Kontrollieren - na ja. Kritisieren - meist, populistisch - immer. Seriöse Vorschläge - Fehlanzeige. Ich kann Ihnen sagen: Wir regieren wirklich gerne, aber wir können Ihnen nicht auch noch Ihre Arbeit als Opposition in diesem Hause abnehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sie haben keine Konzepte, sondern Sie gehen zu den Beamten und sagen ihnen, dass Sie nicht kürzen würden.
- Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, Herr Schlie, dass ich hier vorne am Mikrofon lauter bin als Sie.
Wir haben jetzt die Chance, dass die Entwicklung in Bund und Ländern vorangetrieben wird. Wir werden, wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung verbessert, 2005 auch noch einmal über die Sonderzahlungen reden. Im Gegensatz zu Ihnen reden wir mit den Gewerkschaften und den Beschäftigten. Da sie wissen, dass Sie später nicht regieren werden, ordnen Sie es entsprechend ein, wenn Sie jedem alles versprechen; Sie müssen es ja nicht halten. Das ist gut so. Bleiben Sie nur in der Opposition. Dann können Sie es weiter so halten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 9. Mai hat der Finanzminister an dieser Stelle die Grausamkeiten, die auf die Beamtinnen und Beamten zukommen werden, angekündigt. Jetzt liegt der Gesetzentwurf zur Gewährung jährlicher Sonderzahlungen vor. Er sieht eine Streichung des Urlaubsgeldes ab 2004 ab Besoldungsgruppe A 11 und eine gestaffelte Kürzung des Weihnachtsgeldes je nach Besoldungsgruppe vor.
Unsere Haltung habe ich für meine Fraktion bereits am 9. Mai deutlich gemacht. Daran hat sich nichts geändert. Ich betone ausdrücklich, dass die Fraktion ihre Ablehnung zu Kürzungen der Sonderzahlungen in dieser Woche bekräftigt hat. Dies haben wir auch gestern vor den Demonstranten deutlich gemacht.
- Wir sind uns bewusst, verehrte Frau Kollegin Heinold, dass wir an diesen Aussagen gemessen werden,
Auch die Tatsache, dass fast alle Bundesländer, auch die CDU-geführten, in unterschiedlichster Ausprägung von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, ist kein Beweis dafür, dass es sich hierbei um eine zukunftweisende richtige Maßnahme handelt.
Wir halten an unserem Modell fest, das eine Beibehaltung des Urlaubsgeldes und eine Verteilung des Weihnachtsgeldes auf zwölf Monate vorsieht. Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass das Weihnachtsgeld an der linearen Einkommenssteigerung teilnehmen kann und ruhegehaltsfähig wird.
Ihr Modell, Herr Minister, gibt noch nicht einmal Sicherheit für das nächste Jahr. Die Bezugsgröße des Jahres 2003 wird festgeschrieben, die zweiprozentige Gehaltssteigerung des Jahres 2004 wird nicht berücksichtigt, sodass es in 2004 zu einer weiteren Absenkung kommt. Ihr Modell gibt den Beschäftigten keine Perspektive. Die Verpflichtung zur Überprüfung der Maßnahme zum Haushalt 2005 kann auch bedeuten, dass weitere Einbußen hingenommen werden müssen. Sie verschärfen weiter die Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten. Denn auch wenn der Tarifvertrag gekündigt ist, gilt er fort.
Unsere Sicht der Dinge ist kein populistisches Verhalten, sondern die tiefe Erkenntnis, dass es nicht richtig sein kann, auf Kosten der Beamtinnen und Beamten in diesem Land erneut den Versuch zu unternehmen, die Finanzsituation zu verbessern.
Ich sage Ihnen voraus: Diese Kürzung der Sonderzahlungen wird den Haushalt nicht konsolidieren. Aber sie trägt zur Verunsicherung der Mitarbeiter bei und macht erneut deutlich, dass sie Spielball der Landesregierung sind. Das besondere Treueverhältnis der Beamtinnen und Beamten zu ihrem Staat darf doch nicht dazu führen, dass ihre Einkommen je nach Haushaltslage verschlechtert werden können.
Beamte und Dienstherr müssen sich aufeinander verlassen können. Die Beamtinnen und die Beamten in unserem Lande sind für die Defizite im Landeshaushalt nicht verantwortlich. Im Gegenteil: Motiviert und leistungsstark hat der öffentliche Dienst die Modernisierung öffentlicher Dienstleistungen in Angriff genommen, Leistungsverdichtung ertragen und die Effi
zienz gesteigert. Unser Problem ist doch nicht, dass wir zu gut bezahlte Beamtinnen und Beamte haben, sondern unser Problem ist, dass wir in der Verwaltung dieses Landes zu viele Mitarbeiter haben.
