Protocol of the Session on December 1, 2006

(Minister Uwe Döring)

Opfers im Strafverfahren wurden für die Mitgliedstaaten einheitliche Mindeststandards vorgegeben. Deutschland ist den daraus resultierenden Verpflichtungen mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren vom September 2004 nachgekommen.

Die Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hat zu einer stetigen und umfassenden Verbesserung der Situation von Opfern im Strafverfahren geführt. Dabei wurden viele Anliegen von Opferschutzverbänden aufgegriffen. So hat zum Beispiel der Weiße Ring das Opferrechtsreformgesetz als „echte Reform für die Betroffenen“ bezeichnet, die vielen seiner zentralen Forderungen Rechnung getragen habe.

In diesem Zusammenhang gilt es, den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Weißen Rings für ihre Arbeit in den vergangenen 30 Jahren Dank zu sagen.

(Beifall bei CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dabei wurden neben unzähligen Stunden für die Beratung und Betreuung von Kriminalitätsopfern fast 100 Millionen € für materielle Leistungen ausgegeben. Ich freue mich besonders, dass heute nicht nur der Landesvorsitzende des Weißen Rings, Herr Arens, sondern auch der stellvertretende Bundesvorsitzende, Herr Dr. Witt, unsere Debatte verfolgen. Herzlichen Dank!

(Beifall bei CDU, SPD und FDP)

Finanzielle Unterstützung, auch die des Staates aufgrund des Opferentschädigungsgesetzes, ist zwar wichtig, um die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schäden auszugleichen, die von Gewalttaten herrühren. Aber wir wissen auch, dass Geld allein keine Wunden heilen kann. Opfer benötigen in diesen schwierigen Momenten ihres Lebens vor allen Dingen menschliche Zuwendung. Die menschliche Begleitung, die menschliche Wärme ist etwas, was der Staat per se nicht leisten kann. Deshalb ist es wichtig, dass die Ehrenamtlichen ihre Zeit geben. „Zeit ist vielleicht in unserer sich beschleunigenden Lebenswelt das kostbarste Gut“, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Weißen Rings.

Ich denke, dass der Weiße Ring beispielhaft für das steht, was wir zivile Bürgergesellschaft nennen, in der Menschen bereit sind, sich über ihr eigenes Schicksal hinaus anderen Menschen zuzuwenden. Eine solche Bürgergesellschaft kann nicht verordnet werden. Sie lebt vielmehr von denen, die sich freiwillig dafür entscheiden. Ich glaube, dass eh

renamtliche Tätigkeit und die Bereitschaft, sich mit dem Schicksal anderer zu befassen, etwas mit der Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zu tun haben.

Seit der Debatte zum ersten Opferschutzbericht im Jahr 2003 hat sich in den rechtlichen Rahmenbedingungen vieles zum Besseren verändert. Insbesondere durch das Opferrechtsreformgesetz aus dem Jahr 2004 wurden die Belastungen für die Opfer im Strafverfahren weiter reduziert, ihre Verfahrensrechte wurden gestärkt und es wurden auch neue Rechte eröffnet. Wesentlich ist hierbei, dass dem Opfer weitestgehende Möglichkeiten zur Teilnahme am Strafverfahren eröffnet wurden. Hierzu wurde zunächst der Katalog der Nebenklagedelikte erweitert. Auch wurden die Rechte des Opfers auf angemessene Unterstützung im Verfahren erheblich gestärkt. Entsprechend einer langjährigen Forderung unter anderem des Weißen Rings und der CDU haben nunmehr auch die nahen Angehörigen eines Getöteten unabhängig von den Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe das Recht auf einen Opferanwalt. Denn nur durch die Hinzuziehung eines rechtlichen Beistandes können die Verfahrensrechte wirksam wahrgenommen werden.

Doch nicht nur rechtlicher Beistand ist wichtig. Das traumatisierte Opfer muss vielleicht im Prozess das Tatgeschehen nochmals durchleben. Daher ist die Hinzuziehung einer Vertrauensperson bei der Zeugenvernehmung ausdrücklich zu begrüßen.

Durch die Abschaffung der bloß hilfsweisen Anwendung der Videovernehmung können die besondere Belastung der Hauptverhandlungssituation und insbesondere die erneute Begegnung mit dem Täter in vielen Fällen vermieden werden. Schließlich wird auch durch die Möglichkeit der Anklageerhebung beim Landgericht für besonders schutzwürdige Zeugen die Mehrfachvernehmung und damit das mehrfache Durchleben der Tat vermieden.

Ein weiterer wichtiger Fortschritt in diesem Zusammenhang ist die weitgehende Verpflichtung der Strafgerichte, im Strafverfahren auch über die zivilrechtlichen Ansprüche des Opfers insbesondere auf Schmerzensgeld zu entscheiden.

