Protocol of the Session on March 21, 2007

Allein in dieser Woche haben uns zwei schreckliche Nachrichten aus unserer unmittelbaren Umgebung erreicht. So wurde in Hamburg ein kleines Mädchen brutal getötet, indem es aus dem Fenster eines Hochhauses geworfen wurde. Hier in Kiel, nur wenige Kilometer vom Parlament entfernt, hat man zwei Kinder in einer Tiefkühltruhe gefunden, von denen eines bei seiner Geburt noch lebte.

Was mag in Menschen vorgehen, die so handeln? Wie verzweifelt, wie halt- und orientierungslos müssen sie sein? - Ich glaube, wir können dies

(Dr. Heiner Garg)

kaum ansatzweise nachvollziehen. Wir stehen - das ist jedenfalls mein Gefühl - solchen Vorfällen im Wesentlichen ratlos gegenüber.

So traurig die Schicksale der Kinder im Einzelnen sind, so wage ich zu bezweifeln, dass ihr Leben anders verlaufen wäre oder dass sie überhaupt eine Chance zu leben gehabt hätten, wäre zum Zeitpunkt der Geschehnisse der Kinderschutz bereits im Grundgesetz oder in unserer Landesverfassung verankert gewesen.

Mit der von der Opposition vorgeschlagenen Formulierung, Kinder und Jugendliche unter den besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung zu stellen, soll der Kinder- und Jugendschutz nun als Staatszielbestimmung in unsere Landesverfassung aufgenommen werden. Dies ist von der Systematik her auch konsequent, weil unsere Verfassung weder Grundrechte noch staatsbürgerliche Rechte beinhaltet und auch eine dynamische Verweisung auf das Grundgesetz, wie sie in anderen Landesverfassungen zum Teil üblich ist, fehlt.

Dies bedeutet allerdings, dass der durch die Landesverfassung den Kindern gewährte Schutz praktisch nur nach Maßgabe der Gesetzgebung gewährt werden kann. Wir Abgeordneten, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind es, die die Rechte der Kinder und die korrespondierenden Leistungspflichten des Staates festlegen müssen. Und wenn wir ehrlich sind: Das könnten wir heute schon tun auch ohne eine Verfassungsänderung.

(Beifall bei CDU und FDP)

In diesem Zusammenhang begrüße ich auch ausdrücklich das Kinderschutzgesetz, das die Frau Sozialministerin Dr. Trauernicht in Aussicht gestellt hat. In ihm sollen alle Elemente gebündelt und weiterentwickelt werden, die für einen zukunftsbezogenen effektiven Kinderschutz notwendig sind. Ich denke, dass dies ein Beitrag dazu ist, zu zeigen, dass die Verantwortung für Kinder verstärkt auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen werden muss.

Wir müssen allerdings aufpassen, dass wir durch eine Verfassungsänderung - und sei sie auch als Staatsziel formuliert - bei den Menschen draußen keine Erwartungen aufbauen, die die Gesetzgebung, also wir, nicht erfüllen kann.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Argument, dass Gesetze künftig daran gemessen werden müssen, ob sie der Staatszielbestimmung Kinderschutz entsprechen, überzeugt mich

nicht so ganz. Mir persönlich fällt nämlich kein Gesetz ein, das anders formuliert wäre, wenn der Kinderschutz bereits Bestandteil der Verfassung gewesen wäre.

(Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Mir einige!)

- Wer anderes meint, muss sich fragen lassen: Warum haben Sie hier nicht schon längst einfachgesetzliche Änderungen beantragt? - Das hätten Sie bei jeder Plenarsitzung machen können. Anträge dazu sind mir aber nicht bekannt.

Schon heute liegt im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs in über 100 Paragrafen eine ausführliche Regelung zur Ausführung des Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz vor, der bekanntlich die Pflege und Erziehung der Kinder als das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht ansieht.

In § 1 SGB VIII steht:

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“

In § 8 a, der erst am 1. Oktober 2005 hinzugefügt wurde, ist ein besonderer Schutzauftrag des Staates bei Kindeswohlgefährdung ausdrücklich formuliert.

Ferner soll ein effektiver Schutz des Kindeswohls insbesondere durch die Konkretisierung des Schutzauftrags des Jugendamtes, die Neuordnung der vorläufigen Maßnahmen bei Krisenintervention, eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls beim Sozialdatenschutz und der verschärften Prüfung von Personen mit bestimmten Vorstrafen erreicht werden.

