Protocol of the Session on September 12, 2007

Wir sind dafür, dass die Kreise ihre bisher schon weitreichenden Kooperationen weiter ausweiten. Immerhin liegt auch laut Professor Hesse hierin ein Einsparpotenzial von 30 Millionen €. Möglicherweise ist dieses Potenzial noch größer. Man muss die Kreise aber auch kooperieren lassen und keine Kooperationen verhindern, wie es das Innenministerium derzeit praktiziert. So hat das Innenministerium entgegen der eingeholten Rechtsauffassung des Landesrechnungshofes entschieden, dass die Rechnungsprüfungsämter der Kreise Steinburg und Dithmarschen nicht kooperieren dürfen, obwohl dies auch nach unserer Auffassung nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit durchaus möglich wäre und auch vom Landesrechnungshof so unterstützt wird.

(Beifall bei FDP und SSW)

Herr Innenminister, ich halte das auch im Rahmen der von Ihnen und uns geführten Debatte - gelinde gesagt - nicht für einen konstruktiven Beitrag. Uns scheint, dass hier eine sinnvolle Zusammenarbeit verhindert werden soll, um Kostenersparnisse durch Kooperationen, die dem Ziel einer Gebietsreform entgegenstünden, zu verhindern.

(Beifall bei FDP und SSW)

Wir haben in Schleswig-Holstein eine gute Kreisstruktur. Wir sollten den Kreisen helfen, die Zusammenarbeit zu optimieren. Eine Kreisgebietsreform gegen die Zustimmung der Kreise ist hingegen kein taugliches Mittel, um die Handlungsfähigkeit der Großen Koalition unter Beweis zu stellen. Herr Ministerpräsident und Landesvorsitzender der

Union, alles, was die CDU damit beweisen würde, ist, dass sie der SPD wieder einmal auf den Leim gegangen wäre.

(Beifall bei FDP und SSW)

Ich erteile dem Vorsitzenden der Fraktion der CDU, Herrn Abgeordneten Dr. Johann Wadephul, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute nicht zum ersten Mal mit der künftigen Verwaltungsstruktur des Landes. Nie zuvor aber hatten wir eine so umfangreiche Datensammlung als Beratungsgrundlage. Der Kollege Kubicki ist eben noch einmal umfänglich auf die Gutachten eingegangen. Mein Dank gilt an dieser Stelle dem Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein, der Anfang des Jahres den intensiven Kontakt mit den kommunalen Landesverbänden gesucht hat und gemeinsam mit ihnen die nunmehr vorliegenden Gutachten in Auftrag gegeben hat. Ihm ist es gelungen, den Prozess wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Das ist eine Grundvoraussetzung dafür, sinnvolle Veränderungen im Einvernehmen zu schaffen. Allerdings muss auch für den zukünftigen Prozess gewährleistet sein, dass die kommunalen Landesverbände ebenso wie die Kreise und kreisfreien Städte konstruktiv eingebunden werden und konstruktiv an der Reform mitarbeiten können.

Das zwischenzeitlich verkündete Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern ist in der Debatte schon mehrfach erwähnt worden. Es gibt zur dortigen Funktional- und Kreisstrukturreform eine Grundrichtung vor. In dem Urteil wird festgestellt, dass der Landtag grundsätzlich dazu berufen ist, eine Kreisgebietsreform durchzuführen. Dieser Punkt wird auch hier bei uns im Land diskutiert und darüber wird in diesem Hohen Haus gleich abzustimmen sein. Ferner haben die Richter eine strukturelle Schieflage MecklenburgVorpommerns festgestellt, und zwar beeinflusst durch einen zu hohen Schuldenstand des Landes und zu hohe Ausgaben von Land und Kommunen. Es heißt, die Kommunen stünden unter Konsolidierungsdruck. Die Investitionen sinken, während die Kassenkredite ansteigen.

