Protocol of the Session on May 10, 2007

Nicht, ohne ihn in Einzelpunkten noch weiter zu liberalisieren; zum Beispiel in Diskotheken ist generell kein Rauchverbot vorgesehen. So viel zum Jugendschutz!

Es ist außerdem keine Neuerung, dass Gastronomen ihre Restaurants als Nichtraucherlokale deklarieren können; das können sie schon heute.

Lieber Kollege Dr. Garg, liebe Kollegen der FDP, Ihnen kann doch nicht entgangen sein, dass auch der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP im

Niedersächsischen Landtag, Jörg Bode, einen umfassenden Nichtraucherschutz in Restaurants fordert.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist sein Pro- blem, nicht meins!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich durfte diesen umfassenden Nichtraucherschutz Anfang Mai in Italien erleben.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Fahren Sie nach Spanien!)

Herr Dr. Garg, wollen Sie einen Kurzbeitrag leisten? - Dann notiere ich Sie, wunderbar, aber dann sind Sie bis dahin bitte ruhiger.

(Zurufe)

Liebe Frau Präsidentin, das wird er Ihnen nicht versprechen können. - In Italien funktioniert der Nichtraucherschutz unaufgeregt, problemlos in allen Lokalitäten, die übrigens durch die Bank stark frequentiert sind.

Die CDU-Fraktion setzt sich intensiv mit dem Nichtraucherschutzgesetz der Landesregierung und dem Nichtraucherschutz auseinander. Generell ist der Nichtraucherschutz unstrittig; die CDU-Fraktion will ihn.

Bei einer Anhörung der CDU-Landtagsfraktion berichtete Professor Schunkert von der Uni Lübeck über folgende positive Ergebnisse aus Ländern mit Rauchverbot: Das Rauchverhalten von Rauchern hat sich positiv verändert. Der Anteil der starken Raucher ist gesunken. Die Lungenfunktion der in Gastbetrieben arbeitenden Menschen, zum Beispiel Barkeeper, hat sich verbessert. In Italien ist es zu einem Rückgang der Herzinfarkte um 11 % gekommen. Das finde ich bemerkenswert.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Die machen mehr Sport!)

Diese Ergebnisse sprechen eine eindeutige Sprache; denen kann man sich aus meiner Sicht nicht verschließen.

Klärungsbedarf hat unsere Fraktion noch sowohl im Bereich der sogenannten kleinen Eckkneipe als auch beim Fall der etwas größeren Familienfeiern in Lokalen, den sogenannten geschlossenen Gesellschaften.

Die Erfahrungen der Länder mit einer eindeutigen Regelung zum Nichtraucherschutz schaffen für

(Frauke Tengler)

Wirte, Raucher wie Nichtraucher klare Regeln, mit denen offenbar alle gut zurechtkommen. Das wollen auch wir. Wir wollen nicht bevormunden, wir wollen nicht diskriminieren, wir wollen aber die Zweidrittelmehrheit der Bevölkerung, die nicht rauchen, besonders Kinder und Jugendliche, vor dem Passivrauchen schützen.

(Beifall)

Die CDU-Fraktion stimmt der Überweisung des FDP-Gesetzentwurfs an den Ausschuss selbstverständlich zu. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.

(Beifall bei CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich danke der Frau Abgeordneten Tengler. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Peter Eichstädt.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, ich bin ein Mensch, der sich immer auch um die Gesundheit der Kollegen in diesem Haus sorgt. Herr Garg, ich bin froh, dass nun zehn Minuten verstrichen sind, denn ich hatte in der Zwischenzeit schon Sorgen um Ihre Gesundheit. Wir sollten die Fragen in Ruhe diskutieren. Es ist doch alles nicht so schlimm. Wir beide sind doch nur unterschiedlicher Meinung.

Die Diskussion, ob Rauchen beziehungsweise Passivrauchen gesundheitsschädlich ist, ist beendet. Darüber gibt es hier ja auch gar keinen Dissens. Die massive Gesundheitsschädigung durch passives Rauchen ist erwiesen. Selbst die Tabakindustrie bestreitet diese Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen nicht. Die Zahlen und Ergebnisse des Deutschen Krebsforschungszentrums und vergleichbarer internationaler Organisationen werden in keiner Diskussion in Zweifel gezogen, es sei denn, man unterhält sich mit Vertretern des DEHOGA in Schleswig-Holstein.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Was hast du dage- gen?)

- Ich kann Ihnen gern das Flugblatt geben, aber ich bin sicher, Sie kennen es, Herr Kollege.

Deutschland ist auf dem Weg zu einem umfassenden Nichtraucherschutz. Wir folgen damit anderen europäischen Ländern, in denen bereits vor Jahren konsequente Regelungen getroffen worden

sind. Es geht nicht darum, Rauchern ihren Genuss zu vermiesen. Diese Entscheidung - das habe ich immer betont - muss und kann jeder selbst treffen. Lieber Kollege Garg, daher ist Ihr Gerede von einer „Hetzjagd gegen Raucher“, wie Sie eben noch einmal formuliert haben, ziemlich substanzlos und populistisch. Aber überall dort, wo sich Raucher und Nichtraucher begegnen können, soll der Nichtraucherschutz Vorrang haben.

Versuche, einen wirksamen Nichtraucherschutz in Deutschland ohne gesetzlichen Zwang, auf der Basis freiwilliger Regelungen umzusetzen, sind leider zu häufig gescheitert. Diese Bemühungen führten nur zu Insellösungen, aber nicht zu einem umfassenden Schutz vor Tabakrauch.

Nun ist der Bund mit einer ersten Gesetzgebung aktiv geworden. Danach wird das Rauchen grundsätzlich in allen Einrichtungen des Bundes verboten sein. Dazu gehören Behörden, Dienststellen, Gerichtsgebäude, alle öffentlichen Verkehrsmittel, Busse, Taxen, Fahrgastschiffe und Bahnhöfe. Gleichzeitig wird der Arbeitsschutz durch den Nichtraucherschutz verbessert und der Jugendschutz verschärft, indem das Alter für die Abgabe von Zigaretten von 16 auf 18 Jahre angehoben wird.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Und das Wahlal- ter wird gesenkt!)

- Den Hinweis habe ich jetzt nicht verstanden.

Das ist ein Anfang, damit Deutschland nicht weiter Schlusslicht beim Nichtraucherschutz in Europa bleibt.

Nach der Neuordnung des Föderalismus ist die Gesetzgebungskompetenz für den Nichtraucherschutz in Gaststätten und einigen anderen öffentlichen Bereichen und Einrichtungen auf die Länder übergegangen.

Die Landesregierung hat - dies ist nicht nur uns allen, sondern auch der FDP bekannt - ein Nichtraucherschutzgesetz im Kabinett beschlossen. Dieses befindet sich in der Anhörung. In diesem Gesetz werden Regelungen zum Nichtraucherschutz getroffen, die sich an der Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz zum Nichtraucherschutz vom 22. März 2007 orientieren.

Was sieht der Regierungsentwurf vor? - Viele Dinge, die auch von FDP-Seite unbestritten sind: In Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Universitäten, Einrichtungen der Jugendhilfe, Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäuser soll Rauchen zukünftig verboten

(Frauke Tengler)

sein. Das Gleiche gilt für alle Verwaltungseinrichtungen des Landes und der Kommunen einschließlich landesunmittelbarer Körperschaften, ebenso in Theatern und Museen. Gleichzeitig sind die Länder übereingekommen, in Gaststätten und Diskotheken ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen, unabhängig von Größe und Betriebsart, zu verwirklichen. Ausnahmen sollen nur in komplett abgetrennten Nebenräumen möglich sein. Auch diese Regelung findet sich im Kabinettsentwurf. Das wissen Sie.

Alles ist - parlamentarisch betrachtet - auf einem geordneten und guten Weg. Einige Bundesländer, darunter auch Niedersachsen, haben zwar zunächst erklärt, sie wollten im Bereich der Gaststätten sogenannte liberale Lösungen zulassen. Stichworte hierzu sind Eckkneipenregelung, inhabergeführte Gaststätten, in denen das Rauchen weiterhin erlaubt sein soll, sowie mit einem „R" als Rauchergaststätten gekennzeichnete Gaststätten oder Ähnliches mehr.

Inzwischen hat sich der Rauch zumindest im norddeutschen Raum etwas gelichtet und das sollten wir uns einmal genauer ansehen. Die ursprüngliche Absicht Niedersachsens, solche Regelungen einzuführen, wurde vom Ministerpräsidenten Wulff überraschend fallen gelassen.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Nebenbei: auf Druck des Partners FDP. Man hat offensichtlich erkannt, dass solche Regelungen von der Bevölkerung nicht gewünscht werden. Die rechtliche Machbarkeit von Sonderregelungen bis hin zu verfassungsrechtlichen Erwägungen ist auch als kritisch einzustufen.

Deshalb zeichnet sich im norddeutschen Raum ab, dass alle Bundesländer - Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, jetzt auch Niedersachsen und, wenn der Regierungsentwurf Bestand hat, Schleswig-Holstein - einheitlich in allen Gaststätten unabhängig von Größe und Beschaffenheit den Nichtraucherschutz umsetzen werden. Lediglich in fest abgetrennten Nebenräumen soll die Möglichkeit bestehen, Raucherzimmer einzurichten.

Damit wäre eine wesentliche Forderung des Ministerpräsidenten, die wir teilen, erfüllt. Für den Nichtraucherschutz in Schleswig-Holstein soll nichts anderes gelten als in unseren norddeutschen Nachbarländern. Wir wollen keinen norddeutschen Flickenteppich, sondern einheitliche Regelungen in Deutschlands Norden.

Nun ist bei der FDP natürlich bekannt, dass zwischen CDU und SPD in einigen Punkten noch Dis

kussionsbedarf besteht. Das hören wir ja auch aus Zwischenrufen heraus. In der SPD gibt es eine, wenn auch sehr kleine, Minderheitsmeinung. In einigen Punkten besteht also noch Diskussionsbedarf, in der SPD möglicherweise noch Einigungsbedarf, jedenfalls auf eine Person bezogen. Wenn es den Diskussionsbedarf nicht gäbe, hätte sich die FDP vielleicht gar nicht den Spaß eines Gesetzentwurfs zu diesem Zeitpunkt gemacht.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist kein Spaß! Es geht um Alternativen!)

- Zum Lachen finde ich das auch nicht. Inwieweit es Alternativen sind, Herr Kollege Kubicki, werden wir vielleicht merken, wenn wir uns die Dinge gleich noch einmal ansehen. Selbst Ihr Kollege, der hier eben referiert hat, hat vorgetragen, dass die Abweichungen sehr marginal sind. Es geht dabei nur um einen Punkt und Sie wissen ganz genau, dass dieser Punkt im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren noch erörtert wird.

Warum haben Sie nicht gewartet, um sich die Anhörungsergebnisse, die auf den Tisch kommen, mit zu eigen zu machen?

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat völlig recht!)

Es ist Ihnen freigestellt, Herr Kollege Kubicki, so etwas zu machen. Sie sind ein frei gewählter Abgeordneter; sie können das tun. Nur ist es genauso erlaubt, von dieser Stelle aus nach der Motivation und dem Sinn zu fragen. Das habe ich getan. Warum Sie so gehandelt haben, wie Sie es getan haben, haben Sie aber noch nicht beantwortet.