(Beifall beim SSW und vereinzelt bei der CDU sowie der Abgeordneten Holger Astrup [SPD] und Wolfgang Kubicki [FDP])
Für die Landesregierung hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und Minister für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Herr Dr. Christian von Boetticher, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal sage ich vielen Dank an die Grünen für ein durchaus wichtiges Thema. Das Thema, wie ich Beeinträchtigungen an Schutzgütern in der Natur und für Menschen durch zu hohe Geschwindigkeiten verhindere, ist wichtig. Ich freue mich auch, dass es im Parlament ein paar erfahrene Geister zu diesem Thema gibt. Das versachlicht die Debatte zumindest ein wenig.
Klar ist auch: Derzeit gibt es überwiegend keine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Freizeitund die Berufsschifffahrt. Wir haben allerdings jetzt diese Initiative zu einer generellen Verkehrsregelung. Hierzu sage ich ganz klar: Auch wenn es hier um Schutzgüter geht, so gibt es einmal wieder die alte Debatte, in der man über das Notwendige
hinausschießt und wieder alles regeln muss, während man eigentlich mit speziellen Regelungen auskäme. Dort, wo es Regelungsbedarf gibt, ist dieser meist zeitlich und örtlich begrenzt. Das gilt für Gebiete, in denen es zu bestimmten Zeiten Störungen in der Natur gibt. Die Kompetenz zum Erlass von entsprechenden Regelungen liegt allerdings zunächst bei den zuständigen Bundesbehörden. Das ist schon gesagt worden.
Ein bisschen mehr Ruhe bitte, sonst haben wir wirklich den Lärmpegel des Speedboots von Herrn Kubicki erreicht.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Küstenmeer auch jetzt kein rechtsfreier Raum ist. Wir haben im Naturschutzrecht gesetzliche Grundlagen, die den Behörden auch die Möglichkeit einräumen, bei erheblichen Störungen beispielsweise für Schweinswaale oder für rastende oder mausernde Vogelarten - einzugreifen und Geschwindigkeitsbegrenzungen zu erlassen. Das gilt - wie jetzt vor Kurzem geschehen - insbesondere für genehmigungs- und anzeigepflichtige Veranstaltungen. Da haben wir das gemacht, das ist eben ausgeführt worden. Dort wurden Höchstgeschwindigkeiten von 16 bis 24 kn festgelegt.
Ich sage aber auch: Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion war als zuständige Behörde nicht bereit zu handeln. Das ist der Grund dafür, warum wir als Umweltbehörde tätig werden mussten. Es gibt aber ein anderes Feld, in dem die Wasser- und Schifffahrtsdirektion tätig geworden ist. Das ist der Bereich der Lärmproblematik. Hier gab es etliche Beschwerden. Seit dem 1. April 2009 gibt es eine Gefahrenverordnung für die Neustädter Bucht. Das ist aber eine Debatte, die wir in diesem Bereich mit den Bundesbehörden führen müssen.
Es gilt also, das bestehende Recht konsequent auszunutzen. Ich sage aber auch, dass wir uns über den Schutz ausgewiesener Schutzgebiete Gedanken gemacht haben. Das gilt insbesondere für die NATURA-2000-Gebiete. - Herr Nabel, Sie hören da
sonst immer genau zu. Das war einmal Ihr Steckenpferd. Das ist es vielleicht jetzt nicht mehr. Für die NATURA-2000-Gebiete brauchen wir gebietsspezifische Erhaltungsziele. Natürlich müssen sich Gefahrensregelungen und auch Geschwindigkeiten an diesen gebietsspezifischen Erhaltungszielen ausrichten. Wir müssen uns mit der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion ins Einvernehmen setzen. Hier gibt es die ersten Arbeitsgespräche.
Frau Redmann, im Übrigen gab es bereits eine Initiative Schleswig-Holsteins im Rahmen der Novelle des Bundesnaturschutzgesetztes, die bestehende Verordnungsermächtigung für die Festsetzung von Befahrensregelungen auf NATURA-2000-Gebiete auszudehnen. Das heißt, dass, was Sie jetzt von mir verlangen, nämlich Initiative gegenüber dem Bund zu zeigen, das haben wir bereits rechtzeitig eingebracht. Es ist am SPD-Verkehrsminister im Bund gescheitert.
