machen, dass mit der neuen Vorschrift nicht sämtliche Probleme der Erziehung, Entwicklung und Behandlung von Kindern gelöst werden.
Ich meine, wir sollten die Verfassungsänderung beschließen und uns das dann zusätzlich zu den Anstrengungen, die es heute schon gibt, eine ernsthafte Mahnung sein lassen, zum Wohl unserer Kinder.
Für die Fraktion der SPD erteile ich im Rahmen der vereinbarten Redezeit Herrn Abgeordneten KlausPeter Puls das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt Anlass zum Feiern. Die CDU ist umgefallen. Herr Wadephul, herzlich willkommen im Kinderland Schleswig-Holstein!
Am 5. Juni 2002 habe ich für die SPD-Landtagsfraktion im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung eingebracht, Umdruck 15/2257, der wie folgt lautete: Folgender Artikel 6 a wird in die Landesverfassung eingefügt: Überschrift: „Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen“. Wortlaut: „Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.“
Das war am 5. Juni 2002. Herr Kollege Kubicki, am 6. Juni 2007 könnten wir exakt mit diesem Text fünfjähriges Jubiläum feiern, weil die Opposition ihren heutigen Antrag bei uns abgeschrieben hat und damit bei der SPD-Fraktion natürlich offene Türen einläuft und - das ist heute das eigentlich Bemerkenswerte - weil die CDU nach fünfjähriger Blockade endlich und erstmals bereit zu sein scheint, der verfassungsrechtlichen Verankerung des Kinder- und Jugendschutzes zuzustimmen, die wir seit 2002 fordern.
Wir brauchen nun einmal für jede Ergänzung unserer Landesverfassung eine Zweidrittelmehrheit des Landtages und für eine Zweidrittelmehrheit des Landtages brauchen wir die CDU, weil sie allein mit ihrer leider derzeit vorhandenen Sperrminorität von mehr als einem Drittel der Stimmen selbst sachlich begründete, vernünftige, systematisch sich
aufdrängende und sogar rechtlich gebotene Verfassungsänderungen durch bloßes Handaufheben verhindern kann und dies ja auch seit Jahren tut.
Alle parlamentarischen Anläufe, die seit 2002 unternommen wurden - egal, von welcher Seite -, um unsere schon fast historischen Vorschläge zu realisieren, hatten keine Aussicht auf Erfolg, weil die CDU-Fraktion nicht bereit war, zusätzliche Verpflichtungen des Landes für bestimmte Gruppen in die Verfassung aufzunehmen. Die CDU war und ist bisher nicht bereit, der Minderheit der deutschen Sinti und Roma die gleichen Verfassungsrechte einzuräumen, wie sie der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe wie selbstverständlich seit Jahrzehnten zugestanden werden.
Die CDU war und ist bisher nicht bereit, in der Verfassung zu verankern, dass niemand in SchleswigHolstein wegen seiner Herkunft, seiner Abstammung und seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe diskriminiert wird.
Die CDU war und ist bisher nicht bereit, Menschen mit Behinderung unter den besonderen Schutz des Landes zu stellen.
Der SPD gelang es zwar in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU 2005, endlich den Schutz und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen als Verfassungsziel durchzusetzen - auch das hatte die CDU bis dahin abgelehnt. Abgelehnt hat die CDU in den Koalitionsverhandlungen allerdings auch jede weitere Aufnahme zusätzlicher Staatsziele in die Landesverfassung bis zum Jahr 2010.
Warum so plötzlich der erfreuliche Umschwung in Sachen Kinder- und Jugendschutz? Die Presseerklärung des Kollegen Wadephul vom 13. März 2007 gibt Aufschluss. Dort heißt es:
„Für die CDU-Landtagsfraktion ist der Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen und deren Familien ein großes Anliegen. Das bisherige Engagement von Politik und Gesellschaft ist nicht ausreichend. Deshalb unterstützen wir die Familienpolitik“
Meine Damen und Herren, da muss also die Supermama der Nation für eine Verfassungsänderung in Schleswig-Holstein herhalten, die die CDU hier im Landtag seit Jahren blockiert.
Die Erklärung des Kollegen Wadephul ist der untaugliche Versuch des Trittbrettfahrers, sich öffentlich als Lokomotivführer darzustellen.
Unter diesem Tagesordnungspunkt und zu diesem Thema das bisherige Engagement von Politik als nicht ausreichend zu kritisieren, ist gegenüber allen Fraktionen dieses Hauses, die sich seit Jahren um Kinder- und Jugendschutz als verfassungsrechtliches Postulat bemühen, schlicht unkollegial und unseriös.
Sei es drum. In der Sache sind wir in diesem Punkt heute jedenfalls endlich einen Schritt weiter. Als SPD-Landtagsfraktion unterstützen wir die Pläne unserer Sozialministerin Gitta Trauernicht für ein umfassendes Landeskinderschutzgesetz, das die Rechte und Pflichten aller für das Wohl von Kindern und Jugendlichen verantwortlichen Institutionen und Personen auf Landes- und kommunaler Ebene erfassen und für die Praxis konkretisieren und präzisieren soll. Genau das ist ja der Sinn eines verfassungsrechtlich verankerten Staatsziels.
Denn genau das ist ja der Sinn eines verfassungsrechtlich verankerten Staatsziels: durch konkrete Gesetzgebung und Verwaltung das Ziel in gesellschaftliche Realität umzusetzen.
Herr Ministerpräsident, es wäre schön, wenn Sie mit der Autorität Ihres Amtes und Ihrer Person auch in weiteren Punkten dazu beitragen könnten, dass in Schleswig-Holstein nicht vorrangig parteipolitische und parteitaktische Erwägungen den
Was spricht dagegen, die deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein genauso zu behandeln wie die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe?
Was spricht dagegen, Menschen mit Behinderung genauso zu behandeln wie Menschen, die pflegebedürftig sind?
Was spricht gegen ein allgemeines, in der Verfassung fixiertes Verbot der Diskriminierung, Benachteilung und Ungleichbehandlung sozialer Minderheiten? - Nichts spricht dagegen, meinen wir als SPD-Landtagsfraktion.
Herr Ministerpräsident, es wäre schön, wenn Sie auch Ihre eigene Partei davon überzeugen könnten, dass wir als Land für alle gesellschaftlichen Gruppen in Schleswig-Holstein eine gemeinsame Verantwortung haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Schleswig-Holstein, Land für Kinder - ich freue mich, dass nunmehr das gesamte Parlament diese Zielsetzung auch durch eine entsprechende Ergänzung der Landesverfassung verfolgt. Als wir in diesem Parlament vor fast genau fünf Monaten die bisher letzten Änderungen unserer Landesverfassung beschlossen haben, haben alle Beteiligten gedacht: Das wäre es wohl gewesen für diese Legislaturperiode. Manche haben das bedauert; ich habe dazugehört. Ich finde es sehr erfreulich, nicht nur, dass die Opposition in diesem Fall nicht lockergelassen hat, sondern auch dass unser Koalitionspartner jetzt bereit ist, den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Dieses Staatsziel ist für die schleswig-holsteinische Verfassung eine Bereicherung.
Es geht nicht um Effekthascherei nach dem Motto von Hase und Igel, sondern es geht um langfristige Konzepte.