Wir wollen das Konnexitätsprinzip in den Verfassungen umfassend verankern: Wer bestellt, soll bezahlen - und zwar auf Vollkostenbasis.
Wir schaffen für die Kommunen eine neue, eine eigene Steuer. Wer also behauptet, wir räumten den Kommunen in Zukunft kein eigenes Hebesatzrecht ein, der spricht schlicht und ergreifend nicht die Wahrheit. Das ist hier gestern mehrfach passiert. Die Kommunalsteuer wird aufkommenneutral auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer aufgeschlagen. Hierzu senken wir die Sätze der Einkommensteuer und erhöhen den Satz der Körperschaftssteuer. Letzteres bewirkt, dass die durchschnittliche Belastung durch die Körperschafts- und Kommunalsteuer genauso groß wird wie die durchschnittliche Belastung aus Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer.
Zunächst erhöhen wir den Umsatzsteueranteil der Gemeinden von 2,2 auf 12 %. Dieser Vorschlag bietet viele Vorteile.
Wir geben den Kommunen höhere und verlässlichere Einnahmen - auf Kosten von Bund und Ländern, was wir gar nicht verschweigen -, weil die Abgabenlast in Deutschland nicht weiter steigen darf.
Wir behandeln Gewerbetreibende und Freiberufler gleich, ohne die Steuern der einen oder der anderen zu erhöhen.
Wir eröffnen den Kommunen mehr Spielräume, politisch zu gestalten, denn die Hebesätze der Kommunalsteuer können sie selbst festlegen. Die Menschen können sich entscheiden: entweder für mehr staatliche
Leistungen mehr bezahlen oder für weniger staatliche Leistungen weniger bezahlen! Das eröffnet den Wettbewerb der Kommunen um politische Konzepte im Sinn ihrer Einwohner. Wettbewerb ist immer noch das beste gesellschaftliche Verfahren für mehr Wohlstand.
Die Einnahmen an der Umsatzsteuer werden entsprechend der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Kommunen abzüglich derjenigen im öffentliche Dienst berechnet, sodass die Anreize der Kommunen nach wie vor da sind oder sogar steigen, Unternehmen und Arbeitsplätze in den Kommunen zu halten und neue anzuwerben.
Dies erhöht die Einnahmen der Kommunen zusätzlich und stärkt sie, vor Ort mehr zu investieren, für mehr Beschäftigung und mehr Wohlstand.
Selbstverständlich gibt es auch Verlierer, denn nichts auf der Welt ist kostenlos. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Neugebauer, wissen wir das und beherzigen das auch.
Zum Beispiel Bund und Länder. Sie bekommen weniger Geld. Angesichts des zu hohen Staatsanteils in Deutschland ist das auch ein Vorteil. Denn es zwingt sie, ihre Ausgaben zu senken und hierzu ihre Aufgaben zu beschränken.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in einem Punkt sind wir uns vermutlich alle einig: Die Kommunen brauchen mehr Geld, weil sie die Keimzelle unseres Staatswesens sind und den Bürgerinnen und Bürgern am direktesten dienen. Ökonomisch und gesellschaftlich sinnvoll wollen wir den Kommunen mehr Geld geben und laden sie alle herzlich ein, im Finanzausschuss und vermutlich im Innen- und Rechtsausschuss diesen, unseren finanzpolitisch sinnvollen Weg mitzugehen.
Lieber Kollege Neugebauer, verehrte Kollegin Heinold, verehrter Kollege Hentschel, gestatten Sie mir abschließend eine Bemerkung, und zwar insbesondere an die Kollegen der Grünen. Es ist in Ordnung, dass Sie eine andere Meinung haben, dass Sie möglicherweise ein anderes Modell präferieren.
- Nun halten Sie doch mal den Schnabel! - Was mich allerdings zunehmend stört, ist der Tatbestand, dass
Sie, Herr Hentschel, für jeden zusätzlich zu bauenden Kilometer Schiene beispielsweise mindestens vier Gutachten vorführen und erläutern, warum das alles notwendig ist. Wenn es aber um grundlegende Fragen des Steuerrechts, der Steuersystematik und der Ökonomie des Steuerrechts geht, plärren Sie hier einfach „Quatsch!“ dazwischen, ohne tatsächlich zu wissen, worüber Sie reden, ohne ein Alternativkonzept auf den Tisch zu legen.
Das ist eine Art, da kann ich Ihnen nur empfehlen: Lesen Sie weiter Ihre Gutachten für irgendwelche Kilometer Eisenbahn und enthalten sich der Stimme, wenn es tatsächlich darum geht, dieses Land weiterzuentwickeln!
(Günter Neugebauer [SPD]: Der Kollege Kubicki muss wieder in den Finanzaus- schuss! Wir sollten einen Dringlichkeitsan- trag stellen!)
Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die fachlich und sachlich ausgewogenen finanzwissenschaftlichen Schnoddereien des Kollegen Garg
lassen sich mit den beiden Zitaten aus seiner Rede zusammenfassen: „Die Kommunen brauchen mehr Geld.“ - „Deshalb sollen sie weniger kriegen.“
(Heiterkeit und Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist völliger Unsinn!)
Die Oppositionspartei im Schleswig-Holsteinischen Landtag, CDU und FDP, führen die Diskussion zur Reform der Gemeindefinanzen entsprechend ihrer jeweiligen Firma: die CDU als Club der Unternehmenslobby und die FDP als Freiberuflerdienstpartei.
Die Regierungsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben heute erneut einen Antrag zur Gemeindefinanzreform vorgelegt, der nicht ein
Die Anträge von CDU und FDP sind einseitig unternehmensorientiert und im Ergebnis kommunalfeindlich.
Wir haben in der SPD-Landtagsfraktion in der Tat überlegt, ob wir nicht versuchen sollten aus allen Anträgen die kompromissfähigen Punkte herauszusuchen und uns auf einen gemeinsamen Beschluss aller Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages zu einigen, der wegen der Einigkeit über alle Fraktionsgrenzen hinweg den Druck auf Berlin hätte erhöhen können. Die Antragstexte zeigen allerdings, dass dies nicht möglich ist. Zwar lehnen alle Fraktionen den vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zur Gemeindefinanzreform ab, sie tun dies allerdings aus höchst unterschiedlichen und in der Zielrichtung entgegengesetzten Gründen. Wir müssen deshalb im Einzelnen beraten und darüber entscheiden. Den Änderungsantrag des SSW übernehmen wir in den rotgrünen Antrag. Auch bei einer konsequenten kommunalfreundlichen Gemeindefinanzreform, wie wir sie verlangen und anstreben, ist selbstverständlich darauf zu achten, dass die kleineren und mittleren Unternehmen vor zu großen steuerlichen Belastungen geschützt werden.
Das kann geschehen durch angemessene Freibeträge oder Verrechnungsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer. So geschieht es nach geltender Rechtslage auch bereits. Damit dies weiterhin der Fall ist, wollen wir das Wörtchen „weiterhin“ in den SSW-Antrag einfügen.
„1. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Interesse des Landes und seiner Kommunen den bisher vorgelegten Plänen der Bundesregierung zur Gemeindefinanzreform im Bundesrat nicht zuzustimmen.
- dass sich die Gewerbesteuerreform durchgehend an dem Modell „Modernisierte Gewerbesteuer“ der kommunalen Spitzenver
„- dass durch Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage um gewinnunabhängige Elemente eine wirklich tragfähige Basis für verlässliche und konjunkturunabhängige Gewerbesteuereinnahmen geschaffen wird,
- dass die kleineren und mittleren Unternehmen weiterhin durch angemessene Freibeträge und Verrechnungsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer vor zu großen steuerlichen Belastungen der Gewerbesteuerreform geschützt werden und
- dass die finanzielle Mehrbelastung des Bundes bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Leistungsbezieher nicht vom Bund auf die Länder und die Kommunen zurückverlagert wird.“