Auch wenn erhebliche Fortschritte gemacht wurden, darf nicht nachgelassen werden, die Situation der Opfer weiter zu verbessern. Es muss geprüft werden, wo die Veränderungen im Prozessrecht auch auf Jugendstrafverfahren übernommen werden können. Dies ist von besonderer Bedeutung, da Gewaltdelikte gerade bei Heranwachsenden immer häufiger vorkommen. Der Bericht macht das ja sehr deutlich. Dabei handelt es sich in erster Linie um

(Peter Lehnert)

männliche Jugendliche. Ich glaube, damit sollten wir uns in der nächsten Zeit - auch im Ausschuss genauer auseinandersetzen.

Weitere Handlungsnotwendigkeiten liegen im Bereich des Erwachsenenstrafrechts. Hier bringt sich Schleswig-Holstein aktiv in die Debatte ein, um im Strafbefehlsverfahren zukünftig zivilrechtliche Ersatzansprüche einfließen lassen zu können.

Darüber hinaus wäre es wichtig, in vielen Fällen die Erweiterung der Gewährung eines rechtlichen Zeugenbeistandes auf den Bereich der polizeilichen Vernehmungen vorzunehmen. Auch hier besteht die Hoffnung, dass im Zug der Reform des Verfahrensrechtes noch erweiterte Möglichkeiten zugunsten des Opfers geschaffen werden.

Viel wichtiger als Verfahrensvorschriften es sind, ist aber, dass Verhaltensweisen, die Menschen psychisch und physisch schwer verletzen, künftig auch tatsächlich unter Strafe gestellt werden. In diesem Zusammenhang ist die Einführung eines Straftatbestandes für das sogenannte Stalking sehr wichtig, dem nach heute geltendem Recht schwer beizukommen ist. So sind etwa die ständige Verfolgung und Telefonterror, die noch nicht nachweislich zu körperlichen Schäden geführt haben, bislang strafrechtlich nicht zu ahnden. Die bestehenden zivilrechtlichen Strafandrohungen des Gewaltschutzgesetzes können hier keine zufriedenstellende Abhilfe schaffen.

Dem Opfer darf es nicht zugemutet werden, zunächst bei einem Zivilgericht eine Unterlassungsverfügung zu erwirken, denn erst wenn der Stalker hiergegen nachweislich verstößt, macht er sich nach geltendem Recht strafbar. Es ist deshalb sehr erfreulich, dass es der Großen Koalition auf Bundesebene gelungen ist, die unterschiedlichen Gesetzentwürfe von Bundesregierung und Bundesrat in wesentlichen Punkten zusammenzuführen. Es ist gelungen - dies war im Gesetzentwurf der alten Bundesregierung bislang nicht gelungen -, nicht nur die besonders schweren Fälle von Stalking, sondern sämtliche Fälle sachgerecht zu erfassen. Es ist daher zu hoffen, dass auch den Betroffenen von Stalking schon bald mit dem lange erwarteten Gesetz wirksam geholfen werden kann.

(Beifall bei CDU und SPD)

Neben der Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind jedoch weitere Maßnahmen notwendig, welche durch die Landesjustizverwaltungen, die Staatsanwaltschaften, die Polizei und die Gerichte in Zusammenarbeit mit freien Trägern zu treffen sind. Als solche flankierenden Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Gewaltopfern

sind vorrangig Opferbegleitung, Zeugenbegleitung und Beratung zu nennen. Frauennotrufe, Frauenberatungsstellen und andere Opferhilfeeinrichtungen gehören seit vielen Jahren in Schleswig-Holstein zu den Anlaufstellen, in denen für Opfer insbesondere sexualisierter Gewalt umfassende Hilfsangebote bereitgestellt werden. Die Frauennotrufe bieten dabei neben einem umfassenden Konzept mit Beratung, Krisenintervention, Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit eine qualifizierte Betreuung und Begleitung für Opfer während und nach dem Strafverfahren an. Sie haben damit auch Einfluss auf deren Anzeigeverhalten.

Auch Polizei und Justiz erkennen die Notwendigkeit von Beratung und Begleitung der Opfer von Kriminalität. Die Polizeibeamten in Schleswig-Holstein verweisen seit einigen Jahren insbesondere regelmäßig auf die Hilfeleistungen des Weißen Ringes und geben mit Zustimmung des Opfers dessen Daten an die jeweilige Außenstelle des Vereins weiter. Gerade die enge Kooperation staatlicher und nicht staatlicher Institutionen kann erheblich dazu beitragen, die Situation von Opfern zu verbessern.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass sich im Bereich des Opferschutzes in den letzten Jahren sehr vieles zum Positiven gewandelt hat. Es bleibt aber zugleich Aufgabe und Herausforderung, ständig weitere Verbesserungen zu erreichen, um den Menschen, die Opfer von Gewalt und Kriminalität geworden sind, in Zukunft noch mehr Schutz und Unterstützung zukommen zu lassen. In diesem Sinne geben die Punkte, die Justizminister Döring am Schluss seines Wortbeitrages genannt hat, wichtige Hinweise darauf, wie wir den Opferschutz hier in Schleswig-Holstein noch weiter voranbringen können. Ich freue mich persönlich besonders über seinen Hinweis auf die Einrichtung einer Opferschutzstiftung, weil sich darauf auch einer der Anträge der CDU-Landtagsfraktion aus dem Jahre 2002 bezogen hat. Ich glaube, auf diesem Weg kommen wir im Sinne der Opfer von Straftaten gemeinsam weiter voran.

(Beifall bei CDU, SPD, FDP und SSW)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Peter Lehnert und erteile für die SPD-Fraktion der Frau Abgeordneten Ingrid Franzen das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Besondere an

(Peter Lehnert)

dem heute vorgelegten Zweiten Opferschutzbericht des Justizministers ist, dass der Bericht ohne parlamentarische Anforderung, das heißt, freiwillig erstellt wurde. Dafür bedanke ich mich bei den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern namens der SPD-Fraktion ganz besonders. Mir ist im Laufe meines politischen Lebens nicht verborgen geblieben, dass Berichtsanforderungen des Parlaments seien wir selbstkritisch - in den Ministerien nicht immer Jubel auslösen. Insofern herzlichen Dank für diesen freiwilligen Bericht!

(Beifall im ganzen Haus)

Sozusagen vor die Klammer des Gesamtthemas Opferschutz möchte ich folgende Feststellung ziehen: Das Beste für die Menschen ist, gar nicht erst Opfer zu werden. Das bedeutet, Prävention zu betreiben. Auch dieses Thema wurde in SchleswigHolstein früh angegangen. Schleswig-Holstein war das erste Bundesland, das im Oktober 1990 den Rat für Kriminalitätsverhütung gegründet hat. Heute arbeiten in fast 90 Gemeinden und Städten entsprechende Gremien in unserem Land. Sie vernetzen viele Fachleute und Themen vor Ort und sind ein großer Gewinn. Ich möchte von dieser Stelle aus die Bürgerinnen und Bürger und die Institutionen auffordern, die Erkenntnisse dieser Räte, die thematisch geordnet sind, zu nutzen, um sich sachkundig zu machen und auch selber vor Kriminalität zu schützen.

Nun zu den Opfern! Laut Bericht gab es im Jahre 2005 in Schleswig-Holstein 36.326 Opfer von Straftaten. Wir haben es also mit keinem Randthema zu tun. Lassen Sie mich einen kurzen Blick auf die Historie werfen. Es zeigt sich, dass sich der Staat lange Zeit ausschließlich als Aufklärungsund Strafinstanz für den Täter verstanden hat. Erst vor circa 20 Jahren begannen Rechtswissenschaft und Strafrechtspflege damit, dem Opfer im Strafverfahren verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen. Darüber gibt der Bericht Auskunft. Ich möchte das an einigen Beispielen deutlich machen. Dabei stelle ich den Sachverhalt zunächst aus der Sicht des Opfers dar.

Wir müssen davon ausgehen, dass unsere Bürger keine Grundkenntnisse über den Opferschutz haben, denn jeder hofft natürlich, gar nicht erst Opfer zu werden. Warum soll er sich also informieren? Da die Rechte des Opfers inzwischen umfänglich und an ganz verschiedenen Stellen geregelt sind meine beiden Vorredner sind darauf hier ja eingegangen -, tut Aufklärung dringend not. Das geschieht gleich zu Beginn mit einem Merkblatt. Eigentlich sind Merkblätter kein Thema im Parlament. Ich will Sie aber ausdrücklich darauf hinwei

sen: Schauen Sie einmal in den Anhang des Berichtes. Dort finden Sie das „Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren“. Es ist gut gegliedert und lesbar. Ich erhoffe mir davon auch etwas für die Gesetzgebung. Wenn wir so klar lesbare Gesetze hinkriegten, brauchten wir fast keine Merkblätter mehr. Herr Minister, herzlichen Dank für dieses Merkblatt!

Ich möchte den Schutz des Opfers vor dem Strafverfahren und im laufenden Strafverfahren besonders hervorheben. Die Wiederbegegnung mit dem Täter, die Öffentlichkeit, insbesondere die Presse das muss man durchaus einmal sagen - dürfen die Menschen nicht erneut zum Opfer werden lassen. Zeugenaussagen insbesondere des Opfers sind aber unverzichtbar, denn nach unserer Strafprozessordnung gilt die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme. Das bedeutet: Nur was unmittelbar und größtenteils auch öffentlich - wenn die Öffentlichkeit nicht gerade ausgeschlossen war - in der Hauptverhandlung vorgetragen wird, kann Bestandteil des Verfahrens und des Urteils sein. Das ist ein unschätzbar wichtiger demokratischer Bestandteil unseres Strafverfahrens. Man darf den Opferschutz nicht dagegen ausspielen. Das wäre falsch. Man muss dem Opfer aber helfen.

