Beide Anträge nun haben gemein, dass sich die Landesregierung im Zuge der in der Diskussion befindlichen Gesundheitsreform dafür einsetzen soll, dass noch zu gewinnende Erkenntnisse in die Diskussion eingebracht werden sollen.
Der Antrag der Fraktionen von CDU und SPD fordert seitens der Landesregierung einen sehr umfangreichen und umfassenden Bericht, während die Grüne Fraktion erwartet, dass sie Eckpunkte für ein Antikorruptionsprogramm entwickelt und im Rahmen ihrer Möglichkeiten ausgestaltet. Kollegin Dr. Trauernicht und ich empfehlen, den Bericht zunächst abzuwarten und dann die nächsten Schritte zu diskutieren. Es wird dann auch deutlich werden, dass die Möglichkeiten des Landes, auch im Übrigen die der Landesregierung, an Grenzen stoßen werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich darum noch einige Bemerkungen zu Einzelpositionen machen, die in den Anträgen bereits angesprochen worden sind. Das Gesundheitsministerium ist wie auch die Bundesgesundheitsministerin für eine so genannten Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln im GKV-Markt, um zu teure und ohne echten therapeutischen Fortschritt bestehende Analogpräparate weitgehend von der GKV-Verordnung fernzuhalten. Ob allerdings die seit Jahren diskutierte Patientenquittung Falschabrechnung verhindern hilft und ein verantwortungsvolles Kostenbewusstsein schafft, ist eingehend zu prüfen. So wird die aufopferungsvolle Behandlung von Verstorbenen, aber auch von ortsabwesend im Ausland lebenden Versicherten erschwert, schafft andererseits aber erhebliche Bürokratie und Kostenaufwand.
In Bezug auf die Einführung neuer Straftatbestände besteht nach Auffassung der Landesregierung kein kriminalpolitischer Handlungsbedarf. Der Straftat
Frau Kollegin Dr. Trauernicht, die ich hier vertrete, beabsichtigt natürlich schon jetzt, das Thema in die Beratung der von der Bundesregierung eingesetzten Arbeitsgruppe zur Gesundheitsreform einzubringen.
Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktionen von CDU und SPD, Drucksache 16/805, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
- Das ist nach Auffassung des Präsidiums ein Irrtum. Der Änderungsantrag ist zunächst abzustimmen und deswegen lasse ich über diesen Antrag abstimmen.
Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen, Antrag Drucksache 16/805, Antrag der Fraktionen von CDU und SPD. - Gegenprobe! Enthaltungen?
- Warten Sie doch in Ruhe ab, Frau Kollegin! - Damit ist unter Nichtbeteiligung der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesem Antrag zugestimmt worden.
Ich lasse nunmehr über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/792, in der soeben beschlossenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wir haben einen Anspruch darauf, dass über unseren Antrag abgestimmt wird, zumal das andere ein Berichtsantrag ist!)
- Dann hätten Sie, Frau Kollegin, einer alternativen Abstimmung zustimmen können. Die wollten Sie nicht und wenn Sie die nicht wollen, ist zunächst über diesen Antrag und dann über Ihren geänderten Antrag abzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann es so machen, wenn sich der Landtag einig ist, dass beide Anträge als eigenständige Anträge behandelt werden. Dann kann man bei beiden Anträge mit Ja oder Nein stimmen. Das wollte meine Fraktion. Wir wollten beiden Anträgen zustimmen. Es ist absurd, gegen den Berichtsantrag zu stimmen. Die Abstimmung ist gelaufen, wir haben nicht teilgenommen. Das ist die Konsequenz. Der Bericht wird jetzt gegeben.
Ich stelle aber noch einmal fest, dass eine Fraktion in einem parlamentarischen Verfahren den Anspruch hat, dass über ihren Antrag, der nicht verwässert oder dessen Inhalt ins Gegenteil verkehrt wird, abgestimmt wird. Wir haben einen Anspruch darauf, dass über unseren Antrag mit Ja oder Nein abgestimmt wird. Das kann man nicht einfach - das geht parlamentarisch nicht - durch einen Berichtsantrag ersetzen, so auf jeden Fall die Interpretation der Geschäftsordnung, wie ich sie kenne. Unser
Anspruch ist, dass zukünftig – wenn gewünscht – beide Anträge in der Sache abgestimmt werden. Das ist sozusagen unser Anspruch in der Sache, dass abgestimmt wird.
Nun ist die Abstimmung gelaufen. Beim nächsten Mal werde ich deutlicher machen, dass ich eigenständige Anträge mit Ja und Nein möchte, und ich gehe davon aus, dass wir dann so verfahren.
Damit stelle ich fest, dass sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit diesem Ergebnis einverstanden erklärt hat.
- Entschuldigung, ich kann nur das feststellen, was der Wissenschaftliche Dienst geprüft hat. Damit wird über den zweiten Antrag nicht mehr abgestimmt.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst