ge Landesregierung beschlossen, 9,1 Millionen € für den Ausbau des Husumer Hafens für Offshorezwecke zu reservieren. Seitdem läuft das Planfeststellungsverfahren. Die Planungen sind fortgeschritten. Der Beginn der Bauarbeiten ist im Herbst dieses Jahres geplant. Zurzeit laufen die Enteignungsverfahren und ein Verwaltungsgerichtsverfahren zum Sofortvollzug, zu dem die Stadt Husum kurzfristig Stellung beziehen muss.
Gestern wurde bekannt, dass es die Landesregierung nicht mehr für vertretbar hält, den Hafenausbau, wie er Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist, weiterzuverfolgen. Damit gerät der gesamte Zeitplan der Stadt Husum, der auch auf die Inbetriebnahme des ersten Offshorewindparks Butendiek abgestimmt war, ins Wanken. Eine Stellungnahme der Stadt Husum im laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren ist möglicherweise nicht mehr möglich, da der Sofortvollzug nicht mehr begründbar ist.
Es handelt sich um eine Investitionsentscheidung von großer Bedeutung nicht nur für die Offshorebranche, sondern auch für die gesamte Wirtschaft Nordfrieslands und damit für die Lebensfähigkeit der Westküste. Deswegen halte ich es für dringend erforderlich, dass der Minister dem Parlament schon in dieser Landtagstagung berichtet und die Entscheidung vom Plenum beraten wird.
Das war die Begründung der Dringlichkeit. Ich lasse nun über die Dringlichkeit des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen. Ich weise darauf hin, dass nach § 51 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Damit hat der Antrag nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit gefunden. Er wird auf die vorläufige Tagesordnung der nächsten Landtagstagung gesetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da die Aktuelle Stunde weniger Zeit als eingeplant erforderte, haben sich die Fraktionen geeinigt, den Tagesordnungspunkt 2 vorzuziehen. Ich rufe somit Tagesordnungspunkt 2 auf:
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk (NDR)
Ich erteile zunächst dem Herrn Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Kalinka, oder seinem Vertreter das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke dem Innen- und Rechtsausschuss für die Empfehlung, der Änderung des NDRStaatsvertrages zuzustimmen. Die Unterzeichnung des Staatsvertrages am 2. Mai 2005 gehörte zu meinen ersten Amtshandlungen als Ministerpräsident. Ausgangspunkt der Diskussion war ein Forderungskatalog des Kollegen Wulff aus Niedersachsen vom Ende letzten Jahres. Dabei ging es um eine stärkere Berücksichtigung der Regionen Norddeutschlands und insbesondere der Region Niedersachsen im NDRProgramm. Es ging um eine Veränderung der Gremienstrukturen unter Beteiligung von Ländervertretern im Verwaltungsrat und um eine stärkere Transparenz der Geldflüsse im NDR und in Bezug auf dessen Unternehmensbeteiligungen. Der Kollege Wulff verband diese Forderungen mit dem Hinweis auf eine sonst notwendige Kündigung des Staatsvertrages zum Februar 2005. Der Kündigungszeitpunkt konnte vernünftigerweise im Konsens aller Länder mit Zustimmung der Parlamente auf den 31. Juli verlegt werden. Dies gab Zeit für Verhandlungen. Nach den Diskussionen der letzten Monate liegt der Staatsvertrag jetzt zur Zustimmung vor. Ich danke dem Intendanten des NDR für seine tatkräftige Beratung im Grundsätzlichen und in Detailfragen. Diese Unterstützung hat entscheidend zur Konsensbildung beigetragen.
Inhaltlich lassen sich vier Schwerpunkte definieren. Erstens erfolgt mit diesem Staatsvertrag die längst überfällige Anpassung an die Bestimmungen der Rundfunkstaatsverträge. Ich nenne hier Jugendschutz, Pflicht zur Veröffentlichung von Selbstverpflichtungserklärungen und regelmäßige Berichterstattung über die wirtschaftliche Lage des NDR.
Zweitens soll die Regionalberichterstattung gestärkt werden. Künftig heißt es im Vertrag: Norddeutschland und die Vielfalt seiner Regionen, ihre Kultur und Sprache sind im Programm angemessen zu berücksichtigen. Es wird weiterhin bestimmt, dass einzelne Verwaltungs-, Produktions- und Programmeinrichtungen sowie redaktionelle Schwerpunktbildung in allen Ländern vorgesehen werden.
Dabei liegt die Betonung auf den Wörtern „auf allen Ländern“. Auch wenn ich den niedersächsischen Wunsch nach einer stärkeren Beteiligung und Berücksichtigung verstehen kann, bin ich Professor Plog für seinen Hinweis dankbar, dass sich der Ausbau der Regionalprogramme natürlich auf alle Länder erstrecken wird.
Wenn Niedersachsen als größtes NDR-Land dann eine koordinierende Funktion beim Programmformat einnimmt, ist dagegen nichts einzuwenden.
