Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Gesetzentwurf will die FDP-Fraktion das schleswig-holsteinischen Verwaltungsrecht in Bezug
auf das so genannte E-Government in einigen Punkten ergänzen. Das ist ein guter und sinnvoller Vorschlag; man könnte fast sagen „endlich einmal“ in dieser Tagung. Das können wir auch unterstützen.
Der Bund hat der Entwicklung im Bereich der elektronischen Verwaltung rechtlich mit dem Signaturgesetz, der Signaturverordnung, dem Formanpassungsgesetz und der Änderung verschiedener Verwaltungsvorschriften bereits Rechnung getragen.
Zuletzt wurde vom Bund - Herr Kubicki hat das bereits angesprochen - vor diesem Hintergrund das Verwaltungsverfahrensgesetz geändert. Das müssen wir in Schleswig-Holstein natürlich nachvollziehen. Ich gehe auch davon aus - Sie haben es angesprochen; die Landesregierung hat daran mitgearbeitet -, dass in Kürze auch ein Gesetzentwurf vorgelegt wird; der FDP-Entwurf kann, da dies noch aussteht, vielleicht noch mit einbezogen werden. Inhaltlich dürfte es dabei eigentlich gar keine großen Differenzen geben können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat als Punkt 2 ihrer Beschlüsse vom 25. März 2003 unter anderem angegeben:
„Die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung durch Behörden des Landes und der Kommunen im Rahmen der Offensive für mehr Bürgernähe und wirtschaftliche Verwaltungsstrukturen in SchleswigHolstein erhöhen sich, wenn die Ansätze von E-Government systematisch von Kommunen und Land weiterentwickelt werden. Die Landesregierung will noch in diesem Jahr eine entsprechende Vereinbarung mit den Kommunen abschließen.“
Dieses Vorhaben wird von der SPD-Fraktion ausdrücklich unterstützt und auch Herr Kubicki hat ja gerade seine Unterstützung kundgetan. Ich denke, wir können dazu auch noch in interessante Diskussionen eintreten.
Unabhängig davon praktizieren natürlich schon viele Kommunen in Schleswig-Holstein E-Government und auch das Land bietet zum Beispiel Informationsdienste wie die „Datenbank Landesrecht“, Formulare oder eben auch die elektronische Steuererklärung an. Sofern Sie das Heftchen der Datenzentrale, die Informationen, regelmäßig lesen, sind Sie mit den meisten Fortschritten in dieser Hinsicht vertraut. Zu der Veranstaltung E-Government-Forum der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein am 25. Juni 2003 in Rendsburg sind ja auch alle Abgeordneten eingeladen worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist zweifellos so, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger über einen Internetanschluss verfügen und diesen auch zur Klärung von Behördenangelegenheiten nutzen möchten. Umfragen sprechen von 69 % der Bevölkerung, die dies wünschen. Staatliche Dienstleistungen können auf diesem Weg schneller und umkomplizierter in Anspruch genommen werden. Ein Auseinanderdriften von Wirtschaft und öffentlichem Dienst bei der elektronischen Kommunikation wäre schädlich und würde unser Land im Vergleich ins Hintertreffen geraten lassen.
Electronic Commerce hat die Abläufe und Strukturen ganz besonders im Bankwesen, im Handel, in der Versicherungswirtschaft, aber natürlich auch in allen anderen Wirtschaftzweigen verändert. Electronic Government wird die Abläufe in der öffentlichen Verwaltung auch weiterhin grundlegend erneuern. Damit muss sich nicht nur die Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung ändern, auch die erforderlichen rechtlichen Grundlagen sind dafür zu schaffen. Das sollten wir dann nach der Beratung im Innen- und Rechtsausschuss auch gern tun.
(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU sowie Beifall des Abgeordneten Wolf- gang Kubicki [FDP])
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In seinem 24. Tätigkeitsbericht hatte der Landesdatenschutzbeauftragte auf aus seiner Sicht erforderliche Veränderungen des Verwaltungsverfahrensrechtes hingewiesen, um eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung zu ermöglichen. Der Bundesgesetzgeber hat diese Anregungen nur zum Teil berücksichtigt; aber immerhin sind Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf Bundesebene im Februar dieses Jahres in Kraft getreten.
Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes sind bisher jedoch nicht erfolgt, sodass wir den Entwurf der FDP-Fraktion im Grundsatz begrüßen. Natürlich müssen wir über alle Detailregelungen im Fachausschuss miteinander sprechen.
Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik stellt die Verwaltung vor neue Aufgaben. Inhalte jeder Art, insbesondere auch Willenserklärungen, können weltweit, schnell und grundsätzlich ohne Qualitätsverlust übermittelt werden. Hierbei stehen
wir vor zwei miteinander verknüpften Aufgabenstellungen: Im Rahmen der fortschreitenden Verwirklichung der Bürgergesellschaft ist die Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung weiter zu verbessern. Hierzu sind für den Bürger übliche Standards der Informations- und Kommunikationstechnik auch durch die Verwaltung bereitzustellen. Gleichzeitig müssen auch für die Verwaltung die Vorteile der Informationstechnik weiter nutzbar gemacht werden, um die Potenziale zur Kostensenkung und Produktivsteigung ausschöpfen zu können.
Beide Aufgabenstellungen setzen voraus, dass einerseits Hindernisse für die elektronische Übermittlung von rechtsverbindlichen Erklärungen so weit wie möglich beseitigt werden, andererseits die Rechtssicherheit im elektronischen Rechtsverkehr durch einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen gestärkt wird. Selbstverständlich bedarf es klarer Vorschriften im Umgang mit dem so genannten E-Government. Gleichzeitig sind datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen; dies gilt nicht nur für die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger, sondern auch für die Abwicklung ganzer Verwaltungsvorgänge zwischen Behörden über das Netz.
Gefahren ergeben sich einerseits daraus, dass elektronische Daten auf ihrem Wege durch offene Netze für den Empfänger unerkennbar verändert werden können. Daher bedarf es beispielsweise eines sicheren Rahmens zur elektronischen Authentisierung des Kommunikationspartners und der Überprüfung der Integrität der übermittelten Daten. Andererseits weisen elektronische Dokumente - Herr Kollege Kubicki hat es erwähnt - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eine erheblich höhere Sicherheit vor Fälschung und Verfälschung auf als ein herkömmliches Dokument mit eigenhändiger Unterschrift.
Wir sollten daher den Gesetzentwurf der FDPFraktion zum Anlass nehmen, nicht nur über die Verwaltungsverfahrensvorschriften im engeren Sinne miteinander zu debattieren, sondern auch das Thema E-Government in seiner ganzen Bandbreite zur Diskussion zu stellen.
Weder ist die Bundesrepublik Deutschland hier im internationalen Maßstab Vorreiter noch ist es das Land Schleswig-Holstein. Längst können in anderen Ländern in erheblich größerem Umfang Verwaltungsleistungen auf elektronischem Wege abgefordert beziehungsweise erbracht werden.
Es ist erstaunlich, welche Fortschritte gerade auch Transformationsländer in diesem Bereich in den letzten Jahren erbracht haben. Schauen Sie beispielsweise einmal auf unser Partnerland Estland. Wir haben hier
leider einen erheblichen Rückstand aufzuweisen, den wir möglichst schnell aufholen sollten im Interesse der Bürger, aber auch zur Erzielung von Einsparungen.
Es verbietet sich an dieser Stelle, auf die Einzelvorschläge einzugehen. Das bleibt der Ausschussberatung vorbehalten; dort sollten wir aber auch über mögliche weitere erforderliche Regelungen miteinander sprechen.
Aber ich glaube, wir können heute schon feststellen, dass es mit Hilfe des FDP-Gesetzentwurfes gelingen kann, eine Lücke in unserem Verwaltungsverfahrensrecht zu schließen, und daher sollten wir uns alle an der Debatte konstruktiv beteiligen.
Ich möchte jetzt auf der Besuchertribüne zunächst die Besuchergruppen des Carl-Maria-von-Weber-Gymnasiums, Eutin, begrüßen. - Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In vielen Bereichen der Wirtschaft kann man bereits über den Weg des Internets, des Computers, kommunizieren. Ein häufiges Hobby vieler Menschen ist die Nutzung von eBay geworden. Im Bekanntenkreis hört man immer wieder - ich selbst habe mich dort noch nicht so intensiv eingearbeitet, aber das gilt für viele Freunde von mir -, dass man sich an Internetauktionen beteiligt. Demgegenüber hinken unsere Kommunalverwaltungen noch etwas hinterher. Das muss man einfach so sagen.
