Ich möchte Ihnen, Herr Minister Dr. von Boetticher, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich nicht nur für den Bericht danken, den Sie heute hier abgegeben haben. Ich gratuliere Ihnen auch dazu, dass Sie diese Plattform genutzt haben, um deutlich zu machen, was in der Vergangenheit abgelaufen ist. Ich danke auch dafür, dass Sie den grünen Scherbenhaufen gekittet haben und dass Sie damit auch die Naturschutzpolitik dieses Landes wieder auf einen vernünftigen Kurs gebracht haben.
Ich will auch ganz klar sagen: Der Bericht hat uns heute nichts Neues gesagt. Herr Minister, das haben auch Sie gesagt. Wenn Sie vonseiten der Grünen in der Vergangenheit ein bisschen mehr zugehört hätten und guten Willens gewesen sowie richtig gelesen hätten, dann hätten Sie das alles gewusst. Sie suchen immer noch verzweifelt nach dem Haar in der Suppe. Inzwischen suchen Sie mit der Lupe. Sie suchen vergeblich.
Vielleicht halten Sie es ja mit La Rochefoucauld, der einmal sagte: Wir glauben die Fehler anderer so leicht, weil man überhaupt leicht glaubt, was man wünscht. Ich denke, es wird Ihnen nicht gelingen, das Haar in der Suppe zu finden.
Fakt ist: Zum jetzigen Zeitpunkt geht es weder der Landesregierung noch der Bundesregierung an das Portemonnaie. Alle Horrormeldungen dieser Art laufen ins Leere. Der Minister hat es eindrücklich dargelegt und ich will dem hier und heute nichts hinzufügen. Es liegen zurzeit keine Details vor. Deshalb ist alles Weitere, was Sie hier tun, reine Kaffeesatzleserei.
Ich hoffe allerdings, dass wir mit der Klageschrift und mit der Klagebegründung der EU-Kommission, mit der - wie wir gehört haben - im September zu rechnen ist, endlich auch klare Zielvorgaben erhalten. Dann ist eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen und der fachlichen Argumente der Kommission erforderlich. Diese wird erfolgen. Sollten die Argumente der Kommission dann stichhaltig sein, dann muss gegebenenfalls nachgebessert werden. Der Herr Minister hat dies heute nicht zum ersten Mal gesagt. Zunächst ist aber die Kommission am Zug. Ich bin sicher, dass der Minister mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine kluge 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie erreichen wird. Herr Minister, dafür sagen wir Ihnen die volle Unterstützung zu.
Ich danke Frau Abgeordneter Todsen-Reese. - Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Konrad Nabel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Vogelschutzgebiet auf Eiderstedt kann ich heute für die SPD-Landtagsfraktion fast nahtlos an unsere auch von mir - hier im Landtag vorgetragenen Positionen vom vergangenen Jahr anknüpfen. Dazu möchte ich zunächst kurz aus meiner damaligen Pressemitteilung vom 16. Mai 2006 zur Kabinettsentscheidung zur Nachmeldung von Eiderstedt zitieren:
„Die EU hat in ihrer Stellungnahme vom 10.04.2006 mehr als deutlich den Stellenwert der relevanten IBA-Listen (auf Eiderstedt ein Gebiet von circa 13.000 ha) und die heraus
ragende Bedeutung Eiderstedts nicht nur für die Trauerseeschwalbe, sondern auch für alle anderen Wiesenbrüter betont. Diesen Anforderungen genügt die nun gemeldete Fläche bei Weitem nicht. Eiderstedt wird die Landespolitik sicher weiter beschäftigen. Weitere Nachmeldungen sind zu erwarten, denn zumindest die IBA-Daten sind nicht widerlegt und gelten daher nach wie vor, was auch durch die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bestätigt wird.“
In der Sache ist die Meldung, dass die EU-Kommission nun auch Deutschland wegen nicht ausreichender Meldung von Vogelschutzgebieten unter anderem in unserem Land verklagen wird, für mich daher nicht überraschend. Vielmehr war dies vorhersehbar.
