Protocol of the Session on June 7, 2007

(Heiterkeit bei der CDU)

Liebe Grüne, mit Ihren Zielsetzungen rennen Sie bei uns - zumindest bei mir - offene Türen ein.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beides ist im Grundsatz auch im Gesetzentwurf verankert, den die Staatskanzlei erarbeitet hat. Allerdings sage ich, lieber Herr Kollege Hentschel: Alles, was Sie als Begründung angeführt haben, galt vor drei Jahren auch schon. Tun Sie nicht so, als wären Sie jetzt die Treiber. Vorher hätte man auch schon etwas machen können.

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hätten ja als CDU-Fraktion den Gesetzentwurf einreichen können!)

- Ja, das hätten wir auch machen können.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann hätten wir ihn unterstützt!)

- Das glaube ich gern! Sie ausgerechnet! Herr Matthiessen, was sind Sie für ein Pharisäer! Als ob Sie das unterstützt hätten! Mein lieber Schwan!

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU)

Wenn Ihr Entwurf, der gut gemeinten und von mir nicht zu kritisierenden Zielsetzungen zum Trotz heute nicht meine Zustimmung findet, dann geschieht das aus folgenden Gründen.

Sie merken in Ihrer Begründung richtig an, dass ganz viele Länder dieses deklaratorische Verfahren schon haben. Aber Sie haben sich für Ihren Entwurf leider ein Muster gesucht, das ein sehr schlechtes und inkonsequentes Beispiel dafür ist. Mit der Regelung, die § 6 Abs. 6 Ihres Gesetzentwurfs entspricht, kommen alle Nachteile des konstitutiven Eintragungsverfahrens erneut zum Tragen und die erwünschten Vereinfachungen bleiben aus, weil man nämlich das Verfahren wechseln kann. Diese Regelung besagt, dass die Denkmaleigentümer auf Wunsch und gleich zu Anfang eben doch wieder auf das konstitutive Verfahren umsteigen können. Die Erfahrungen in Brandenburg zeigen, dass alle Fälle, bei denen von dieser Regelung Gebrauch gemacht worden ist, auch nach dem alten Eintragungsverfahren streitbefangen gewesen und deswegen auch streitbefangen weitergeführt worden sind.

Diesen Fehler der Brandenburger wollen wir in Schleswig-Holstein nicht wiederholen. Der einzige originelle und originäre grüne Beitrag und Aspekt in diesem Entwurf sind die Berücksichtigungen der Belange des Klimaschutzes durch die Denkmalschutzbehörden. Die Denkmalschutzbehörden haben kein grundsätzliches Problem mit der Nutzung regenerativer Energien. Das haben wir mit vielen Dingen, auch im Sönke-Nissen-Koog und anderswo, gezeigt. Rund 2.500 Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein, zum Teil im Umgebungsschutzbereich von Denkmalen, sind auch Belege für die Kompromissfähigkeit der Denkmalschutzbehörden.

Mit der Nutzbarkeit von Erdwärme haben die Denkmalschutzbehörden ebenfalls gute Erfahrungen gemacht.

Aber eines will ich Ihnen auch sagen: Kirchen sind nun einmal immer von West nach Ost ausgerichtet. Das bedeutet, dass eine Dachneigung immer nach Süden geht. Da liegt es vielleicht für manch einen nahe, über einiges nachzudenken. Aber Solaranlagen auf der Lübecker Marienkirche und auf anderen Baudenkmälern oder zwecks Wärmedämmung mit Kunststoffplatten eingepackte Fachwerkhäuser möchte ich mir auch in Zukunft nicht ansehen müssen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei CDU, SPD und des Abgeordne- ten Lars Harms [SSW])

Von der Zentralisierung des Denkmalschutzes beim Land versprechen wir uns eine nötige Bündelung der Kräfte. Dabei denken wir allerdings nicht ich sage das ganz eindeutig - an eine Aufhebung der Sonderregelung für Lübeck, die schon 1958 aus

historischen Gründen in das Denkmalschutzgesetz aufgenommen worden ist.

(Beifall bei CDU und FDP)

Lübeck nimmt als herausragendes Stadtdenkmal und als UNESCO-Weltkulturerbe nach wie vor eine Sonderstellung ein und von den etwa 8.000 Baudenkmalen Schleswig-Holsteins liegen rund 17 % allein in Lübeck. Dies spiegelt sich in der Struktur der Denkmalpflege wider.

Im Übrigen kann sich eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes auch nicht auf die von Ihnen vorgeschlagenen Punkte beschränken. Aufgrund des EU-Rechts werden wir das Verursacherprinzip deutlicher machen müssen als bisher und es im Gesetz verankern müssen. Auch die Regelungen zum Denkmalbereich sind verbesserungsbedürftig; das habe ich bereits im Februar in meiner Rede zur Neutra-Siedlung in Quickborn angesprochen. Wir müssen zudem die Regelung zur Verhinderung und Ahndung von Raubgräberei schärfer fassen. Wir können und wollen es nicht straflos hinnehmen, dass hier Teile unseres kulturellen Erbes geplündert werden.

Aber ich sage auch: Mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes soll dieses Gesetz nicht aufgebläht werden, sondern es soll im Gegenteil zur Deregulierung beitragen.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir haben vor, gut 20 % aller Paragrafen im Denkmalschutzgesetz zu streichen. Den entsprechenden Verwaltungsentwurf werden wir demnächst im Kabinett besprechen und ihn dann dem Landtag zuleiten. Wir werden diesen Entwurf vor der Befassung durch den Landtag sorgfältig und intensiv mit Expertinnen und Experten und mit den Verbänden, die von der Materie berührt sind, besprechen. Ich bitte also um etwas Geduld. Denn Gründlichkeit geht mir hier wirklich vor Tempo. Ich hoffe, dass wir dann aufgrund der doch weitreichenden Übereinstimmung in den Zielsetzungen, die sich hier abzeichnet, zu einem breiten parlamentarischen Konsens kommen.

Frau Präsidentin, obwohl die Uhr, die das Ende der Redezeit anzeigt, schon blinkt, erlaube ich mir zum Schluss noch einen ganz kurzen Dank an die vielen Privatpersonen, die den Denkmalschutz nicht als Bedrohung empfinden, sondern ihn unterstützen wollen. Diesen Dank möchte ich für das vielfach gezeigte private Engagement in unserem Land aussprechen.

(Holger Astrup [SPD]: Sehr gut!)

(Ministerpräsident Peter Harry Carstensen)

Denn wer bei uns durch das Land fährt, sieht, dass auch private Denkmäler bei uns mit großem Aufwand und mit großem Engagement geschützt werden. Wer sein Land als schönes Land bezeichnen will und stolz darauf ist, der darf auch einmal diesen Menschen, die - zum Teil mit erheblichem finanziellen Aufwand - hierzu beitragen, ein ganz herzliches Dankeschön sagen. Sie helfen mit, dieses Land nicht nur zum Blinken, sondern sogar zum Leuchten zu bringen.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich danke der Ministerpräsidentin.

(Heiterkeit)

- Entschuldigung. Ich meine natürlich dem Herrn Ministerpräsidenten. Die andere Formulierung waren wir über viele Jahre hinweg gewohnt.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe daher die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1380 (neu) dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Federführend dem Innen- und Rechts- ausschuss!)

- Das geht auch; wir machen alles. Der Antragsteller kann hier seinen Wunsch äußern. - Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Die Geschäftsführer haben sich - dies sage ich als geschäftsleitenden Hinweis - gemeinsam mit dem Antragsteller darauf geeinigt, den Tagesordnungspunkt 14 auf die kommende Tagung im Juli zu vertagen.

Wir fahren nun in der Beratung fort. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 20 und 23 auf, die zur gemeinsamen Beratung anstehen:

Gemeinsame Beratung

a) Bericht über die aktuelle Umsetzung des Schulgesetzes

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/1407

b) Schulanmeldungen

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/1410

Ich erteile der Ministerin für Bildung und Frauen, Frau Erdsiek-Rave, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit vier Monaten gilt das neue Schulgesetz. Wohin man auch schaut, stellt man fest, dass das Gesetz vielerorts schon sehr viel in Gang gesetzt hat. Es gibt bei fast allen Kommunen und bei fast allen Schulträgern eine sehr lebhafte Diskussion darüber, wie die Schullandschaft vor Ort in Zukunft aussehen soll. Ich finde, es ist ein Erfolg für sich, dass sich derzeit Eltern, Schüler, Lehrer und Kommunalpolitiker intensiv über die Zukunft ihrer Schulen, ihrer Grundschulen und ihrer weiterführenden Schulen, Gedanken machen. Selten habe ich so viele sehr engagierte Diskussionen vor Ort erlebt, wie das derzeit der Fall ist.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU - Beifall beim SSW)

Natürlich - das ist häufig der Fall, wenn es zu einem Umbruch kommt - gibt es auf der einen Seite besorgte und unsichere Stimmen. Auf der anderen Seite gibt es jedoch diejenigen, die sich über die Möglichkeiten des neuen Schulgesetzes freuen. Ich habe den deutlichen Eindruck, dass Letzteres überwiegt.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Ein Blick über den schleswig-holsteinischen Tellerrand hinaus zeigt übrigens auch, dass die Diskussion um das Schulsystem, insbesondere zur Zukunft der Hauptschule, bundesweit eine erhebliche Dynamik bekommen hat. Das ist auch richtig und überfällig.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Für die Umsetzung des Schulgesetzes haben wir den Schulen und den Trägern bewusst einen breiten zeitlichen Korridor mit vielen Einzelschritten bis zum Schuljahr 2010/2011 eingeräumt. Das erleichtert die Anpassung. Niemand soll überfordert werden. Auch über das Schuljahr 2010/2011 hinaus wird der Prozess andauern. Denn wir streben ja als

(Ministerpräsident Peter Harry Carstensen)