Warum erwähne ich all diese Vorschriften, meine lieben Kolleginnen und Kollegen? - Ich möchte aufzeigen, dass wir zwar jetzt schon über vielfältigste gesetzliche Detailregelungen verfügen, aber es dennoch bedauerlicherweise zu diesem Kindesmissbrauch gekommen ist.

Und ich muss Ihnen eines sagen: Wer realistisch in die Zukunft blickt, wird sich eingestehen müssen, dass Kindesmissbrauch auch in Zukunft vorkommen wird. Wir können noch so viele Verfassungen ändern, Gesetze verabschieden und Konventionen unterschreiben: Das Problem wird es auch weiterhin geben. Wir können es nicht allein mit Gesetzesrecht aus der Welt schaffen. Dazu sind viele Maßnahme nötig, die insbesondere bei den Eltern, die ihre Kinder zu erziehen haben, greifen müssen.

(Dr. Johann Wadephul)

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Dennoch sprechen wir uns nach ausführlicher Diskussion heute für die Verfassungsänderung aus. Sie wird noch im Ausschuss zu beraten und anschließend in einer der kommenden Sitzungen endgültig zu beschließen sein.

Wir haben uns intensiv mit der Thematik befasst und auch das öffentliche Expertengespräch im Bundestag im vergangenen November zum Thema „Kinderrechte in die Verfassung“, welches nach der letzten Landtagsdebatte durchgeführt worden ist, verfolgt. Sollte, wie dort vorgetragen, die verfassungsrechtliche Verankerung eines Kindergrundrechtes tatsächlich dazu beitragen, den Druck auf die Jugendämter und in der Folge auch auf die Staatsanwaltschaften zu erhöhen, dass das staatliche Wächteramt nach Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz ernster genommen wird und sowohl die fürsorgerechtliche als auch die strafrechtliche Eingriffsschwelle gesenkt wird, dann wäre für die Kinder und Jugendlichen in Deutschland und Schleswig-Holstein viel erreicht. Dass Kinder unseres besonderen Schutzes bedürfen, steht außer Frage. Wir müssen alles tun, was ihnen in irgendeiner Weise helfen kann. Sie sind für unsere Gesellschaft der wichtigste Wert überhaupt. Sie stehen für die Zukunft unseres Landes und unserer Gesellschaft.

Wir haben als Partei schon im Jahre 2001 einen Beschluss gefasst: „Familienland Schleswig-Holstein Kinder herzlich willkommen.“ Ich denke, es gibt in diesem Ziel in diesem Hause eine ganz große Einigkeit. Wir sprechen dort von Kinderlärm als Zukunftsmusik. Ich muss ganz offen auch aus eigener aktueller Erfahrung eines anderthalbjährigen Mädchens sagen: Meine private Erfahrung ist, dass in dieser Gesellschaft dieser Satz „Kinderlärm ist Zukunftsmusik“ auf allen meinen Reden eigentlich immer beklatscht wird, aber meine tagtägliche Erfahrung mit meiner kleinen Tochter ist, dass mindestens die Hälfte der Gesellschaft das als störend empfindet. Ich bin gerade kürzlich wieder - darüber bin ich besonders traurig gewesen - beim Kirchenbesuch halbwegs zum Verlassen der Kirche aufgefordert worden, weil man sich dadurch gestört fühlte, dass sich meine kleine Tochter ganz ruhig verhalten hat. Das gehört zu unserer Gesellschaft auch dazu. Wenn wir die Verfassung heute ändern, dann verbinde ich das mit einem deutlichen Appell an die gesamte Gesellschaft, sich zu ändern und Kinder am Schluss wirklich wieder lieb zu haben und sie so zu akzeptieren, wie sie halt sind,

(Beifall)

nämlich als unfertige Menschen und nicht als sich nicht immer korrekt benehmende Erwachsene.

Deshalb ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir alles in unserer Macht Stehende unternehmen, um Kinder vor Vernachlässigung oder Missbrauch zu schützen. Wir wollen mit der Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung ein klares Signal setzen, dass das Wohlergehen der Kinder als Kernaufgabe von Staat und Gesellschaft anzusehen ist. Deswegen haben wir uns - und ich denke, das steht einer Fraktion auch gut an - nach reiflicher Diskussion an dieser Stelle besonnen und können Ihrem Antrag, Herr Kollege Garg, in der Sache zustimmen. Über Einzelheiten wird im Ausschuss noch zu beraten sein.

