Protocol of the Session on July 11, 2007

Der Verband der Zigarettenindustrie, VdC, löst sich auf. Der Marktführer Philip-Morris verlässt den Verband unter anderem mit folgender Begründung:

Der VdC habe den Geist der Zeit verkannt und weiter auf eine Totalopposition gegen einen umfassenden Nichtraucherschutz gesetzt. Weiter heißt es, man wolle sich stärker für eine gesundheitspolitisch orientierte Regulierung der Tabakwirtschaft und für ein fast komplettes Werbeverbot für Zigaretten einsetzen, denn

„Zigaretten seien ein schädliches und uncooles Produkt, vor dem es die Gesellschaft, vor allem Kinder und Jugendliche, stärker zu schützen gelte!“

(Beifall der Abgeordneten Torsten Geerdts [CDU] und Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Bravo, welche Einsicht! Auf die negativen gesundheitlichen Auswirkungen durch das Rauchen bin ich bereits in der letzten Debatte eingegangen. Eine Wiederholung macht hier nichts besser. Die CDUFraktion begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner Stringenz und Klarheit. Er enthält keine faulen Kompromisse.

Unstrittig sind, wie übrigens in allen Nachbarländern, verhängte Rauchverbote der in § 2 aufgeführten Gebäude. Diskussion gab es lediglich im Bereich der Gaststätten. Wird es eine sogenannte Eckkneipenregelung geben?

Peter Bartsch, der Landeschef des DEHOGA, hat am 6. Juni 2007 in der „Dithmarscher Landeszeitung“ bekräftigt, dass er das Gesetz „durchwachsen positiv“ sehe. Er bedauere, dass auch Eckkneipen rauchfrei werden sollten, aber immerhin könnten Festsäle zu Nebenräumen erklärt werden. Damit könne er leben. Nach dieser Äußerung scheint auch hier kein Handlungsbedarf mehr zu bestehen.

Jetzt hat uns noch ein Antrag zum Gesetzentwurf der FDP erreicht. Nunmehr soll es eine Innovationsklausel geben: Es darf weiter geraucht werden, wenn die Luft durch entsprechende technische Geräte so gereinigt wird, dass sie OP-tauglich ist.

Ein Vorschlag, lieber Kollege Dr. Garg: Wir bleiben bei den Regelungen des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs und schlagen den Gastwirten vor, in den abgetrennten Raucherräumen nach Innovationsklausel Geräte zu installieren, und zwar zum Schutz nicht rauchender, solidarischer Begleiter der Raucher.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden diesen Antrag wie auch den FDP-Gesetzentwurf selbstverständlich in die Beratung des Gesetzes einbeziehen. Dies gilt selbstverständlich

(Ministerin Dr. Gitta Trauernicht)

auch für den eingegangenen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Lieber Herr Dr. Garg, ich wünsche mir so sehr, dass Sie auch als gesundheitspolitischer Sprecher Ihrer Fraktion, so wie der Ministerpräsident von Niedersachsen, Ihre Position zum Nichtraucherschutz kritisch überprüfen und möglicherweise wie Christian Wulff korrigieren.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden das Problem des Passivrauchens mit diesem Gesetzentwurf nicht abschließend regeln können. Wir können es wohl im öffentlichen Raum regeln, aber nicht dort, wo es genauso gefährlich ist, nämlich zu Hause, in der Familie, im Auto. Auch dort ist Passivrauchen schädlich. Wir müssen also das eigenverantwortliche Handeln aller Bürger stärken. Das ist das Ziel, für das wir gemeinsam werben sollten.

(Beifall bei CDU, SPD und SSW)

Ich danke der Frau Abgeordneten Frauke Tengler. Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Peter Eichstädt das Wort.

(Zuruf von der CDU: Jetzt bin ich aber ge- spannt, Peter! - Hans-Jörn Arp [CDU]: Wie du jetzt die Kurve kriegst!)

