Protocol of the Session on May 7, 2003

Weil vom Kollegen Schlie gesagt wurde, das alles habe nur mit Taktieren zu tun, will ich nur noch einmal sagen: Für den SSW ist, weil wir das in jeder Debatte zu einer Verfassungsänderung gesagt haben, von Anfang an klar gewesen: Wir werden immer mit diesem Punkt kommen, solange Sinti und Roma noch nicht in die Landesverfassung aufgenommen worden sind.

Darum habe ich mich darüber gewundert, dass der Kollege Puls sagt, das, was heute hier laufe, sei die Missachtung eines geordneten Verfahrens. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass es Zeit genug gegeben hat, ein solches Verfahren einzuleiten. Es ist ja schon eine Weile her, dass wir über die Aufnahme der Pflege in die Landesverfassung diskutiert haben, und wir haben auch schon andere Punkte angesprochen. Man hätte also ein Verfahren einleiten können. Man hat aber erst ein Verfahren eingeleitet, als es darum ging, im Rahmen der Diskussion um die Diätenreform die Verkleinerung des Landtages zu erreichen. Da platzte mir dann allerdings doch der Kragen. Denn da konnte man auf einmal schnell handeln, bei den inhaltlichen Überlegungen zu den Staatszielbestimmungen war das aber nicht möglich.

Darum will ich noch einmal festhalten, dass Folgendes für uns nicht hinnehmbar ist: Wenn es um die

(Anke Spoorendonk)

eigenen Belange, um die Belange des Landtages, um die Verkleinerung des Landtages, geht, dann kann man ganz schnell eine Verfassungsänderung auf den Weg bringen; aber wenn es um Staatszielbestimmungen geht, das heißt um etwas, was für die Menschen im Lande wichtig ist, dann lässt es sich nicht machen.

Zu dem Abstimmungsverfahren hat die Kollegin Heinold schon etwas gesagt. Ich möchte für uns nur noch einmal wiederholen: Wenn es in der Abstimmung für die einzelnen Staatszielbestimmungen eine Mehrheit gibt, dann werden wir in der Endabstimmung auch für die Verkleinerung des Landtages stimmen. Ansonsten werden wir das nicht tun.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Oppositionsführer, Herr Abgeordneter Kayenburg, hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis jetzt ist der Wissenschaftliche Dienst offenbar nicht in der Lage, auf die Frage, ob eine Ergänzung dieses Antrages zulässig ist, eine korrekte Antwort zu geben.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Wie bitte?)

- Ich will das begründen. Ich habe, nachdem die erste Antwort lautete, eine solche Ergänzung sei zulässig, zur Ziffer 2.4 der Erläuterungen zu § 31 der Geschäftsordnung gefragt, ob es denn möglich sei, einen Antrag um eine formal zugehörige, aber inhaltlich nicht zugehörige Fragestellung zu ergänzen. Denn es wird gesagt, gemeinsames Kennzeichen der Anträge müsse sein, dass sie sich auf einen Gegenstand der Tagesordnung beziehen (akzessorische Anträge). Der geforderte Bezug zu einem Gegenstand der Tagesordnung setze voraus, dass der Antrag nicht nur formal an den Beratungsgegenstand anknüpfe, sondern auch in einem Sachzusammenhang zu ihm stehe. Nun frage ich mich: Wo ist der Sachzusammenhang der Ergänzungsanträge zu dem Antrag? Solange dies nicht geklärt ist, bin ich nicht bereit, über diesen Antrag abzustimmen. Ich beantrage, die Sitzung so lange zu unterbrechen, bis ich gesicherte Erkenntnisse zu diesem Thema habe.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Kubicki!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kayenburg, wir sollten die Peinlichkeit jetzt nicht noch erhöhen. Ihr Gesetzentwurf lautet: „Gesetz zur Änderung der Landesverfassung“. Zu diesem Gesetzentwurf haben wir Änderungsanträge gestellt. Das wäre ungefähr so, als wenn die Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Haushalts einbringt und Sie keine Änderungsanträge stellen können, weil sich die Ursprungsvorlagen damit noch nicht beschäftigen. Gehen Sie also bitte davon aus, dass es eine Gesetzesänderung zu einem vorliegenden Gesetz in jeder Verfahrenslage geben kann. Ich erinnere trotzdem noch einmal daran - wir können auch gerne unterbrechen; ich habe keine Probleme damit; ich will es nur kurz erklären -, dass es die beiden Großen waren, die eine Ausschussberatung verhindert haben. Aber wir können jetzt gerne unterbrechen, bis Ihnen die gesicherten Erkenntnisse des Wissenschaftlichen Dienstes vorliegen.

(Zuruf von der SPD: Das ist nicht erforder- lich! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Doch! Er hat es beantragt!)

Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Hentschel das Wort.