Daher ist der Vorstoß der FDP, das E-Government zu regeln und in Schleswig-Holstein rechtssicher zu machen, ein guter Vorstoß. Das zum Ersten.
Zum Zweiten zum Inhaltlichen! Der Vorstoß der FDP-Fraktion übernimmt die Regelungen aus dem Bundesgesetz 1:1 in das Landesgesetz.
Das hat große Vorteile. Bei gleich lautenden Regelungen kann man sich dann an der Rechtsprechung zum Bundesgesetz orientieren und das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes ist ehemals auch von Schleswig-Holstein abgeschrieben worden, weil es auf Landesebene nämlich zuerst existierte. Daher sind
Zum Dritten. Ich glaube, wenn wir die bürgerfreundliche Gemeinde wollen, dann hat das auch etwas mit unseren Verwaltungsstrukturen zu tun. Dass Schleswig-Holstein auf diesem Bereich rückständig ist, hat etwas mit unseren Verwaltungsstrukturen, man kann sagen, mit unseren kleinstteiligen, zersplitterten Verwaltungsstrukturen, zu tun. Von daher sind die Themen Verwaltungsstruktur und die Entwicklung von E-Government in SchleswigHolstein nicht zwei Themen, die man völlig separat voneinander behandeln kann.
Zum Vierten. Ich halte hier einen Beitrag in Vertretung meiner Kollegin Heinold, die sich zurzeit um Aktivistinnen des Girls Days kümmert.
Ich möchte deshalb einen Punkt ansprechen, der ihr in ihrer Rede, die sie geschrieben hat, besonders am Herzen lag. Eine elektronische Verwaltung darf nicht dazu führen, dass das Rathaus verschwindet. Wir wollen weiterhin, dass die Bürgerinnen und Bürger natürlich nicht gezwungen sind, ihre Anträge in elektronischer Form abzugeben. Bürgerfreundlichkeit heißt immer noch, dass Ansprechpartner in der Behörde zur Verfügung stehen und freundlich weiterhelfen.
Fazit: Ich freue mich über den Gesetzentwurf der FDP und gehe von einer konstruktiven Beratung im Innen- und Rechtsausschuss aus.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kollegen haben es eigentlich alle schon gesagt. Auch wir unterstützen die Initiative der FDP und freuen uns auf die Ausschussberatung, um noch einmal einige Dinge nachfragen zu können.
In vielen Behörden der kommunalen Verwaltung und auch in der Steuerverwaltung gibt es bereits den Ansatz, elektronisch Kontakt zu bekommen. Insbesondere Anträge und Formulare kann man sehr leicht aus dem Internet ziehen. Aus diesem Grund begrüßen wir auch den umgekehrten Schritt, dass man nicht nur die Anträge herausziehen kann, sondern sie auch über diesen Weg weiterleiten, an die Behörde zurückleiten kann.
Aus unserer Sicht muss die technische Sicherheit und die praktische Umsetzung aber gewährleistet sein. Das mag zurzeit noch ein Problem sein. Es werden sicher auch finanzielle Herausforderungen auf die öffentliche Verwaltung zukommen. Der Kollege Kubicki hat das schon gesagt, kurzfristig wird mit zusätzlichen EDV-Investitionskosten in der EDV zu rechnen sein. Aber wir denken auch, dass wir langfristig eine Kostenersparnis erreichen werden.
Für uns ist aber sehr wichtig, dass es eine KannBestimmung ist. Es ist so formuliert, dass die Dokumente übermittelt werden können. Ich denke, genauso wie die Behörde einen Anspruch darauf hat, dass sie Ja oder Nein sagen kann, wir nehmen das elektronisch an, muss es auch den Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, hier Ja oder Nein zu sagen - auch wenn sie einen Zugang haben und die sonstigen Probleme gelöst sind. Das muss jedem selbst überlassen bleiben.
Ich denke, ein Vorteil wäre vielleicht auch, dass einige Verwaltungsvorgänge etwas schneller erledigt werden könnten. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir letzten Samstag im Radio hören konnten, dass ein Schwertransporter acht Stunden Pause machen musste, weil ein bestimmter Verwaltungsvorgang nicht bei ihm eingehen konnte und darüber hinaus aus dem Grunde die Polizei, die erforderlich war, nicht herbeigerufen werden konnte, solange der Veraltungsakt nicht vorlag. Ich habe erst gedacht, ich höre nicht richtig.