Protocol of the Session on November 29, 2006

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts - wer es denn gelesen hat, Kollege Arp, Sie haben es spricht eine klare Sprache. Es überlässt dem Staat zwei Alternativen. Die erste Alternative ist klare Suchtbekämpfung und Werbeverbot. Da hat der Kollege Kubicki recht. Oder Freigabe mit allen Risiken, weil nicht klar ist, ob Konzessionen an den Sitz in Deutschland gebunden werden können und wir nicht verhindern können, dass eine Firma ihren Sitz von Schleswig-Holstein nach Malta verlegt man sagt ja, eine Tochter sei schon da -, um von dort aus bei einem Steuersatz von 0,2 % und in Anerkenntnis der Konzession für das bundesdeutsche

Inland den Spielbetrieb in Schleswig-Holstein und darüber hinaus organisieren zu können.

Wir sollten uns heute mit Erwartungen an den Europäischen Gerichtshof zurückhalten. Der Kollege Kubicki - das erinnere ich als jemand, der dem Landtag schon viele Jahre angehört - hat sich schon häufig geirrt mit Vorhersagen, was Urteile von deutschen Gerichtshöfen angeht.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Bei welchen denn?)

- Ich habe nur drei Minuten Zeit. Dafür brauchte ich ja eine Stunde, um das hier im Einzelnen vorlesen zu können.

(Heiterkeit und Zurufe - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das können Sie ja nachreichen!)

Dieses Thema ist auch viel zu ernst im Hinblick auf die Suchtgefahren, um die wir uns alle zu kümmern haben, um daraus Späße zu machen.

Lassen Sie mich schließen mit einem Zitat des uns allen bekannten großen Autors Dostojewski, der wie wir alle wissen - selbst spielsüchtig gewesen ist. - Kollege Hay, Sie werden das gelesen haben.

(Heiterkeit)

In dem auch Ihnen, Kollege Hay, bekannten Buch „Der Spieler“ lässt Dostojewski seinen Helden sagen:

„Es kam ein Moment, in dem ich merkte, dass es mir nicht immer um das Geld ging, sondern um das Gefühl des Risikos, des Abenteuers, das das Handeln gegen jede Logik vermittelte.“

Er sagt weiter durch seinen Titelhelden, „dass es gut möglich ist, dass der Geist, der so mannigfache Gefühle durchläuft, weit davon entfernt ist nachzugeben, sondern sich noch mehr erregt und nach immer stärkeren Eindrücken verlangt, um zur endgültigen Leblosigkeit zu gelangen“.

Das gilt nicht für alle, die Lotto spielen wie ich, und auch nicht jeder Spieler ist süchtig, aber wir sollten uns auch um jene kümmern, die der Sucht verfallen oder verfallen können.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke Herrn Abgeordneten Neugebauer. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Die Mitglieder des Finanzausschusses haben dem Landtag im Rahmen des Selbstbefassungsrechts mit Drucksache 16/1070 einen Ent

schließungsantrag mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1077

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile zunächst Finanzminister Rainer Wiegard das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Es ist schon spannend zu sehen, wie streitig man über einen Antrag diskutieren kann, den man dann einstimmig beschließt. Ich möchte zwar nicht den Streit auf den nächsten Tagesordnungspunkt übertragen, aber nach Möglichkeit die Einhelligkeit.

Es geht darum, dass wir nach 30 Jahren durch die Föderalismusreform 1 wieder die Zuständigkeit innehaben, die Angelegenheiten von Besoldung und Versorgung in eigener Kompetenz zu regeln. Die Landesregierung hat sich nicht um diese Aufgabe gerissen. Wir hätten uns auch andere Formen vorstellen können, bei denen wir mehr Flexibilität bei größtmöglicher Einheitlichkeit der Bedingungen hätten regeln können.

Dennoch bietet auch die Länderkompetenz in diesem Bereich die Chance, die Arbeitsbedingungen für unsere Landesbeamten flexibler und landesspezifischer gestalten zu können. Wir nutzen diese neuen Kompetenzen und übertragen nun das Tarifergebnis vom Mai 2006 für die Angestellten jedenfalls in den Bereichen, in denen es um die Einmalkomponenten und lineare Erhöhung geht, auf die Beamten und Versorgungsempfänger.

Meine Damen und Herren, unsere Beamten leisten einen beträchtlichen Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen. Mit den ab 2007 um insgesamt 100 Millionen € gekürzten Sonderzahlungen und mit der seit dem 1. August 2006 auf 41 Wochenstunden verlängerten Arbeitszeit verlangen wir unseren Beamtinnen und Beamten einiges ab. Wir greifen damit unmittelbar in Besitzstände und in die laufende Lebenshaltung unserer Bediensteten und ihrer Familien ein. Dies ist ein bedeutender Beitrag, den unsere Beamten erbringen, um die Ausgaben und Einnahmen im Landeshaushalt einander an

(Günter Neugebauer)

zunähern. 100 Millionen €, meine Damen und Herren, gekürzte Sonderzahlungen sind der Gegenwert von mehr als 2.200 Stellen; das sollten wir uns hin und wieder deutlich machen.

Darüber hinaus sind unsere Beamten gegenüber den Tarifbeschäftigten insbesondere auch bei der Arbeitszeit erheblich im Nachteil. Hier gilt es, künftig die Schere nicht weiter zu öffnen, sondern - im Gegenteil - nach geeigneten Angleichungen zu suchen.

Gerade deshalb ist es für die Landesregierung von besonderer Bedeutung, dass die Beamtinnen und Beamten an der allgemeinen Einkommensentwicklung und insbesondere an der Einkommensentwicklung der Angestellten im Landesdienst teilhaben und deshalb ist die jetzt vorgesehene Anpassung auch zwingend.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht für die rund 42.000 Beamten des Landes folgende konkreten Maßnahmen vor: Die Besoldungen und Versorgungen werden ab dem 1. Januar 2008 um 2,9 % erhöht. Das ist dann die erste tarifliche Anpassung seit dem Jahre 2004. Seinerzeit wurde ein Tarifvertrag aus dem Jahre 2003 nachträglich umgesetzt. Tatsächlich ist die Anpassung also deutlich länger zurückliegend.

Im Dezember 2006 und im August 2007 erhalten unsere Beamten jeweils eine Einmalzahlung für die Jahre 2006 und 2007, und zwar bis zur Besoldungsgruppe A 8 in Höhe von 460 € im Dezember und 450 € im August, von A 9 bis A 12 in Höhe von 310 € im Dezember und 300 € im August und ab Besoldungsgruppe A 13 in Höhe von 110 beziehungsweise 100 €. Versorgungsempfänger erhalten 74 %, Anwärter 100 €.

Der vorgelegte Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, überträgt damit das Tarifergebnis hinsichtlich der Einmalzahlung und -komponente inhaltsund wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten, auf die Versorgungsempfänger und auf die Anwärter.

Für die Haushalte unseres Landes ist das zweifellos eine weitere erhebliche Belastung. Insgesamt kostet diese Besoldungs- und Versorgungserhöhung im Jahre 2006 etwa 15,3 Millionen €, in 2007 12,4 Millionen € und in 2008 63,7 Millionen € mit den Folgewirkungen für die nächsten Jahre.

Zusammen mit den entsprechenden Anpassungen für die Tarifbeschäftigten in einer Größenordnung von weiteren 25,1 Millionen € bedeutet diese Erhöhung der Personalkosten eine Summe von 116,5 Millionen € in den genannten drei Jahren.

Beamtenbund, DGB und ver.di, meine Damen und Herren, haben den vorliegenden Gesetzentwurf im Grundsatz begrüßt. Er kommt einem zentralen Anliegen der Gewerkschaften entgegen, nämlich der inhalts- und wirkungsgleichen Umsetzung des Tarifergebnisses.

Natürlich sind in der nach oben offenen Besoldungs- und Versorgungsskala noch ein paar Wünsche der Gewerkschaften und unserer Beschäftigten offengeblieben Das betrifft insbesondere Forderungen in Bezug auf Sonderzahlungen, Arbeitszeit und Leistungsbezahlung. Aber Beamte und Tarifbeschäftigte gehören zwei unterschiedlichen Statusverhältnissen an und das bedingt zugleich, dass auch die wirtschaftlichen Folgen unterschiedlich sein können.

Schleswig-Holstein ist eines der ersten Länder wenn nicht sogar das erste Land -, die sich so eindeutig zu einer Erhöhung und Anpassung im Rahmen des Tarifergebnisses positioniert haben.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Nordrhein-West- falen und Niedersachsen!)

- Dann gehören wir zu den ersten drei Ländern, die das tun und damit hat die Landesregierung unter den neuen föderalen Strukturen einen ersten folgerichtigen Schritt unternommen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mit großer Einhelligkeit diesem Gesetzentwurf zustimmen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke Herrn Finanzminister Rainer Wiegard. Weil die Landesregierung die angemeldete Redezeit überschritten hat, werden wir bei den Fraktionen entsprechend großzügig verfahren. - Für die CDU-Fraktion erhält der Herr Abgeordnete Frank Sauter das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes drei Feststellungen treffen.

Erste Feststellung: Die Entwicklungen der Einkommen im öffentlichen Dienst müssen der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Lage angepasst bleiben. Dieses gilt für die Beamtinnen und Beamten ebenso wie für die Angestellten und Arbeiter. Die aktuellen tarifvertraglichen Regelungen haben dieses für die Tarifbeschäftigten im Landesdienst sichergestellt.

(Minister Rainer Wiegard)

Demzufolge kann es nur konsequent sein, wenn entsprechende Regelungen auch für die Beamtinnen und Beamten des Landes Schleswig-Holstein Anwendung finden. Aus diesem Grund unterstützt die CDU-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes.

Zweite Feststellung: Beamtinnen und Beamte haben in Schleswig-Holstein gute berufliche Perspektiven. Seit dem 1. September 2006 hat das Land Schleswig-Holstein für seine Beamtinnen und Beamten die Gesetzgebungskompetenz für Besoldung und Versorgung im Zuge der Föderalismusreform erhalten. Einher gingen Befürchtungen, dass Bundesländer mit großen Haushaltsproblemen - und dazu gehören wir zweifelsohne, wie wir alle wissen ihre Beamtinnen und Beamten von der allgemeinen Einkommenssituation und -entwicklung abkommen könnten.

Der uns vorliegende Gesetzentwurf zeigt uns nun, dass diese Bedenken zumindest für dieses Mal zerstreut werden konnten. Ein Einkommensgefälle zu anderen Bundesländern wird es nicht geben. Damit kann Schleswig-Holstein dem Wettbewerb der Standorte auch hinsichtlich der Besoldung seiner öffentlich Bediensteten mit Gelassenheit entgegensehen.

Aber - und das ist die dritte Feststellung - die Entwicklung der Personalausgaben im Haushalt unseres Landes bleibt dramatisch. Die Auswirkungen der Übernahme dieser Tarifergebnisse in der Besoldung mit 2,9 % ab 2008 zeigt uns, wohin sich die Personalausgaben in den öffentlichen Haushalten und auch in unserem Haushalt entwickeln werden.

Die Übernahme dieses Tarifabschlusses schlägt in Schleswig-Holstein für die aktiven Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger im Jahr 2008 mit über 60 Millionen € zu Buche. Diese Mehrausgaben sind nachhaltig, und der nächste Tarifabschluss kommt bestimmt. Hieran ist zu erkennen, dass nicht der einzelne Angehörige des Öffentlichen Dienstes zu viel Geld verdient, sondern dass wir zu viele Menschen haben, die im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

(Beifall bei der FDP)

Wenn wir es uns leisten wollen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesdienstes, egal, ob sie nun Beamte, Angestellte oder Arbeiter sind, eine angemessene Bezahlung für ihre Arbeit zukommen zu lassen, dann wird dieses zukünftig nur möglich sein, wenn wir die Gesamtzahl der öffentlich Bediensteten deutlich reduzieren.

Professor Seitz hat in seinem Gutachten eine Zahl genannt, der im Übrigen keine der hier im Landtag vertretenen Fraktionen widersprochen hat. Über eines müssen wir uns auch im Klaren sein, meine Damen und Herren, der Stellenabbau darf auch nicht irgendwann erfolgen, sondern er muss schon heute konkret eingeleitet werden. Erste spürbare Effekte brauchen wir bereits in zwei Jahren. Anders werden die Ziele der Haushaltskonsolidierung nicht erreichbar sein. Konkret füge ich hinzu, anders wird auch bereits die Senkung der Netto-Neuverschuldung im Rahmen des Doppelhaushaltes 2009/2010 nicht erreichbar sein.