Protocol of the Session on July 13, 2007

Der geplante Lehramtsstudiengang - um das als Letztes aufzugreifen - sowie die Informatikfortbildung der CAU gemeinsam mit dem IQSH sollen hierzu einen Beitrag leisten. Ergänzend wäre auch ein Zusatzangebot für Lehramtsstudiengänge für Studierende anderer Fächer im Rahmen der Modularisierung, wie sie in den neuen Strukturen des Studiums kommen wird, sehr wünschenswert.

Wenn Sie dies alles zusammennehmen, die breite Verankerung der Grundbildung der Sek I, das etablierte Fach Informatik in der Sek II und die aktuellen Perspektiven, die ich in aller Kürze aufgezeigt habe, kann man nicht sagen, dass wir das Fach Informatik vernachlässigen. Sein Stellenwert ist uns sehr bewusst. Über die unterschiedliche Ausgestaltung sollten wir im Bildungsausschuss weiter reden. Ich könnte Ihnen auch Beispiele nennen, wo das schon sehr vorbildhaft gelungen ist.

(Beifall bei SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 16/1496 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen!

Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieur- kammergesetz - ArchIngKG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1405

(Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 16/1452

Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, dem Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.

Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 6. Juni 2007 überwiesenen Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner Sitzung am 13. Juni 2007 befasst, also sehr zügig. Er hat dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter für die zügige Erledigung und für den Bericht. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit einstimmig so beschlossen!

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinien 2001/42/EG und 2003/35/EG (LSUPG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1274

Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses Drucksache 16/1480 (neu) - 2. Fassung

Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Umwelt- und Agrarausschusses, dem Herrn Abgeordneten Klaus Klinckhamer, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Umwelt- und Agrarausschuss hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung zweier Richtlinien der EG in zwei Sitzungen, zuletzt am 27. Juni 2007, beraten.

Zur Vorbereitung der Beschlussempfehlung hat der Ausschuss schriftliche Stellungnahmen eingeholt,

und zwar zu dem Gesetzentwurf und zu dazu vorliegenden Änderungen, die das Landesnaturschutzgesetz betreffen. Diese finden Sie in dem neuen Artikel 4.

Die aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses ersichtlichen Änderungen, die Sie in Fettdruck auf der rechten Spalte der Gegenüberstellung finden, sind überwiegend redaktioneller Art.

Mit der Änderung von § 118 e Abs. 4 des Umweltverträglichkeitsgesetzes greift der Ausschuss eine Anregung des Landesnaturschutzverbandes auf. Mit der Neuformulierung wird Übereinstimmung mit der Umweltinformationsrichtlinie der EU hergestellt.

Meine Damen und Herren, der Umwelt- und Agrarausschuss empfiehlt Ihnen mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der aus der Drucksache 16/1480 (neu) - 2. Fassung - zu entnehmenden Gegenüberstellung anzunehmen.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 16/1480 (neu) - 2. Fassung - mit den Stimmen von CDU, SPD und SSW gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 a auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1275

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 16/1503

Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Innenund Rechtsausschusses, dem Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.

(Präsident Martin Kayenburg)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein, Drucksache 16/ 1275, durch Plenarbeschluss vom 22. März 2007 federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben sich mit dem Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beschäftigt, der Wirtschaftsausschuss zuletzt am 27. Juli 2007 und der Innen- und Rechtsausschuss zuletzt am 4. Juli 2007. Die Ausschüsse haben außerdem eine gemeinsame mündliche Anhörung durchgeführt.

Im Einvernehmen mit dem beteiligten Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der rechten Spalte der aus der Drucksache 16/1503 ersichtlichen Gegenüberstellung. Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.

Auch hier haben wir durch zügiges Arbeiten dafür gesorgt, dass die Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause möglich wird.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das musste mal ge- sagt werden!)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung, Drucksache 16/1503, mit den Stimmen von CDU, SPD und SSW gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Heilberufegesetzes und anderer Gesetze

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1453

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1453 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen worden.

Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1455

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1455 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 15 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen nach § 18 des BundesBodenschutzgesetzes