Protocol of the Session on November 29, 2006

Auch in diesem Jahr ist die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge in Schleswig-Holstein gestiegen, und zwar um 4,7 %. Das ist der bundesweit höchste Zuwachs.

(Beifall bei SPD und CDU)

Deswegen, lieber Herr Hentschel: Einen Anlass, das Bündnis für Ausbildung generell schlechtzureden, gibt es in Schleswig-Holstein wirklich nicht. Darüber bin ich sehr froh.

(Beifall bei SPD, CDU und FDP)

Dennoch muss man auch sagen - das habe ich auch in Berlin beim Lenkungsausschuss „Berufliche Bildung“, beim Lenkungsausschuss „Ausbildungspakt“ immer wieder gesagt -: Ohne die Anstrengung der Beruflichen Schulen und damit der staatlichen Seite wäre das Problem in den letzten 15 Jahren einfach nicht zu bewältigen gewesen. Diese Leistung der Beruflichen Schulen und der öffentlichen Hand war einfach notwendig. Das gilt auch noch aktuell. Daher bedarf es keiner Aufforderung, sich dieses Problems anzunehmen. Vielmehr haben wir das in den letzten Jahren getan und das will ich Ihnen an ein paar Beispielen deutlich machen.

Das Bildungsministerium und die Schulträger haben in den vergangenen Jahren die berufsqualifizierenden Bildungsgänge an den Berufsfachschulen ausgeweitet, ja, ausweiten müssen. Wir können uns nicht hinstellen und den jungen Menschen sagen: Für euch gibt es leider nichts im dualen System; wir haben kein Angebot, also müsst ihr irgendwo in sogenannten Warteschleifen bleiben. Vielmehr soll diesen jungen Menschen ein Angebot gemacht werden. Dabei handelt es sich um schulisch organisierte Ausbildungsgänge, zum Beispiel zum sozialpädagogischen Assistenten, zur Fachkraft für Pflegeassistenz, zum kaufmännischen Assistenten und als Neuestes um Ausbildungsgänge in der Datentechnik, im Bauwesen und in der Gestaltungstechnik. Allein in den erstgenannten Bereichen sind die beruflichen Schulplätze in den letzten zwei Jahren um über 800 gestiegen. - Ich habe mich soeben noch einmal nach den aktuellen Zahlen erkundigt.

Aber wir wissen natürlich auch, dass die betriebliche, die Praxiserfahrung während der Ausbildung unabdingbar ist. Deswegen werden Praxiswochen in diese Ausbildung integriert. Nur, diese so ausgebildeten jungen Menschen müssen natürlich auch einen Arbeitsplatz finden können. Diesbezüglich stellt man fest, dass kaufmännische Assistenten di

rekt nach dem Abschluss ihrer Ausbildung sehr selten einen Arbeitsplatz finden. Sie beginnen dann häufig eine weitere duale Ausbildung. Deswegen haben wir entsprechend der Zielsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes mit den Industrie- und Handelskammern und mit dem Ministerium für Wirtschaft eine Empfehlung für die Ausbildungsbetriebe zur Anrechnung der erworbenen Qualifikation und damit zur Verkürzung der Ausbildungszeit entwickelt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für deren Umsetzung werben wir gemeinsam. Das ist notwendig. Dazu müssen Sie uns gar nicht auffordern.

Für einige schulische Berufsausbildungen kommt zusätzlich eine Kammerprüfung infrage. Das ist aber nur dort möglich, wo es überhaupt anerkannte duale Berufe gibt. So können sich etwa kaufmännische Assistenten mit einem guten schulischen Abschluss und einer weiteren einjährigen Praxisphase zur Kammerprüfung melden und mit der Neufassung des Schulgesetzes schaffen wir die Möglichkeit, den jungen Menschen, die diesen Weg gehen, die Teilnahme am Berufsschulunterricht zur Prüfungsvorbereitung zu ermöglichen.

Eines ist von Frau Eisenberg bereits erwähnt worden - ich lege großen Wert darauf, dies noch einmal zu sagen -: Wir werden Qualifizierungsbausteine nach dem Motto präventiv arbeiten, möglichst früh auf die Ausbildung vorbereiten - in Bildungsmaßnahmen in die Schule integrieren. Dies ist ein elementarer Baustein des neuen Handlungskonzepts „Schule und Arbeitswelt“, bei dem wir sehr viel Geld in die Hand nehmen.

Insgesamt ist zu sagen, dass wir erhebliche Anstrengungen unternehmen, um allen Jugendlichen einen erfolgreichen Start in eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Manchmal ist es nicht mehr als ein Start, aber es ist ein Weg, um überhaupt eine Berufsausbildung zu erlangen.

Wir werden dieses Angebot der schulischen Berufsausbildung auch weiterhin in großem Umfang nötig haben. Das wird dort, wo es eben nicht zum Ersatz dualer Ausbildungsplätze führt, im Rahmen der Möglichkeiten, die die berufsbildenden Schulen haben, auch weiter ausgebaut werden. Eine Rechtsverordnung jedenfalls, um schulische Ausbildung zusätzlich mit einer Kammerprüfung abzuschließen, halten wir gegenwärtig nicht für erforderlich. Wir wollen die Tragfähigkeit dessen erproben, was wir mit den Kammern vereinbart haben, und die vorhandenen Spielräume auch wirklich nutzen.

(Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

Meine Damen und Herren, derzeit reden wir über eine Situation, wie sie historisch wahrscheinlich, wenn überhaupt, so schnell nicht wiederkommen wird. Wir befinden uns derzeit auf dem Höhepunkt der Schulabgängerzahlen. Deswegen ist die Situation auch besonders prekär. Das ist überhaupt keine Frage. Alles, was wir jetzt machen, hat zum Teil auch den Charakter von Notmaßnahmen. Das muss man auch sagen. Aber junge Menschen brauchen eine Perspektive. Daher werden wir in den nächsten Jahren, wenn die Schülerzahlen zurückgehen, sehr darauf achten müssen, dass die Zahl der Ausbildungsplätze im dualen System erhalten bleibt. Denn sie ist notwendig.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Berufliche Qualifikation - ich sage es noch einmal ist die beste Voraussetzung für den Weg ins Berufsleben. Lassen Sie uns - das muss die Perspektive sein - die aktuelle Situation mit allen möglichen Mitteln bewältigen und keinen künstlichen Gegensatz zwischen der nach wie vor vorrangigen dualen Ausbildung und den Wegen, die wir jungen Menschen dahin eröffnen, schaffen!

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke der Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Mir liegen divergierende Anträge vor. Zunächst lasse ich über den Antrag auf Ausschussüberweisung abstimmen. Wer den Antrag Drucksache 16/998 dem Bildungsausschuss überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist mit den Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW abgelehnt worden.

Wir kommen damit zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag in der Sache zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Der Antrag ist mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW abgelehnt worden.

Lassen Sie mich geschäftsleitend sagen, dass ich soeben darauf hingewiesen worden bin, dass Tagesordnungspunkt 24 jetzt beraten werden muss. Ich sage Ihnen ebenfalls geschäftsleitend: Wir müssen auch noch die beiden vorgesehenen ersten Lesungen durchführen, damit die Gesetze an die Ausschüsse überwiesen werden können, und wir müssen auch noch eine zweite Lesung machen, damit das Gesetz veröffentlicht werden kann. Haben Sie

also ein wenig Geduld. Außerdem möchte ich an die Kollegen und an die Minister appellieren: Es geht auch kürzer.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:

Veräußerung des Geheges „Christianslust“ Antrag zur Einwilligung des Schleswig-Holsteinischen Landtages in die Veräußerung gemäß § 64 Abs. 2 LHO

Antrag der Landesregierung Drucksache 16/1069

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herr Dr. Christian von Boetticher.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über den Verkauf des Geheges Christianslust ist in den vergangenen Jahren eine Menge geschrieben worden. Nicht alles, was man gehört und gelesen hat, zeugte von großer Sachkenntnis. Ich glaube aber, eines feststellen zu können: Am Ende sind wir mit dem jetzigen Schritt dabei, etwas zu tun, was eigentlich schon immer eine Selbstverständlichkeit war. Wir wollen unsere Forstwirtschaft effizient organisieren. Dazu gehörte schon immer auch die Veräußerung von unwirtschaftlichen Forstflächen. Meine Vorgänger – dies gilt auch für meinen direkten Vorgänger – haben eine Liste der zu veräußernden Forstflächen geführt. Interessanterweise gehörte dazu auch schon in der vergangenen Wahlperiode Christianslust. Wir befinden uns somit heute am Abschluss eines Verfahrens, das schon seit längerer Zeit läuft.