Ich bitte, die kleine Verzögerung zu entschuldigen. Ich dachte, zunächst käme die FDP an die Reihe. Ich rechne immer mit Ihnen, aber dieses Mal zu Unrecht.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute steht dieses Thema nicht das erste Mal auf der Tagesordnung. Deshalb sind, so denke ich, viele Dinge in guter Erinnerung, denn die Debatten um das Nichtraucherschutzgesetz sind in diesem Haus immer sehr aufmerksam verfolgt worden. Aber wir haben heute eine neue Situation, weil uns nun das Gesetz der Landesregierung zugeleitet ist.

Der bis vor wenigen Jahren eher undifferenzierte Umgang mit der Nikotinbelastung selbst nicht rauchender Menschen ist Vergangenheit. Die massive Gesundheitsschädigung durch passives Rauchen ist erwiesen und international anerkannt. Deutschland ist auf dem Weg zu einem umfassenden Nichtraucherschutz. Überall dort, wo sich Raucher und Nichtraucher begegnen können, soll zukünftig der Nichtraucherschutz Vorrang haben.

Der Bund hat für die Bereiche, für die er die Zuständigkeit besitzt, bereits ein Gesetz beschlossen. Die Inhalte sind bekannt. Ich will eines herausgreifen: Dass wir künftig das Rauchen erst ab 18 Jahren erlauben, ist richtig und setzt meiner Meinung nach ein wichtiges Zeichen gegenüber Jugendlichen.

Nunmehr hat die Landesregierung dem Parlament den Entwurf eines schleswig-holsteinischen Nichtraucherschutzgesetzes vorgelegt. Dieser stellt einen umfassenden, rechtlich eindeutigen und verständlichen Rahmen für den Nichtraucherschutz dar. Er ist nahezu identisch mit dem, was die Ministerpräsidenten der Länder im Dezember vergangenen Jahres vereinbart haben, und es zeichnet sich ab, dass zumindest in Norddeutschland eine nahezu identische Regelung gelten wird.

Das Gesetz sieht vor, dass in allen Behörden und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunalverwaltungen sowie in Gerichten das Rauchen zukünftig nicht mehr erlaubt sein wird. Das Gleiche gilt für Heime, für staatliche Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen und alle Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Rauchfrei werden zukünftig auch Kultureinrichtungen wie Museen, Theater- oder Konzertsäle sein, ebenso Räume zur Ausübung von Sport.

Bis zu diesem Punkt sind wir uns, die FDP eingeschlossen, im Schleswig-Holsteinischen Landtag weitestgehend einig.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Weitestgehend!)

Aber anders als der Entwurf der FDP sieht der Regierungsentwurf vor, dass einheitlich auch in allen Gaststätten, unabhängig von Größe und Beschaffenheit, der Nichtraucherschutz umgesetzt wird. Lediglich in fest abgetrennten Nebenräumen soll die Möglichkeit bestehen, Raucherzimmer einzurichten. Damit sind wir, auch was die lange diskutierte Regelung in Gaststätten angeht, auf einer Linie mit den anderen norddeutschen Ländern. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits beschlossen, Hamburg vergangene Woche, Niedersachsen beschließt morgen. - Nein. Niedersachsen hat heute beschlossen. Ich habe die Rede am Dienstag geschrieben. - Entschuldigung.

(Heiterkeit und Beifall)

In der Zwischenzeit hat sich sogar der DEHOGA eine differenzierte Position zu eigen gemacht, wie wir in der letzten Woche einem Schreiben des Verbandes entnehmen konnten. Damit hat er sich endgültig von den merkwürdigen Zeitungen des DEHOGA-Verbandes Kiel distanziert. Ich denke, es war allerhöchste Zeit für einen Verband, der in der

(Frauke Tengler)

Diskussion, die wir zu führen haben, ernst genommen werden will.

Meine Damen und Herren, das uns vorgelegte Gesetz ist ein Meilenstein im Gesundheitsschutz und wird dem Anspruch des Landes Schleswig-Holstein als Gesundheitsland gerecht.

(Lachen des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

- Sie stimmen mir zu.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein!)

Zusammen mit den Maßnahmen auf Bundesebene wird, mit ganz wenigen Ausnahmen, bei uns bald das Nichtrauchen und nicht mehr das Rauchen die Normalität sein. Viele Menschen warten auf dieses Gesetz. Ich erinnere daran, dass in Schleswig-Holstein 73 % der Bevölkerung Nichtraucher sind. Die Anhörung, die wir im zuständigen Ausschuss durchführen werden, wird zeigen, dass wir mit diesem Gesetz auf dem richtigen Weg sind.

All jenen, die dieses Gesetz in der Vergangenheit beraten und an einer Lösung mitgewirkt haben, möchte ich an dieser Stelle danken. Besonders haben mich diejenigen beeindruckt, die mit an diesem Gesetz gearbeitet haben, obwohl sie selbst Raucher sind. Ihnen gilt mein besonderer Respekt.

(Beifall)

All jenen, denen dieses Gesetz in Teilen zu weit geht, möchte ich gern die Kompromisse in Erinnerung rufen, die darin enthalten sind: Es wird weiterhin die Möglichkeit geben, Raucherzonen zu schaffen. Vor allem wird es auch in Gaststätten die Möglichkeit geben, in abgetrennten Räumen zu rauchen.

Zum Schluss möchte ich ein wenig Wasser in den Wein gießen. Ob die Gesetze, die in den Ländern, hier bei uns und anderswo, auf den Weg gebracht worden sind, ausreichen, um die Anforderungen der EU zu erfüllen, steht ohnehin dahin. Ich habe die Vermutung, dass wir in wenigen Jahren auf der Bundesebene darüber reden werden, ob der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirklich ausreichend berücksichtigt ist, wenn im Besonderen in Gaststätten in den zugestandenen Raucherbereichen Menschen arbeiten müssen, die somit natürlich gesundheitlich beeinträchtigt sind.

Uns liegt der Änderungsantrag der FDP vor. Ich bin gespannt auf die Erläuterung. Inhaltlich ist er verständlich. Allerdings verstehe ich nicht ganz, warum Sie, nachdem Sie letztes Mal einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht haben, nun einen Änderungsantrag zu unserem Gesetz vorlegen. - Ich

weiß: Sie wären nicht Herr Garg, wenn Sie das nicht erklären könnten. Aber lassen Sie mir für die nächsten zehn Minuten den Spaß zu glauben, dass Sie mit dieser Änderung nun doch unserem Gesetzentwurf zustimmen würden.

Die Zeit, Herr Kollege, die Zeit!

Ja, ich komme zum Schluss und sage nur noch: Auch den Änderungsantrag der Grünen haben wir zur Kenntnis genommen. Ich denke, wir sollten beide Anträge im Ausschuss beraten. Ich empfehle die Überweisung an den Sozialausschuss.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Eichstädt und erteile jetzt für die FDP-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort. - Sollten im Ältestenrat andere Regelungen getroffen worden sein, so war ich nicht dabei.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Frau Sozialministerin, Ihr Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz ist im Gegensatz zu unserem Entwurf alles andere als konsequent. Anders als Sie uns und der Bevölkerung weismachen wollen, atmet Ihr Gesetzentwurf weder klare Luft noch trifft er irgendwelche klaren Entscheidungen.

(Zurufe der Abgeordneten Frauke Tengler [CDU] und Martin Kayenburg [CDU])

- Da nutzt auch das fröhliche Organ aus der Union nichts. - Ich will das anhand von zwei Beispielen deutlich machen.

Der von der FDP vorgelegte Gesetzentwurf sieht ein konsequentes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden vor.