Protocol of the Session on May 4, 2006

(Landtagspräsident Martin Kayenburg)

ihre Rechte und Pflichten als Beamtinnen beziehungsweise Beamte oder als Angestellte.

III. Ich glaube, damit ist das Paket deutlich geworden und ich komme nun zu den finanziellen Auswirkungen; diese will ich nur kurz umreißen.

Wenn man die Kosten der Altersversorgung - auf die ich noch eingehen werde - nicht berücksichtigt, entstehen gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage im Haushalt - ich betone: im Haushalt - Mehrkosten in Höhe von 1,21 Millionen € pro Jahr.

Auch muss man im Sinne einer Gesamtschau die Verkleinerung des Parlaments auf 69 Abgeordnete in den Blick nehmen; danach ist gegenüber der letzten Wahlperiode eine Kostensenkung von rund 190.000 € jährlich zu verzeichnen.

Orientiert man sich an dem Berechnungsmodell der Benda-Kommission - ich verweise auf die Drucksache 15/500 aus der letzten Legislaturperiode - und macht einen Kostenvergleich zwischen der bisherigen Rechtslage und dem neuen Modell - bezogen auf den 1. Januar 2006 -, so stellt man fest, dass die Einsparung sogar 223.000 € beträgt. Das sind Kostengesichtspunkte, aber natürlich keine Haushaltsauswirkungen.

Die Kosten der Abgeordnetenversorgung isoliert betrachtet - das ist die entscheidende Zahl - werden langfristig von zurzeit etwa 2,64 Millionen € auf 1,24 Millionen € jährlich sinken. Das ist also eine Absenkung der Versorgungslasten um 1,4 Millionen € langfristig und nun soll mir keiner sagen, dass eine derartige Absenkung nicht harte Einschnitte in das gesamte Lebensumfeld eines Abgeordneten bedeutet. Die öffentliche Darstellung weicht von meinem Konzept ab - ich werde darauf noch kurz eingehen - und ist insoweit falsch

Insgesamt wird also die Diätenstrukturreform - ich möchte das auch an dieser Stelle noch einmal besonders betonen - langfristig eine finanzielle Entlastung des Landes mit sich bringen.

Bevor ich zur Zusammenfassung komme, möchte ich einige Anmerkungen zur veröffentlichten Kritik machen. Ich glaube, dass manche Darstellung zur Desinformation beiträgt. Ich glaube, dass Darstellungen, wie sie zum Teil momentan publiziert werden, Politikverdrossenheit erzeugen und dass sie in dieser Form nicht gerechtfertigt sind. Ich bin der Überzeugung, dass nicht nur wir, sondern auch diejenigen, die diese Darstellungen in die Öffentlichkeit bringen, ihrer Verantwortung gerecht werden müssen.

(Beifall)

Wenn 8.200 € einfach mit 3.900 € verglichen werden, ist das falsch. Das ist eine falsche Darstellung.

(Vereinzelter Beifall)

Wir haben gesagt, die Entschädigung soll auf 6.700 € steigen. Diese verglichen mit den 3.900 € plus die bisher steuerfreie Kostenpauschale von 818 € plus das Tagegeld in Höhe von 200 € plus die Pauschale für die Fahrkosten - denn auch dort wird sich etwas ändern - kommt man auf einen Betrag, der um die 6.000 € liegt. Wenn wir eine Steuerrechnung über das Gesamtjahr machen, dann ist dieser Betrag sogar noch höher. Wir müssen nämlich außerdem berücksichtigen, dass es eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen gibt, die bisher Funktionszulagen hatten. Nicht ohne Absicht habe ich auch der Öffentlichkeit die Tabellen mitgeteilt, aus denen hervorgeht, dass man unter Berücksichtigung der Altersversorgung für die Kolleginnen und Kollegen, die derzeit eine Funktionszulage haben, eine deutliche Absenkung feststellen kann.

Wenn man die Altersversorgung in dem bisherigen Umfang aufrechterhalten wollte und wenn man zusätzlich die bisherige Vergütung unverändert belassen würde, dann müsste dafür unter Kostengesichtspunkten ein Betrag von über 8.500 € zur Verfügung stehen. Um etwa 300 € brutto ist das Gesamteinkommen - was wir den Kollegen zumuten, die bisher Funktionszulagen hatten - abgesenkt worden.

Für diejenigen, die neu in das Parlament gekommen sind, ist mit derselben Rechnung ein Betrag von etwa 7.900 € ermittelt worden. Das heißt, für diejenigen, die keine Funktionszulagen haben, die nur Tagegeld bekommen, die nur ihre steuerfreie Kostenpauschale haben und die pauschale Fahrkostenentschädigung erhalten und die sich auf der anderen Seite ausrechnen konnten, als sie in dieses Parlament gewählt wurden, dass sie eine vergleichbare Altersversorgung bekommen würden, müsste unter Kostengesichtspunkten ein Betrag von 7.900 € zur Verfügung stehen.

Wenn wir die 8.200 € in das Gesetz geschrieben haben, bedeutet das, dass hier eine Steigerung - man muss bedenken, dass es über sechs Jahre lang keine Erhöhung gegeben hat - von 4,6 % zugrunde liegt. Wir haben also bei der Mehrzahl der Kolleginnen und Kollegen entweder eine Absenkung von etwa 5 % bezogen auf den Gesamtumfang der bisherigen Einkommenssituation beziehungsweise bei denjenigen, die neu hinzugekommen sind - zusammen fast zwei Drittel dieses Parlamentes -, eine Steigerung von 4,6 %. Das habe ich der Presse auch so dargestellt.

(Landtagspräsident Martin Kayenburg)

Ich habe kein Verständnis für Verbände, die entweder das Gesetz nicht richtig lesen können - ich will auf die Änderungen gern noch kommen - oder die hier bewusst falsch zitieren.

(Beifall)

Ich habe auch kein Verständnis für Geschäftsführer kommunaler Landesverbände, die aus welcher Verärgerung auch immer heraus glauben, hier Vorschläge machen zu müssen. Das kann so nicht sein und das haben wir uns als Parlamentarier auch nicht bieten zu lassen.

(Beifall)

Wenn ich vom Steuerzahlerbund, dem ich eigentlich mehr Sachkompetenz zugetraut hätte - ich weiß nicht, warum er das nicht nachvollziehen kann, denn er führt doch Beratungen durch; eigentlich ist das peinlich -, höre, dass wir jetzt unsere Vergütungen künftig nach den Vergütungen der privaten Wirtschaft gestalten würden, dann sage ich: Erstens hat er das Gesetz nicht richtig gelesen und zweitens hätte ein Anruf genügt, um ihn aufzuklären, wenn er das nicht kapiert hat.

Denn wir haben natürlich vorgesehen, dass uns der Vorwurf, der uns immer gemacht wurde - nämlich wir würden hier Selbstbedienung betreiben, wenn wir unsere Diäten erhöhen -, künftig nicht mehr gemacht werden kann, indem wir uns an ein System anlehnen, wie es beispielsweise in Bayern, BadenWürttemberg oder Hessen gang und gäbe ist, indem wir sagen, die Vergütungen der Abgeordneten sollen sich wie die Vergütungen, die der Beschäftigungsstruktur hier im Lande entsprechen, entwickeln. Das bedeutet, wir wollen - deshalb sind die Zahlen im Gesetzentwurf kursiv gedruckt - die Vergütungen so gestalten, dass die Werte der Einkommensveränderungen des öffentlichen Dienstes in dem entsprechendem Umfang, der Privatwirtschaft in dem entsprechenden Umfang und alle anderen Veränderungen entsprechend hineingerechnet werden. Das sind Zahlen, die das Statistische Landesamt ermitteln kann. Damit wird jedem, der kundig ist, deutlich, dass danach auch Absenkungen berücksichtigt werden. Aber offenbar ist das denen, die das Gesetz eher flüchtig gelesen haben, ein bisschen entgangen.

Uns nun vorzuhalten, wir sollten uns künftig als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - auch da liegt ein Missverständnis vor, wir sind nicht Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, sondern der Landesregierung - an den öffentlichen Dienst anpassen, ist doch genau das, was uns früher vorgeworfen worden ist.

(Beifall)

Dieses Parlament soll die Bevölkerung, die Bevölkerungssituation, die Struktur der Bevölkerung in diesem Land abbilden. Wenn wir das wollen, dann sind wir auch genauso in der Lage, uns im Hinblick auf die Vergütung anzupassen, nämlich dass wir uns so, wie die Beschäftigungsstruktur im Land aussieht, an die Vergütungsentwicklung der Bevölkerung insgesamt anpassen - nicht mehr und nicht weniger.

Vor diesem Hintergrund weise ich die Kritik insgesamt aufs Schärfste zurück.

(Beifall)

Am Rande möchte ich anmerken, dass auch die Kollegen, die öffentlich gerechnet haben, vielleicht doch noch einmal nachrechnen sollten, ob Einkommenserhöhungen da sind oder nicht. Ich habe den Eindruck, da ist netto mit brutto verwechselt worden. Aber das können wir ja noch klarstellen.

(Vereinzelter Beifall)

Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass das parlamentarische Verfahren natürlich wie üblich abgewickelt werden wird, dass wir in den Ausschüssen und in den dafür vorgesehenen Gremien über diesen Gesetzentwurf beraten werden. Eben habe ich deutlich gemacht, dass wir beispielsweise bei den Zahlen für die Ermittlung der Vergütungsstruktur, die im Übrigen zu Beginn einer jeweiligen Legislaturperiode verändert werden sollen - auch das steht im Gesetz -, noch Änderungsbedarf haben. Es gibt also durchaus Änderungsbedarf! Allerdings gibt es auch eine klare Rechnung, die sich auf die 6.700 € bezieht.

Wenn ich sehe, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, die bis zu 300 € netto weniger haben - ich erinnere hier beispielsweise an stellvertretende Fraktionsvorsitzende -, und wenn ich eben deutlich gemacht habe, dass andere unter Berücksichtigung der Altersversorgung keine Zuwächse haben werden, andere nur geringe in der Größenordnung von 4,6 %, dann ist für mich der Betrag 6.700 € - das erkläre ich ganz persönlich und nicht im Auftrag der Fraktionen - nicht verhandelbar.

(Vereinzelter Beifall bei CDU, SPD, FDP und SSW)

Darüber hinaus haben wir gesagt, wir haben die 1.500 € für die Altersversorgung vorgesehen. Das ist so und da soll mindestens der Betrag, zurzeit 1.023 €, der in die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, in die BfA, als Höchstbetrag eingezahlt werden kann, auch aufgebracht werden.

(Landtagspräsident Martin Kayenburg)

Wenn es irgendwo Änderungen des Gesetzentwurfs geben soll, werden wir an dieser Stelle sicher auch noch einmal diskutieren müssen. Aber dies ist ein ausgewogenes, angemessenes und der Verantwortung des Amtes - wie ich finde - entsprechendes Paket. Deshalb mache ich im Auftrag der Fraktionen den Vorschlag, dass wir diesen Gesetzentwurf in aller Ernsthaftigkeit, aber im Bewusstsein der Probleme, aber vor allem des Hinweises, dass viele, die meisten hier, überhaupt keine Vorteile haben werden, sondern dass wir nur transparent gemacht haben, was an Kosten im Moment da ist, dass wir transparent gemacht haben, was der Einzelne verdient, darüber beraten und das behandeln und verhandeln. Zu Hinweisen, hier würden 8.200 € gezahlt werden, in Bayern 6.000 €, in NordrheinWestfalen 9.500 € - das ist klein gedruckt; wir stehen in roten Ziffern - oder in Baden-Württemberg 3.500 € oder 4.000 € - ich weiß es nicht -, sage ich nur: Da soll man einmal schauen, was da an steuerfreien Entschädigungen nebenher gezahlt wird. Die liegen alle deutlich über uns, auch nach der Reform.

(Vereinzelter Beifall)

Wir haben an dieser Stelle im Ranking der Landtage keine Veränderungen vorgenommen, die gravierend wären, insbesondere liegen wir überhaupt nicht an der Spitze des Systems.

Die „Bild“-Zeitung lobt einen ja nicht so oft. Ich darf Sie daran erinnern, was die „Bild“-Zeitung heute geschrieben hat: Wir sind die Vorreiter, die die Luxuspension der Abgeordneten abschaffen und so gestalten, dass wir mit unseren Pensionen künftig wie jeder normale Steuerbürger behandelt werden. Ich glaube, das ist auch ein Punkt des Ärgers anderer Parlamente.

IV. Ich denke, dieser Gesetzentwurf ist ein guter Kompromiss. Er ist in seinen Grundzügen mit dem Modell Nordrhein-Westfalens vergleichbar. Er berücksichtigt das, was die Benda-Kommission an Empfehlungen gegeben hat. Ich glaube, dass mit der Ihnen jetzt vorliegenden Diätenstrukturreform insgesamt hinsichtlich der Abschaffung der Funktionszulagen und der steuerfreien Aufwandsentschädigungen sowie hinsichtlich der Altersversorgung ein zukunftweisender, ein vernünftiger und auch ein verantwortungsvoller Weg vorgezeichnet ist.

Ich betone abschließend: Langfristig wird diese Diätenstrukturreform die Finanzen dieses Landes entlasten.

(Anhaltender Beifall)

Ich danke dem Herrn Landtagspräsidenten. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/749 an den Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Außenwirtschaft in Schleswig-Holstein

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/639

Ich erteile dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Dietrich Austermann, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon seit Jahren steht Deutschland an der Spitze der erfolgreichen exportorientierten Länder. Während Deutschland insgesamt erfolgreich war, lag Schleswig-Holstein im Ranking meistens am Ende der Länderskala. Das hat sich im letzten Jahr grundlegend geändert. In 2005 wurden aus Schleswig-Holstein 12 % mehr Waren ausgeführt als im Vorjahr. Das entsprach 16,3 Milliarden €. Diese zusätzlichen 12 % bewirken etwa 1,75 Milliarden € an zusätzlichen Exportleistungen. Ich glaube, dass es deshalb deutlich ist, dass ein Teil des wirtschaftlichen Erfolgs des letzten Jahres auf diese zusätzlichen Gewinne zurückzuführen ist, die der Export gebracht hat.

Wir haben damit den Anschluss an den Bundesschnitt geschafft. Wir liegen mit der Exportquote von 41,2 % sogar über dem Bundesschnitt von 40,5 %. Ich glaube, dass dies ein deutlicher Beweis für die Leistungsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in Schleswig-Holstein ist. Es zeigt auch, dass wir mit unserer Außenwirtschaftsoffensive auf dem richtigen Weg sind. Ich möchte mich deshalb bei allen Beteiligten an der Wirtschaftsförderung und dem Technologietransfer, bei der Schleswig-Holstein GmbH, den Abgeordneten sowie den Mitarbeitern des Ministeriums und der ganzen Landesregierung herzlich für die gute Arbeit bedanken, die in diesem Bereich geleistet wird.

(Landtagspräsident Martin Kayenburg)