Für uns ist es selbstverständlich, dass die Sicherung der besonderen Gemeinwohlleistungen eine wichtige Rolle spielt und sogar in der Regel über das gesetzliche Mindestmaß hinaus geht wie zum Beispiel bei Einrichtungen für die Waldjugend, bei dem Waldkindergarten oder in Bezug auf den Hundeauslauf.

Es stellt sich also die Frage, wodurch die Aufregung begründet ist. Wir haben ein öffentlich transparentes Verkaufsverfahren gestaltet, das sogenannte Meistgebotsverfahren. Es ist nachvollziehbar und transparent. Dazu dienten unter anderem auch die Antworten auf zwei Kleine Anfragen in diesem Haus. Wir haben eine Bonitätsprüfung der Meistbietenden durchgeführt. Auch das ist eigent

(Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

lich eine Selbstverständlichkeit; auch das ist wichtig. Das Ergebnis war, dass der Meistbietende nicht der beste Bieter war. Das ist vielleicht zunächst einmal ungewöhnlich, aber wir sind letztlich gehalten, in dem Vergabeverfahren alle relevanten Aspekte umfassend und sachgerecht zu würdigen. In diesem Fall ging es darum, die besonderen Gemeinwohlleistungen im Gehege Christianslust sicherzustellen.

Der ausgewählte Bieter ist dafür wirklich ein Garant. Er besitzt in Schleswig-Holstein größere Waldflächen, die er nachweislich nach den Regeln des Waldgesetzes und der guten fachlichen Praxis bewirtschaftet. Es handelt sich eben nicht, wie in der Presse immer wieder gemutmaßt wurde, um einen Papierfabrikanten oder um irgendeinen ausländischen Investmentfonds, der sich hier in Schleswig-Holstein einkauft. Dieser Bieter ist vielmehr einer der Waldbesitzer, die ich am Freitag, wenn ich den Forstbericht vorlege, ganz bewusst loben werde und die einen wichtigen Beitrag zur hervorragenden Forstbilanz dieses Landes leisten.

Wir „verscherbeln“ den Wald auch nicht, wie immer wieder zu lesen war. Es geht hier am Ende nicht um „Christians Lust“, sondern es geht um transparente Verfahren. Wir haben das Verfahren auch durch das Verkehrswertgutachten transparent gestaltet. Das Verkehrswertgutachten wurde von einem neutralen, amtlich vereidigten, von der Landwirtschaftskammer Hannover bestellten und fachlich sehr erfahrenen Gutachter erstellt. Entgegen anderslautenden Behauptungen gab es aus meinem Ministerium kein Wertgutachten. Wir haben zur Vororientierung allein Tabellenwerte aufaddiert, ohne dabei die zu berücksichtigenden Korrekturfaktoren einzufügen. Das Verkehrswertgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Gelände zwischen 2,7 und 2,75 Millionen € wert ist. Das Gebot des von uns ausgewählten Bieters 2 von 2,5 Millionen € bewegt sich voll in der Bandbreite, die auch die Landeshaushaltsordnung vorsieht. Hier wird also keineswegs etwas verscherbelt. Vielmehr geht es um einen Kaufpreis, der angemessen ist und so auch realisiert werden kann.

Lassen Sie mich noch auf einen Punkt eingehen, weil auch dieser immer wieder angesprochen wurde. Verkauf aus dem Sondervermögen ist natürlich nur zugunsten des Sondervermögens möglich. In diesem Fall hat das Sondervermögen aber ein Defizit. Das heißt, wir müssen das Sondervermögen seit vielen Jahren bezuschussen. Deshalb ist es rechtlich natürlich völlig unproblematisch und somit zulässig, eine Fläche aus dem Sondervermögen zu verkaufen und damit den Zuschuss aus dem Landeshaushalt zum Sondervermögen zu reduzieren.

Ich denke, der Worte sind genug gewechselt. Wir werden die Försterei Christianslust zum 1. Dezember 2006 formal auflösen. Die Versetzung der Mitarbeiter auf andere Dienstposten erfolgt zeitgleich. Der im Antrag der Landesregierung aufgeführte Bieter 2 hat nach einer wirklich sehr langen Wartezeit ein Anrecht, nun endlich einen notariellen Kaufvertrag mit dem Land abschließen zu können. Ich bitte Sie deshalb herzlich, diesem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke dem Herrn Minister. - Für die CDUFraktion hat nun der Abgeordnete Hartmut Hamerich das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine lange und mit vielen Emotionen geführte Debatte über den Verkauf des Geheges Christianslust findet jetzt endlich ihr Ende. Es gab viele Pros und Kontras zu diesem Thema. Hier eine kurze Aufzählung: Landeswald in einer solchen Größenordnung - es handelt sich um circa 403 ha -, der dazu noch in einem Kreis mit einem niedrigen Waldanteil liegt, darf man nicht verkaufen. Das war eines der Hauptargumente.

(Beifall bei FDP und SSW)

Mein lieber Kollege, ich würde mit dem Beifall vielleicht warten, bis ich am Ende bin. Dann kann man das Klatschen konzentrieren; vielleicht ersparen Sie es sich dann auch.

Der im August 2006 ermittelte Verkehrswert in Höhe von 2,7 bis 2,75 Millionen € wird nie erreicht werden. Das war ein weiteres Argument. Weiterhin wurde argumentiert: Gemeinwohlleistungen im Revier würden von Privaten nicht erfüllt. Waldwege würden gesperrt; zukünftig muss wohl Eintritt gezahlt werden, wenn man Christianslust betreten will. Wir haben nur 10 % Waldanteil in SchleswigHolstein; da können wir solche Flächen nicht auch noch verkaufen. Ist das Revier erst einmal privatisiert, wird dort Kahlschlag betrieben.

Ich könnte weitere Argumente dieser Art, die nur Ängste schüren sollen und nichts als Polemik beinhalten, anführen. An dieser unsachlich geführten Diskussion ist die Opposition nicht unschuldig. Das Horrorszenario, das Sie hinsichtlich der Folgen der Umwandlung von Staatswald zu Privatwald aufgezeigt haben, ist nicht sehr hilfreich.

(Minister Dr. Christian von Boetticher)

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Die mächtige Opposition!)

- Sie ist jetzt noch ohnmächtiger. Herr Klug, Sie sind jetzt nur noch zu zweit auf der rechten Seite und auf der linken Seite. Die geballte Kraft sitzt in der Mitte.

Wenn man sich mit solch einem Thema jedoch vernünftig auseinandersetzt, kommt man zu anderen Schlüssen: Die Fläche liegt circa 50 km vom Verwaltungssitz des Forstamtes Rantzau in Bullenkuhlen entfernt. Das bedeutet hohe Bewirtschaftungskosten. Hier ist eine Arrondierung angesagt. Das Förstereigebäude ist im April 2005 abgebrannt. Es gab einen Totalschaden. Eine realistische Finanzierungsmöglichkeit für den Wiederaufbau ist nicht zu erkennen. Die Kosten des Wiederaufbaus würden sich auf circa 300.000 bis 350.000 € belaufen. Das Gehege wird seit Jahren defizitär bewirtschaftet.

Die Vergabekriterien für Christianslust beinhalten Gemeinwohlleistungen und die Verpflichtung zu einer ordnungsgemäßen, nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Man darf auch nicht vergessen, dass im Kaufvertrag schuldrechtlich verankert wird, was an Gemeinwohlleistungen zu erbringen ist.

Nicht zuletzt - das vergessen, wie ich glaube, viele gilt auch für den Privatwaldbesitzer das Landeswaldgesetz.

Der Erlös wird zum Ausgleich des Wirtschaftsplans des Sondervermögens Landeswald Schleswig-Holstein benötigt.