Ein Umzug würde die bisherige Forschung zunächst einmal weit zurückfahren, danach müsste zunächst einmal alles mühselig wieder aufgebaut werden. Solche Entscheidungen sollte man nicht treffen, in dem man sich über die Deutschlandkarte beugt und Striche zieht. Da sollte man in jedem Einzelfall abwägen, ob die Verlagerung mehr Vorteile oder mehr Nachteile bringt.
Offensichtlich hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz kein Herz für Kiel. Kiel kommt so richtig schlecht weg. Angesichts des ökonomischen Gefälles zwischen Nord und Süd sollten staatliche Stellen auch vor dem Hintergrund strukturpolitischer Gesichtspunkte vorsichtig damit sein, gut arbeitende Institute aus dem gebeutelten Kiel ins boomende Karlsruhe zu verlegen.
Meine Damen und Herren, ich unterstütze diesen Antrag und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Ich danke dem Kollegen Matthiessen und lobe ihn. Ich finde, er kann stolz darauf sein, zwei Minuten Redezeit eingespart zu haben. Vielen Dank dafür. Ich erteile für den SSW dem Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns gerade in der Debatte mit den Folgen des Umstrukturierungskonzeptes und den damit einhergehenden möglichen Reduzierungen befasst. Der vorliegende Antrag der FDP macht deutlich und vertieft, mit welchen Folgen wir in Schleswig-Holstein darüber hinaus zu rechnen haben. Demnach würde eine derartige Umstrukturierung zu erheblichen Verlusten bei der Bundesforschungsanstalt am Standort Kiel führen.
Angesichts der Tatsache, dass sich die Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel durch Zusammenlegung der Bundesanstalten für Milchforschung in Kiel und anderer Institute in Kulmbach, Detmold, Münster, Karlsruhe und Hamburg erst im Januar 2004 gegründet hat, hat man diesem Konstrukt nach nur zwei Jahren keine Chance gegeben, sich überhaupt zu bewähren.
Eine Evaluation hat hier nicht stattgefunden. Das ist bedauerlich. Aber wenn es nun zu Umstrukturierungsmaßnahmen kommt, dann muss die Neuausrichtung so gestrickt sein, dass sie sich an den An
sprüchen der Zukunft ausrichtet. Nur wenn es gelingt, hier langfristige Strukturen aufzubauen, kann die Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel ihrem Auftrag, den gesundheitlichen Verbraucherschutz im Ernährungsbereich, erfüllen. Hierzu gehört auch und gerade der Standort Kiel.
Wer die Analyse des Wissenschaftsrates gelesen hat, konnte feststellen, dass die Agrar- und Ernährungswissenschaften an der Universität Kiel sich in einem stabilen Zustand befinden. Durch ihre gemeinsamen nationalen und internationalen Forschungsprojekte mit anderen Fakultäten stellt sie sich derzeit als eine stabile Einrichtung dar. Insbesondere durch die enge Zusammenarbeit mit den Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultäten oder auch der Medizinischen Fakultät kann die Universität überzeugen. Zu diesem Netzwerk gehören natürlich auch die Fachhochschulen in Flensburg und in Lübeck. Jedoch macht der Wissenschaftsrat auch deutlich, dass es keine Schwächung der Fakultät geben darf. Eine tragfähige Fakultät in Kiel kann nur erhalten werden, wenn es gelingt, den agrarwissenschaftlichen Schwerpunkt mittel- und langfristig zu stärken. In diesem Zusammenhang wäre natürlich der Abzug der bisherigen Bundesforschungsinstitute für den Standort Kiel fatal.
