwurf zugrunde liegt, das Südtonderaner Problem kann es nicht sein, weil hier andere Dinge eine Rolle spielen. Das formale Vorgehen erscheint mir außerdem auch insgesamt sehr kompliziert.

Wenn wir uns den Gesetzentwurf ansehen, dann stellen wir fest, dass dieser keine rückwirkende Geltung hat. Das heißt, Gemeinden oder Ämter, die sich schon im Ausschreibungs- oder Wahlverfahren befinden - wie zum Beispiel das zukünftige Amt Südtondern - werden von dieser Regelung nicht erfasst. Sie müssten nun gegebenenfalls ihre Ausschreibungen und Verfahren nach dem im Gesetz vorgeschriebenen Verfahren noch einmal neu durchführen. Das heißt: Alle 30 Kommunen des Amtes müssten eine Gemeinde- oder Stadtvertretersitzung einberufen und eine inhaltsgleiche Ausschreibung beschließen. Danach dürfte dann die Kommunalaufsicht, also der Kreis, formell ausschreiben. Entscheiden, wer die jeweilige Stelle dann bekommt, könnte dann frühestens der neue Amtsausschuss im Januar 2008. Damit wäre weder Südtondern geholfen noch wäre dies ein Verfahren, das anderen Kommunen, die ebenfalls im Vorwege Personalfragen regeln wollen, helfen würde.

(Beifall beim SSW)

Viel wichtiger als die Personalfragen sind aber die Fragen, die mit den satzungsmäßigen Grundlagen zusammenhängen. Ein Amt oder eine Gemeinde braucht eine Hauptsatzung, eine Verwaltungsgliederung, eine Gebührenordnung und vieles mehr. Hiervon liest man weder im bestehenden Gesetz noch im vorliegenden Vorschlag etwas. Das heißt, diese Regelungen sollen erst mit Errichtung der neuen Strukturen beschlossen werden. Genau hier liegt aus unserer Sicht das Problem. Wenn es keine Übergangsregelung gibt, gibt es keinen gleitenden Übergang in die neuen Strukturen. In Südtondern hat man versucht, sich am dänischen Beispiel zu

(Günther Hildebrand)

orientieren und ein Übergangsgremium geschaffen, das diese Arbeit leisten soll. Dies ist der Interimsamtsausschuss, der mit dem zukünftigen Amtsausschuss personengleich ist. Weiter hat man dort einen Fusionsvertrag geschlossen, der die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung und die Erarbeitung von Rechtsgrundlagen hätte bilden sollen. Dieser Vertrag und dessen Inhalt ist nicht vonseiten der Landesregierung in Zweifel gezogen worden, weshalb man eigentlich damit rechnete, dass alles in Ordnung sei. Nun scheint dies aber nicht der Fall zu sein und deshalb muss die Landesregierung hier aus unserer Sicht handeln.

Auch in Dänemark hatte man Übergangsgremien ich sagte es bereits - eingerichtet, die den Übergang von den alten Kommunen zu den neuen Großkommunen reibungslos vollziehen sollten.

Zeitweise bestanden zwei Gremien gleichzeitig, von denen sich das eine ausschließlich mit der Umsetzung der zukünftigen Struktur befasste und sich das andere immer noch wie gehabt um die laufenden Geschäfte der alten Kommune kümmerte.

Aus den Erfahrungen, die man in Dänemark mit dieser Übergangsstruktur gemacht hat, hätte man eigentlich hier bei uns lernen müssen. Stattdessen hat man eine willkürliche Verschiebung von Amtsgrenzen durchgezogen, ohne dass bis heute inhaltliche Aufgabenstellungen für diese Ämter klar sind und ohne dass die kommunale Ebene rechtlich in die Lage versetzt wurde, diesen Übergang reibungslos zu meistern.

(Beifall beim SSW)

Wir hätten deshalb gern gesehen, dass man, bevor man nun eine solche komplizierte Regelung ausschließlich zur Wahl von Amtsträgern kurzfristig beschließt, lieber eine Regelung geschaffen hätte, die sowohl diese Verantwortung als auch die Umsetzung im jeweiligen kommunalen Bereich lässt und die womöglich rückwirkend gegolten hätte.

Doch unsere rechtlichen Prüfungen haben ergeben, dass dies so nicht möglich ist. Das Einzige, was jetzt noch bleibt, ist vielleicht eine Regelung auf dem Verordnungswege oder per Anweisung aus dem Innenministerium. Hierzu haben wir letzte Woche eine Kleine Anfrage gestellt in der Hoffnung, dass für diejenigen, die schnell in die neuen Strukturen starten wollen, noch etwas zu machen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf zeigt einmal mehr, dass die Regelungen zur Ämterzusammenlegung, die die Mehrheit dieses Hauses beschlossen hat, genauso wie die

Zusammenlegungen selbst mit heißer Nadel gestrickt wurden. Somit können wir wieder feststellen, dass es klüger gewesen wäre, sich mehr Zeit zu nehmen, um eine durchdachte Reform durchzuführen, die dann auf einer rechtlich soliden Grundlage gestanden hätte. Dazu hätte dann mit Sicherheit auch eine vernünftige Übergangsregelung gehört.

(Beifall bei SSW und FDP)

Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Bevor ich der Landesregierung das Wort erteile, möchte ich auf der Besuchertribüne sehr herzlich DGB-Senioren des DGB-Bezirks Ost aus Lübeck sowie unseren ehemaligen Kollegen Behm begrüßen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Für die Landesregierung hat nun Herr Innenminister Dr. Ralf Stegner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es erfolgt keine Landtagstagung ohne das Thema Verwaltungsstrukturreform; das ist auch gut so. Aber, liebe Frau Kollegin Spoorendonk, es gibt auch keine Landtagstagung, in der Sie nicht Generalkritik an unserer Ämterreform üben. Ob das so gut ist, weiß ich nicht. Ich teile Ihre Kritik daran jedenfalls überhaupt nicht. Denn das, was wir im Bereich der Ämterreform vorweisen, ist insgesamt betrachtet ein erheblicher Erfolg. Wir gehen offensiv und ehrlich auf dem unumkehrbaren Weg zu einer Verwaltungs- und Funktionalreform in Schleswig-Holstein voran.

Der vorgelegte Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen leistet einen Beitrag zur besseren praktischen Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform auf Amts- und Gemeindeebene. Konkret greift er eine Problematik auf, die sich im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform bei Gemeindevereinigungen sowie Ämterzusammenlegung stellt: In diesen Fällen können rechtsverbindliche Entscheidungen erst von der neuen Gemeinde beziehungsweise dem neuen Amt getroffen werden. Was den Fall von Südtondern angeht, so geht es darum, dass nur der neue Amtsausschuss die Wahl einer Amtsdirektorin oder eines Amtsdirektors vornehmen kann. Da das Wahlverfahren dafür mit der Stellenausschreibung beginnt, müsste der neue Amtsausschuss des Amtes Südtondern in seiner konstituierenden Sitzung für diese Wahl zunächst

(Anke Spoorendonk)

die Stellenausschreibung beschließen. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der Amtsausschuss einen Verzicht auf eine Stellenausschreibung beschließt. Dies würde von der zuständigen Kommunalaufsicht dem Landrat des Kreises Nordfriesland dann genehmigt werden, wenn dieser Antrag von einem breiten politischen Konsens getragen wird. Nur in diesem Fall könnte der Amtsausschuss in seiner konstituierenden Sitzung einen Amtsdirektor oder eine Amtsdirektorin wählen.

Sollte ein Verzicht auf die Stellenausschreibung nicht möglich sein - dies ist immer noch eine Alternative, die bleibt -, dann schafft der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD die Möglichkeit, dass die Kommunalaufsichtsbehörde auf Antrag der von der Neubildung des Amtes betroffenen Gemeinden diese Stellenausschreibung bereits veranlasst, sodass Zeit gespart werden kann. Damit würde die Zeit der Bestellung eines Beauftragten deutlich verkürzt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier geht es nicht nur um das Amt Südtondern, sondern es geht in der Tat auch um Gemeindevereinigungen wie zum Beispiel Raisdorf und Klausdorf oder Handewitt und Jarplund-Weding, die sich zum 1 März 2008 zu einer jeweils neuen Gemeinde vereinigen wollen; in Klausdorf und Raisdorf muss man nur noch einen schönen Namen finden.

Der Gesetzentwurf ermöglicht eine frühzeitige Stellenausschreibung für eine Bürgermeisterin oder einen Bürgermeister bereits vor dem Wirksamwerden des Zusammenschlusses. Dadurch werden die neuen Gemeinden in die Lage versetzt, die Bürgermeisterwahl zusammen mit der Kommunalwahl 2008 durchzuführen. Dies ist ein Höchstmaß an Synergien bei der gesamten Wahlvorbereitung.

Flankierend dazu wollen wir auch das Gemeindeund Kreiswahlgesetz ändern, sodass die Kommunalaufsichtsbehörden in diesen Fällen auch den Wahltag und den Tag einer notwendig werdenden Stichwahl bestimmen können, was für die Stellenausschreibung zwingend erforderlich ist. Auch müsste eine Gemeindewahlleiterin oder ein Gemeindewahlleiter zur Verfügung stehen; auch hierfür gibt es Regelungen im Gesetz.

Weiterhin berücksichtigt der Gesetzentwurf, dass auch in den Fällen der Neubildung von Gemeinden die Höchstaltersgrenze für Bewerberinnen und Bewerber für das Bürgermeisteramt keine Anwendung findet. Sie dürfen am Tag der Erstwahl das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben. Hier wird konsequenterweise auf die Übergangsbestimmun

gen des zweiten Verwaltungsstrukturgesetzes verwiesen.

Ich freue mich, dass dieser Gesetzentwurf so schnell wie möglich in Kraft treten soll, damit dem Amt Südtondern, das bekanntlich zum 1. Januar 2008 gegründet wird, geholfen werden kann.

Zu dem, was der Abgeordnete Hildebrand hier gesagt hat, möchte ich Folgendes anmerken: Sie haben nicht nur Äpfel mit Birnen verglichen, sondern Sie haben vielmehr Äpfel mit Pferdeäpfeln verglichen. Bei dem einen Fall geht es nämlich darum, dass eine Verwaltungsreform gewollt wird; das wollen wir beschleunigen. In dem anderen Fall geht es darum, dass auf Sylt eine Verwaltungsreform verhindert werden soll. Das muss man nicht auch noch unterstützen. Das ist der kleine Unterschied, aber vielleicht informieren Sie sich einmal darüber, wenn Sie das nächste Mal auf Sylt, Herr Abgeordneter. Dann werden Sie es vielleicht mitbekommen.

(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Insofern ist die Haltung des Innenministeriums keineswegs widersprüchlich, sondern in Gänze konsequent.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke dem Herrn Innenminister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließe.

Es beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1641 an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so geschehen.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 23 auf:

Verurteilung des Systems der Zwangsarbeitslager in der Volksrepublik China

Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/1644 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. - Ich eröffne die Aussprache und erteile seitens des Ursprungsantragstellers Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

(Minister Dr. Ralf Stegner)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag greifen wir ein Thema auf, bei dem wir uns auch an die eigene Nase fassen müssen.