Es kommen im Bereich Bildung 84 Millionen € für landeseigene Maßnahmen zum Tragen, von denen 77 Millionen € auf Forschung und Hochschulen entfallen. Die 77 Millionen € teilen sich in etwa wie folgt auf: 38,5 Millionen € für die Sanierung des UK S-H, 25,7 Millionen € für Hochschulinvestitionen und 12,8 Millionen € für außeruniversitäre Forschung in Schleswig-Holstein. Hier wurden schon ganz klare Schwerpunkte gebildet.
Ein Wort noch zu den 35 % der 430 Millionen €, die in den Bereich Infrastruktur fließen: Auch hier sind 70 % für Kommunen und 30 % für Landesmaßnahmen vorgesehen. In Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden werden wir hier keine Verteilung nach der Einwohnerzahl auf die Kommunen vornehmen. Es macht einfach keinen Sinn, zum Beispiel die Mittel für die Breitbandförderung gleichmäßig über das Land zu verteilen. Dann ist es einfach vertan.
Wir müssen vielmehr gezielt in die Versorgungslücken hineingreifen und Versorgungslücken schließen. Gleiches gilt auch für die anderen Förderbereiche wie Städtebau, ländliche Infrastruktur und Krankenhäuser. Hier sind jetzt die Kommunen aufgefordert, ihre Anträge bei den in der Rahmenrichtlinie genannten zuständigen Ressorts zu stellen.
Wir als Landesregierung werden darauf achten, dass die Zuweisung der Mittel schnell und - worauf ich großen Wert lege - unbürokratisch erfolgt und dass eine weitgehend gleichmäßige regionale Mittelverteilung erfolgt. Kurz: Wo der eine mehr Mittel für Städtebau hat, bekommt der andere mehr für andere Förderbereiche, zum Beispiel die ländliche Infrastruktur oder die Breitbandförderung.
An dieser Stelle möchte ich auf einen Punkt kommen, der in anderen Bundesländern, aber auch in Schleswig-Holstein, diskutiert wurde: Können wir nicht schneller Wirkungen erzielen, wenn wir den Kommunen das Geld direkt geben? Das Bundesfinanzministerium hat gegenüber den Ländern hierzu eine klare Aussage gemacht: Eine pauschale Vorabzahlung an die Kommunen ist mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz nicht vereinbar. Der Mittelabruf darf erst erfolgen, wenn er zur Begleichung von Zahlungen erforderlich ist.
Ich muss hier noch auf einen Punkt kommen: Der gemeinsame Antrag von FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des SSW sieht unter Ziffer 1 den Abbau des Sanierungsstaus bei Kommunal- und Landesstraßen sowie das Vorziehen von Investitionen in die Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur vor. Ich kann dies - in der Verantwortung als Verkehrsminister - natürlich nur unterstützen. Wir versuchen, wo wir es nur können, Mittel für diese Aufgaben zu erhalten. Ich bin deshalb immer noch froh, dass wir für den Straßenbau im Rahmen der Nachschiebeliste zum Haushalt 2009 zusätzlich 4 Millionen € und für 2010 10 Millionen € erhalten haben.
Aus dem Konjunkturprogramm wird dem Land und den Kommunen der Abbau des Sanierungsstaus aufgrund von Vorgaben des Bundes leider nicht möglich sein.
Wir haben zusammen mit anderen Ländern versucht, in den Verhandlungen mit dem Bund hier Änderungen zu erreichen - leider vergebens. Investitionen im Förderbereich kommunale Straßen bleiben im Konjunkturprogramm II - wie eben schon gesagt - beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen.
(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Jo- hannes Callsen [CDU]: Sehr bedauerlich!)
Meine Damen und Herren, 430 Millionen € sind ein großes Investitionsprogramm, und wir müssen alles daransetzen, dass es in die Wege geleitet und schnell umgesetzt wird.
Einem Eindruck möchte ich hier noch entgegenwirken. Das Konjunkturprogramm ist ja nicht alles. Wir bewegen uns derzeit in allen Bereichen sehr aktiv, indem wir beispielsweise notleidenden Unternehmen helfen oder im Land kräftige Investitionen tätigen, wo es gelingen könnte. Wir haben beispielsweise den Ausbau der A 20 vor die Klammer und vor die Quote geholt. 153 Millionen €, die jetzt sehr schnell umgesetzt werden können.
Ich würde mich freuen, wenn uns auch die Grünen dabei unterstützen könnten, dass das Kraftwerk in Brunsbüttel,
das immerhin eine Investition von 1,3 Milliarden € bedeutet, zügig gebaut und umgesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, ich will damit nur dokumentieren, dass wir auch neben dem Konjunkturprogramm II einiges tun, zum Beispiel im Zukunftsprogramm Wirtschaft. Damit flankieren wir die dringend benötigten privaten Investitionen, die ja immer den größten Brocken ausmachen. Wir haben hier einiges getan, um das Land in seiner wirtschaftlichen Ertragskraft und zur Sicherung der Arbeitsplätze nach vorn zu bringen.
Ich danke Herrn Minister Dr. Marnette. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung und komme zur Abstimmung laut Empfehlung des Wirtschaftsausschusses. Wir stimmen zunächst den Punkt a) ab: Antrag der Fraktion der FDP zum Investitionspaket, Drucksache 16/ 2342. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag Drucksache 16/2342 mit Zustimmung der Antragsteller für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Die Abstimmung zu b), dem interfraktionellen Antrag Drucksache 16/2423. Der Ausschuss empfiehlt in diesem Fall die unveränderte Annahme des Antrags Drucksache 16/2423. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist der Antrag einstimmig so angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung zu c). Das ist der Antrag der Fraktionen von CDU und SPD, Drucksache 16/2425, sowie der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2429. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Änderungsantrages Drucksache 16/2429 und unveränderte Annahme des Antrages Drucksache 16/2425. Wer der Ausschussempfehlung so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 16/2425 mit den Stimmen der
Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Enthaltung des SSW angenommen.
Wie Sie der Tagesordnung entnehmen können, haben wir noch einiges von heute Vormittag nachzuarbeiten. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 8 a auf.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre ich nicht, und ich sehe auch keine entsprechenden Handzeichen. Dann werden wir so verfahren.
Ich weise noch darauf hin, dass für die Wahl eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, nämlich 46 Stimmen. Die Beisitzer werden die Mehrheitsverhältnisse hier sehr schnell erfassen.
Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 16/2498 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Ich stelle fest, dass mit der Einstimmigkeit die erforderliche Zweidrittelmehrheit selbstverständlich erreicht worden ist. Damit sind die vorgeschlagenen Mitglieder des Richterwahlausschusses gewählt. Herzlichen Glückwunsch und eine glückliche Hand!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Computer an Arbeitsplätzen, in Schulen und in privaten Haushalten gehören heute ganz selbstverständlich
zum Alltag. In drei Vierteln aller bundesdeutschen Kinderzimmer stehen mindestens ein Computer und manchmal auch mehrere Computer. Das muss nicht immer zum Nutzen sein, aber häufig ist es das. Ebenso nutzt inzwischen auch die öffentliche Verwaltung die technischen Möglichkeiten, die die Computertechnologie uns bietet. Von der Nutzung in der öffentlichen Verwaltung profitieren die Unternehmen ebenso wie Herr Bürger und Frau Bürgerin, die sich immer mehr elektronisch an die Behörden wenden, um damit vor allem Zeit zu sparen.
Mehr als zwei Drittel aller Menschen wollen Behördengänge eben nicht mehr zu Fuß erledigen, sondern online vom heimischen Computer aus. Eingeschränkte Öffnungszeiten spielen dann keine Rolle mehr. Sieben Tage in der Woche und 24 Stunden am Tag kann die Behörde bürger- und wirtschaftsfreundlich geöffnet sein.
Innerhalb der Verwaltung bestimmt die Informationstechnik deshalb immer mehr die Arbeitsabläufe. An das Landesnetz sind inzwischen weit mehr als 40.000 Arbeitsplätze der Landesverwaltung angeschlossen. Hinzu kommt noch eine Vielzahl kommunaler Computerarbeitsplätze, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Landesnetz verbunden sind.
In einer immer stärker elektronisch vernetzten Verwaltung müssen wir allerdings auch dafür sorgen, dass sich die verschiedenen Computersysteme mit ihren Diensten und Anwendungen untereinander gewissermaßen verstehen. Es darf nicht so sein, wie es heute noch häufig Praxis ist, dass wir beim Übergang von elektronisch gewonnenen Informationen von dem einen System in das andere diese Informationen zunächst ausdrucken, um sie dann im nächsten System manuell wieder neu zu erfassen. Eine solche Vorgehensweise ist im höchsten Maße ineffektiv und geradezu absurd. Sie kostet Zeit und Geld, ist anfällig für Fehler und nutzt die vorhandenen Möglichkeiten nicht aus.
Genau an dieser Stelle setzt das E-GovernmentGesetz an und verpflichtet die betroffenen Verwaltungen, gemeinsame Standards und Schnittstellen zu definieren, damit die Daten ohne Medienbrüche und über die verschiedenen Verwaltungsebenen hinweg fließen können. Das Gesetz setzt neben der Standardisierung auf verbesserte Abläufe elektronischer Verfahren. Elektronische Verwaltung ist eben mehr als der reine Einsatz von Software und Computern. Verwaltung muss sich neu organisieren, damit die Abläufe neu hinterlegt werden können. Die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichsten Akteuren ist abzustimmen, denn Informationstech