Protocol of the Session on February 21, 2007

Noch einmal, Herr Prof. Ewer hat mehrere Vorschläge gemacht, einmal, ob man es in § 3 behandeln kann, aber er hat das alternativ gestellt. Das haben Sie eben verschwiegen. Wenn Sie zitieren, sollten Sie wirklich alles zitieren, Herr Matthiessen.

(Beifall bei der CDU)

Die Erfordernisse des Biotopverbundes waren natürlich auch in unserem Ursprungsentwurf zwingend zu berücksichtigen. Sie sind Bundesrecht, gelten darum völlig uneingeschränkt. Die nun vorgeschlagene Änderung unterstreicht allerdings den Stellenwert, indem sie ausnahmsweise die Rahmenregelung des Bundesnaturschutzgesetzes, nämlich die ausführliche Beschreibung des Biotopverbundes, in vollem Umfang in das Gesetz übernimmt. Das ist gut, das macht das Gesetz lesbar, aber eine zusätzliche rechtliche Auswirkung hat das natürlich nicht.

Wir haben einen Antrag zur Änderung bei der Gewässerunterhaltung, den ich sehr begrüße. Hier geht es darum, die Gewässerunterhaltung ein Stück

weit von der Eingriffsregelung freizustellen, nämlich so zu bewerten, dass dies in der Regel kein Eingriff ist. Das sind die praktischen Erfahrungen, die wir haben, dass durch die bestehende Gewässerunterhaltung der Zustand erhalten werden soll und in der Regel eben keine Eingriffstiefe erreicht. Das Ganze wird deutlich im Zusammenhang mit der Freistellung der Gewässerunterhaltung von den Verboten des Biotopschutzes. Hier gilt allerdings, dass diese Freistellungen nur dann greifen, wenn die strengen Anforderungen des Landeswassergesetzes eingehalten werden, die ihrerseits auch wieder den Naturschutz zu berücksichtigen haben.

Zur Vermeidbarkeit von Eingriffen hat die Verbandsbeteiligung in der Landtagsanhörung erbracht, dass Vermeidungsmaßnahmen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen sollten. In diesem Fall sollte lediglich das allgemeine Verfassungsprinzip gelten, dass die Vermeidung des Eingriffs nur dann eine Alternative sein kann, wenn die Vermeidungsmaßnahmen verhältnismäßig sind. Dieser Änderungsantrag, der jetzt vorliegt, verzichtet darum konsequenterweise auf eine weitere Beschreibung der Vermeidbarkeit. Ich glaube, dagegen ist nichts einzuwenden, denn das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gilt ohnehin, es muss von den Behörden berücksichtigt werden.

Das Ökokonto ist für uns eines der Instrumente des kooperativen Naturschutzes. Die Kontoinhaber können in Zukunft von Maßnahmen, die sie für die Natur machen, langfristig profitieren. Das ist doch ein gutes Zeichen, dass Menschen, die sich freiwillig engagieren für die Natur, am Ende einen Vorteil dadurch haben, dass sie sich bei Eingriffen dieses anrechnen lassen können oder in dem Fall eine positive Leistung sogar handeln können. Das bedeutet, dass ein vorsorgender Naturschutz von Menschen, die sich Gedanken machen, vom Staat eine positive Resonanz erfährt und die Menschen dieses anerkannt bekommen.

Ich begrüße auch, dass hier eine Übergangszeit eingeräumt wird, wo die Maßnahmen anerkannt werden. Maßnahmen, die bis zu zwei Jahre zurückliegen, können bis Mitte 2008 noch angemeldet werden. Das ist ein richtiges Zeichen, weil nicht alle, die auf ein Naturschutzgesetz hoffen, belohnt werden sollen, sondern auch die, die völlig fern jeder rechtlichen Regelung etwas Positives für die Natur tun. Sie sollen jetzt nicht den Nachteil haben, dass wir ihnen die Anerkennung abschneiden.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Ein paar Worte noch zum Biotopschutz! Die Änderungsanträge schlagen vor, die landesspezifischen

(Minister Dr. Christian von Boetticher)

Biotope Staudenflora einzugrenzen und dafür die artenreichen Steilhänge und die Bachschluchten aufzunehmen. Gleichzeitig soll die Bedeutung des Knicks und der Kleingewässer besser dadurch unterstrichen werden, dass auch diese Biotope grundsätzlich kartiert werden. Dabei war es uns wichtig, dass die Maßnahmen, die bei uns im Agrarbereich laufen, wo es Kartierungen in Hülle und Fülle aufgrund der Cost-Compliance-Regelung gibt, auch genutzt werden können, damit nicht wieder Doppelarbeit bei zwei Behörden entsteht, sondern dass wir einen Link schaffen, um die Daten nicht noch einmal zusätzlich erheben zu müssen.

