Gestatten Sie mir zum Schluss noch einige Anmerkungen. Wir hatten heute Mittag eine Sitzung des Datenschutzgremiums des Landtages. Ich bin turnusgemäß aus dem Vorsitz ausgeschieden, Kollegin Hinrichsen hat den Vorsitz übernommen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Glück bei Ihrer Tätigkeit, Frau Hinrichsen.
Meine Damen und Herren, ich habe mich natürlich gefreut – die Kolleginnen und Kollegen haben das auch getan -, dass der Landesdatenschutzbeauftragte in seinem Bericht zu dem Ergebnis kommt, die Tätigkeit des Datenschutzgremiums könne Vorbild für die Realisierung des Datenschutzes auch in anderen Parlamenten sein. In der Tat haben wir uns mit zahlreichen Fragen des Datenschutzes befasst, haben Tipps und Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten hier im Hause gegeben – in Form eines Merkblattes -, haben uns mit der Sicherheit des Telefonnetzes des Landtages ebenso befasst wie mit der Sicherheit der Internetnutzung durch Abgeordnete. Das alles mit Unterstützung des ULD. Dafür möchte ich an dieser Stelle danken. Dieser Dank gilt auch dem Landtagspräsidenten,
denn die Audits zum Petitionsverfahren und zum Internetangebot konnten nur mit Unterstützung dieser Institution durchgeführt werden. Wir haben sichergestellt, dass beispielsweise Bürgerinnen und Bürger,
die das Informationsangebot des Landtages im ParlaNet nutzen, damit rechnen können, anonym zu bleiben, sodass man ihre Interessen nicht nachvollziehen kann, keine Rückschlüsse daraus ziehen kann. Wir haben auch sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger, die das Petitionsverfahren nutzen, auf ein hohes Maß an Vertraulichkeit der Petitionsdaten vertrauen dürfen.
Das sind – so glaube ich – konkrete Fortschritte, die wir gemeinsam erzielt haben. Dafür vielen Dank allen, die daran mitgewirkt haben.
Wir haben zahlreiche Beanstandungen, denen wir in den Fachausschüssen sehr sorgfältig nachgehen werden. Wir werden uns dabei sicherlich von grundsätzlichen Überlegungen leiten lassen. Es gibt ja einen Konsens in vielen Fragen des Datenschutzes hier im Hause und daran wollen wir weiter arbeiten. Aber wir werden praxisorientiert, pragmatisch Einzelfalllösungen herbeiführen müssen.
Das hat in der Vergangenheit in den Fachausschüssen eigentlich immer gut geklappt. Wir machen das mit großer Sorgfalt. Ich glaube, es hat sich auch als richtig erwiesen, dass nicht nur der federführende Innen- und Rechtsausschuss den Bericht bearbeitet, sondern auch die Fachausschüsse – alle Fachausschüsse des Landtages – den dementsprechenden Beanstandungen nachgehen.
- Ich formuliere meinen letzten Satz, Herr Präsident. – Damit hat der Datenschutz hier im Parlament den Rang, der ihm zukommt. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der vorgelegte Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten ist in vielerlei Hinsicht eine Mahnung und ein Aufruf an das Parlament, sich mit weiteren Gesetzesvorhaben im Bereich der inneren Sicherheit zurückzuhalten beziehungsweise vielleicht die eine oder andere Regelung, die im Windschatten der Ereignisse
Gerade die Union mit ihren Forderungen zur Videoüberwachung oder zur Identitätsfeststellung und zur DNA-Analyse sollte die diversen Berichte des Datenschützers in den letzten Jahren noch einmal ganz genau studieren.
Ein Schwerpunkt des diesjährigen Berichts ist die Überwachung der Telekommunikation. Gerade im Bereich der Telefonüberwachung spielen Kosten, Normenflut und fehlende Transparenz nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten offenbar keine Rolle mehr. In die gleiche Kerbe schlägt auch der Bundesdatenschutzbeauftragte. Er hat gerade erst vor einem Monat vor dem Ausufern von Telefonüberwachungen eindringlich gewarnt. Ein Blick in die Historie zeigt eine ganz erstaunliche Entwicklung. Die Möglichkeiten zur Telefonüberwachung, die 1968 noch mit den heftig umstrittenen Notstandgesetzen eingeführt wurde, wurden seitdem über ein Dutzend Mal erweitert. Meine Fraktion hat noch im Mai 2001 vor den Folgen der neuen Telekommunikationsüberwachungsverordnung gewarnt. Diese wurde nach den Geschehnissen in New York ohne viel Aufhebens verabschiedet.
Ein weiteres Beispiel aus dem Bereich der Telekommunikation ist der Einsatz der so genannten IMSICatcher. Der IMSI-Catcher ermöglicht die Ortung von mobilen Endgeräten wie Handys. Mobilfunktelefone werden so zu verlässlichen Peilsendern. Jahrelang war der Einsatz dieser Geräte heftig umstritten. Nach dem 11. September wurde die Nutzung der IMSI-Catcher zunächst nur den Geheimdiensten erlaubt. Seit August 2002 dürfen dies nun auch die Strafverfolgungsbehörden. Die kritischen Meinungen von Fachleuten, dass dieses Gerät ein erhebliches Missbrauchspotenzial hat, wurden schlicht überhört.
Dabei waren wir schon vor den Ereignissen in New York fleißig in der Telefonüberwachung. In der jüngsten Studie des Max-Planck-Instituts zur Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation wurde die zahlenmäßige Entwicklung der TKÜ-Anordnungen dargestellt.
