Im Land plakatieren Sie: „sozialer. stärker. stegner.“. Ein Beweis von Stärke wäre es, auf die Fragen zu antworten. Sie können schlicht mit Ja oder Nein beantwortet werden. So können sich die Menschen ein Bild davon machen, ob die von Ihnen propagierte neue Glaubwürdigkeit Substanz hat.
Auf Veranstaltungen erklären Sie immer wieder, die Zeit der Wespen sei vorbei. Dies ist offensichtlich eine Anspielung auf Schwarz-Gelb. Ich kann Ihnen sagen, dass wir immer noch unglaublich viele Wespen haben, und die Wespen stechen gelegentlich. Das merken Sie jetzt.
Auf Ihren Wahlveranstaltungen sagen Sie fünf Sätze, die drei Lügen beinhalten. Sie behaupten beispielsweise, dass Studiengebühren eingeführt würden, wenn Schwarz-Gelb regiert. Wir haben jedoch beschlossen, dass dies nicht geschehen wird. Sie behaupten das aber trotzdem munter weiter.
Wir wollen wissen - ich sage das bis zum Wahltag jeden Tag bei all meinen Veranstaltungen und überall -, was wir von Ihnen zu halten haben, ob das, was Sie sagen, auch wirklich das ist, was Sie im Zweifel tun.
Herr Stegner, wenn Sie Mut haben - in Ihrer Fraktion gibt es einige, die glauben, Sie hätten welchen -, dann beantworten Sie diese Fragen!
Der Ausschuss empfiehlt, den Sachstandsbericht des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Kenntnis zu nehmen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das scheint einstimmig zu sein.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Da sich der Innen- und Rechtsausschuss bereits im Wege der Selbstbefassung mit dem Gesetzentwurf befasst hat, ist eine Ausschussüberweisung ebenfalls nicht vorgesehen. Der Tagesordnungspunkt wird zur zweiten Lesung morgen Mittag nach Tagesordnungspunkt 18 aufgerufen. Damit ist der Tagesordnungspunkt für heute erledigt.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Beamtenrechts an die Vorschriften über genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/2865 (neu)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der vorliegende Gesetzentwurf ersetzt einvernehmlich den ursprünglichen Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2765.
Mit der jetzt vorliegenden Änderung des Landesbeamtengesetzes werden die Regelungen des Gendiagnostikgesetzes des Bundes auf die öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisse in Schleswig-Holstein übertragen. Da sich der Innen- und Rechtsausschuss bereits im Wege der Selbstbefassung mit dem Gesetzentwurf befasst hat, ist eine Ausschuss
überweisung nicht vorgesehen. Der Tagesordnungspunkt wird zur zweiten Lesung morgen Nachmittag aufgerufen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/2864
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält lediglich eine Klarstellung im Landeswahlgesetz hinsichtlich des Zeitpunktes der Annahme der Wahl. Da sich der Innen- und Rechtsausschuss bereits im Wege der Selbstbefassung mit dem Gesetzentwurf befasst hat, ist eine Ausschussüberweisung nicht vorgesehen. Der Tagesordnungspunkt wird zur zweiten Lesung morgen Nachmittag aufgerufen. Damit ist der Tagesordnungspunkt für heute erledigt.
Ich erteile dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, dem Herrn Abgeordneten Detlef Buder, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ausnahmsweise werde ich heute nicht mit der Vorstellung des aktuellen Berichts des Petitionsausschusses beginnen, sondern möchte die Gelegenheit nutzen, zum Ende der Legislaturperiode Bilanz zu ziehen.
Der Petitionsausschuss hat seit seiner Konstituierung im April 2005 1.492 Petitionen in insgesamt 73 Sitzungen abschließend beraten. Er hat 31 Ortstermine, 16 Anhörungen und 10 Gesprächsrunden
durchgeführt und insgesamt sieben Bürgersprechstunden in verschiedenen Städten Schleswig-Holsteins angeboten, zwei davon speziell für Strafgefangene in den Vollzugsanstalten. Wir haben es aufgrund der Kürze der Legislaturperiode leider nicht geschafft, in allen Kreisen zu erscheinen. Das bleibt vielleicht unseren Nachfolgern vorbehalten. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn es uns gelungen wäre, aber nun ist es mal so.
Das finde ich insgesamt ein sehr gutes Ergebnis, auf das wir stolz sein können, übrigens nur ein vorläufiges Endergebnis, denn die Zahlen aus den folgenden Quartalen liegen noch nicht vor.
Am 6. Oktober findet die letzte Sitzung des Petitionsausschusses in dieser Legislaturperiode statt, und ich kann schon jetzt guten Gewissens behaupten, dass wir dem neuen Ausschuss in der neuen Legislaturperiode einen aufgeräumten Schreibtisch, ganz sicherlich keine Altlasten, Karteileichen oder gar Leichen im Keller hinterlassen werden.
Danken möchte ich allen Mitgliedern des Ausschusses sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle, die in den vergangenen viereinhalb Jahren dazu beigetragen haben, dass die Petitionen hier kompetent und zügig bearbeitet worden sind.
Besonders hervorheben möchte ich die umfangreiche Umstellung auf die elektronische Aktenverwaltung. Diese Umstellung hat den Ausschuss fit für den Gebrauch moderner, effizienter und sicherer Kommunikationstechnologien gemacht.
In diesem Zusammenhang bedanke ich mich auch bei der IT-Abteilung der Landtagsverwaltung. Mit dieser Abteilung konnte die elektronische Einladung vorbereitet werden. Der zukünftige Landtag wird diese Vorbereitung nutzen können. Wir bewegen uns auf dem Weg zum papierlosen Ausschuss, wie es ihn in anderen Parlamenten schon gibt, ein gutes Stück vorwärts, auch selbst als ein Ausschuss, der hier vorangeht. Ich hätte solche Entwicklungen möglicherweise eher vom Ausschuss für Wirtschaft erhofft, aber nun machen wir das. In diesem Zusammenhang gilt mein ganz besonderer Dank dem Landtagspräsidenten dafür, dass er uns in unseren
Die Erfahrungen, die ich als Vorsitzender des Petitionsausschusses gemacht habe, haben gezeigt: Das im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung verankerte Petitionsrecht ist keinesfalls ein stumpfes Schwert, wie manchmal leider behauptet wird. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Abgeordnete müssen es nur nutzen, geschärft liegt es dort.
Dort, wo Missstände durch den Petitionsausschuss aufgedeckt wurden, wurden diese auch umgehend beseitigt. Nicht immer bestand Einmütigkeit, aber im Ergebnis empfand ich die Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen des Landes und der Kommunalebene als sehr konstruktiv, und hierfür möchte ich der Landesregierung, den derzeit amtierenden und den ausgeschiedenen Ministern ganz besonders sowie den Kommunen danken.
Ich komme nun zu einigen Beispielen aus dem aktuellen Bericht des Petitionsausschusses. Im letzten Quartal konnten wir ein langwieriges Petitionsverfahren erfolgreich zum Abschluss bringen, mit dem sich der Petitionsausschuss bereits in mehreren Sitzungen befasst hat. Ich habe bereits während meines letzten Berichts über das damals noch laufende Verfahren berichtet. Es handelt sich offensichtlich um kleinere Probleme, aber diese kleineren Probleme belasten die Bürger doch erheblich.