Es gibt noch andere Möglichkeiten, das Opfer zu schützen. So wurde in Schleswig-Holstein schon in den 90er-Jahren ein Zeugenschutz- und -begleitprogramm entwickelt. Dieses Programm war zunächst nur auf Kinder und Jugendliche bezogen; später wurde es auch auf Frauen erweitert. Dieses Programm wird sehr gut angewandt.

Auch durch bauliche Maßnahmen in den Gerichten - zum Beispiel durch gesonderte Zeugenzimmer - wird die belastende unmittelbare Begegnung mit dem Täter verringert. Als besonders hilfreich haben sich Videoaufnahmen zur Vermeidung von Mehrfachaussagen entwickelt. Seit 1994 wurden von der Polizei circa 5.700 Zeugenaufnahmen per Video dokumentiert. Ich bedanke mich bei der Polizei für diese echte Opferschutzmaßnahme, die sie damit getroffen hat.

(Beifall bei SPD und SSW)

Genauso wichtig wie diese geschilderten Rechte zum Schutze der Opfer finde ich das Bestreben, dem Opfer umfassend zu helfen. Damit meine ich neben dem Anspruch auf strafrechtliche Sanktionen auch die Geltendmachung von vermögensrechtlichen Ansprüchen wie Vermögensschäden und Schmerzensgeld.

Wenn der Otto Normalverbraucher der Justiz noch nie begegnet ist, dann weiß er nicht, wie kompli

(Ingrid Franzen)

ziert das ist. Wir haben nämlich zwei völlig verschiedene Gerichtsstränge, nämlich die Strafgerichtsbarkeit und die Zivilgerichtsbarkeit. Denn normalerweise muss man zweimal durch die Mühle, um alles geregelt zu bekommen. Das möchte das Opfer nicht.

Hierfür gibt es nun das Instrument des Adhäsionsverfahrens. Ich verzichte darauf, es Ihnen genau zu erklären, aber es könnte dazu führen, dass bereits im Strafverfahren neben der Verurteilung des Täters auch die vermögensrechtlichen Dinge und Schmerzensgeld abschließend mit geregelt werden können.

Ich bin eine große Befürworterin dieser Regelung, aber leider weist der Bericht aus, dass man dies von der Justiz noch nicht behaupten kann. 2005 wurden vor den Amtsgerichten 404 Fälle und vor den Landgerichten 37 Fälle so erledigt. Hier haben wir Nachholbedarf und insofern empfehle ich dem Innenund Rechtsausschuss, einmal nachzuhaken, woran es denn liegt, dass dieses Verfahren nicht verstärkt genutzt wird.

Eine deutlich bessere Bilanz kann ein anderes Instrument aufweisen: der Täter-Opfer-Ausgleich. Hier wirken Täter und Opfer freiwillig - die Betonung liegt auf „freiwillig“ - unter der Moderation von Experten der Gerichts- und Jugendhilfe zusammen. Es geht um Interessenausgleich, dauerhaften Rechtsfrieden und für den Täter auch um die Möglichkeit, dass die Schadenswiedergutmachung als strafmildernd gewertet werden kann.

Anwendung findet diese Maßnahme bisher bei mittelschwerer Kriminalität. So machen zum Beispiel Körperverletzung, Rat und Erpressung 47 % der Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren aus. Das war für mich erstaunlich und daher bin ich für Ihren Hinweis darauf dankbar, dass wir dieses Instrument auch bei der Bagatellkriminalität und der Massenkriminalität - ich denke hier an Ladendiebstähle und Ähnliches - im Strafbefehlsverfahren einführen sollten. Ich finde, das ist ein sehr guter Hinweis, und ich glaube, dass die SPD-Fraktion Sie, Herr Minister, dabei gern begleiten würde.

(Beifall bei der SPD)

Im Jahre 2005 wurden insgesamt 1.163 Fälle an die Ausgleichsstellen überwiesen und die Durchschnittsdauer beträgt - das haben uns Kieler Kollegen, die dort arbeiten, mitgeteilt - fünfeinhalb Wochen. Meine Damen und Herren, das ist im Verhältnis zur Dauer eines normalen Straf- oder Zivilverfahrens unschlagbar kurz. Das Land fördert dies mit 294.000 € und dies ist gut angelegtes Geld, das üb

rigens auch zu Freiräumen in der Strafjustiz führt, die sie dringend für andere Dinge braucht.