Daher muss die Landesregierung jetzt zusammen mit der Universität Kiel ein Konzept beim Bund vorstellen, aus dem deutlich hervorgeht, wie sich die Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät darstellt und wie die Forschungsinstitute in die Arbeit der Universität eingebunden sind. Gerade für ein landwirtschaftlich geprägtes Land wie Schleswig-Holstein muss es im ureigensten Interesse sein, dass wir auch in Zukunft auf dem Sektor der Ernährungs- und Lebensmittelforschung eine qualitativ hochwertige Hochschule im Land haben, die mit weiteren Institutionen vernetzt ist. Deshalb ist der Antrag der FDP sinnvoll und notwendig und die Landesregierung muss sich beim Bund nicht nur für den Standort Kiel einsetzen, sondern den Standort auch durchsetzen. Landwirtschafts- und Ernährungswirtschaftsforschung gehören nach Schleswig-Holstein. Vielen Dank. Meine Uhr zeigt 2 Minuten und 10 Sekunden.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms. Der Wettbewerb scheint eröffnet. - Ich erteile für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Christian von Boetticher das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Einen herzlichen Dank erst einmal für den Antrag. Ich glaube, er komplettiert unsere Debatte zum Thema Trenthorst. Es geht hier in der Tat um das Thema Wissenschaft und Forschung in Schleswig-Holstein. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates wurden hier schon mehrfach angesprochen. In der Tat entdeckt man auch dort, dass das, was der Wissenschaftsrat uns empfiehlt - gerade auch an Kooperation mit der CAU und den Forschungseinrichtungen des Bundes -, zu der aktuellen Entwicklung, die wir hier wahrnehmen, überhaupt nicht passt.
Das ist eklatant und erkennbar. Obwohl - und auch das darf ich hier sagen und deshalb freue ich mich über den Konsens - das, was im Bereich der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel im Augenblick geschieht, leider 1:1 der Plan der Vorgängerregierung ist, den Herr Seehofer übernommen und - sehr zu unserem Ärger - unverändert gelassen hat. Umso mehr freut es mich, dass wir eine breite Bündelung und ein großes Interesse für den Forschungsstandort Schleswig-Holstein aufbringen können und uns jetzt fraktionsübergreifend gemeinsam dem entgegenstellen. Ich glaube, das ist an der Stelle sehr wichtig. Das Konzept, das wir nach einer langen Debatte am 27. September 2006 bekommen haben, ist noch schlimmer als befürchtet.
Wir waren nicht untätig. Es hat unzählige Gespräche mit der Bundesebene gegeben, nicht nur von meiner, sondern auch von der Seite des Ministerpräsidenten. Das ging so weit, dass Herr Seehofer nachher fast verärgert die Gespräche abgebrochen hat und gesagt hat, das werde jetzt so gemacht. Wir haben am Ende ein Konzept bekommen, das in der Tat sogar die Anfangsbestrebungen überschritt. Ich darf das noch einmal sagen: Trenthorst haben wir gerade gehabt. Wir haben die BfBL in Kiel, wo aus fünf Instituten zwei werden sollen. Das Institut für Physiologie und Biochemie der Ernährung soll von Kiel nach Karlsruhe verlegt werden und das Institut für Ökonomie der Ernährungswirtschaft soll in die FAL in Braunschweig integriert werden.
Es kommt noch die Tatsache hinzu, dass in Kiel nur das Institut für Mikrobiologie verbleiben soll und die Institute für Hygiene und Produktsicherheit sowie Chemie und Technologie der Milch mit dem Forschungsbereich Fischqualität von der BFA
Hamburg zu einem Institut verschmolzen werden sollen. All das sind Einzelentscheidungen, die uns schwächen. Dazu kommt insgesamt ein Stellenverlust von 55 Stellen. Darin sind die 35 Auszubildenden noch nicht enthalten. Auch da wissen wir nicht, wie viele Stellen übrig bleiben.
Das alles ist in der Tat kennzeichnend und führt zu einer starken Verschlechterung unseres Standortes. Das Interessante ist auch hier - und das bestätigt auch die Entwicklung in Trenthorst -: Weder am Standort in Karlsruhe noch in Braunschweig wird es ein entsprechendes universitäres Umfeld geben und damit wird die allseits geforderte enge Verbindung zwischen Ressortforschung und Hochschulforschung nicht möglich sein. Es gibt also kein wirklich festes Konzept. Darum äußere ich die herzliche Bitte: Lassen Sie uns weiter an einem Strang ziehen. Wir kriegen - so ist zumindest die Ankündigung - auch noch einmal Unterstützung durch die Milchwirtschaft, die ein großes Interesse daran hat, dass wir den Forschungsstandort in Schleswig-Holstein behalten.
