Protocol of the Session on May 10, 2007

Dieses Beispiel macht deutlich, dass die Realisierung derartig komplexer Vorhaben nicht nur ein rein technisches Problem darstellt, sondern ebenso die Mitarbeit der Legislative fordert. Die Lösung wird auch das Aufbrechen von gewachsenen Strukturen und Hierarchien bedeuten und damit auch die Anpassung beziehungsweise Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen benötigen. Wir werden uns daher in naher Zukunft mit dem in Arbeit befindlichen E-Government-Gesetz auseinander zu setzen haben.

Erfreulich ist als Fazit dieses Berichts festzustellen, dass die Landesregierung in Sachen E-Government gut aufgestellt ist. Die vor uns liegenden Aufgaben werden ganzheitlich betrachtet und sind in ein Gesamtkonzept eingebunden. Die erforderlichen Projektstrukturen sind vorhanden, die erforderliche

Kooperation mit den Beteiligten ist geregelt. Die technische Umsetzung erscheint gewährleistet durch Einbeziehung der Datenzentrale sowie kompetenter Unternehmen der Informations- und Kommunikationsbranche. Aber wir sollten auch im Auge behalten, dass komplexe Informations- und Kommunikationsvorhaben erfahrungsgemäß mit nicht immer planbaren Risiken verbunden sind.

Herr Kollege Wengler!

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.

Das gilt insbesondere für ehrgeizige Terminpläne. Ich hoffe, dass diese Erfahrung hier nicht zutrifft, und wünsche allen Beteiligten den verdienten Erfolg. Ich freue mich auf eine aufschlussreiche Beratung im Innen- und Rechtsausschuss.

Ich danke Ihnen, dass Sie mir hier zugehört haben bei einem Thema, das sicherlich nicht sehr viele interessiert.

Herr Kollege, die Redezeit ist weit überschritten.

Trotzdem darf ich vielleicht ein Wort noch sagen.

Es hat insofern eine Bedeutung, weil es für die Verwaltung ein erhebliches Einsparungspotenzial in sich birgt.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort für die Fraktion der SPD hat der Herr Abgeordnete Thomas Rother.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verwaltungsstrukturreform und Verwaltungsmodernisierung umfassen eine Reihe von Einzelthemen, die nicht erst seit Bestehen der Großen Koalition bearbeitet werden, sondern in einer Großorganisation wie der öffentlichen Verwaltung ein Dauerthema sind. Ein wesentliches Element davon ist natürlich das Electronic Government. Während andere Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung stark in der öffentlichen Kritik stehen - wir hören das immer wieder -, verfügt E-Government über eine erstaunlich große Akzep

(Wilfried Wengler)

tanz. Selten habe ich zu diesem Themenbereich eine so positive Presse wie in Bezug auf die CeBitBeteiligung Schleswig-Holsteins in diesem Jahr gelesen. Umfragen machen den hohen Bedarf bei den Kunden der öffentlichen Verwaltung nach E-Government-Lösungen deutlich.

Eine zusätzliche Dynamik - darauf ist hingewiesen - ist in diesem Bereich durch die Vorgabe der EUDienstleistungsrichtlinie in Bezug auf effektivere Verwaltungsverfahren gegenüber Unternehmen der Dienstleistungsbranche entstanden, die bis Ende 2009 umzusetzen ist. Das dient dann in der Konsequenz allen Gewerbetreibenden, die somit praktischere Lösungen für Behördenkontakte erwarten können.

Enorm ist das im Bericht genannte Einsparpotenzial - da gebe ich Herrn Wengler Recht - beim Vorantreiben von E-Government-Lösungen. Selbst wenn nur Teile davon realisiert werden können, amortisieren sich die Investitionen in geringer Zeit. Bislang sind die Ergebnisse - da möchte ich Ihnen fast widersprechen - jedoch mager im Vergleich zu den Bereichen der Wirtschaft und bieten wenig Anlass zu Euphorie. Ich möchte dem Minister ausdrücklich dafür danken, dass er ein realistisches Bild von der Situation E-Government in Schleswig-Holstein gezeichnet hat und dabei nicht zu Übertreibungen, wie es manch andere tun, geneigt hat.

Damit sich diese Situation ein Stück weit ändert, ist es erforderlich, dass die Träger öffentlicher Aufgaben zusammenarbeiten und einheitliche Standards und Systeme verwenden. E-Government wird zu einem Schildbürgerstreich, wenn jede Kommune, jeder Kreis, jede Angebotsebene unterschiedlich vorgeht und am Ende nichts kompatibel ist oder nur mit großem Zusatzaufwand kompatibel gemacht werden kann. Viele hier aus dem Hause kennen Beispiele wie die Kfz-Zulassung, deren Vielzahl und Inkompatibilität sich keine Branche in der Wirtschaft leisten könnte und würde.

Daher ist für mich der interessanteste Punkt in dem Bericht das Vorhaben der Landesregierung, ein EGovernment-Gesetz zu erarbeiten, das zur Vorgabe von Standards und auch Produktvorgaben ermächtigen soll. Unser Gesetz für die Förderung der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation in der öffentlichen Verwaltung aus dem Jahre 2003 scheint dafür nicht auszureichen. Auch die bisherige E-Government-Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden ist in der Praxis leider weitgehend gescheitert. Es ist also eine gesetzliche Regelung erforderlich.

Dennoch ist in der kommunalen Familie und auch zwischen Land und Kommunen in der Vergangenheit einiges auf den Weg gebracht worden: Alle Kommunalverwaltungen sind direkt oder indirekt über die Kreisnetze an das Landesnetz angeschlossen. Damit kann auch endlich das elektronische Rückmeldeverfahren interkommunal laufen. In nahezu allen Kreisen und kreisfreien Städten sind die so genannten Kopfstellen für Geodaten in Betrieb oder im Aufbau. Immer mehr Kommunalverwaltungen schließen sich an die so genannten KITSKomponenten, also Kommunale IT-Standards, an.

Finster sieht es allerdings immer noch in Bezug auf einen Formularservice gerade bei den Kommunen aus. Der Minister hat einige Punkte angesprochen, die man gut über das Internet regeln könnte. Genauso ist die Möglichkeit, Behördenangelegenheiten per Internet, also ähnlich wie Bankgeschäfte regeln zu können, in Schleswig-Holstein nur sehr, sehr spärlich vorhanden, und das, obwohl zwar nicht alle, aber immer mehr Bürgerinnen und Bürger über einen Internet-Anschluss verfügen und diesen auch zur Klärung von Behördenangelegenheiten nutzen möchten. Die schon genannten Umfragen sprechen von rund 70 % der Bevölkerung, die dies wünschen.

Genauso bleibt es eine Aufgabe, diese Standards nicht nur innerhalb des Bundeslandes, sondern natürlich möglichst bundesweit zu vereinbaren, denn manchmal ist einem das Nachbarbundesland zumindest räumlich oder arbeitsplatzbezogen näher als die eigene Gemeindeverwaltung. Auch an einheitlichen Verfahren bei der Polizei oder der Finanzverwaltung sollte weiter gearbeitet werden.

Wir sollten also in der Beratung in den Ausschüssen - ich denke an Innen- und Rechtsausschuss und Finanzausschuss - die Gelegenheit nutzen, unseren Landes-E-Government-Fahrplan zu überprüfen, die Möglichkeiten, Dataport zu stärken, zu erörtern und uns die Grundzüge des Gesetzentwurfes vorstellen zu lassen. Insbesondere zu Dataport möchte ich noch bemerken, dass zu erörtern ist, ob es nicht doch eine Lösung dafür geben kann, dass beim Vergabeverfahren auf Ausschreibungen verzichtet werden kann, natürlich unter Berücksichtigung des EURechts, um damit die erforderliche, für einen wirtschaftlichen EDV-Betrieb notwendige Einheitlichkeit der öffentlichen Verwaltung nicht durch eine widersinnige wettbewerbsrechtliche Regelung unterlaufen zu müssen, wie es in der Hansestadt Lübeck geschehen ist.

(Beifall bei SPD und CDU)

(Thomas Rother)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben sich geeinigt, die Tagesordnungspunkte 25 und 27 zu tauschen. Wir werden das Ende der Sitzung dann voraussichtlich gegen 18:30 Uhr erreichen.

Nunmehr hat das Wort der Oppositionsführer, der Herr Abgeordnete Wolfgang Kubicki.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema E-Government umschreibt schon seit längerem eine der größten Herausforderungen, die sich den Verwaltungen der Zukunft stellen. Aufgabe von E-Government ist es, die sich ständig fortentwickelnden Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologien in unsere staatliche Aufgabenerfüllung einzubringen. Nicht nur die europaweit tätigen Unternehmen entwickeln für sich und ihre Kunden einen europäischen Informationsund Kommunikationsraum, auch die öffentlichen Stellen aller Mitgliedstaaten müssen an diesem Informations- und Kommunikationsraum mitwirken und ihn für ihre Zwecke nutzen. Wir gut ein Staat Informations- und Kommunikationstechnologien für seine Arbeit einsetzt, bestimmt in der Zukunft mit über die Qualität, mit der seine Bürgerinnen und Bürger in Europa leben, arbeiten und wirtschaften.

Wir als FDP-Fraktion haben im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass ein zügiger Ausbau des elektronischen Verwaltungsablaufs darüber hinaus Potenziale für schnellere Verwaltungsverfahren und eine schlankere Verwaltungsstruktur bieten. Daher haben wir im Jahre 2003 als erste einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes eingebracht mit dem Ziel, die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Verwaltungsaktes zu schaffen. Unsere Vorschläge wurden im damaligen Regierungsentwurf von RotGrün wortgleich übernommen. Seitdem ist im Bereich des E-Governments viel geschehen. Beispiele sind die Bereiche elektronisches Grundbuch oder Mahnverfahren. Dies wird auch im Bericht ausgeführt.

Es bestehen aber auch noch große Baustellen. So soll es das elektronische Kfz-Zulassungswesen noch optimiert und die elektronischen Verfahren zur Bearbeitung von Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen oder -abmeldungen erst noch eingeführt werden. Auch wird im Bericht ausgeführt, dass die Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunen zum Aufbau einer landesweiten E-Govern

ment-Architektur nicht den gewünschten Erfolg gehabt hat. Insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie hätten sich die Voraussetzungen geändert, so der Bericht. Ich sage: Wie wahr! Künftig wird der Umsetzungsdruck der Verwaltungen bei der Einführung beziehungsweise bei der Umstellung auf E-Government durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie erheblich steigen.

(Unruhe)

- Herr Minister, ich entschuldige mich dafür, dass ich Ihre Unterhaltung störe.

Nach dem europäischen Binnenmarkt für Waren, von dem wir alle seit Jahren profitieren, geht es mit der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie um die Errichtung eines europäischen Marktes für Dienstleistungen und somit darum, die Erbringung von Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union so einfach - aber auch so schnell - wie möglich zu machen. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie läuft für ein föderal organisiertes Gemeinwesen wie Deutschland auf ein beträchtliches Umbauprogramm auf allen Ebenen hinaus. Herr Minister, ich bin nicht sicher, ob Sie das komplett begriffen haben. Es müssen alle verwaltungsinternen Prozesse und Schnittstellen umfassend und zügig überprüft und angepasst werden, um einheitliche Ansprechpartner und elektronische Prozesse zu gewährleisten. Das gilt ebenso für verschiedene kommunale Behörden untereinander als auch zwischen Landes- und Kommunalbehörden. Es gilt auch länderübergreifend. Hier besteht wohl auch gerade mit den kommunalen Landesverbänden der größte Gesprächsbedarf.

Konkret gibt die Dienstleistungsrichtlinie vor, in den Verwaltungen einheitliche Ansprechpartner zu schaffen, über welche die Dienstleistungserbringer alle Verfahren und Formalitäten - von der Beantragung bis hin zu allen erforderlichen Genehmigungen - abwickeln können. Die Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet die europäischen Mitgliedstaaten, alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung betreffen, problemlos aus der Ferne elektronisch abwickeln zu können.

Herr Kollege Wengler, Sie haben darauf hingewiesen. All dies muss bis zum 28. Dezember 2009 umgesetzt sein. Nach diesem Zeitpunkt wird zu langsames Verwaltungshandeln bei Genehmigungsverfahren zu Konsequenzen führen. Wenn ein Antrag auf Genehmigung, der die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung betrifft, nicht innerhalb von vier Wochen beschieden wird, gilt die Genehmigung als erteilt. Herr Kollege Wengler, auch das

haben Sie gesagt. Ich freue mich schon darauf, zu sehen, wie kommunale Beamte jeden Morgen ihren E-Mail-Kasten öffnen, um zu sehen, was dort alles eingegangen ist. Ich freue mich auch auf die Form der Bearbeitung, weil diejenigen, die dies europaweit nachgefragt haben, nach vier Wochen erklären werden, die Genehmigung ist erteilt, wenn nicht entsprechend verfahren worden ist. Sie werden ihre Arbeit aufnehmen, ohne dass wir noch staatliche Möglichkeiten haben, hier einzugreifen.

Es liegt also noch viel Arbeit, aber nicht mehr viel Zeit vor uns, die europäischen Vorgaben umzusetzen. Wir sollten daher im Ausschuss zügig mit den Betroffenen - insbesondere mit den kommunalen Landesverbänden - die Gespräche suchen und schnellstmöglich zu einvernehmlichen Lösungen kommen.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Frank Sauter [CDU])

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da ich nicht alles wiederholen möchte, was im Bericht steht und was meine Vorgänger vorgetragen haben, beschränke ich mich auf ein paar Bemerkungen: Erstens. Auf Seite 8 wird berichtet, dass das Kabinett vor einem halben Jahr mit dem legendären Staatssekretär Schlie eine Arbeitsgruppe gebildet hat:

„Diese Arbeitsgruppe klärt gegenwärtig die für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie sehr wichtige Frage, welche Aufgaben zukünftig von welcher Stelle im Land wahrgenommen werden.“

Toll! Auf die Beantwortung dieser Frage durch Herrn Schlie wartet das Land seit zwei Jahren.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: So ist es!)

Offensichtlich wurde also auch dieses Vorhaben von dem schwarzen Loch im Finanzministerium verschluckt, in dem immer mehr offene Probleme des Landes verschwinden.

(Frank Sauter [CDU]: Gelöst werden!)

Bisher verschwinden sie. Lösungen haben wir noch nicht gesehen.

Zweitens. Auf Seite 32 wird dreieinhalb Jahre nach Abschluss der E-Government-Vereinbarung - also noch zur Zeit der rot-grünen Regierung - zwischen Land und Kommunen festgestellt,

„dass die genannte Vereinbarung nicht den gewünschten Erfolg erbracht hat.“

Auf Deutsch: Das Projekt ist gescheitert. Nun ist

„eine ergänzende Ermächtigung des Landes zur Regelung einheitlicher Standards im Verordnungswege geeignet und erforderlich, das angestrebte und beschriebene Ziel zu erreichen.“