Ich stelle fest, dass der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2544, mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung des SSW abgelehnt worden ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2545. Ich frage noch einmal nach, ob in diesem Fall Ausschussüberweisung beantragt worden ist. - Wunderbar. Dann stelle ich das zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2545, dem Finanzausschuss zu überweisen.
das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2545, dem Finanzausschuss überwiesen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2552. Auch in diesem Fall ist Ausschussüberweisung beantragt worden.
(Zuruf: Das ist ein Berichtsantrag! - Zuruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])
Meine Damen und Herren, es handelt sich um einen Berichtsantrag. Wir alle haben betont, dass die zukünftige Aufstellung der HSH Nordbank zentral wichtig ist. Um weiter miteinander darüber diskutieren zu können, haben wir diesen Berichtsantrag gestellt.
Nun haben wir hier die 42. Tagung drin. Wenn es so ist, dass die Sondersitzung als 42. Tagung zählt, würden wir dieses logischerweise auf die 43. Tagung setzen. Ich hoffe, dass wir darüber Einvernehmen erzielen können.
Dann werden wir jetzt in der Sache darüber abstimmen. Das heißt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einen Berichtsantrag für die 43. Tagung stellt. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
a) Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Beamtenrechts in Schleswig-Holstein - Beamtenrechtsneuregelungsgesetz (LBNeuG)
c) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes - Überleitungsfassung für Schleswig-Holstein - (Besol- dungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 - BVAnpG 2009/2010)
d) Gleiche Rechte, gleiche Pflichten - Ungleichbehandlung von in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten im Landesdienst beseitigen
Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Innenund Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Werner Kalinka, das Wort.
Frau Präsidentin! Zum Abschluss des Tages haben wir noch 121 Seiten, Drucksache 16/2561, zu bearbeiten. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass wir dies tun müssen; denn es muss zum 1. April veröffentlicht sein. Deshalb ist es notwendig, die Beratung heute durchzuführen. Sonst hätten wir das morgen gemacht.
Es geht um insgesamt vier Komplexe, zunächst um die Neuregelung des Landesbeamtenrechts in Schleswig-Holstein.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 12. November 2008 überwiesenen Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beschäftigt und eine Anhörung durchge
Mit den Stimmen von CDU und SPD bei Enthaltung der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, also einstimmig im Ergebnis, empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der rechten Spalte der Gegenüberstellung in Drucksache 16/2561. Das sind die Änderungen, die wir heute diskutiert und zur Annahme durch das Plenum empfohlen haben. Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Das zweite Thema ist ein Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der uns 2007 überwiesen wurde und den wir zu dem Gesamtkomplex zum Beamtenrecht gezogen haben. Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1420 abzulehnen.
In dem dritten Komplex geht es um die Besoldungserhöhungen, die jetzt kommen sollen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich damit schon befasst, empfiehlt dem Finanzausschuss aber, morgen die Empfehlung für die zweite Lesung, die am Freitag stattfinden wird, zu geben.
Der vierte Komplex betrifft den Tagesordnungspunkt 36 mit dem Titel „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten - Ungleichbehandlung von in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten im Landesdienst beseitigen“. Dazu hat der Finanzausschuss federführend beraten. Deshalb, Herr Kollege Neugebauer, nehme ich an, dass Sie dazu vortragen oder auf die Vorlage verweisen wollen.
Der Finanzausschuss hat diesen Antrag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur Ablehnung empfohlen. Wir haben uns dem heute angeschlossen.
Ich danke für die Berichterstattung. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Werner Kalinka für die CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mancher hatte Besorgnisse, ob wir die Reform des Beamtengesetztes bis zum 1. April 2009 auf den Weg bringen werden, aber wir werden das - wie man sieht - schaffen. Das ist auch notwendig. Der Gesetzentwurf enthält eine grundlegende Laufbahnrechtsreform, eine schrittweise Anhebung der allgemeinen Altergrenze von 65 auf 67 Jahre sowie eine Fortentwicklung arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen; es geht dabei um eine Stunde.
