Protocol of the Session on March 26, 2009

Für meine Fraktion kann ich feststellen, dass unser Gesellschaftsbild eine vollkommene Gleichberechtigung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern vorsieht.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Für uns ist Gleichberechtigung kein Luxus, sondern ein gesellschaftliches Grundbedürfnis.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Zumindest der sozialdemokratische Teil der regierungstragenden Fraktionen beteuert ja auch immer wieder, dass auch er diese Gleichstellung als eine Frage der Gerechtigkeit ansieht - so zumindest der Kollege Rother in der Debatte über unseren Antrag zum Beamtenrecht am 29. Februar 2008.

Umso mehr hat mich das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion zu unserem Antrag zum Beamtenrecht geärgert. Da wird der Staatsvertrag zum Heiligen Stuhl zu einer Gewissensfrage mit freier Abstimmung in den Reihen der SPD gemacht, aus durchaus nachvollziehbaren Gründen. Bei der Frage, ob wir eingetragene Lebenspartner im Beamtenrecht gleichstellen, meldet sich kein sozialdemokratisches Gewissen.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Deswegen will ich noch einmal aus der Rede des Kollegen Rother aus der bereits erwähnten Debatte zitieren:

„Wer die gesellschaftliche Akzeptanz von Lesben und Schwulen einfordert - darüber waren wir uns in diesem Haus bereits 2004 sehr einig -, der muss auch sicherstellen, dass es keine Diskriminierung von staatlicher Seite her gibt.“

Wohl wahr, Herr Rother. Gehandelt hat die SPD gestern leider nicht danach. Das Verhalten der So

(Vizepräsidentin Ingrid Franzen)

zialdemokraten in dieser Frage ist und bleibt ein absolutes Armutszeugnis.

(Beifall bei FDP und SSW - Zuruf des Abge- ordneten Holger Astrup [SPD])

- Lieber Kollege Astrup, ich würde Ihnen den Gefallen ja tun, wenn hier Teppich wäre. Die SPDFraktion hat ja eine zweite Chance. Wir hoffen, dass Sie zumindest bei diesem Gesetzentwurf Ihr Gewissen wieder entdecken.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Zurufe)

Zur Union! Erstens. Das Gründen von Arbeitsgruppen hilft wenig, wenn die praktische Politik dann genau das Gegenteil macht. Damit werden Sie Menschen kaum überzeugen können.

Zweitens. Gerade in der jetzigen Zeit der Krise wird ja gerade von Ihrer Partei immer wieder die Rückbesinnung auf Werte gefordert. Ich frage Sie ernsthaft: Wenn zwei Menschen bereit sind, füreinander Verantwortung zu übernehmen, sind sie dann weniger wert als diejenigen, die bereit sind, Verantwortung füreinander zu übernehmen, weil sie einen Trauschein haben und die anderen keinen Trauschein haben?

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, ich frage Sie ernsthaft: Sind diese Menschen nicht genauso viel wert, dass sie, nachdem man ihnen zu Recht die gleichen Pflichten übertragen hat, im Anschluss auch die gleichen Rechte übertragen bekommen?

(Beifall bei FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielleicht werden wir uns in den Ausschussberatungen ernsthaft mit unserem Vorschlag auseinandersetzen. Vielleicht hilft dann ja eine Rückbesinnung auf Werte, auf das füreinander Einstehen. Das füreinander Einstehen, die Übernahme von Verantwortung füreinander kann gerade in einer Gesellschaft, die zunehmend an Singularisierung, an Vereinzelung und an Egoismus leidet, gar nicht hoch genug geschätzt werden, und alle Menschen, die dafür bereit sind, sollten dafür eine entsprechende Anerkennung erfahren.

(Beifall bei FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Garg. - Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Peter Lehnert das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Thema der vollständigen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften befasst sich der Landtag heute zum wiederholten Mal. Kollege Garg hat das erwähnt. Wir haben erst gestern im Rahmen der Beamtenrechtsreform darüber diskutiert. Der Landtag hat schon 2004 einstimmig das Lebenspartnerschafts-Anpassungsgesetz in der bestehenden Form beschlossen. Damit wurden insgesamt elf Landesgesetze und darüber hinaus 25 Verordnungen geändert und eine weitgehende Gleichstellung erreicht.

Schon damals hat die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass die Ehe unter dem besonderen Schutz des Staates stehen muss. Wir stützen uns dabei auch auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts. Das hat am 20. September 2007 festgestellt, dass die Versagung des Verheiratetenzuschlags bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz besagt als wertentscheidende Grundsatznorm, dass die Ehe unter dem besonderem Schutz der staatlichen Ordnung steht und der Staat verpflichtet ist, die Ehe zu schützen und zu fördern.

