Manchmal ist es auch erforderlich, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, um eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Auf diese Weise konnte der Ausschuss einem schwerbehinderten Petenten aus Preetz helfen. Der körperlich schwer beeinträchtigte Mann ist dringend auf einen Umzug in eine behindertengerechte Wohnung angewiesen, verfügt aber nicht über die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel. Der Sachverhalt war aus verschiedenen Gründen problematisch, doch im Rahmen einer Gesprächsrunde hier im Landeshaus konnte gemeinsam mit allen beteiligten Stellen ein konkretes Hilfeangebot für den Petenten erarbeitet werden. Ich bedanke mich an dieser Stelle ganz besonders bei den Mitarbeiterinnen des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön und Bad Segeberg sowie der Stadt Preetz noch einmal ausdrücklich für ihre konstruktive Zusammenarbeit.
Weniger konstruktiv - und auch das gehört zum Bericht des Petitionsausschusses - gestaltete sich hingegen ein Baugenehmigungsverfahren im Kreis
Pinneberg. Ein Bauinteressent hatte sich beim Petitionsausschuss darüber beschwert, dass seine Bauanfrage abgelehnt worden ist, während ein anderer Bauherr nur wenige Monate später an derselben Stelle ein umfangreiche Baugenehmigung erhalten hat. Der Unmut des Petenten ist sowohl nach Aktenlage als auch nach Ansicht nachvollziehbar. Nach Durchführung eines Ortstermins und einer Gesprächsrunde drängte sich dem Petitionsausschuss der Eindruck der Ungleichbehandlung auf. Während dem Petenten mitgeteilt worden ist, das Grundstück sei unbebaubar, hat der andere Bauinteressent allein durch hartnäckiges Nachhaken sein Ziel erreicht und eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erhalten können. Wir sind allerdings einhellig der Meinung gewesen, dass Hartnäckigkeit nicht ein Kriterium für die Erteilung einer Baugenehmigung sein kann.
Wir haben das der erteilenden Behörde auch sehr deutlich mitgeteilt. In seinem Beschluss hat der Ausschuss ausdrücklich beanstandet, dass der Petent nicht ebenso wie der andere Bauinteressent auf alternative Bebauungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht wurde.
Der hier entstandene Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen wurde, widerspricht den Vorstellungen des Petitionsausschusses von einer bürgerfreundlichen, rechtskonform handelnden Verwaltung.
Mit diesen Beispielen aus unserer aktuellen Arbeit komme ich zum Schluss und bitte Sie, die Erledigung der Petitionen aus dem 1. Quartal 2009 zu bestätigen, damit wir in das wohlverdiente Wochenende gehen können.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 16/2617 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen worden.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD, Drucksache 16/2654, abstimmen. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen.
Ich lasse jetzt über den Antrag der FDP, Drucksache 16/2644, in der soeben geänderten Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Abs. 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Wir werden über die Punkte der Tagsordnung, für die eine Aussprache nicht vorgesehen ist, mit Ausnahme des Punktes 26 - Stand und Perspektiven von Denkmalschutz und Denkmalpflege in Schleswig-Holstein -, über den vorhin abgestimmt worden ist, in einer Gesamtabstimmung beschließen. Voraussetzung dafür ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Widerspruch sehe ich nicht.
Die entsprechenden Voten der Ausschüsse und der Fraktionen entnehmen Sie bitte der Sammeldrucksache 16/2651.
Ich weise daraufhin, dass in die Sammeldrucksache die Tagesordnungspunkte 14 und 27 mit den entsprechenden Empfehlungen einbezogen werden müssen. Dem ist einvernehmlich bereits zugestimmt worden.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 16/2651 in der soeben ergänzten Fassung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Da
Ich gebe bekannt, dass der Beginn der nächsten Tagung des Landtags, der 44. Tagung, am 17. Juni 2009, 10 Uhr, sein wird.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst