Allerdings will ich auch darauf aufmerksam machen, dass sehr viele davon überhaupt nicht betroffen sind. Insbesondere die privaten Haushalte, die bisher schon GEZ-Gebühren bezahlen, müssen keine zusätzlichen Gebühren bezahlen. Deshalb ist das Kind in gewisser Weise in den Brunnen gefallen. Es sollte aber nicht noch zusätzlich mit dem Bade ausgeschüttet werden. Herr Kollege Kubicki, insofern wird Ihr weiter gehender Antrag, den Rundfunkstaatsvertrag völlig zu kündigen, von uns politisch nicht unterstützt werden. Grundsätzlich bin ich dafür, dass wir uns für Rundfunk- und Fernsehgebühren aussprechen. Das System, das wir haben, ist im Grundsatz richtig. Über die Höhe der Gebühren kann man immer diskutieren. Dieses System wird von uns politisch weiterhin unterstützt.
Eine erste Hilfe war die gestrige Einigung der ARD-Intendanten in Schwerin. Die Intendanten plädieren zwar weiterhin für eine Gebührenpflicht, jedoch in geringerer Höhe. Das ist ein erster Schritt auf die Wirklichkeit zu. Hier wollen wir weiter Unterstützung leisten.
Wenn ich die Anträge der anderen Fraktionen richtig verstehe und wenn ich verschiedene Signale richtig aufnehme, dann besteht Einigkeit darüber, dass zunächst der Versuch unternommen werden muss, die Einführung der neuen Rundfunk- und Fernsehgebühr für neuartige Empfangsgeräte für weitere zwei Jahre zu verschieben. Dies hat den Charme, Zeit für weitere und neue Überlegungen zu gewinnen.
Ich weise allerdings auf zweierlei hin: Bisher ist Schleswig-Holstein ein erstes Bundesland unter vielen. Der Herr Ministerpräsident hat hierzu bundesweit sein Wort erhoben. Unsere Aufforderung geht deshalb an die anderen Bundesländer, hier nachzufolgen. Dies ist richtig und notwendig. Die anderen Bundesländer müssen sich an dieser Stelle mindestens genauso bewegen wie wir.
Zweitens müssen wir an dieser Stelle auch handeln. Hier sind alle Verbraucherschutzverbände und alle Berufsverbände angesprochen. Wir dürfen uns nicht wieder - wie 2004 geschehen - für die nächsten Jahre zurücklehnen und gar nichts tun. Jetzt muss an praktikablen Regelungen gearbeitet werden.
In diesem Sinne hoffe ich, dass der Antrag von SPD und CDU im Hause Unterstützung findet. Ich plädiere dafür, dass wir der Landesregierung bei den Verhandlungen den Rücken stärken und insgesamt für alle eine vernünftige Regelung erreichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident, ich gratuliere Ihnen zunächst einmal ganz herzlich zu Ihrer neuen computergestützten Infosäule des Landtages hier unten an der Kiellinie, von der heute in der Zeitung zu lesen war. Ich frage Sie bei dieser Gelegenheit: Haben Sie eigentlich schon geprüft, ob wir dafür Rundfunkgebühren zahlen müssen? Ich meine, wir müssen diese bezahlen.
Wenn wir heute über das System der Rundfunkgebühren und über die Erfassung von internetfähigen Computern und Handys reden, dann beschäftigen wir uns mit einem Anachronismus. Das wird an dem Beispiel vor unserer Tür deutlich. Das System ist nicht mehr geeignet, dem technischen Fortschritt zu folgen. Es wird in Zukunft immer wieder zu Verwerfungen führen. Es muss grundlegend geändert werden; zum einen, weil die technische Entwicklung immer neue Plattformen, Übertragungswege und Empfangsmöglichkeiten hervorbringen wird, zum anderen, weil das Bundesverfassungsgericht, das von mehreren Klägern angerufen wurde, Vorgaben machen wird.
Bei der Umsetzung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages wurden offensichtlich Fehler eingearbeitet, die bei der Verabschiedung nicht gesehen wur
den. Allerdings sind die Fehler etwas anderer Art, als Herr Hentschel sie eben vorgetragen hat. Herr Hentschel, ich habe den Eindruck, Sie haben nicht ganz verstanden, worum es genau geht. Ich denke aber, dass dies im Laufe der Beratung noch deutlich werden wird.
Der Antrag der Grünen birgt trotzdem einen wahren Kern. Allerdings halten wir von CDU und SPD nichts davon, durch die Vermischung verschiedenster Themenbereiche, wie sie eben in der Rede von Herrn Hentschel deutlich geworden ist, möglicherweise das eigentliche Ziel zu gefährden. Hintergrund ist der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dem alle Landesparlamente zugestimmt haben, auch wir. In diesem Staatsvertrag ist unter anderem festgelegt, dass ab 1. Januar 2007 auch für sogenannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte - dazu gehören internetfähige Computer und auch Handys - in voller Höhe Rundfunkgebühren zu zahlen sind.
Diese Gebührenpflicht für Internet-PC wird bei Privatpersonen allerdings nur dann wirksam, wenn sie bislang kein Fernsehgerät angemeldet haben. Ein zusätzlich vorhandener internetfähiger Computer hat - siehe Zweitgerätebefreiung - keine Auswirkungen. Hat aber eine Privatperson zum Beispiel nur ein Radiogerät angemeldet und besitzt darüber hinaus einen Internet-PC, so wird der Computer zusätzlich mit 17,03 € gebührenpflichtig. Vorher waren es für das Radiogerät allein nur 5,11 €.
Ein Problem ergibt sich daraus bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, die bisher in ihren Arbeitsräumen kein Fernsehgerät angemeldet hatten. Der Kollege Wadephul hat dies schon angesprochen. Hat diese Firma nur Radiogeräte angemeldet, so müssten jetzt für vorhandene internetfähige Computer zusätzliche Gebühren gezahlt werden. Wenn das Unternehmen gar keine Rundfunkgeräte - auch kein Fernsehgerät - zum Empfang bereithält, wären genutzte Internet-PC gebührenpflichtig, und zwar egal, ob Rundfunk- oder Fernsehsendungen empfangen werden. Diese Pflicht besteht allerdings nur für ein Gerät. Dabei ist es egal, wie viele weitere Internet-PC in der Firma am selben Ort vorhanden sind.
Ich erkläre all dies so ausführlich, weil ich die Diskussion ein wenig auf die Beine stellen will. Ich möchte auch die Dimensionen deutlich machen, in denen wir uns bewegen.
Nun soll man auf der einen Seite dieses Problem ernst nehmen, weil wir die Notwendigkeit sehen, dass Firmen nicht ungerechtfertigt mit Gebühren belastet werden, ohne entsprechende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Wir sollten dieses Problem
aber auf der anderen Seite auch nicht überbewerten, da die zu zahlenden Gebühren nach den jetzigen Plänen überschaubar sind.
Trotzdem geht es um die Herstellung einer gerechten und nachvollziehbaren Regelung. Dieser Grundsatz ist nicht gegeben, wenn - unabhängig von der Frage, ob ein Gerät wirklich zum Empfang von Rundfunk- oder Fernsehsendungen genutzt wird - Gebühren dafür gezahlt werden.
Deshalb bitten wir in unserem Antrag die Landesregierung, sich für ein Moratorium einzusetzen, damit in den zwei Jahren eine geeignete Lösung gefunden werden kann. Der Ministerpräsident hat sich bundesweit schon vor unserer Beratung hier heute in diesem Sinne geäußert, was zu loben ist.
Einen weiteren Grund, für diesen Zeitraum die strittigen Gebühren auszusetzen, habe ich bereits genannt: Das Bundesverfassungsgericht wird die Maßstäbe für eine Neuordnung demnächst vorgeben.
In der Presse wurde berichtet, dass die ARD-Intendanten einen modifizierten Vorschlag gemacht haben. Danach würde ab dem 1. Januar 2007 nicht die TV-Gebühr in Höhe von 17,06 € in den strittigen Fällen erhoben, sondern lediglich die Rundfunkgebühr in Höhe von 5,52 €. Das hört sich besser an, als es ist. Es würde dazu führen, dass die ARD-Sender und das Deutschlandradio zusätzliche Einnahmen aus der Radiogrundgebühr für Internet-PC hätten. Das ZDF müsste eigentlich leer ausgehen, weil die Mainzer bekanntlich keine Radiosendungen anbieten. Den Vorschlag, das ZDF trotzdem an diesen Gebühren zu beteiligen, halte ich für rechtlich problematisch. Das ist aber eher ein Thema für ein Juristenseminar.
Ich will betonen, dass ich grundsätzlich dafür eintrete, dass den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Finanzierung weiterhin gesichert wird. Es kann nicht sein, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk allein von einer irgendwann immer kleiner werdenden Zahl von Menschen finanziert werden muss, die über die herkömmlichen Empfangskanäle die Sendungen empfangen, während andere Menschen mit neuen Geräten, die wir im Moment zum Teil noch nicht einmal kennen, einen gebührenfreien Empfang haben. Insofern muss eine dringend notwendige Überarbeitung des Finanzierungssystems im Bereich der Rundfunk- und Mediendienste auch die faire und ausreichende Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gewährleisten.
Stimmen Sie unserem Antrag zu! Er berücksichtigt die Notwendigkeit kurzfristiger Intervention bei der
PC/Handy-Problematik und gibt uns die Möglichkeit, uns im Fachausschuss auf die kommende Auseinandersetzung um eine neue Finanzierung von Hörfunk- und Fernsehangeboten gründlich vorzubereiten.
Ich darf nun Ihre Aufmerksamkeit auf unseren Antrag lenken. Es ist schon angemerkt worden, dass auch andere unserem Antrag zustimmen, ihn möglicherweise sogar übernehmen, weil er besser als der eigene ist. Auch das ist anzuerkennen. Ich möchte eine Änderung ansprechen, die wir vornehmen wollen. In Punkt 1 müsste es nach „… Aussetzen der Anwendung der Regelung in § 5 Abs. 3“ weiter heißen: „und § 11 Abs. 2“. Es geht dann weiter im Antrag: „des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, wonach …“
Denn dort ist geregelt, dass es die Möglichkeit gibt, diesen Vertrag auszusetzen. Sie lesen das sicher nach. Mit dieser Änderung legen wir Ihnen unseren Antrag vor und bitten um Ihre Zustimmung.
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Herrn Oppositionsführer, dem Fraktionsvorsitzenden und Abgeordneten Wolfgang Kubicki, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich immer, wenn sich Menschen weiterentwickeln. Bei dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen ist das offensichtlich der Fall. Das hat der Antrag gezeigt, der inhaltlich eine Aussetzung der Regelungen zur Folge hat, die genau alle hier sitzenden grünen Abgeordneten vor fast zwei Jahren mit ihrer Stimme zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag mitbeschlossen haben. Jetzt wollen sie das eingeschränkt oder abgeschafft wissen. Das gilt übrigens auch für Teile der Union, Herr Kollege Wadephul. Auch die Erklärung, das sei nur am Rande behandelt worden, ist bedauerlicherweise oder Gott sei Dank nicht richtig. Ich empfehle, das Plenarprotokoll der Sitzung vom 11. November 2004 nachzulesen. Mein Redebeitrag beschäftigt sich zu 25 % mit nichts anderem als der Frage, ob es richtig sein kann, dass wir einen neuen Gebührentatbestand schaffen, mit dem Handys und Computer gebührenpflichtig werden sollen, was europa- und weltweit einmalig sei.
Ich habe Frau Birk, die damals noch unter uns weilte, darauf hingewiesen, dass es kontraproduktiv sei, im Rahmen der Globalisierung Einschränkungen zu machen.
Vielleicht sollte man die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten darauf hinweisen, dass sie nichts ins Internet einspeisen müssen. Dann hätten sie das Problem überhaupt nicht. Das heißt, wir schaffen zuerst die Möglichkeit, dass sie ins Internet gehen, dann sagen wir: Weil sie im Internet sind, müssen alle, die das Internet nutzen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Fernsehen gucken oder Radio hören, entsprechende Gebühren zahlen.
- Nur die in Deutschland. Außerhalb unserer Grenzen weltweit, kann man es kostenlos nutzen. Vielleicht finden wir auch noch eine Möglichkeit, darauf einzugehen.
Ich fand zu dieser Debatte einen Beitrag der „Süddeutschen Zeitung“ von heute ausgesprochen sinnvoll, weil er deutlich macht, auf welchen Weg wir uns begeben. Ich möchte das gerne zum Besten geben: Im weltweiten Internet kursiert aus aktuellem Anlass ein sehr deutscher Witz. Ein Mann, der keine Kinder hat, überlegt, Kindergeld zu beantragen. Das Recht auf den Anspruch leistet er aus seinem Besitzstand ab. Er habe schließlich das Gerät, um Kinder zu zeugen, unabhängig von der Frage, ob er es tut oder nicht.
Das war tatsächlich die Diskussion, die wir gerade führen. Herr Kollege Wadephul, rhetorische Tricks finde ich sehr gut. Aber zu erklären, wir wollten den Rundfunkstaatsvertrag kündigen und schlügen das vor, ist bedauerlicherweise mit der Realität unseres Antrags nicht in Übereinstimmung zu bringen. Wir schlagen zunächst vor - was alle wollen -, dass wir uns für ein zweijähriges Moratorium einsetzen und in dieser Zeit intensiv darüber nachdenken, wie man des Problems Herr werden kann. Wir schlagen im Übrigen vor, uns dafür einzusetzen, dass die Erhebung von personenbezogenen Daten durch die GEZ anders geregelt wird als gegenwärtig. Denn es kann nicht sein, dass sich die GEZ wie eine Oberbehörde mit staatlicher Legitimation geriert, die sie im Zweifel gar nicht hat.
Für den Fall, dass die anderen Länder nicht folgen wollten - ich weiß mittlerweile aus Landtagen, dass dort Ähnliches debattiert wird wie hier -, sollten wir Überlegungen nähertreten, diesen Staatsvertrag
dann zu kündigen, um zu neuen Regelungen zu kommen, statt ihn bestehen zu lassen. Das zur Lauterkeit.
Wir werden unseren Antrag zugunsten des Antrages der großen Koalition zurückziehen, nicht weil wir diesen für besser halten, sondern weil wir glauben, dass es richtig ist, dass der Landtag zu einer einmütigen gemeinsamen Entschließung kommt, um nicht nur hier im Hause, sondern auch nach draußen zu dokumentieren, auch in die anderen Parlamente hinein, dass es wirklich sinnvoll ist, dieses Problem im parlamentarischen Bereich nicht nur zu debattieren, sondern es im Zweifel auch entsprechend zu lösen.
Es ist im Übrigen alles gesagt. Ich kann es mir aber nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, was der Herr Landtagspräsident in seiner damaligen Funktion als Fraktionsvorsitzender der Union zu diesem Thema gesagt hat. Er ist ein Mensch, der freien Geistes ist und die freie Rede beherrscht, wie wir gestern sehen konnten.
Das gilt auch für Themen, die in Teilen der eigenen Fraktion anders gesehen oder bewertet werden. Er hat ausweislich des Plenarprotokolls vom 11. November 2004 zu diesem Punkt ausgeführt:
„Die Neuregelungen hinsichtlich neuartiger Rundfunkempfangsgeräte können wir insgesamt akzeptieren.“