(Beifall bei der CDU)

Beim europäischen Vogelschutz haben wir ein paar Änderungen. Der Änderungsantrag differenziert dieses Verbot, das dort herrscht, nun im Hinblick auf die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und trägt damit der Kritik in der Landtagsanhörung Rechnung, das Verbot biete keine ausreichende Orientierung für Betroffene. Durch die vorgeschlagene Änderung ist zumindest für die Vogelschutzgebiete, die dem Wiesenvogelschutz dienen und genau bezeichnet sind, klargestellt, dass nur zwei Handlungen, nämlich die Verstärkung der Binnenentwässerung und der Grünlandumbruch, in diesen Gebieten zusätzlich verboten werden müssen. Alle anderen Beeinträchtigungen in diesen Gebieten sind bereits durch den gesetzlichen Schutz der Biotope abgedeckt. Weiterhin sind bereits gesetzliche Ausnahmen vom Umbruch- und Entwässerungsverbot vorgesehen, wenn hierfür an anderer Stelle innerhalb des Vogelschutzgebiets Grünland hergestellt beziehungsweise vernässt wird. Das war der Ansatz der Europäischen Union, dem tragen wir hier jetzt Rechnung.

Dann noch ein Wort zum Artenschutz! Eine besondere schleswig-holsteinische Verantwortung ist der Schutz bestimmter Großvogelarten. Der Änderungsantrag schlägt hierzu, wesentlich angelehnt an den Vorschlag der Projektgruppe, den Seeadlerschutz vor. Das zielt auf den Kern der bestehenden Regelung, der bestimmte Vogelarten aufzählt und ihre Nistplätze beziehungsweise deren Umgebung schützt. Das ist ein richtiger Vorschlag, dem ich auch von unserer Seite nur zustimmen kann.

Nun komme ich zu den Wortmeldungen von eben. Herr Harms, richtig ist, schmerzfrei bin ich hin und wieder, muss ich auch sein. Vor allem wenn Sie reden, muss ich schmerzfrei sein,

(Beifall bei der CDU)

denn Ihre Rede war so, dass man sich fragt, ob Sie sich überhaupt noch an den Realitäten orientieren

oder ob Sie versuchen, die Grünen auf der Seite zu überholen, verbal noch ein bisschen härter zu werden. Alles wird ersatzlos gestrichen. Das sind Absolutismen, die in der Regel nirgends und nie zutreffen. Darum sollen Sie sich überlegen, ob Sie sich kritisch mit einzelnen Punkten auseinandersetzen oder ob sie hier die verbale Donnerbüchse herausholen. Ich glaube, das ist nicht realistisch.

(Beifall bei der CDU - Zuruf des Abgeordne- ten Lars Harms [SSW])

Ein Wort noch zu dem viel und häufig zitierten Professor Heydemann. Ich hatte gerade ein längeres Gespräch mit ihm, übrigens nicht das erste. Professor Heydemann ist erstaunlicherweise in all diesen Fragen viel flexibler, als der eine oder andere denkt.