Wenn Sie hier die ganze Zeit über erzählen, wie wichtig dieser Landesverband ist und wie stark Sie den Bund überzeugen können, dann hätten Sie rechtzeitig die Gelegenheit gehabt, Ihren Bundesverkehrsminister davon zu überzeugen, dass diese Regelung bei einer Novelle sinnvoll und notwendig ist. Dann hätten wir heute einfachere Rechtsmöglichkeiten gehabt, auch für den Naturschutz Verordnungen zu erlassen. Das sei an dieser Stelle ganz deutlich gesagt.
Darum noch einmal: Im Augenblick haben wir den eingeschlagenen Weg aufgrund von fehlenden Rechtsinstrumenten. Er hilft in vielen Einzelfällen. Zur generellen Befahrensverordnung wurde eben schon einiges gesagt; sie wird nicht kommen, der Bund wird es nicht mitmachen, weil auch der genau weiß, dass das in der Breite gar nicht zu kontrollieren ist.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, über den Antrag Drucksache 16/2828 in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und SSW gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der
- Dann wiederhole ich die Abstimmung. Wer für den Antrag stimmen will, den bitte ich noch einmal um das Handzeichen. - Wer ist gegen den Antrag? Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag abgelehnt mit den Stimmen von CDU, FDP, SSW und einigen Stimmen von der SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von drei Abgeordneten der SPD bei im Übrigen Enthaltung der Fraktion der SPD.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Wortmeldungen zum Bericht gibt es nicht. Die antragstellende Fraktion hat beantragt, über den Ursprungsantrag abzustimmen. Ich lasse damit über den Ursprungsantrag Drucksache 16/2713 abstimmen. Wer diesem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist schwierig zu werten,
weil viele Kolleginnen und Kollegen der SPD sich nicht geäußert haben. Wenn ich die Nichtäußerungen als Enthaltung nehme, ist der Antrag abgelehnt mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten des SSW und einigen Abgeordneten von der SPD bei Nichtbeteiligung einiger Kolleginnen und Kollegen.
Ich erteile der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, Frau Abgeordneter Sylvia Eisenberg, das Wort.
Der Bildungsausschuss hat sich mit dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befasst und schriftliche Stellungnahmen eingeholt. Mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Bildungsausschuss dem Landtag, den Antrag Drucksache 16/2666 in folgender Fassung anzunehmen:
Der Schleswig-Holsteinische Landtag schließt sich der Empfehlung des Kuratoriums für politische Bildungsarbeit vom 2. September 2009 zur zukünftigen Organisation/Ansiedlung der Landeszentrale für politische Bildung an und spricht sich für die Neuordnung der Landeszentrale für polische Bildung in Form eines Dienstleistungszentrums aus.
In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung gebeten, die drei in Rede stehenden Modelle (Auflösung Landesbetrieb und Verbleib in einer obersten Landesbehörde, Übertragung der Aufgabe ‚politische Bil- dung’ an den Landesverband der Volkshoch- schulen, Anbindung der Landeszentrale an den Landtag) unter Beteiligung des Kuratoriums für politische Bildungsarbeit aufzuarbeiten, Vorschläge und Verfahren zu unterbreiten, wie die Landeszentrale für politische Bildung künftig als ‚Dienstleistungszentrum’ für politische Bildung aufgestellt werden kann.“
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Ich gestatte mir die Anmerkung, dass auch der Landtag selbst eine oberste Landesbehörde ist. Das ist bei der Beratung künftig zu berücksichtigen.
Ich lasse nunmehr über den Antrag in der vom Ausschuss empfohlenen Form abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist der Antrag in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und SSW bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir werden über die Punkte der Tagesordnung, mit Ausnahme von Tagesordnungspunkt 38, über den wir gerade abgestimmt haben, zu denen eine Aussprache nicht vorgesehen ist, in einer Gesamtabstimmung beschließen. Voraussetzung ist, dass kein Abgeordneter oder keine Abgeordnete widerspricht. - Das ist ersichtlich nicht der Fall. Die Tagesordnungspunkte mit den entsprechenden Voten der Ausschüsse und der Fraktionen entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Sammeldrucksache.