(Beifall bei CDU und SPD)

Für die Fraktion der SPD erteile ich der Frau Abgeordneten Sandra Redmann das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden jetzt endlich, nur ein halbes Jahr nach der letzten Verfassungsänderung, im Konsens den Schutz der Kinder und Jugendlichen als gemeinsame Aufgabe des Landes, der Kommunen und der Verwaltung in der Landesverfassung verankern.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und FDP)

Meine Gefühle darüber sind sehr zwiespältig. Natürlich überwiegt die Freude darüber, dass unser Koalitionspartner im Zuge der öffentlichen Diskussion seine bisherige Auffassung überdacht hat, nachdem wir uns in den Koalitionsverhandlungen 2005 und bei der Verfassungsnovellierung 2006 noch nicht auf eine solche Ergänzung der Staatsziele in unserer Verfassung hatten verständigen können. Schleswig-Holstein wird damit in wenigen Monaten zu den Bundesländern gehören, die den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen zum Staatsziel erhoben haben. Ein Blick in die Länderverfassungen zeigt, dass mit uns 12 der 16 Bundesländer sehr unterschiedlich gefasste derartige Schutzklauseln in ihren Verfassungen haben.

Ich will aber nicht verschweigen, dass wir bei aller Freude über die nun anstehende Änderung unserer Verfassung auch betroffen darüber sind, dass wir eine solche Klausel in unserer Verfassung überhaupt benötigen. Wir schützen in unserer Landesverfassung die nationalen Minderheiten und die

(Dr. Johann Wadephul)

Regionalsprache Niederdeutsch. Wir tun das deshalb, weil diese in ihrem Bestand bedroht sind. Wir schützen die natürlichen Grundlagen des Lebens, weil der klimatische Wandel für jeden von uns und erst recht für die kommenden Generationen zur existentiellen Bedrohung werden kann. Wir haben vor wenigen Monaten die Rechte der pflegebedürftigen Menschen in unserer Verfassung verankert, weil die Gesellschaft diejenigen schützen muss, die ihre Interessen nicht mehr uneingeschränkt selbst wahrnehmen können.

Deshalb stellt sich uns als SPD-Fraktion die Frage: Wie weit ist es mit unserer Gesellschaft eigentlich gekommen, wenn wir unsere eigenen Kinder so unter Schutz stellen müssen, als seien sie in ihrer Existenz bedroht? Es geht der SPD bei dieser Verfassungsänderung, für die wir schon seit Langem eintreten, nicht um die Beglückung einer Lobby aus den verschiedenen Kinder- und Jugendschutzverbänden oder der UNICEF, die diese Verankerung schon lange fordern. Worum es uns geht, ist eine Neujustierung unserer gesellschaftlichen Prioritäten. Die beantragte Verfassungsänderung ist ein Auftrag an das Land, die Kommunen und die Verwaltung, die Belange von Kindern und Jugendlichen auf ihrer Prioritätenliste um etliche Plätze nach vorn zu ziehen. Wir und die anderen Bundesländer unterliegen auf allen Ebenen Sparzwängen. Diese dürfen aber nicht dazu führen, dass die Jugendämter handlungsunfähig gespart werden. Und das liegt mir besonders am Herzen - Schutz und Förderung gelten nicht nur für Kinder und Jugendliche, die in besonders schwierigen Lebensumständen auswachsen müssen, sie gelten der gesamten kommenden Generation.

(Beifall bei SPD und CDU)

Sie umfassen nicht nur die Einrichtungen der Jugendhilfe, sondern auch die Einrichtungen der vorschulischen Kinderbetreuung und die Schulen selbst, die wir zu Ganztagsschulen ausbauen wollen und auch ausbauen müssen, damit ungünstige Lernbedingungen zu Hause kein Hindernis mehr für einen erfolgreichen Schulbesuch sind.

Ich bitte Sie, den Antrag an den Innen- und Rechtsausschuss sowie den Sozialausschuss zu überweisen. Wenn wir den Antrag dann bald in zweiter Lesung verabschieden und in geltendes Verfassungsrecht umwandeln, müssen wir alle uns darüber im Klaren sein, dass die Verankerung eines Staatsziels in unserer Landesverfassung nicht bedeutet, dass dieses Ziel bereits erreicht wäre.

