Protocol of the Session on July 11, 2007

Der von der FDP vorgelegte Gesetzentwurf sieht ein konsequentes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden vor.

Wer zum Beispiel in einer Behörde wie dem Finanzamt oder Ordnungsamt rauchen will, muss vor die Tür. Der Entwurf der Landesregierung sieht hingegen großzügige Ausnahmetatbestände vor. Wenn von vornherein in Behörden die Möglichkeit besteht, Raucherräume einzurichten, ist das nicht konsequent, Frau Gesundheitsministerin.

(Beifall bei der FDP)

(Peter Eichstädt)

Zweitens. Der Gesetzentwurf der FDP verlangt eine konsequente Entscheidung der Gastwirte, Angebote für Raucher oder Nichtraucher vorzuhalten.

(Zuruf der Abgeordneten Frauke Tengler [CDU])

- Ja, ich höre Sie normalerweise gern, aber nun stören Sie mich bitte nicht!

Durch die notwendige Kennzeichnung des Angebotes wird jedem Nichtraucher oder Raucher deutlich, um was für ein Angebot es sich handelt. Der Entwurf der Landesregierung hingegen dehnt den Begriff des öffentlichen Raumes willkürlich auf private Angebote an die Öffentlichkeit aus. Nichts anderes sind nämlich Gaststätten, Restaurants, Eckkneipen oder Diskotheken. Vermutlich wissen sie das sogar. Sie sind kein Finanzamt und sie sind auch kein Krankenhaus, liebe Frau Tengler. Sie sind und sie bleiben das Angebot eines privaten Gastwirts.

(Beifall bei der FDP)

Es steht jedem frei, dieses Angebot zu nutzen oder auch nicht. Es muss nur gewährleistet sein, dass Raucher wie Nichtraucher wissen, um was für ein Angebot es sich hierbei handelt.

Die Behauptung der Gesundheitsministerin, mit diesem Gesetzentwurf nicht in den privaten Raum hineinregieren zu wollen, indem man es Gastwirten ermöglicht, große Säle auch zu Nebenräumen zu erklären, in denen zum Beispiel bei geschlossenen Gesellschaften geraucht werden darf, ist deshalb wenig glaubwürdig. Konsequent ist das schon gar nicht.

(Beifall bei der FDP)

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Gastwirte ihr Angebot nur noch an geschlossenen Gesellschaften oder Vereinsmitgliedern ausrichten, die eine eintägige Vereinsmitgliedschaft erwerben.

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf lässt Zweifel zu, ob ein generelles Rauchverbot - so wie von der Landesregierung geplant - überhaupt verhältnismäßig ist. Er trifft vor allem Gastronomen in ihrer Existenz, die keinen Nebenraum haben.

Deshalb halten wir unseren Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf aus rechtsstaatlichen Erwägungen für notwendig.

Was ist der Regelungszweck dieses Gesetzes? - Es soll Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens schützen. Was wir nicht wollen, ist Volkserziehung. Das wollen nämlich Sie.

(Beifall bei der FDP)

Und wir wollen auch nicht das, was die Grünen wollen, die gar keine Ausnahmeregelung für nichts und niemanden wollen.

Dann müssen aber alle Möglichkeiten einbezogen werden, um dieses Ziel zu erreichen. Dabei ist immer zu prüfen, ob der Regelungszweck dieses Gesetzes auch durch mildere Mittel erreicht werden kann, als durch einfache plumpe Verbote. Ein solch milderes Mittel ist die von uns eingeforderte Innovationsklausel. Mit deren Hilfe können Gastronomiebetriebe ein Angebot für Raucher und Nichtraucher vorhalten, wenn sie entsprechende Investitionen in dem sogenannten technischen Nichtraucherschutz getätigt haben. Durch die Einrichtung eines effektiven Be- und Entlüftungssystems im gesamten Gastbereich eines Gastronomiebetriebes kann eine schadstoffarme Umgebungsluft erzeugt werden, die tatsächlich OP-Qualität hat - ich meine, was wollen Sie eigentlich noch mehr -, die den Gästen zugute kommt und die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter entscheidend verbessert.

Anerkannte Richtwerte für einen solchen technischen Nichtraucherschutz sind 16 l Frischluft pro Person und Sekunde, wobei für CO2 eine Begrenzung der Innenraumbelastung auf 1.000 ppm erreicht wird. Damit läge der Wert um das fünffache niedriger als der bisher für CO2 festgesetzte Wert für die maximale Arbeitsplatzkonzentration, der bei 5.000 ppm liegt.

Nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Unser bereits vorgelegter Gesetzentwurf, lieber Kollege Eichstädt, bleibt weiterhin bestehen, weil wir ihn gleichwohl für den rechtsstaatlich ausgewogeneren halten.

(Beifall bei der FDP - Zuruf des Abgeordne- ten Peter Eichstädt [SPD])

Der von uns eingebrachte Änderungsantrag zum Gesetzentwurf soll dokumentieren, dass Verbote nur unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Mittel ausgesprochen werden dürfen. Alles andere wäre staatliche Willkür. Genau vor dieser Willkür wollen wir die Koalitionsfraktionen bewahren.

Ein Letztes: Liebe Frau Tengler, Sie haben einmal als Beispiel zu uns beiden gesagt: Zwischen uns würde kein Blatt Papier passen. Sie werden sich entscheiden müssen, Sie werden sich auch als ehemalige Lehrerin in dieser Frage entscheiden müssen, was Sie eigentlich wollen. Wollen Sie einen konsequenten Nichtraucherschutz, dann passt kein Blatt Papier zwischen uns. Wollen Sie Volkserziehung, dann passt eine ganze Bibliothek zwischen uns, denn das wollen wir nicht, und wir werden versuchen, das mit allen Mitteln zu verhindern.

(Dr. Heiner Garg)

(Beifall bei der FDP)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Garg. - Auf der Tribüne begrüße ich jetzt sehr herzlich Mitglieder des CDU-Kreisverbandes, der CDU-Kreisfraktion aus Flensburg und CDU-Ortsverbände aus Hollingstedt und Ellingstedt. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Frau Abgeordnete Monika Heinold.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Endlich hat die Landesregierung einen eigenen Entwurf für ein Nichtraucherschutzgesetz vorgelegt. Insbesondere die CDU hat sich verdammt schwer damit getan, sich für ein Rauchverbot in Gaststätten zu entscheiden.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Das stimmt! Zu Recht!)

- Herr Arp, wieder einmal war es meine Fraktion, die vorgeprescht ist, die von CDU und SPD abgebügelt wurde und sich nun freuen kann, dass CDU und SPD große Teile unserer Forderung als eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Mit dem vorliegenden Nichtraucherschutzgesetz kommt die Landesregierung endlich in die Hufe.

Preis für den Koalitionskompromiss ist allerdings, dass das Gesetz löchrig ist. Das Zugeständnis an die CDU und wahrscheinlich an die eingefleischten Raucherinnen und Raucher in der SPD ist groß: In deklarierten Raucherräumen darf in Gaststätten auch zukünftig geraucht werden. So können ganze Dorffeste auch weiterhin im verqualmten Rauchersaal stattfinden.

Deutlich erfreulicher ist der Rest des Gesetzes: Es umfasst konsequent alle Einrichtungen, die als öffentlicher Raum definiert werden. Es nimmt aber Rücksicht darauf, dass es Situationen in öffentlichen Einrichtungen gibt, die als Privatsphäre zu werten sind. Das eigene Zimmer in einer vollstationären Alten-, Pflege- oder Behinderteneinrichtung bleibt Privatsphäre - und das ist auch gut so.

Auch die im Gesetz vorgesehenen Sanktionen sind angemessen. Zwar bleibt die primäre Verantwortlichkeit beim Betreiber der Einrichtungen beziehungsweise beim Gastwirt, aber auch die Rauche

rinnen und Raucher werden nicht gänzlich aus der Verantwortung entlassen.

Streitpunkt ist und bleibt die Ausnahmeregelung für Gaststätten. Während die FDP das Rauchen in Gaststätten weiterhin erlauben will, unterstützen wir die Landesregierung, die fordert, dass ausnahmslos alle Gaststätten rauchfrei werden, auch die Eckkneipen - unabhängig von der Größe und vom Standort.

Dennoch ist der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht konsequent, sondern besonders bezüglich der Gaststätten löchrig. Denn das Rauchen in Raucherräumen soll weiterhin erlaubt sein. Damit ist das Personal in Gaststätten weiterhin dem gesundheitsschädlichen Qualm ausgesetzt.

Mit unserem grünen Änderungsantrag fordern wir, hier nachzubessern und tatsächlich alle Räume einer Gaststätte rauchfrei zu machen. Der Vorwurf, wir seien kleinkariert, Spielverderber oder wir wollten gern das ganze Volk erziehen, ist absurd.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Der ist nicht neu, der Vorwurf! - Dr. Heiner Garg [FDP]: Natürlich wollen Sie das!)

Es geht schlicht um den Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, um das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Den kann man tech- nisch erreichen!)

Dieser Schutz ist mit dem vorliegenden Entwurf nicht sichergestellt. Wer Schicht hat, muss bedienen. Im Zweifelsfall wird auch zukünftig die schwangere Kellnerin bei der Silberhochzeit im verqualmten Saal bedienen müssen. Diese Gefährdung kann nur ausgeschlossen werden, wenn es keine Ausnahmen gibt.

Als wir die Forderung nach dem rauchfreien öffentlichen Raum im Dezember 2005 zum ersten Mal in den Landtag eingebracht haben, ging es hier hoch her. Niemals würde es ein Rauchverbot in der Lobby vor dem Plenarsaal geben, von einem Rauchverbot in Gaststätten ganz zu schweigen - so die überwiegende Meinung. Dass wir heute einen großen Schritt weiter sind, ist erfreulich. Dazu hat mit Sicherheit auch der Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung beigetragen, der klar benennt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomie zum Nichtraucherschutz in Gaststätten schlicht gescheitert ist. Dazu haben aber vielleicht auch andere europäische Länder und ihre Erfahrungen beigetragen wie Irland und Italien.

(Holger Astrup [SPD]: Spanien!)

(Dr. Heiner Garg)

(Heiterkeit)

Alle haben einen konsequenten Nichtraucherschutz umgesetzt und nirgends - nirgends, meine Damen und Herren! - ist das Horrorszenario sinkender Arbeitsplätze in der Gastronomie und verwaister Restaurants eingetreten.

(Zuruf des Abgeordneten Hans-Jörn Arp [CDU])

- Im Gegenteil, Herr Arp. Die Akzeptanz für die rauchfreie Gastronomie ist gerade in denjenigen Ländern gestiegen, die das Rauchverbot konsequent eingeführt haben.

(Beifall des Abgeordneten Günter Neugebau- er [SPD])