Diese Feststellungen des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern treffen auch auf Schleswig-Holstein zu. Ohne unsere derzeitige Situation schwarzmalen zu wollen, ist es unsere

(Wolfgang Kubicki)

Pflicht als Landespolitiker, uns die gegenwärtige Situation zu verdeutlichen. Die finanzielle Lage der öffentlichen Haushalte ist dramatisch. Inzwischen hat allein das Land mehr als 22 Milliarden € Schulden angehäuft. Trotz des derzeitigen Aufschwungs, über den wir uns alle freuen, kommen täglich neue Schulden hinzu. Auch auf kommunaler Ebene ist die Situation kaum besser. Deshalb ist klar: So darf es nicht weitergehen.

In dieser schwierigen Lage sind der Landtag und die Landesregierung nicht nur berechtigt, sondern sie sind verpflichtet, die Strukturen der Verwaltung zu überprüfen und sie an die bereits laufenden und an die prognostizierten Entwicklungen der vorhersehbaren Zukunft anzupassen. Das, so wurde es ausdrücklich von den Richtern in Greifswald festgestellt, darf auch eine Kreisgebietsreform einschließen. Wir waren dabei. Diese Aussage ist insbesondere für die Volksinitiative von Bedeutung, deren Gesetzentwurf gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung in dieser Landtagstagung noch behandelt und - wie ich vermute - abgelehnt werden wird. Ihrer Argumentation ist das Landesverfassungsgericht nämlich entgegengetreten.

Lieber Herr Kollege Kubicki, dies ist auch eine grundsätzliche Frage des Parlamentverständnisses in diesem Haus. Was soll überhaupt noch in die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers fallen, der gemäß der Landesverfassung für die Verwaltungsorganisation des Landes zuständig ist, wenn nicht die Organisation der Kreisstrukturen? Für mich ist das auch eine grundsätzliche Frage unseres demokratischen Gemeinwesens. Wir - die Parlamentarier dieses Landes - sind die gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Lieber Herr Kollege Kubicki, was man mit seiner Kompetenz macht, darüber können wir hier miteinander streiten. Da müssten wir argumentieren und auch abstimmen. Ich bin aber nicht bereit, die generelle Kompetenz der Volksvertretung auch im Bereich der Organisation der Verwaltungsstrukturen und des Kreises abzugeben. Das ist unsere Aufgabe. Dazu sind wir gewählt und dafür müssen wir uns vor den Wählerinnen und Wählern verantworten. Dazu werden wir eine Entscheidung zu treffen haben.

(Beifall bei CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Urteil von Greifswald zeigt aber auch deutlich auf, dass der von der Union durchgesetzte Weg einer wirklich ergebnisoffenen und in jedem einzelnen Schritt wohl begründeten Strukturreform der einzig richtige ist. So haben die Richter vor allem die völlig unzureichende Begründung der Kreisge

bietsreform in Mecklenburg-Vorpommern bemängelt. Dies kann uns weder vorgeworfen werden noch kann uns dies Probleme bereiten, denn die schon erwähnten Herren Professoren Bull, Ewer, Hesse, Kirchhof und Seitz haben fundierte Fakten für die weitere Diskussion erhalten und uns unterbreitet.

Für all diejenigen, die den Gutachtern nun vorwerfen, ihre Berechnungen basierten lediglich auf Schätzungen, wiederhole ich noch einmal die Aussage des Landesverfassungsgerichts, dass Landtag und Landesregierung sowohl die laufenden als auch die prognostizierten Entwicklungen der vorhersehbaren Zukunft berücksichtigen müssen. Über die Zukunft kann man viel sagen. Definitive Angaben über die zukünftige Entwicklung eines Kreises im Hinblick auf seine Demografie und seine Verwaltungsstrukturen kann niemand machen. Man muss diese Daten logischerweise schätzen. Deshalb kann man das den Gutachtern nicht vorwerfen. Das haben Sie getan. Man kann sich die Schätzungen im Einzelnen angucken. Die Gutachten sind nach meiner Beurteilung und nach allem, was ich darüber höre, auf einer wissenschaftlich fundierten Grundlage erstellt worden. Dies sollte man zur Kenntnis nehmen, sie entsprechend lesen und daraus politische Schlüsse ziehen.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und SPD)

Sie haben Fakten über unsere Kreise ermittelt und Überlegungen über ihre Zukunftsfähigkeit angestellt. So hat insbesondere Herr Professor Hesse detailliert die strukturelle, funktionale - beziehungsweise aufgabenbezogene - und finanzielle Situation der schleswig-holsteinischen Verwaltung auf der kommunalen Kreisstufe analysiert, um die, wie er es selber formuliert, Ausprägungen und den Umfang eines Neugliederungs- und/oder Kooperationserfordernisses zu identifizieren. Herr Innenminister, das Gutachten schätze ich besonders. Ich finde, es muss hervorgehoben werden.

An dieser Stelle möchte ich auch deutlich hervorheben: Nahezu alle Gutachter - insbesondere Professor Hesse - sprechen an der einen oder anderen Stelle von der Notwendigkeit eines Veränderungsprozesses. Ich komme gleich darauf zu sprechen.

Professor Hesse stellt aber gleichberechtigt nebeneinander die Frage einer Neugliederung oder einer Kooperation. Wenn man es mit Ergebnisoffenheit ehrlich meint, muss dies auch für den Landtag gelten. Für meine Fraktion gilt dies, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall bei CDU und FDP)

(Dr. Johann Wadephul)

Er ist dabei unter anderem zu dem Ergebnis gekommen, dass insbesondere bei Neumünster, Plön, Dithmarschen, Steinburg und Ostholstein besonderer Handlungsbedarf im Hinblick auf eine Vergrößerung des gebietsstrukturellen Zuschnitts besteht. Nun zeigt bei allen fünf genannten Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten die Demografiebilanz deutlichen Handlungsbedarf. Ferner weisen sie nur eine geringe Ausgleichsfähigkeit auf, wobei Dithmarschen aufgrund seiner deutlich erhöhten SGB-II-Quote noch als besonderer Problemfall eingestuft wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann sich über diese Ergebnisse freuen oder nicht. Man kann sie begrüßen oder man kann sie ablehnen. Es sind Fakten, die wir zur Kenntnis nehmen müssen und die nicht unter den Teppich gekehrt werden dürfen. Es lohnt auch nicht, dass wir die Gutachter dafür schelten, sondern wir sind an einem Punkt angekommen, wo wir mit dieser Analyse arbeiten müssen, wo wir sie auswerten müssen und wo alle aufgefordert sind, die kommunale Ebene wie die Landesebene, daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diejenigen, die an dieser Stelle lautstark vier Großkreise fordern - das ist ja in den vergangenen Tagen auch noch einmal sehr deutlich geschehen -, empfehle ich dringend ein Gespräch mit einem versierten Juristen. Das kann der Kollege Kubicki sein; aber andere sind dazu auch in der Lage. Ich habe auf das Urteil von Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen. Das Urteil zeigt ebenso wie die Aussagen der Gutachter ganz klar die Grenzen des rechtlich Möglichen und des faktisch Machbaren auf. Das Urteil hat das Selbstverwaltungsrecht der Kreise auf ein Niveau mit demjenigen der Gemeinden gehoben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich unterstreiche an dieser Stelle gern die Aussage des Oppositionsführers, dass gerade die Bedeutung der ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter in den Kreistagen hervorgehoben worden ist. Dies zu Recht. Im Vorfeld der Kommunalwahlen haben wir alle Schwierigkeiten, Frauen und Männer zu überzeugen, sich für ehrenamtliche Arbeit vor Ort zu engagieren. Dies wird nahezu unmöglich werden, wenn wir ihnen zumuten müssten, in Großkreisen tätig zu werden. Kommunale Selbstverwaltung wird nur gelingen, wenn unsere Kreise in Schleswig-Holstein überschaubar bleiben, wenn man sich ein Bild von den Problemen vor Ort machen kann und wenn man auch noch Heimatgefühl entwickeln und sich noch vorstellen kann, was sich an menschlichen Problemen und wirtschaftlichen Problemen hinter der einen oder anderen Frage verbirgt. Allein

aus diesem Grund - das ist eine juristische Begründung, aber das ist auch eine politische Begründung - kommen Großkreise nach dem Urteil von Greifswald nicht mehr in Betracht, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei CDU und FDP)

Wir brauchen ein überzeugendes Konzept. Aber wenn das Konzept vorliegt, werden wir die Menschen auch davon überzeugen können. Bedenkenträger gibt es in allen politischen Richtungen. Es wird ja immer unterstellt, das sei vornehmlich in der Union der Fall. Wer sich einmal die Regionalteile unserer Zeitungen anguckt und Gespräche vor Ort führt, der erkennt das gesamte Meinungsspektrum dessen, was in unserem Lande diskutiert wird. Natürlich gibt es besondere Protagonisten. Der Innenminister ist bekannt dafür. Er hat kürzlich noch einmal erklärt, dass eine Kreisgebietsreform ohne Wenn und Aber kommt. Der SPD-Fraktionsvorsitzende von Dithmarschen pocht weiter auf Freiwilligkeit. Der SPD-Fraktionsvorsitzende von Bad Segeberg wird in der „Segeberger Zeitung“ mit den Worten zitiert, man habe Großkreise immer kritisch gesehen. Die SPD Neumünster, jedenfalls der Kreisvorsitzende, lehnt die Aufgabe der Kreisfreiheit ab, und der Oberbürgermeister von Neumünster sagt: „Hände weg von Neumünster“ - 30. März 2007 - und bisher hat ihn keiner korrigiert.

Aber auch in den kleinen Parteien, lieber Kollege Kubicki, gibt es andere Töne als die, die Sie hier angeschlagen haben. Der FDP-Fraktionsvorsitzende in Segeberg spricht jetzt schon von einer Fusion aller Hamburger Randkreise. Das wäre wirklich ein Großkreis und widerspricht diametral dem, was der Kollege Kubicki hier als kommunalpolitischer Sprecher seiner Fraktion vorgetragen hat.

(Heiterkeit)

- Mir ist gerade deutlich geworden, dass bei Ihnen, Herr Kollege Kubicki, die Affinität zu kommunalpolitischen Fragen sehr groß ist.

Ich will dazu eines sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wer sich die politische Lage in Schleswig-Holstein in allen Parteien anguckt, kommt doch zu dem Ergebnis, jeder kehre vor seiner eigenen Türe und leiste Überzeugungsarbeit dafür, dass das Projekt insgesamt gelingen kann!

(Beifall bei der CDU)

Im Ergebnis gilt doch eines: Wir müssen die Menschen mitnehmen. Ich habe mit Freude gehört, dass auch auf dem SPD-Landesparteitag gesagt worden ist: Basta-Politik lehnen wir jetzt ab. Auch beim

(Dr. Johann Wadephul)

Thema Kreisgebietsreform darf es keine Basta-Politik geben, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Es ist sehr erfreulich, dass die Vertreter der kommunalen Landesverbände von Beginn dieses neuen Anlaufs an mit eingebunden worden sind. Jetzt kommt es darauf an, das neu gewonnene Vertrauen auszubauen und seitens des Landes die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich eine engere Zusammenarbeit für die kommunale Ebene auszahlt. So muss - auf dieses Problem möchte ich hinweisen; ich glaube, es wird in der öffentliche Debatte derzeit noch unterschätzt - den Kreisen und kreisfreien Städten verbindlich mitgeteilt werden, wie sich eine mögliche Zusammenlegung auf den kommunalen Finanzausgleich auswirken würde. Das ist insbesondere die Frage, die sich die beiden kreisfreien Städte Flensburg und Neumünster, wo es ja durchaus kommunalpolitische Kräfte gibt, die aufgeschlossen sind, schon jetzt stellen. Hier kommt eine Riesenaufgabe auf die Landesebene zu. Niemand kann ernsthaft verlangen, dass es Zusammenschlüsse gibt, wenn nicht einmal klar ist, welche finanziellen Folgen das für die Region hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, last but not least: Das eigentliche Ziel der Verwaltungsstrukturreform dürfen wir nicht aus dem Auge verlieren. Das heißt Aufgabenkritik, Aufgabenabbau und Aufgabenübertragung. Die Aufgabenkritik muss konsequent fortgeführt werden. Sie ist zwingende Voraussetzung dafür zu entscheiden, welche staatlichen Aufgaben weiterhin beim Land verbleiben und welche Aufgaben in kommunale Aufgaben umgewandelt werden. Die ursprünglichen Vorschläge des Finanzministeriums unseres Landes sind dafür der rote Faden. Die Übertragung von Aufgaben an Dritte muss entschieden umgesetzt werden. Doppelzuständigkeiten müssen aufgehoben werden, Aufgabenbündelungen hingegen so weit wie möglich eingeführt werden.