(Beifall bei SPD, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein ist nicht vornweg, aber endlich mit im Boot. Frau Redmann hat darauf hingewiesen, in elf Bundesländern sind die Rechte von Kindern bereits in der Landesverfassung verankert. Nur Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind bislang außen vor. Damit ist jetzt Schluss und das ist gut so. Auch in unserem Land steht jetzt eine breite Allianz für die Rechte von Kindern. Ich hoffe, dass wir schon im Mai die zweite Lesung schaffen. Die Anhörung hatten wir bereits im letzten Jahr. Wenn wir uns ein bisschen sputen, schaffen wir es auf jeden Fall vor der Sommerpause, über dieses Gesetz abzustimmen.

Zum dritten Mal seit 2005 stellt meine Fraktion heute dem Landtag einen Gesetzentwurf für die Verankerung von Kinderrechten in unserer Landesverfassung vor. Wir tun das immer gemeinsam mit dem SSW und der FDP. Wir sind und waren uns an dieser Stelle sehr einig. Auch ich bedanke mich für die ausgesprochen gute Zusammenarbeit. Bisher sind die Rechte von Kindern an der notwendigen Zweidrittelmehrheit durch die CDU gescheitert. Die CDU hat es über Jahre blockiert und noch vor wenigen Monaten durchgesetzt, dass auch die SPD in namentlicher Abstimmung gegen die Aufnahme von Kinderrechten als Staatsziel stimmen musste. Umso mehr freuen wir uns, dass dies heute anders ist. Wir begrüßen nachdrücklich, Herr Wadephul, den Gesinnungswandel unserer christlich-demokratischen Kolleginnen und Kollegen. Die Allianz für Kinder steht nun auch in Schleswig-Holstein. Steter Tropfen höhlt den Stein. Auf Dauer kann sich eben auch die CDU nicht davor drücken, dem Elternrecht ein starkes und eigenständiges Kinderrecht entgegenzusetzen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Vielleicht hat ja auch die recht forsche Bundesfamilienministerin dazu beigetragen, dass frischer Wind das konservative Denken in den Reihen der CDU aufgebrochen hat. Damit ist auch Sozialministerin Gitta Trauernicht davon befreit, noch einmal gegen ihr eigenes Gewissen abstimmen zu müssen. Diesmal können Herz und Verstand entscheiden, nicht die Koalitionsraison.

(Sandra Redmann)

Fachverbände unterstützen auf breiter Front den gemeinsamen Vorstoß der Oppositionsparteien. Kinderschutzbund, Kinderhilfswerk, UNICEF, Landesjugendring, die Aktion Kinder- und Jugendschutz und die Jugend im schleswig-holsteinischen Heimatbund, alle haben seit Langem gefordert, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Es ist, und das ist ausführlich ausgeführt worden, eine Staatszielbestimmung. Eine Staatszielbestimmung dient dazu, die Ziele des Staates zu definieren. Sie bedarf anschließend einer konkreten Umsetzung durch Gesetz, Verordnung und Handeln. Mit dem Staatsziel Kinderrechte verpflichten wir Politikerinnen und Politiker uns selbst zu weiterem Handeln. Insofern ist es folgerichtig, wenn wir uns parallel zur Verfassungsänderung mit dem von der Sozialministerin angekündigten Kinderschutzgesetz befassen. Ein solches Gesetz wäre ein weiterer Schritt, um die Rechte der Kinder in unserem Land zu stärken.

Herr Wadephul, meine Fraktion hat schon vor über einem Jahr einen konkreten Vorschlag dazu eingebracht, wie praktischer Kinderschutz in SchleswigHolstein aussehen kann. Es geht um praktischen Kinderschutz, der sicherstellt, dass Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch möglichst verhindert, in jedem Fall aber bemerkt und schnell aufgedeckt werden. Es geht darum, dass gehandelt wird, um das Kind zu schützen, und zwar notfalls auch vor seiner eigenen Familie. Unser Vorschlag, eine Pflichtuntersuchung aller Zweijährigen festzulegen, liegt leider seit über einem Jahr im Sozialausschuss. Es scheint, als hätten wir unendlich viel Zeit. Diese Zeit haben wir aber nicht. Wir haben keine Zeit, weiter abzuwarten, sondern wir müssen handeln. Ich hoffe, dass der Entwurf des Kinderschutzgesetzes den Landtag bald in erster Lesung erreicht. Parallel dazu beraten wir weiter im Sozialausschuss.