2.494. Bis zum Jahr 2000 stieg diese Zahl auf 15.741. Damit sind wir in der Weltspitze. Nur zum Vergleich: Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl liegen wir damit 30-mal höher als die USA. Ich wünschte mir, wir wären in anderen Bereichen ebenso erfolgreich.
Die Rasterfahndung ist ebenfalls ein Thema, das uns seit der entsprechenden Änderung des Landesverwaltungsgesetzes immer wieder in den Berichten des Landeszentrums für den Datenschutz begegnet. Noch im Tätigkeitsbericht 2002 wurde die Rasterfahndung in Gänze infrage gestellt. Auch im vorliegenden Bericht wird diese Kritik - aus unserer Sicht im Übrigen zu Recht - aufrechterhalten.
In der Praxis haben sich noch weitere Probleme mit der Rasterfahndung ergeben. So wurden anscheinend zum einen durch das Landeskriminalamt unzulässige Anschlussermittlungen bei Personen durchgeführt, bei denen sich keine Treffer aus den Abgleichen beim Bundeskriminalamt mit der Verbunddatei „Schläfer“ ergeben hatten.
Zum anderen kritisiert das Landeszentrum für den Datenschutz, dass der automatisierte Abgleich schleswig-holsteinischer Daten beim Bundeskriminalamt mit den dort vorgehalten Abgleichsdaten der eigentliche Kern der Rasterfahndung sei. Das BKA habe hierzu aber keine ausreichende Befugnisgrundlage. Diese Vorgehensweise sei auch nicht von den richterlichen Beschlüssen des Amtsgerichts Kiel gedeckt.
All diesen Punkten müssen wir nachgehen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Wir müssen sie berücksichtigen, wenn wir zu entscheiden haben, ob wir die Rasterfahndung beziehungsweise das Gesetz zur Einführung des automatisierten Datenabgleichs nach 2005 überhaupt beziehungsweise in der heutigen Fassung beibehalten wollen oder nicht.
Wir werden die Ansatz- und Kritikpunkte des Landesdatenschützers im Ausschuss weiter beraten. Auf diese Ausschussberatung freut sich der Kollege Kubicki mit Sicherheit ganz besonders.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal danken wir Herrn Dr. Bäumler und seinem Team für die geleistete Ar
beit. Der Bericht ist - wie jedes Jahr; wir sind nichts anderes gewöhnt - übersichtlich gestaltet, gut lesbar und mit konkret formulierten Aufforderungen an die Politik versehen. Es liegt nun an uns, zu prüfen und dann zu entscheiden, ob und wie wir diesen Aufforderungen nachkommen. Es ergeben sich aus diesem Bericht für das Parlament eine Fülle von Aufgaben.
Ich möchte exemplarisch einige von ihnen herausgreifen. Sie decken sich fast samt und sonders mit dem, was Herr Rother und Herr Dr. Garg hier vorgetragen haben.
Wir haben uns in der letzten Tagung bereits mit dem Thema DNA-Analyse auseinander gesetzt. Ihre Bedeutung in der polizeilichen Praxis wird gleich bleibend hoch sein. Daher müssen neben den bereits bestehenden Regelungen in der Strafprozessordnung - wir haben darüber bereits diskutiert - auch Regelungen für die so genannten Massentests aufgenommen werden. Ich denke, es spricht für die schleswigholsteinische Polizei, dass die Datenschutzbehörde den einzigen bisher hier durchgeführten Test in der konkreten Durchführung nicht beanstandet hat.
Dennoch ist es unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten und auch für die Rechtssicherheit der Polizeibeamtinnen und -beamten erforderlich, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Die räumlich-sachliche Eingrenzung des Personenkreises, so wie sie hier stattgefunden hat, könnte dabei als Maßstab und Vorlage dienen.
Ein anderes problematisches Feld ist die Rasterfahndung. Sie ist in Schleswig-Holstein vor nunmehr anderthalb Jahren gesetzlich ermöglicht worden. Wir hatten zwar starke Bedenken, konnten uns damals aber dem Meinungsdruck nicht wirklich entziehen. Abgesehen von der Tatsache, dass sie einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung darstellt, bindet sie Personal. Angesichts der knappen Haushaltsmittel sollte das Parlament baldmöglichst auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse eine Bewertung von Aufwand und Nutzen dieser Maßnahme vornehmen. Zudem ist nach wie vor darauf hinzuarbeiten, dass die Verarbeitung der schleswigholsteinischen Daten beim Bundeskriminalamt der Kontrolle unseres Datenschutzzentrums unterliegt.
Schließlich noch zum Thema Informationsfreiheit. Schleswig-Holstein - das wurde gesagt - ist Vorreiter bei der Öffnung der Behördenunterlagen für Bürgerinnen und Bürger. Als zweites Bundesland haben wir ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen. Dabei hatten
wir insbesondere den Anspruch, mehr Transparenz sowohl in hoheitliches als auch in fiskalisches Behördenhandeln zu bringen. Bisher kann das Gesetz in der Praxis weitgehend erfolgreich und mit vertretbarem Arbeitsaufwand umgesetzt werden. Wenn sich nun aber eine Rechtsauffassung verbreitet, nach der fiskalisches Handeln nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz fällt, dann ist das ein Punkt, der von uns als Gesetzgeber ausdrücklich so nicht gewollt wurde.
Dies gilt umso mehr, wenn zunehmend öffentliche Einrichtungen privat betrieben werden. Unsere Fraktion wird diese Entwicklung daher sorgfältig im Auge behalten und gegebenenfalls Nachbesserungen anregen.