Darüber hinaus brauchen wir - da haben Sie völlig Recht, Herr Minister - eine strukturelle Flexibilisierung des Dienst- und Versorgungsrechts.
Damit bin ich bei Teil 2 dieses Tagesordnungspunktes: Bericht der Landesregierung zur Zukunft des öffentlichen Dienstes. - Grundlage dieses Berichts war ein Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Hier wurde die Einschätzung der Landesregierung zu bestimmten Positionen eines Kommissionsberichtes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des öffentlichen Dienstes abgefragt. Diese Expertenkommission hat unter Leitung unseres ehemaligen Innenministers Professor Dr. Bull im Januar 2003 vielfältige Vorschläge zur Reform des öffentlichen Dienstrechtes vorgelegt. Es ist ein interessanter Bericht, wenn wir auch nicht alle darin vertretenen Positionen teilen. Er enthält unter anderem Vorschläge für das Personalmanagement, für ein neues Entgeltsystem und ein neues Dienstrecht. Darüber hinaus sind Leitlinien und Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst formuliert.
Auf der Grundlage dieses Berichts wollten die Antragsteller unter anderem wissen, wie die Landesregierung bestimmte Vorschläge bewertet. Wie nicht anders zu erwarten, lobt sich die Landesregierung ab Seite 12 ihres Berichts, einige dieser Vorschläge schon erfolgreich umgesetzt zu haben. Ein Blick in die Praxis zeigt aber das Gegenteil. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen.
Erstens: Leitbild. Die Erarbeitung des Leitbildes ab 1995 hat viel Arbeitszeit gekostet, enthält jedoch viel Selbstverständliches. „Wir arbeiten für SchleswigHolstein.“ Ich frage Sie: für wen denn sonst? - Wenn Sie sich umhören, werden Sie schnell feststellen, dass hiervon im Alltag des Berufslebens in unserer Landesverwaltung niemand mehr spricht. Nur die Staatskanzlei hält diesen Begriff immer noch hoch.
Zweitens: Aufgabenanalyse und Aufgabenkritik. Hierbei handelt es sich um ein Projekt, dessen wirklicher Erfolg an den fehlenden finanziellen Ressourcen für echte Verbesserungen gescheitert ist. Wenn man nur Dinge umsetzt, die nichts kosten, kann sich auch nicht wirklich etwas verbessern und verändern.
Drittens. Beurteilungsrichtlinien. Der in diesem Zusammenhang erwähnte Leistungsgedanke wird nicht verwirklicht. In der schleswig-holsteinischen Verwaltungswirklichkeit hat die Beurteilung nur Auswirkungen auf die Auswahl bei freien Arbeitsplätzen - ohne Anspruch auf eine der Wertigkeit des Arbeitsplatzes entsprechende Bezahlung - und bei Beförderungen. Alle übrigen so genannten Leistungselemente, für die eine Beurteilung auch von Bedeutung sein könnte, wie zum Beispiel Leistungsstufen und Leistungszulagen, werden, obwohl seit 1997 möglich, nicht umgesetzt. Die so genannten Leistungselemente waren im Zuge der Dienstrechtsreform eingeführt worden, die eine Neuschneidung der Dienstalterstufen beinhaltete. Für alle Beschäftigten ab 43 Jahren hatte dies zu verzögerten Anstiegen in den Dienstaltersstufen und Einsparungen in den Landeshaushalten geführt. Die Mittel sind im Haushalt versickert und nicht, wie vorgesehen, zumindest teilweise an die Beamtinnen und Beamten zurückgeflossen.
Viertens: Leistungs- und Beförderungsgrundsätze. Da diese von einer Dienstpostenbewertung ausgehen, die in Schleswig-Holstein nicht finanziert werden kann und daher auch nicht weiter verfolgt wird, führen sie in der praktischen Umsetzung dazu, dass immer nur die Spitzengruppe befördert wird. Dies hat zur Konsequenz, dass gute Mitarbeiter, die aber nicht sehr gut sind, so behandelt werden wie Mitarbeiter, die lediglich ausreichende oder mangelhafte Leistungen erbringen. Das widerspricht dem Leistungsgedanken.
Fünftens: Kosten- und Leistungsrechnung. Mit der Kosten- und Leistungsrechnung und dem Controlling hat sich der Landesrechnungshof in seinen Bemerkungen kritisch auseinander gesetzt. Ich zitiere:
„Die Entscheidung für eine flächendeckende Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung sollte die Landesregierung überdenken und im Bereich der Ministerien aussetzen. Der erforderliche Aufwand für die Einführung solcher so genannten Modernisierungs