(Lachen bei der FDP)

Er hat immer gesagt: Natur ist nicht statisch, der Mensch ist in seinem Vorgehen nicht statisch, und weil Natur nicht statisch ist, sondern sich verändert und weil sich der Mensch in seinen Handlungen verändert, müssen natürlich Gesetze überprüft und diesen Handlungen und der Natur angepasst werden. Weil nichts statisch ist, glaube ich nicht, dass jemand, der nur bewahren will, sich auf Professor Heydemann berufen darf.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Herrn Minister. Wir kommen jetzt zu den Kurzbeiträgen. Als Erster hat der Herr Abgeordnete Detlef Matthiessen das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Laufe der Debatte ist sehr klar geworden, dass die sogenannte Eigentumsklausel in § 1 des Gesetzes sehr umstritten war, im Gesetzgebungswerdegang und auch noch jetzt als umstritten betrachtet wird von verschiedener Seite. Ich möchte daher dazu noch einmal Stellung nehmen, Herr Minister, weil Sie auch aus der amtlichen Begründung zitiert haben. Aus meiner Sicht ist es nicht so, dass diese amtliche Begründung in ihrem Bestand gestärkt wurde, sondern das Gegenteil war der Fall, nämlich dadurch, dass die Mehrheitsfraktionen hier gemeinsam einen anderen Text gewählt haben. Darin kommt natürlich auch eine Kritik des von der Regierung gewählten Textes zum Ausdruck. Aus meiner Sicht ergibt sich daraus nur die folgende Interpretation, dass nämlich die Sozialpflichtigkeit

(Minister Dr. Christian von Boetticher)

des Eigentums eine besondere Rolle im Hinnehmen von Beschränkungen spielt, die das Gesetz zugunsten der Natureigentümer auferlegt. Ich sage das deswegen, weil Sie meinten, dass der Vorschlag in der amtlichen Begründung diese Interpretation stärke. Ich sehe genau das Gegenteil in der Folge für die Begründung durch die Änderung, die hier jetzt wahrscheinlich mehrheitlich abgestimmt wird.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und schließe die Beratung. Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich rufe den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/709, zur Abstimmung auf. Der Ausschuss hat die Ablehnung des Gesetzentwurfes empfohlen.

Wer so, wie vom Ausschuss empfohlen, beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/709 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt worden.

Bevor wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung abstimmen, stimmen wir über den Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 16/1241, ab. Wer dem Änderungsantrag Drucksache 16/1241 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/1241 mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen des SSW bei Enthaltung der Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/1004. Wer dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit den vom Herrn Berichterstatter heute mündlich vorgetragenen redaktionellen Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss in Drucksache 16/1226 empfohlenen Fassung mit den mündlich vorgetragenen Ergänzungen mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW angenommen worden.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich rufe nunmehr die Tagesordnungspunkte 20 und 21 zur gemeinsamen Beratung auf:

Gemeinsame Beratung

a) Klimaschutz in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1221

b) CO2-Einsparung in der Landesverwaltung

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1222

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Aussprache und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, welche die Anträge eingebracht hat, Herrn Abgeordneten KarlMartin Hentschel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Klimaschutz ist in aller Munde. Auf der Website „flood.firetree.net“ findet man eine Karte der Erde mit einem Schieberegler, mit dem man die Höhe des Meeresspiegels einstellen kann. Bei plus 1 m liegen bereits vier größere Landflächen der Erde unter dem Meeresspiegel: Bangladesch, das Nildelta, Holland und das westliche Drittel von Schleswig-Holstein. Die „Bild“-Zeitung zeigt eine untergehende Erde in voller Größe auf ihrer Titelseite.

(Günter Neugebauer [SPD]: Der darf man nicht alles glauben!)

Ole von Beust erwägt ein Tempolimit. Herr von Boetticher will im Juni eine Klimaschutzkonferenz durchführen. Man hat fast den Eindruck, das Problem sei sogar bei der CDU angekommen.

(Zuruf von der CDU: Schon lange!)

Meine Damen und Herren, wir brauchen keine neuen Warnungen mehr. Heute geht es darum, Hoffnung zu verbreiten, alle Kräfte zu mobilisieren und sich den Lösungen zuzuwenden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor drei Wochen haben 100 Energieexperten auf unsere Einladung hin hier im Landtag über Lösungen diskutiert. Ein Referent stellte vor, wie Europa komplett regenerativ bei einem Endabnahmepreis von 4,6 ct/kWh, also weniger als heute, versorgt werden kann. Es geht also nicht mehr um die Frage: Geht das? - Ja, es geht.

(Detlef Matthiessen)

Wir brauchen weder Atomenergie noch Kohlekraftwerke. Wind, Sonne, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse haben genügend Energie, um tausend Europas zu versorgen.