Die anstehende Klage der EU ist weder Grund zu Rechthaberei noch zu Kritik an der Naturschutzpolitik der EU. Herr Minister, sie ist auch überhaupt kein Anlass, sich nun abwartend zurückzulehnen. Es gilt nun, auf Eiderstedt endlich ausschließlich nach naturschutzfachlichen Kriterien ein umfassendes Vogelschutzgebiet nach Brüssel zu melden und es in das europaweite Netz der Natura-2000-Gebiete aufzunehmen. So werden natürliche Lebensräume von wildlebenden Tierund Pflanzenarten bewahrt, mögliche Strafgelder der EU abgewendet und Rechtssicherheit für die Menschen auf Eiderstedt geschaffen, damit dort zukunftsfähige Entwicklungen möglich bleiben.
Es war und ist die Auffassung der SPD-Landtagsfraktion, dass auf Eiderstedt Schutzgebiete nicht über das von der EU rechtlich Geforderte hinaus zu melden sind. Genaueres werden wir erst erfahren, wenn uns die Begründung der Klage der EU vorliegt. Nach meiner festen Überzeugung werden dann aber Kriterien angelegt werden müssen, die ein Schutzgebiet in der Größe von circa 20.000 ha erfordern, wie es die Vorgängerregierung geplant hatte, dies aufgrund der anstehenden Landtagswahlen aber nicht umsetzen konnte.
Im Vergleich zu der Zeit vor der letzten Landtagswahl hat sich der Wind auf Eiderstedt inzwischen erheblich gedreht. Naturschutz und auch die Ausrichtung der Landwirtschaft auf extensive und den besonderen Anforderungen auf Eiderstedt entsprechende Wirtschaftsformen werden längst nicht mehr als Bedrohung, sondern als Chance gesehen. In diesem Sinne haben mich auch von Eiderstedt viele Zuschriften erreicht. Auch Ihnen dürfte be
kannt sein, dass sich im Verein Extensive Weidewirtschaft Eiderstedt (EWE) inzwischen über 100 Landwirte mit kleineren und mittleren Betrieben zusammengeschlossen haben, die zum Vertragsnaturschutz bereit sind und die Grünlandbewirtschaftung erhalten wollen.
offensichtlich ganz anders als jene, von denen Kollege Matthiessen sprach, die ihr Grünland inzwischen umgebrochen haben, um Mais, beispielsweise als Energiepflanzen, anzubauen.
Voraussichtlich im Herbst wird uns die schriftliche Begründung zur Klage der EU auch in Bezug auf Eiderstedt vorliegen. Auch wenn es nicht angesagt ist, jetzt vorschnell Gebiete nachzumelden, so ist es doch spätestens ab jetzt erforderlich, Herr Minister, auf der Grundlage der vorliegenden naturschutzfachlichen Erkenntnisse eine den Anforderungen der EU genügende Schutzkulisse zu entwickeln.
Dabei erwarten wir jetzt allerdings, dass nicht wieder lediglich dem Rat einiger Eiderstedter Großbauern aus der Initiative „Rettet Eiderstedt“ gefolgt wird, sondern dass alle Betroffenen konsultiert und dass vor allem die durch das dafür hervorragend qualifizierte Landesamt für Natur und Umwelt erarbeiteten wissenschaftlichen Grundlagen beachtet werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um ehrlich zu sein: Den Antrag der Grünen verstehe ich eigentlich nicht. Der Umweltminister wird gebeten zu berichten, welche „möglichen Auswirkungen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland“ wegen unzureichender Ausweisung von Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein hat.
Dabei stellt sich zunächst einmal die Frage: Welche Auswirkungen auf wen? Auf Deutschland oder auf Schleswig-Holstein? Sodann kann ich Ihnen die Frage ziemlich schnell beantworten: keine Auswirkungen, solange noch kein Richterspruch erfolgt ist. Je nach Entscheidung der zuständigen Gerichte
sind dann folgende Auswirkungen möglich - erstens -: Nachmeldungen und dann bei weiterem schuldhaften Verzögern möglicherweise Strafgeldzahlungen. Oder zweitens -: Keine Auswirkungen, weil eben ausreichend gemeldet wurde. Das ist ganz einfach.
Das ist eben so. Wenn man auseinandergehende Rechtsauffassungen hat, müssen die Gerichte entscheiden, welche Rechtsauffassung zutrifft.
Dies ist ein ganz normaler Vorgang, den man nicht dramatisieren, sondern etwas nüchterner betrachten sollte.
Nein, es wäre keine Katastrophe, sollte die EU Klage beim EuGH einreichen, weil sie der Auffassung ist, dass Deutschland nicht genügend Vogelschutzgebiete gemeldet hat. Das verpflichtet niemanden, sozusagen im vorauseilenden Gehorsam Nachmeldungen vorzunehmen, wenn man denn der festen Überzeugung ist, dass die Klage der EU keinen Erfolg haben wird.
Wir jedenfalls verlassen uns in dieser Frage auf die Kompetenz in den zuständigen Fachministerien, die ja die fachliche Auswahl der hier wohl strittigen Vogelschutzgebiete auf Eiderstedt und in der EiderTreene-Sorge-Region vorgenommen haben, auch wenn es durchaus Gutachten gibt, die auch die circa 2.700 ha gemeldeten Flächen als nicht meldungspflichtig einschätzen.
Politisch kann ich natürlich den grundsätzlichen Protest der Grünen gegen diese Gebietsauswahl der Landesregierung verstehen. Es ist auch schon mehr als peinlich, dass vor der Landtagswahl von dem damaligen grünen Umweltminister Müller eine Gebietskulisse von circa 20.000 ha Fläche in den entsprechenden Regionen gefordert wurde und dann die gleichen Mitarbeiter in den Ministerien feststellten, dass lediglich eine Auswahl von gut einem Zehntel dieser Kulisse fachlich notwendig ist.
(Martin Kayenburg [CDU]: Hört, hört! - Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Fachleute sind gar nicht ge- fragt worden!)
Wie soeben der Kollege Matthiessen fordert der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kollege Hentschel, in seiner Pressemitteilung vom 25. Juni dieses Jahres die Landesregierung auf, endlich ihren ideologischen Irrweg bei der Gebietsauswahl einzugestehen und zu den früheren Aus
weisungsplänen zurückzukehren. Der Vorwurf gegenüber dem Ministerium, diese Auswahl sei rein ideologisch, ist dabei meines Erachtens auf jedem Fall vermessen. Der Flächenauswahl liegen fachliche Kriterien zugrunde, die man nicht teilen muss. Aber zu unterstellen, dies sei eine ideologische Auswahl, ist eine Beleidigung der Mitarbeiter der Ministerien, die fachliche Begründungen für die Gebietskulisse erarbeitet haben.
Es lässt darüber hinaus aber tief blicken, welchen Führungsstil die Grünen anscheinend in ihren Häusern während ihrer Regierungsbeteiligung gehabt haben, wenn sie dies unterstellen.
- Liebe Frau Kollegin, ich habe mir aus meinen alten Akten ein Schreiben des Umweltministeriums herausgeholt. Unterschrieben ist es von Herrn Schmidt-Moser und gerichtet ist es an das MichaelOtto-Institut in Bergenhusen. In diesem Schreiben hat Herr Schmidt-Moser damals während der Regentschaft von Herrn Müller mitgeteilt, dass er große Zweifel hat, ob es gelingen kann, ganz Eiderstedt flächendeckend in einen langfristigen Naturschutz zu bekommen. Er sagt dann weiter, es bleibe die Trauerseeschwalbe. Mit ihr lasse sich nicht ganz Eiderstedt begründen, sondern nur der Nordwesten. Dann habe man auch dem anderen Kriterium, eine zweite Art ausreichend abzudecken, entsprochen. Mehr als Westerhever, Poppenbüll, Kotzenbüll zu melden, lasse sich mit diesen Arten nicht begründen.
Ich stelle fest: Genau diese Flächen sind gemeldet worden. Was musste Herr Schmidt-Moser seinerzeit machen? Auf Order von Herrn Minister musste er sich entschuldigen und sagen, das sei ihm irgendwie herausgerutscht und das sei fachlich nicht begründet. So ideologisch ist seinerzeit hier Umweltpolitik betrieben worden.
Meines Erachtens ist nun der richtige Weg beschritten worden und die weiteren Verfahren werden meines Erachtens sehr schnell zeigen, ob wir tatsächlich weitere Gebiete nachweisen müssen - dann muss es geschehen -; aber dabei kann natürlich auch herauskommen, dass die jetzigen Gebiete vom EuGH praktisch bestätigt werden. Dann können wir sagen, dass Grundeigentümer auf Eiderstedt nicht ungerechtfertigterweise beeinträchtigt worden sind.
Ich danke dem Kollegen Hildebrand und erteile für den SSW dem Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja schon länger her, dass wir über den Vogelschutz auf Eiderstedt gesprochen haben. Deshalb will ich noch einmal kurz zusammenfassen, was bisher geschehen ist.