Dieser verfassungsrechtliche Auftrag berechtigt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber, die Ehe als die förmlich eingegangene Lebensgemeinschaft von Frau und Mann gegenüber anderen Lebensformen herauszuheben und auch zu begünstigen. Insofern liegt auch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs. 1 Grundgesetz vor.

Aus dem Jahr 2006 liegt außerdem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor, das den Unterschied zwischen dem Familienstand „verheiratet“ und dem Familienstand „eingetragene Lebenspartnerschaft“ für zulässig hält. Der besondere verfassungsrechtliche Schutz, den nach Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz nur die Ehe genießt, stellt bereits den die Verschiedenbehandlung rechtfertigenden Unterschied dar - schönes Juristendeutsch.

Schon in der Plenardebatte vom Februar 2008 habe ich vor diesem Hintergrund in meiner Plenarrede betont, dass für die CDU-Fraktion Ehe und Familie

(Dr. Heiner Garg)

die Keimzelle jeder staatlichen Gemeinschaft darstellen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kubicki?

Herr Kollege Lehnert, stimmen Sie mit mir überein, dass die Zulässigkeit der Differenzierung das eine ist, dass aber auch die Gleichstellung zulässig wäre und es sich um eine Frage des politischen Willens handelt?

(Beifall bei SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

- Richtig. Da besteht überhaupt kein Unterschied, Herr Kubicki. Weil auch gestern in der Debatte der Eindruck erweckt worden ist, es gäbe eine zwingende politische Notwendigkeit, eine hundertprozentige Gleichstellung durchzuführen, möchte ich deutlich machen, dass diese Frage - wie gesagt durch das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht verneint worden ist.

Die Ehe hat einen herausgehobenen verfassungsrechtlichen Rang, der sich auch in einer besonderen rechtlichen und steuerrechtlichen Privilegierung niederschlägt und mit keiner anderen Lebensgemeinschaft vollständig gleichzusetzen ist.

Bei dem heute vorliegenden Antrag plädiere ich für eine umfassende schriftliche und gegebenenfalls auch mündliche Anhörung der durch den Gesetzentwurf betroffenen Kammern. Es ist ja keine direkte Gesetzgebung, sondern die Kammern sind betroffen. Wir sollten dann in entsprechenden Anhörungen mit ihnen das Thema diskutieren. Dabei sollten wir den Kammervertretern die Chance eröffnen, in den Fachausschüssen ihre Argumente zu diesem Thema vorzutragen. Natürlich beobachten auch wir als CDU-Fraktion parallel dazu die Entwicklung der Rechtsprechung. Wir sollten am Ende dieses Prozesses gemeinsam die notwendigen Entscheidungen treffen.

Lassen Sie mich noch kurz auf die Presseinformation der Kollegin Birk von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19. März eingehen. Liebe Frau Birk, Sie kritisieren darin, dass die CDU nach wie vor die heterosexuelle Ehe bevorzuge,

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das tue ich auch!)

und Sie versteigen sich dann zu der Aussage, dass das von vorgestern sei. Die Union hält alle Lebenspartnerschaftsmodelle - alle - für eine zunächst ganz persönliche Entscheidung jedes Einzelnen. Bei der weiteren politischen Beurteilung sollte allerdings keine dieser Lebensformen öffentlich diskreditiert werden. Deshalb möchte ich für unsere Fraktion hier feststellen, dass dies auch für die Partnerschaft zwischen Mann und Frau gilt. Das ist kein Auslaufmodell. Vielmehr bedarf die Partnerschaft von Mann und Frau auch in Verbindung mit Kindern einer umfangreichen Unterstützung und Förderung durch den Staat.

Ich beantrage, dass wir den Antrag an den Fachausschuss überweisen.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke Herrn Abgeordneten Peter Lehnert. - Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Birgit Herdejürgen das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion - das ist schon häufiger gesagt worden - gibt es überhaupt keinen Grund, Lesben und Schwule, die in Lebenspartnerschaften leben, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen. Das gilt natürlich auch für die Kammergesetze. Ein Blick über die Grenzen von Schleswig-Holstein zeigt, dass die Welt davon nicht untergeht. So heißt es beispielsweise im Hamburgischen Kammergesetz:

„Soweit Leistungen vom Bestehen oder früheren Bestehen einer Ehe abhängig gemacht werden, sind sie auch bei Bestehen einer Lebenspartnerschaft oder dem früheren Bestehen einer Lebenspartnerschaft zu gewähren.“

In Deutschland ist gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung verwehrt. Auch hierzu könnte man sich übrigens durchaus eine andere Regelung vorstellen,

(Beifall bei SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

wie wir sie in anderen europäischen Staaten wie beispielsweise Belgien, Spanien, Norwegen und vom ersten Mai an auch in Schweden haben.

(Peter Lehnert)

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Selbst im katholi- schen Spanien!)

- Selbst im katholischen Spanien, korrekt.