Meine sehr verehrten Damen, eine Verwaltungsstrukturreform ist kein Selbstzweck. Im Mittelpunkt stehen der Bürokratieabbau, der Abbau von Vorschriften und die damit verbundenen geringeren Aufgaben für Verwaltungen. Die finanzielle Lage des Landes Schleswig-Holstein und seiner Kommunen verlangt von uns mutiges Handeln. Wirtschaftlichkeit ist das oberste Gebot. Wir wollen an Verwaltung Geld sparen, damit wir wieder mehr Geld haben für Investitionen für unsere Kinder und für die Bildung und damit wir die Schulden senken können. Das ist unser vordringliches Ziel.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich erteile dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, dem Herrn Abgeordneten Lothar Hay, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie nicht unnötig auf die Folter spannen. Deshalb am Anfang meiner Rede mein Fazit aus der Vorstellung der Gutachten am 3. September 2007 in Norderstedt: Wir brauchen echte Reformen und keinen Stillstand. Alle Gutachter bestätigen den Reformbedarf und sehen ein erhebliches Einsparpotenzial durch die Veränderung von Kreisstrukturen. Wir werden als Fraktion den offenen Dialog mit der kommunalen Ebene wie bisher, so auch in Zukunft weiterführen.

Die Gutachten legen aus finanziellen Gründen eine Veränderung nahe. Diese soll nach Möglichkeit im Konsens mit der kommunalen Ebene erfolgen. Wer von einem ergebnisoffenen Prozess spricht, muss nachvollziehen, dass die Gutachter, die ja schon mehrfach genant worden sind - Ewer, Bull, Kirchhof, Seitz und Hesse -, einen neuen Rahmen abgesteckt haben. Bis November haben die Kreise noch Zeit - so die Festlegung der Regierung zu Beginn des Jahres -, eigene Vorschläge auf den Tisch zu legen.

Ministerpräsident und Innenminister sind sich insofern in der Bewertung einig, als es einen Anpassungsbedarf der Kreisstrukturen gibt. Der Ministerpräsident hat bereits einen groben Handlungsrahmen für sich abgesteckt, als er sowohl vier Großkreise als auch eine Nulllösung abgelehnt hat. Fazit für mich und für die SPD-Fraktion: Es wird neue Strukturen geben.

Wir unterstützen Schritte zur freiwilligen Zusammenarbeit der Kreise auch aufgrund der Erfahrungen, die wir bei der Reform auf Amtsebene gemacht haben. Nach einem schwierigen Prozess ist dort etwas in Bewegung gekommen. Ich gehe nach meinen Gesprächen, die ich geführt habe, davon aus, dass dies nach intensiven Diskussionen auch auf der Kreisebene möglich sein wird. Aber wir müssen darüber hinausgehen, wenn es zu einer Reform der Verwaltungsstrukturen kommen soll, die ihren Namen verdient. Das machen die Gutachten deutlich.

Im Koalitionsausschuss hatten sich CDU und SPD Anfang Dezember 2006 auf den weiteren Fahrplan geeinigt. Bis Ende März dieses Jahres sollte eine Kabinettsentscheidung über allgemeine Grundsätze für eine mögliche Kreisgebietsreform getroffen werden. Vier Arbeitsgruppen sollten sich mit der