Wenn dann vielleicht die großen Unternehmen noch zusätzlich einmal beim Minister auflaufen, so hat das ebenfalls Gewicht. Dass wir uns hier in Schleswig-Holstein nunmehr über die Fraktionsgrenzen hinweg einhellig aufstellen, sollte aber gerade eine gewisse Wirkung in Berlin nicht verfehlen. Das Angebot, die Bundestagsabgeordneten auch hier einzuschalten und nicht nur beim Institut für den Ökolandbau, sondern insgesamt für den Forschungsstandort Schleswig-Holstein, halte ich für richtig und sehr wichtig. Denn das wird eine Entscheidung des Bundes werden, und insofern müssen unsere Bundestagsabgeordneten am Ball sein und sich auch für den Standort einsetzen. In diesem Sinne werden wir auch als Landesregierung weiterkämpfen.
Ich danke dem Herrn Minister. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Antrag in der Drucksache 16/1084 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesbodenschutz- und Altlastengesetzes (LBodSchG)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Herrn Dr. Christian von Boetticher, das Wort.
Über die Frage, wer die Altlasten trägt, wollen wir besser nicht streiten, lieber Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Deregulierung und Bürokratieabbau begleiten uns die gesamte Wahlperiode über. Dies sind wesentliche Punkte des Koalitionsvertrages und unseres Auftrages. Ich habe deutlich gemacht, dass alle Gesetze in meinem Zuständigkeitsbereich innerhalb einer kurzen Zeit daraufhin überprüft werden sollen. Wir wollen nun einen weiteren Beitrag dazu leisten, die Überregulierung ein Stück weit abzubauen.
Mit dem Landesbodenschutz- und Altlastengesetz wird darum heute ein weiteres Umweltgesetz auf den Prüfstand gestellt. Bodenschutz - dies sei vielleicht vorangestellt - unterliegt der konkurrierenden Gesetzgebung. Es gibt ein Bundesbodenschutzgesetz, das aufgrund seiner Ausgestaltung nur noch einen sehr engen Spielraum für die Bundesländer lässt. So ist das Landesgesetz als Neufassung auch kein voluminöses Werk und kann dies auch gar nicht sein, weil wir uns auf die Ausfüllung der Tatbestände beschränken, die der Bund uns übrig lässt.
Wir haben uns entschlossen, weiterhin eine landesgesetzliche Regelung aufzulegen. Ich halte es auch aus umweltpolitischen Gründen für richtig, ein solches Landesbodenschutzgesetz zu haben, um die Bedeutung des Bodenschutzes und der Altlastensanierung herauszustellen.
fen. Wir haben Regelungen gestrichen, die ihre Anschubwirkung bereits erfüllt haben, und wir haben Regelungen gestrichen, deren prognostizierte Notwendigkeit sich im Nachhinein und nach sorgfältiger Prüfung nicht ergeben hat. Ein Beispiel dafür ist die Festlegung sogenannter Bodengefährdungsgebiete. Diese ist in Schleswig-Holstein praktisch nicht erforderlich. Außerdem sollen Vorschriften, die nicht in einem Gesetz verankert werden müssen, auf dem Erlasswege geregelt werden.
In Zukunft wird eine Zuständigkeitsverordnung die Zuständigkeiten regeln. Es zieht sich insgesamt wie ein roter Faden durch die Gesetzgebung, dass wir die Zuständigkeiten der Behörden nicht unbedingt im Gesetz geregelt haben wollen. Aber die Zuständigkeiten und Kompetenzen der Kreise und kreisfreien Städte - das darf ich auch sagen - bleiben dabei grundsätzlich unverändert.
Die Straffung und die Vereinfachung der bestehenden Regeln haben wir als positives Signal gesehen, zunächst einmal in die Wirtschaft, aber auch an die Bevölkerung. Ich denke, das ist verstanden worden. Denn wenn wir uns die Verbandsstellungnahmen durchlesen, so sind diese ganz überwiegend positiv ausgefallen.
Es gab einen Kritikpunkt, den ich hier nicht unerwähnt lassen will. Das ist die Kritik an dem landesweiten Altlasteninformationssystem, das beim LANU geführt wird. Zum Teil wurde infrage gestellt, ob wir so etwas brauchen; aber wir haben uns dann ganz deutlich dafür entschieden, es bei einem solchen System zu belassen. Wir brauchen einen einheitlichen Vollzug, wir brauchen eine landesweit einheitliche Erfassung und auch eine einheitliche Bewertung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten beziehungsweise von Verdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen. Dies können wir am Ende nur so gewährleisten. Das Ganze ist kostengünstiger und kundenfreundlicher, als wenn wir das durch einen Flickenteppich unterschiedlicher dezentraler Erfassung gestalteten.
Ich denke, dass der vorgelegte Gesetzentwurf die strengen Kriterien, die diese Koalition im Zeichen der Deregulierung aufgestellt hat, erfüllt. Gesetzlich geregelt wird so viel wie nötig und so wenig wie möglich. Dem Ziel, einen wirksamen Bodenschutz zu betreiben, kommen wir damit sicherlich ebenfalls ein Stück näher.
Ich danke Herrn Minister von Boetticher und erteile für die CDU-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Axel Bernstein das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, man kann die Prognose wagen, dass über alle Fraktionsgrenzen hinweg Einigkeit darüber besteht, dass der Boden auch weiterhin geschützt werden muss. Das ist keine neue Erkenntnis. So ist das Bundesbodenschutzgesetz in diesen Tagen auch schon fast zehn Jahre alt. Ungefähr zum gleichen Zeitpunkt wurde hier in Schleswig-Holstein mit dem Bodenschutzprogramm ein erster Schritt gemacht und schließlich im Jahre 2002 mit dem Landesbodenschutz- und Altlastengesetz eine entsprechende Regelung getroffen. Dieser legislative Rahmen hat sich insgesamt bewährt.
Wie der Herr Minister es angesprochen hat, haben die Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag vereinbart, das umfangreiche landesrechtliche Regelwerk, so auch das Landesbodenschutz- und Altlastengesetz, mit dem Ziel der Deregulierung und des Bürokratieabbaus zu überarbeiten. Das gilt im Übrigen auch für das Landesabfallwirtschaftsgesetz, das wir heute noch ohne Aussprache in den Ausschuss überweisen werden.
Herr Minister, ich begrüße es außerordentlich, dass es Ihnen und Ihrem Haus gelungen ist, auch diese Überarbeitung noch in Angriff zu nehmen, wo wir doch alle wissen, dass Sie in diesen Tagen nicht zuletzt mit dem Landesnaturschutzgesetz wahrlich viel auf dem Schreibtisch liegen haben.
Das Landesbodenschutz- und Altlastengesetz ist ein überschaubares Gesetz mit gerade einmal 17 Paragrafen. Hinzu kommt, dass es von Anfang an - auch hier im Parlament - kein „Reizgesetz“ war. So sind auch die jetzigen Änderungen nach meiner Auffassung parlamentarisch weitgehend unproblematisch. Sie sind an der Sache orientiert und generell nachvollziehbar.
Immerhin vier Paragrafen können ganz gestrichen werden. Da drängt sich fast die Frage auf: Brauchen wir die restlichen 13 Paragrafen überhaupt noch? Um es gleich vorwegzunehmen: Ich bin der Auffassung, wir brauchen sie noch. Denn die Regelungen des Bundesbodenschutzgesetzes werden so sinnvoll ergänzt und es werden die Voraussetzungen für einen wirkungsvollen Vollzug im Lande geschaffen. Darüber hinaus wird der Boden als Nahrungsmittelstandort auch für künftige Generationen gesichert.