Wir sind gern zu einer Unterbrechung bereit, damit die CDU ihre Fragen klären kann. Ich verweise jedoch auf Folgendes: Wenn die Auffassung, die Sie jetzt vertreten haben, schlüssig sein soll, wenn wir also jetzt im Plenum keinen Änderungsantrag dazu stellen können sollen, Sie aber andererseits im Ausschuss einen Änderungsantrag verhindert haben, wobei der Wissenschaftliche Dienst Ihr Verhalten im Ausschuss schriftlich als verfassungswidrig erklärt hat, dann ist das gesamte heutige Verfahren nach Auskunft des Wissenschaftlichen Dienstes verfassungswidrig. Damit haben Sie sich mit Ihrer Logik selber platt auf den Bauch gelegt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Ich bin gern zu einer Unterbrechung bereit, weil ich diese Frage für so wichtig halte, dass ich meine, sie muss geklärt werden. Die Bedenken einer großen

(Karl-Martin Hentschel)

Partei können nicht übergangen werden. Ich wünsche Ihnen für Ihre Beratungen viel Glück.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Astrup das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, die Ausführungen des Kollegen Hentschel werden auch den Oppositionsführer überzeugt haben. Ich denke, wir sollten abstimmen.

(Wortmeldung des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU] - Unruhe)

Der Herr Oppositionsführer hat das Wort zur Geschäftsordnung.

Das ist in Ordnung. Ich ziehe hiermit den Antrag zurück, weil bei der anderen großen Partei dieses Hauses offensichtlich kein weiterer Beratungsbedarf besteht.

(Lachen bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden künftig dann, wenn die Grünen beispielsweise einen Antrag zum Straßenbau stellen, die Vertiefung des Kanals mit fordern.

Nach der Kommentierung darf ich darauf hinweisen, dass die Frage, ob ein Sachzusammenhang gegeben ist, eine politische Wertung ist, die nicht vom Präsidenten oder von der Präsidentin, sondern vom Plenum entschieden wird. Wenn das Plenum einen Sachzusammenhang bejaht, können wir mit der Abstimmung fortfahren. Sind Sie damit einverstanden? - Gut, wir werden so verfahren.

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht mehr. Ich schließe die Beratung und lasse über den Änderungsantrag der Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/2659, abstimmen. Wer dem zustimmen will - -

(Wortmeldung des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

- Herr Abgeordneter Kubicki, wir befinden uns im Abstimmungsverfahren.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Damit es keine Unklarheiten gibt: Ich habe vorhin erklärt, das ist eine Ergänzung zu dem noch beste- henden einzigen Punkt der Verfassungsände- rung der beiden großen Parteien und keine Ersetzung!)

- Wir stimmen zunächst über diese Ergänzung ab. Wer diesem Ergänzungsantrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.

Es steht noch die Abstimmung über Ziffer 3 des Antrags der Fraktionen von SPD und CDU, Drucksache 15/2664, aus. Hierbei geht es um die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU, Drucksache 15/2578 (neu).

(Wortmeldung des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Herr Abgeordneter Kubicki, Sie haben das Wort zur Geschäftsordnung.

Frau Präsidentin, ich nehme an, dass Herr Puls für die CDU mit gesprochen hat. Die Ziffer 2 wurde zurückgezogen. Daher müssen wir über Punkt 3 nicht mehr abstimmen, sondern nur noch über Ziffer 1 des Ursprungsantrags.

(Wortmeldung des Abgeordneten Klaus- Peter Puls [SPD])

Herr Abgeordneter Puls, bitte kommen Sie ans Mikrophon.

Von dem Ursprungsantrag, der jetzt noch auf dem Tisch des Hauses liegt, nämlich Drucksache 15/2578 (neu) , zweite Fassung, ist vorhin Artikel 1, Ziffer 2 zurückgezogen worden, sodass keine getrennte Abstimmung über Einzelpunkte dieses Papiers mehr erforderlich ist. Wir können in einem Abstimmungsvorgang über das gesamte Papier entscheiden.

Ich danke dem Abgeordneten Puls. Es geht um die Abstimmung der Ziffern 1 und 3 des Artikels 1. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen.

(Unruhe)

Es geht um den Gesetzentwurf mit der Drucksache 15/2578 (neu), zweite Fassung. Es geht nicht mehr um Artikel 2, sondern nur um Artikel 1. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen.

(Unruhe - Wortmeldung des Abgeordneten Heinz Maurus [CDU])

- Herr Abgeordneter Maurus, Sie haben das Wort zur Geschäftsordnung.

Frau Präsidentin! Von der Drucksache 15/2664 ist im Grunde genommen nur noch der dritte Punkt offen. Kollege Kubicki hat eben angesprochen, dass Artikel 1, Ziffer 2 vom Antragsteller zurückgezogen wurde, sodass nur noch eine Abstimmung über Artikel 1, Ziffer 1 und Artikel 2 erforderlich ist. Die kann durchgeführt werden, indem wir nur über den dritten Punkt des Antrags Drucksache 15/2664 abstimmen.

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Maurus für die erneute Klarstellung. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der Fraktion der FDP so beschlossen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU mit den heute angenommenen Änderungen abstimmen. Ich weise darauf hin, dass für die Annahme des Gesetzentwurfs die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages erforderlich ist. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU gegen die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.