Wie die Stärkung der regionalen Belange umgesetzt wird, bleibt der Programmautonomie des NDR überlassen. Eine faktische Grenze wird die Finanzierung bilden. Der Rundfunkrat wird die Entwicklung konstruktiv und auch kritisch begleiten. Wir erwarten, dass durch den Zuwachs der regionalen Sendezeit auch mehr Raum für Themen der Minderheiten bleibt.
Drittens wird es künftig eine noch größere Klarheit bei der finanziellen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben des Senders geben. Zusätzlich werden die Rechnungshöfe bei den Töchterfirmen des NDR, bei den Tochterunternehmen, eine direkte Prüfung vornehmen können und hierdurch wird natürlich unter Wahrung der Geschäftsgeheimnisse eine stärkere Erkennbarkeit der Geldflüsse des NDR erwartet.
Viertens gab es Konsens bei den neuen Regelungen über die Besetzung der Gremien. Künftig soll die Mitgliedschaft in den Gremien höchsten zwei Amtsperioden andauern. Hierbei wird sowohl der Kontinu
Der Rundfunkrat bleibt bis zum Ende seiner Amtszeit in seiner jetzigen Zusammensetzung erhalten. Wir haben aber dem Staatsvertrag eine gemeinsame Protokollerklärung angefügt. Danach soll rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit dieses Gremium von jetzt 58 auf dann möglichst 45 bis 48 Mitgliedern verkleinert und die Zusammensetzung geprüft werden.
In einer weiteren Protokollerklärung fordern wir den NDR auf, über sein bestehendes Engagement hinaus im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten mehr Angebote für Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen aufzunehmen. Es ist uns wichtig, dass barrierefreie Beiträge vermehrt vorgehalten werden.
Wir danken dem Herrn Ministerpräsidenten. Bevor ich dem Herrn Oppositionsführer das Wort erteile, um dem Ministerpräsidenten zu antworten, erlauben Sie mir, auf der Tribüne Referendarinnen und Referendare des Faches Wirtschaft/Politik an Gymnasien in Schleswig-Holstein sehr herzlich zu begrüßen. -Seien Sie uns herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Häme, lieber Fraktionsvorsitzender der CDU, Joe Wadephul, wird Ihnen noch vergehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Regierung hat sich geändert, aber, Herr Ministerpräsident, sie übernimmt eine Tradition ihrer Vorgängerregierung und bringt Staatsverträge ins Parlament, über deren Inhalt wir uns quasi nicht mehr zu unterhalten brauchen, weil sie bereits ausgehandelt sind, keine Änderungen mehr zulassen und binnen kurzer Frist beschlossen werden müssen, um nicht gegenstandslos zu werden.
Also wird heute dieser Staatsvertrag wieder die notwendige Mehrheit der Regierungsfraktionen finden -
wie in der Vergangenheit auch. Wir werden auch dieses Mal dem Staatsvertrag nicht zustimmen, wir werden uns enthalten - wie in der Vergangenheit auch.
Wir tun dies, weil wir in diesem Staatsvertrag inhaltliche Mängel sehen, die es uns nicht möglich machen, den Staatsvertrag zu unterstützen. Wir werden ihn aber auch nicht ablehnen, weil dieser Staatsvertrag neben den erwähnten Mängeln durchaus positive Aspekte enthält.
So bekommt der Landesrechnungshof durch den neuen Staatsvertrag eine umfassende Prüfungskompetenz in Bezug auf die Beteilung des NDR. Der NDR ist immerhin die drittgrößte bundesdeutsche Rundfunkanstalt mit nahezu 60 unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an anderen Firmen. Und wir haben lange Zeit darum gerungen, Kollege Wiegard, dass die Prüfungskompetenz des Rechnungshofes hier gestärkt wird. Es ist daher zu begrüßen, dass der Rechnungshof prüfen darf, ob der NDR die Voraussetzungen für eine effektive Beteiligungsverwaltung geschaffen hat und ob er seine Beteiligungen auch effektiv kontrolliert beziehungsweise steuernd in die Entscheidungsprozesse der Beteiligungen eingreift.
Der nächste positive Aspekt ist die Klarstellung, dass die Druckwerke, die der NDR programmbegleitend herausgeben darf, nicht nur überwiegenden, sondern nun vollständigen Programmbezug haben müssen. Damit wird hoffentlich verhindert werden können, dass sich der NDR neue Geldquellen über die Druckwerke erschließt, die ihm gegenüber den privaten Sendern weitere Vorteile bringen.
Nun aber zu unserem wesentlichen Kritikpunkt an diesem Staatsvertrag, die Ausweitung der Finanzierungsmöglichkeiten des NDR. Die Finanzierung ist in § 31 Abs. 1 Satz 1 des Staatsvertrages geregelt. Bisher war der Wortlaut hier wie folgt: