Protocol of the Session on May 10, 2007

Zu Ziffer 5 unseres Antrags, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Ergänzung nötig.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Die CDU-Fraktion regt an, die Bündnisse für Familien in Schleswig-Holstein anzuregen, sich dieses Themas anzunehmen, so, wie es zum Beispiel in Rheinland-Pfalz geschieht. Eltern müssen für dieses Thema sensibilisiert werden. Sie haben die Aufgabe, ihre Kinder über die Gefahren des Alkoholmissbrauchs aufzuklären, und sie haben die Aufgabe, ihren Kindern den verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu zeigen. Dafür ist das Vorbild der Eltern natürlich entscheidend.

Meine Fraktion ist gespannt auf den Zwischenbericht über Art und Erfolg des Aktionsbündnisses im Dezember 2007.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wir in den letzten Monaten über ein erschreckend verändertes Alkoholkonsumverhalten bei Kindern und Jugendlichen erfahren haben, hat offensichtlich wachgerüttelt. Die verharmlosende Bezeichnung „Alltagsdroge“ für die sogenannte legale Droge Alkohol hat offensichtlich dazu beigetragen, Alkohol, wie auch Nikotin, in unserer Gesellschaft salonfähig zu machen. Bei einer nicht unerheblichen Gruppe von Jugendlichen ist uns dabei nun einiges gründlich außer Kontrolle geraten.

Im Vordergrund stehen sogenannte Flatratepartys,

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

auf denen Jugendliche gegen die Zahlung eines einmaligen Betrags den gesamten Abend über so viel Alkohol trinken können, wie sie möchten - leider nicht immer, wie sie können. Aber nicht nur das auf solchen Veranstaltungen geförderte exzessive Alkoholtrinken macht Sorgen, sondern die allgemeine, auch bei anderen Gelegenheiten festzustellende Neigung, Koma-Saufen zu praktizieren, und das sarkastischerweise so bezeichnete „Saufen, bis der Doktor kommt“ - häufig mit Todesfolge. Hier besteht Handlungsbedarf, und zwar auch für die Politik.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass trotz und ich meine, diese Bemerkung ist wichtig - dieser bedrohlichen und erschreckenden Bilder immer noch gilt, dass die meisten Jugendlichen dieses Problem nicht haben.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU und Bei- fall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Sie sind in der Lage, mit dem Alkohol angemessen umzugehen, trinken ihn gelegentlich und in vertretbarem Maß auf Feiern und Veranstaltungen, und sie trinken in manchen Fällen auch gar nicht, zum Beispiel dann, wenn sie Auto fahren.

Der aktuelle Drogenbericht der Bundesregierung hat gezeigt, dass die Zahl der Jugendlichen, die Alkohol trinken, eher rückläufig ist, dass aber eben die Zahl derjenigen Jugendlichen, die exzessiv trinken und dies schon in sehr jungem Alter tun, ansteigt. Letzteren gilt unsere aktuelle Sorge.

(Frauke Tengler)

Was ist zu tun? Meine Fraktion ist der Auffassung, dass das Nachdenken über neue Gesetze in diesem Bereich nicht zielführend ist.

(Beifall bei der FDP - Wolfgang Kubicki [FDP]: Wunderbar!)

- Auf diesen Moment habe ich gewartet, Herr Kubicki. Aber daran sehen Sie auch, dass die heute Morgen befürchtete Spirale der Verbote nun also doch wohl lediglich auf Ihrer Seite als solche gesehen wird.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Wir unterhalten uns ja auch gelegentlich darüber.

Verbote sind also nicht zielführend. Das war, glaube ich, das, was ich als Letztes gesagt hatte, bevor dieser Beifallssturm kam. Neue Verbote laufen dort ins Leere, wo es nicht einmal gelingt, die bestehenden Gesetze einzuhalten. Genau da ist der Unterschied. So gilt zum Beispiel die Regelung, dass Bier erst ab 16 und Schnaps erst ab 18 Jahren erlaubt ist, natürlich entsprechend auch für Flatratepartys. Ebenso ist es Gastwirten verboten, Alkohol an bereits angetrunkene Jugendliche auszugeben.

(Zuruf des Abgeordneten Hans-Jörn Arp [CDU])

Das Problem ist nur, Kollege Arp: Einige Gastwirte bauen ihren Umsatz und ihren Verdienst genau darauf auf. Warum funktioniert das, was zum Beispiel in den USA gilt, nicht bei uns? Dort kann kein Jugendlicher, wo auch immer, Alkohol kaufen, weil er zuvor zwingend seinen Ausweis vorlegen muss. Bestraft werden Verstöße der Händler. Fragen Sie doch einmal Jugendliche bei uns, wie leicht es für sie ist, hier in Deutschland an Alkohol heranzukommen. Bei Tankstellen und anderen Verkaufsstellen ist dies trotz formalem Verbot problemlos möglich.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

- Ich nehme an, das können Sie ihm selbst erklären.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

- Für Sie gilt das doch auch. - Ein weiterer Aspekt ist, dass die Kommunen die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und des Gaststättenrechts stärker kontrollieren und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auch sanktionieren müssen. Neuer Gesetze bedarf es nicht; da sind wir uns einig. Wir brauchen vielmehr ein Aktionsbündnis ge

gen den Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen. Das ist Ziel unseres Antrags.

Erfreulich ist, dass die Jugendministerin und vor allem auch der Ministerpräsident bereits erste Schritte hierzu eingeleitet haben. Ich finde es bemerkenswert, Herr Ministerpräsident, dass Sie gerade auf einer Festveranstaltung der Brauereiverbände zu dieser Mitverantwortung aufgerufen haben, und ich finde es erfreulich, dass die Brauereiverbände? ihr Mitwirken hierbei angekündigt haben.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und CDU)

Was gehört zu diesem Bündnis, dessen Ziel die konsequente Anwendung der Jugendschutzbestimmungen und des Gaststättengesetzes ist? Alle relevanten Gruppierungen sollen zusammenwirken, um den unkontrollierten Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen einzudämmen.

Ich greife aus unserem Antrag nur einige Punkte heraus, die dies zeigen sollen; für mehr reicht die Zeit heute nicht mehr. Wichtig ist - und hierzu sind schon erste Gespräche geführt worden; offensichtlich ist auch schon eine entsprechende Vereinbarung mit dem DEHOGA unterzeichnet worden -: Flatrates und All-you-can-drink-Angebote für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren darf es nicht geben.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens gehört dazu die Einbindung der Kommunen in das Bündnis, um sicherzustellen, dass die bestehenden Jugendschutzbestimmungen und die Bestimmungen des Gaststättenrechts konsequent eingehalten werden.

Drittens - auch das ist schon erwähnt worden -: Erwachsene haben eine Vorbildfunktion Sie müssen diese auch wahrnehmen und demgemäß leben, und sie müssen gegebenenfalls auch einmal nein sagen. Das gelingt nicht allen. Wir wollen im Bündnis Überlegungen dazu anstellen, wie wir auch die Erwachsenen, die Eltern dabei stärken können.

(Beifall des Abgeordneten Günter Neugebau- er [SPD])

Viertens. Immer wieder verunglücken Jugendliche, weil sie zu alkoholisierten Erwachsenen ins Auto steigen oder selbst ein Fahrzeug lenken, ohne fahrtüchtig zu sein. Deshalb wollen wir in das Bündnis auch den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr mit einbeziehen: Fünftens. Jugendliche, die mit starker Alkoholintoxikation in Krankenhäuser eingewiesen werden, sollen zu einer Suchtberatung verpflichtet werden.

(Peter Eichstädt)

Meine Damen und Herrn, ich sage noch einmal: Es sind wenige Jugendliche, die von den geschilderten Problemen betroffen sind. Um diese wollen wir uns kümmern.

Wir bitten deshalb, uns bis zum 1. Dezember 2007 einen Zwischenbericht über den Fortgang des Projekts zu geben.

(Beifall)

Für die Fraktion der FDP hat Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zunächst möchte ich mich ein bisschen verwundert über das Verfahren zeigen. Ich hätte heute gern über einen Bericht diskutiert, damit man auch weiß, worüber man diskutiert, und hier nicht jeder seine Betroffenheit über eine bestimmte Gruppe äußert, die Probleme hat, die auch ernst zu nehmen sind.

Ich finde es in Ordnung, dass wir uns im Dezember einen Zwischenbericht geben lassen, auf dessen Basis wir dann diskutieren können.

Für das, was wir heute gemacht haben, braucht man keinen Berichtsantrag zu stellen. Dann wäre es besser gewesen, man hätte konkrete Maßnahmen aufgeschrieben.

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind doch beschlossen wor- den! - Weitere Zurufe)

- Ich spreche überhaupt nicht von dem Berichtsantrag der Koalitionsfraktionen, lieber Herr Kollege Hentschel, ich spreche vom Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie wollten in der heutigen Sitzung einen Bericht haben, den haben sie nicht bekommen und jetzt reden wir über ein Thema, zu dem ein Berichtsantrag gestellt wurde, wir aber keinen Bericht bekommen haben. Das macht aus meiner Sicht keinen Sinn.

(Zurufe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden über eine Ausreißergruppe von 10 %. Das hat der Kollege Eichstädt deutlich gemacht. Ich bin Ihnen ausgesprochen dankbar dafür, dass Sie klargestellt haben, dass wir an dieser Stelle keine neuen Gesetze brauchen, auch keine neuen verschärfenden Regelungen. Möglicherweise hat die Erkenntnis aus Großbritannien, dass das dortige Verbot zu einem erhöhten Alkoholkonsum geführt hat, also genau

das Gegenteil dessen bewirkt hat, was es eigentlich sollte, dazu geführt, dass man hier nicht reflexartig nach Verboten ruft.

(Beifall bei der FDP)