Protocol of the Session on September 13, 2007

Dies ist keineswegs geeignet, Ihre Beschlüsse im Nachhinein in ein milderes Licht zu stellen.

(Zuruf der Abgeordneten Birgit Herdejürgen [SPD]: Die Kreise haben es gefordert!)

So ist es.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir würden gern die Meinung des Landesvorsitzenden der SPD hierzu hören! - Ministerin Ute Erdsiek- Rave: Der hat hier kein Rederecht! - Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP] - Ministerin Ute Erdsiek-Rave: Nicht als Landesvorsitzender!)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Herr Abgeordnete Hartmut Hamerich.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Da die Zustände im Kreis Ostholstein hier als chaotisch bezeichnet werden, muss ich als noch amtierender Abgeordneter des Kreises Ostholstein den einen oder anderen darüber aufklären, wie die Zustände denn tatsächlich sind.

(Zuruf des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Können Sie auch zuhören, Herr Matthiessen, oder können Sie nur reden? Beides gleichzeitig geht nämlich nicht.

Im Kreis Ostholstein gilt folgende Satzung: Das erste Kind in einem Haushalt wird an den Schülerbeförderungskosten mit einem Maximalbetrag von 240 € im Jahr beteiligt. In begründeten Fällen kann dieser Betrag in zwei Raten gezahlt werden. Selbstverständlich werden Hartz-IV-Empfänger zu dieser Zahlung nicht herangezogen. Das und nichts anderes ist Fakt in Ostholstein. Das zweite Kind zahlt nichts. Das dritte Kind zahlt auch nichts. Das bedeutet, dass der Höchstbeitrag für eine Familie mit ein, zwei oder drei Kindern im Kreis Ostholstein 240 € pro Jahr beträgt, 20 € im Monat.

Jetzt einige andere Beispiele. In Ihrem Bezirk, in Lübeck, zahlt eine Familie für eine Schülerbeförderungskarte in der Woche 11 €, 44 € im Monat. Das darf man nicht vergessen.

Frau Heinold, in Ihrem ehemaligen Kreis Segeberg war es bisher so, dass zwischen 34 und 45 % gefordert worden sind. Das sind die Musterbeispiele, die uns hier heute vorgerechnet werden.

Ich habe mit vielen Elternvertretern gesprochen. Alle, die verantwortungsbewusst mit dem Thema umgegangen sind, haben gesagt: Wir beteiligen uns selbstverständlich daran, aber es muss auf ein Höchstmaß begrenzt sein. Die 240 € sind von allen verantwortungsbewussten Elternteilen genannt worden. Anders kann man auch nicht damit umgehen.

Herr Matthiessen, ich höre immer wieder, dass gesagt wird, beim Schließen der Schulen sei im ländlichen Raum versprochen worden, auf Schülerbeförderungskosten zu verzichten. Wissen Sie, wann das beschlossen worden ist? Da bin ich von der Grundschule zur weiterführenden Schule umgeschult worden. Das ist 40 Jahre her. Neue Situatio

(Detlef Matthiessen)

nen bringen neue Erkenntnisse mit sich. Man muss neu darüber nachdenken dürfen.

(Beifall bei der CDU - Zuruf des Abgeordne- ten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie das den Eltern in Hademarschen erklären?)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drei Bemerkungen.

Herr Matthiessen, seien Sie bitte ruhig.

Ich möchte noch drei Bemerkungen zu der Debatte machen, wie Sie jetzt läuft.

Erstens. Vorhin wurde der Beitrag der Kollegin Poersch gelobt. Ich fand auch, dass das ein lobenswerter Beitrag war. Ich möchte auch den Beitrag der Ministerin loben. Ich hätte erwartet - das sage ich in Richtung der Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion -, dass Sie dieses Dilemma in Ihrem Beitrag deutlich gemacht hätten. Das wäre für alle verständlich gewesen.

(Birgit Herdejürgen [SPD]: Sie haben nicht zugehört!)

- Ich habe zugehört. Ich muss sagen, dass ich nicht die Auffassung der Ministerin teile, es aber wohltuend war, ihre Worte zu hören. Die Große Koalition ist auch zahlenmäßig so groß, dass sie sich natürlich auch Einzelmeinungen erlauben kann, wenn man das einmal so formulieren will. Es wäre doch für die parlamentarische Arbeit sehr viel wohltuender, wenn es mehr davon geben würde.

Zweite Bemerkung: Die Debatte, die jetzt im Land gelaufen ist, zeigt, dass man vor Ort in den Kreisen erkannt hat, dass man nicht nur darauf pochen kann, die Erhöhung der Elternbeteiligung als Kompensation zu betrachten. Man hat ja erkannt, dass es ein differenzierteres Vorgehen geben muss. Man wollte sich in den Kreisen natürlich diesen Schuh nicht allein anziehen. Man sagte: Das Land hat uns das Geld genommen und daher steht das Land auch

in der Pflicht, diese Kompensation gesetzlich festzuschreiben. Das wollte man nicht. Aber für die Bürger im ländlichen Raum, für die Bürger in den Kreisen, ist es schwierig, jetzt zu wissen, an wen sie sich wenden sollen, wenn man das geändert haben will.

Darum muss man von den Fraktionen im Landtag erwarten, dass sie sagen: Hier sind eigentlich die Kreise und die Kommunen gefragt. Denn nur so könnten die Eltern auch entscheiden, ob sie ihre Stimme den Parteien geben wollen, die das eingeführt haben. Das wäre eine transparentere Vorgehensweise gewesen.

Letzte Bemerkung: In der Debatte ist auch gesagt worden, dass es schon Elternbeteiligung gibt. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern: Als die Elternbeteiligung eingeführt wurde, wurde geprüft vonseiten des Ministeriums, ob das denn rechtens ist. Und nur weil die Kreise gesagt haben, die Eltern erhalten auch etwas dafür -

(Frauke Tengler [CDU]: Tun sie auch!)

- Ja, aber Kollegin Tengler, erhalten sie denn jetzt mehr?

Frau Kollegin Spoorendonk, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Astrup?

Frau Kollegin Spoorendonk, könnten Sie dem Hohen Haus mitteilen, wie sich Ihre Fraktion im SchleswigFlensburger Kreistag bei der Einführung des Elternbeitrags vor ein paar Jahren geäußert hat, und können Sie gleichzeitig mitteilen, wie sich die SSW-Fraktion bei dieser Entscheidung geäußert hat? Das wäre sehr interessant zu erfahren.

- Lieber Kollege Astrup, der Einführung der Elternbeteiligung hat die SSW-Kreistagsfraktion - so wie ich das jetzt im Kopf habe - zugestimmt, weil die Eltern - und das war meine Pointe - dafür auch eine Monatskarte erhielten.

(Sylvia Eisenberg [CDU]: Genau das ist der Punkt bei den Kreisen!)

Man hat eine Erhöhung des Elternbeitrages eingeführt. Man hat jetzt eine Leistung zu einem anderen Satz, als dem, den man vorher bezahlen musste.

(Hartmut Hamerich)

(Holger Astrup [SPD]: Jetzt ist es billiger ge- worden! Gucken Sie sich einmal die Zahlen an!)

- Das ist aber auf jeden Fall nicht billiger geworden, das kann ich sagen. Ohne dass ich die Kreistagsdebatte stellvertretend führen will: Genau darauf hat die SSW-Kreistagsfraktion meines Wissens auch hingewiesen.

(Beifall beim SSW - Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Das Wort für einen Dreiminutenbeitrag hat Herr Abgeordneter Detlef Buder.

(Zuruf - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ver- steht der Innenminister vermutlich nicht. Aber wir stellen fest, Herr Stegner schweigt in dieser Frage!)

Herr Kollege Kubicki, es ist gar nicht weiter schlimm, dass Sie nicht alles verstehen. Der Mensch kann im Laufe seines Lebens manchmal noch ein bisschen dazulernen, hören Sie einmal gut zu.

Als Erstes müssen Sie bitte einmal zur Kenntnis nehmen, dass Parteitage - das soll in der FDP auch so sein, das können Sie ja einmal nachfragen - in ihrer Entscheidung autonom sind und dass sich die Parteitage nicht unbedingt danach richten - und das ist auch gut so -, welche Koalitionen die Parteien gerade eingegangen sind.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

- Herr Dr. Klug, Ihre Bemerkungen werden nicht besser, auch wenn sie lauter werden.

Die Beschlüsse dieser Parteitage sind Standortbestimmungen der Parteien, die in die Zukunft gerichtet sind und die sich nicht unbedingt immer damit beschäftigen müssen, Koalitionsvereinbarungen und Koalitionsverhalten zu bestimmen beziehungsweise abzusegnen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Mit anderen Worten: Die Beschlüsse auf Parteitagen sind politische Absichtserklärungen der Parteien, was sie durchsetzen wollen. Das ist in allen demokratischen Parteien so und so werden sie auf Parteitagen auch formuliert. Deshalb ist es für mich unvorstellbar, dass Sie sich nicht vorstellen können,

dass ein Parteivorsitzender natürlich zu den Koalitionsvereinbarungen seiner Partei steht und gleichzeitig aber auch die Absichtserklärungen trägt, die die Parteitage formuliert haben. Das heißt, dass die Parteien - und das ist bei allen Koalitionsparteien so - unter Umständen sagen, dass sie, wenn sie unter anderen Verhältnissen regieren würden, auch andere Beschlüsse umsetzen würden. Das ist auch logisch. Und von daher stehen wir nach wie vor zu dem, was wir vorhin gesagt haben. Wir stehen dazu, dass wir das Schulgesetz in diesem Punkt nicht ändern wollen, weil wir hier eine Koalitionsvereinbarung mit der CDU haben. Davon werden Sie uns auch nicht abbringen. Sie können das gern jedes Mal wiederholen und zur Abwechslung das nächste Mal BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen lassen.

(Jürgen Feddersen [CDU]: Lasst das lieber!)