Zu diesen Fragen gab es einen intensiven Meinungsaustausch mit den Verbänden und den Gewerkschaften, zuletzt am Mittwoch vergangener Woche in einer kürzeren Anhörung. Ich möchte mich noch einmal für die konstruktiven Gespräche bedanken.
Das Laufbahnsystem wird künftig transparenter, schlanker und flexibler sein. Die Laufbahnen werden von mehr als 100 auf 20 verringert. Ich verweise insoweit auf den Gesetzentwurf.
Die schrittweise Anhebung der Pensionsgrenze für Beamte auf 67 Jahre wird nicht für Polizei -, Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte gelten. Für sie wird es wegen der außergewöhnlich hohen körperlichen, gesundheitlichen Belastungen bei der Altersgrenze von 60 Jahren bleiben. Das ist auch nicht anders vertretbar, und insofern werden wir den Vollzugsbeamten im Land Schleswig-Holstein keine höhere Belastung zumuten.
Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt war die Streichung der Jubiläumszuwendungen. Unsere Beamtinnen und Beamten haben in der Vergangenheit einen erheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet, und deswegen waren wir im Ausschuss der Meinung und empfehlen das auch dem Parlament, es auch zukünftig nicht bei einer Urkunde zu belassen, sondern eine kleine Anerkennung in Form einer finanziellen Zuwendung dazuzugeben. Das haben unsere Beamtinnen und Beamten als Zeichen der Anerkennung verdient.
Herausgenommen haben wir eine Regelung, wonach Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ausscheiden können, wenn dies zu einer Verschlankung der Abteilung, also zu einer Kostensenkung führt. Die Folge daraus wäre eine Ungleichbehandlung im Land gewesen. Die einen hätten bis 67 arbeiten müssen, die anderen hätten mit 60 gehen können. Der Lan
desrechnungshof hat dies zutreffend kritisiert, allerdings die kleine Nebenbemerkung gemacht, dass, wenn wir es beschließen sollten, wir ihn mit einbeziehen sollten. Wir haben uns aber dafür entschieden, es für alle bei 67 Jahren zu belassen. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Wir können kein Recht haben, bei dem die einen bis 67 arbeiten müssen, die anderen aber nur bis 60.
Was die Übergangsregelungen für Beamtinnen und Beamte auf Probe angeht, haben wir uns ebenfalls zu einer Änderung des Gesetzentwurfs entschlossen. Es hat Kritik gegeben, weil 25 % der Betroffenen eine Benachteiligung erfahren hätten. Wir sind dem Beamtenbund dankbar für die Hilfe bei der Formulierung. Es gibt jetzt eine Besitzstandswahrungsregelung. Ich glaube, dass wir damit auch Unmut bei den Betroffenen abgebaut haben.
Der vierte Punkt, auf den wir uns verständigt haben, ist, dass wir die Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände auf eine vertiefte Grundlage gestellt haben. Geregelt ist nunmehr eine frühzeitige und umfassende Beteiligung mit dem Ziel sachgerechter Verständigung. Ich möchte betonen, dass diese Verständigung - wie bei den anderen Punkten auch - einstimmig erfolgt ist. Es ist sehr erfreulich, dass dies von allen Fraktionen gemeinsam getragen wird.
Der öffentliche Dienst muss seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten und muss weiter attraktiv bleiben. Dazu gehört auch eine angemessene Besoldung. Wir stimmen deshalb der von der Landesregierung vorgesehenen Erhöhung zu und werden diese schon am Freitag beschließen. Wir begrüßen dieses Ergebnis ausdrücklich. Die Beschäftigten in Schleswig-Holstein haben Anspruch auf eine angemessene Bezahlung für ihren nicht immer einfachen Dienst im Interesse des Landes.