Noch in der Pressekonferenz im Dezember letzten Jahres musste Holger Astrup erklären, dass nach der letzten Landtagswahl 77 Abgeordnete in dieses Haus eingezogen wären, also acht Parlamentarier über dem erklärten Ziel. Ursache hierfür ist der immer noch zu große Abstand zwischen Wahlkreis- und Listenmandaten. CDU und SPD schlagen nämlich vor, zukünftig 40 Abgeordnete direkt und 29 über Liste wählen zu lassen. Wir werden die Zahl 69 nur erreichen, wenn auch hier die Anzahl der Wahlkreise den Listenplätzen angeglichen wird. Das ist die zentrale Botschaft der Beratungen mit dem Landeswahlleiter im Innen- und Rechtsausschuss. Ich will Ihnen noch einmal zitieren, was der Landeswahlleiter bezüglich eines Rechenmodells von 40 Wahlkreisen ausgeführt hat:
„Hingegen zeigen die Ergebnisse dieser Landtagswahlen, dass es bei 39, 40 oder 41 Wahlkreisen, wenn auch weniger, aber trotzdem Überhang- und Ausgleichsmandate gegeben hätte. Von daher erscheint mir eine Reduzierung der Landtagswahlkreise auf eine Zahl oberhalb von 38 Wahlkreisen nicht
geeignet, die Zahl der Abgeordneten wirksam zu begrenzen, das Entstehen von Überhang- und Ausgleichsmandaten nahezu auszuschließen.“
Nein, Frau Präsidentin. Ich habe nur fünf Minuten und möchte gern zu Ende ausführen. Der Kollege Astrup kann sich ja gleich noch einmal zu Wort melden mit seinen weit reichenden Beiträgen.
Der Kollege Astrup war bei diesen Beratungen nicht anwesend. Daher ist aus seiner Sicht auch verständlich, wenn er bei der Reduzierung der Wahlkreise dort aufhört, wo sein eigener Wahlkreis beginnt, also an Position 40.
Seine Kolleginnen und Kollegen aus dem Innen- und Rechtsausschuss hätten es ihm aber sagen können. Eine echte Verkleinerung des Landtages auf später 69 Abgeordnete findet nur statt, wenn die Anzahl der Wahlkreise 34, maximal 35 beträgt. Dies ist aber anscheinend nicht gewollt. Unser Modell, das wir ursprünglich heute zur Abstimmung stellen wollten, hat sich durch die Sachlage erledigt. Aber, Frau Präsidentin, ich bitte unseren Änderungsantrag jetzt so zu lesen, dass überall dort, wo die Zahl 38 steht, sie durch die Zahl 35 ersetzt wird.
Ich sage Ihnen von der Union heute: Sie werden es gegenüber Ihren Mitgliedern sowie Ihren Wählerinnen und Wählern zu verantworten haben, dass sie jetzt einer Regelung im Parlament zustimmen, die definitiv dazu führen wird, dass die Sollzahl der Verfassung nicht erreicht werden wird, dass damit wieder Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen. All die
Debatten, die wir bisher gehabt haben, mit dem Steuerzahlerbund und anderen, werden sich nach 2005 wiederholen. Dafür trägt ausschließlich die Union die Verantwortung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Allmählich wird das Ganze, was ich soeben noch für eine Tragödie gehalten habe, zur Groteske. Hier mahnen zwei große Fraktionen Beratungsbedarf an, eine Fraktion kann nicht beziehungsweise will geschäftsordnungsmäßig eine Pause haben, sagt dann aber, wenn die andere Fraktion keine Pause braucht, dann brauchen wir sie auch nicht.
Hier von einem geordneten Verfahren zu sprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist - Herr Astrup guckt mich gerade so nett an, deshalb sage ich hier nicht, wie ich es am liebsten tun würde, Quatsch - in parlamentarischer Redeweise grotesk. Die SPD stimmt gegen Anträge, die sie selber eingebracht hat, die CDU stimmt einer Wahlkreisreform zu, zu der sie noch vor einem dreiviertel Jahr eine ganz andere Position hatte. Und dann wird hier ein geordnetes Verfahren angemahnt nach einer reichlich überschrittenen Sitzungszeit, wie wir sie eigentlich miteinander beschlossen hatten. Was da läuft, ist reichlich fantastisch. Ich bin froh, dass nicht mehr Publikum auf dem Balkon sitzt,
denn es nimmt uns keiner mehr das ab, was wir hier veranstalten. Das ist pures Kabarett. Ich habe neulich schon im Innen- und Rechtsausschuss dem Minister vorgeschlagen, er solle das alles Herrn Scharbach geben, denn die Statistiker können das besser als wir.
Nun zur Sache. Ich freue mich riesig - das lohnt den Kampf für mich -, dass die FDP-Fraktion nun für 35 Wahlkreise ist.
Ich möchte ganz gern darüber noch nachdenken, aber wenn Sie immer dazwischenreden, fällt mir das schon schwer.
Einen Moment, Frau Abgeordnete. Meine Damen und Herren, auch bei fortgeschrittener Zeit darf ich um etwas mehr Ruhe für die letzten Wortbeiträge bitten. Das gilt auch für Herrn Abgeordneten Schlie.
Seit der 13. Legislaturperiode beschäftigt sich der Landtag mit diesen Fragen. Der Stapel, den ich mit Untersuchungen über Wahlkreiszuschneidungen und eventuellen Ergebnissen bei welchen auch immer berechneten Konstellationen habe, ist inzwischen reichlich dick. Wir können ihn vielleicht auch noch erweitern, Herr Dr. Lutz. Man kann jetzt schon absehen, dass wir am Freitag Morgen eine Berechnung von 40 Wahlkreisen zu 69 brauchen.
(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir brauchen auch noch eine für 35!)
Ich hoffe, dass uns das hinterher dann nicht wieder für „nicht geschehen“ ausgelegt wird. Ich denke, dass bis dahin wieder geordnete Verhältnisse in diesem hohen Hause eingekehrt sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Landtagsabgeordnete kosten den Steuerzahler Geld. Deshalb kann unsere Zahl nicht unbegrenzt sein. Es gilt der Grundsatz: so wenig wie möglich, aber soviel wie nötig.
In der Landesverfassung standen bisher 75 Abgeordnete. Wir könnten uns vielleicht auch noch auf 30 Abgeordnete verständigen. Da würde sich der Bund der Steuerzahler freuen. Das Problem ist aber Folgendes. Die wenigen Abgeordneten sollen und müssen eine ordentliche parlamentarische Arbeit leisten. Wer unter anderem die Regierung kontrollieren soll, muss auch genügend Leute haben, um zu durchschauen, was diese Regierung macht.
Das Problem besteht darin, dass die Zahl der verfassungsmäßig vorgesehenen 75 Abgeordneten in den letzten Jahren regelmäßig überschritten worden ist. „Regelhaft“ könnte man fast schon sagen.
Die Ursache dafür ist, dass 45 Abgeordnete über Wahlkreise gewählt werden und der kleinere Teil über die Landeslisten. Da die Verteilung der Direktmandate nicht dem politischen Kräfteverhältnis bei der Wahl entsprach, hat es Überhang- und Ausgleichsmandate gegeben.
Wer zukünftig verhindern will, dass der Landtag wieder eine Übergröße, nämlich mehr als die verfassungsmäßig vorgeschriebene Zahl von Abgeordneten bekommt, muss dies im Grunde zunächst über eine Änderung der Zahl der Direktmandate erreichen.
Der Landeswahlleiter hatte ausgerechnet, dass eine zuverlässige Verkleinerung des Landtages nur durch eine deutliche Reduzierung der Wahlkreise erreicht werden kann.