Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Artikelgesetz liegt nunmehr vor. Es ist ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung von Europarecht, denn es werden fünf europäische Umweltrichtlinien in Landesrecht überführt. Ich möchte kurz die wesentlichen Inhalte skizzieren: Die Umsetzung von FFH- und Vogelschutzrichtlinien muss von den Ländern bis Mai 2003 geleistet werden. Das wird in der Tat eine auf den Tag genaue Punktlandung. Wir können nur spekulieren, was wäre, wenn wir das nicht geschafft hätten. Wir werden es sehen.
Drei Länder - das Saarland, Rheinland-Pfalz und Berlin - sind ihren Verpflichtungen bislang nicht nachgekommen. Wir werden sehr genau beobachten, was dort geschehen wird. Wir sind davon nicht betroffen.
Inhaltlich geht es insbesondere um die landesweit bereits bekannte Meldung von NATURA 2000Schutzgebieten nach genau diesen Regelungen und deren Auswahlverfahren. Die rechtlichen Grundlagen werden nunmehr im Landesnaturschutzgesetz geregelt. Sie enthalten insbesondere ein Beteiligungsverfahren für die Gebietsmeldung. Es kann dann für die so genannte dritte Tranche der Gebietsmeldung im Sommer gleich seine Tauglichkeit unter Beweis stellen. Ich bin sicher, es wird den Test bestehen, weil wir mit diesen Regelungen und diesem Verfahren bereits 1999 bei der zweiten Tranche gute Erfahrungen gemacht haben.
Auch mit dem völlig neuen Landes-UVP-Gesetz wird europäisches Recht umgesetzt. Im Grundsatz wird eine 1:1-Umsetzung der Inhalte von EU- und Bundesrecht vorgenommen. So, wie wir es angekündigt haben, haben wir es auch durchgehalten. In einem wesentlichen Punkt wird darüber hinausgegangen: Im Landesrecht wird jetzt die Stärkung der Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände geregelt. Konrad Nabel hat darauf hingewiesen. Damit verankern wir im Gesetz endlich eine zehnjährige gute Praxis bei der Beteiligung der Verbände im UVP-Verfahren. Das wird allseits anerkannt, es hat sich bewährt.
Neben einer Vielzahl von verfahrensrechtlichen Regelungen, die sich bereits im novellierten BundesUVP-Gesetz finden, müssen wir als Bundesländer auch eine ganze Reihe von Vorhabentypen dem UVPRecht unterwerfen. Dies betrifft all die Vorhaben, die nach der UVP-Richtlinie UVP-pflichtig geworden sind und gleichzeitig in der Bundesrepublik der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer unterliegen.
Deshalb mussten wir zum Beispiel für wasserwirtschaftliche Vorhaben, für die der Bund aufgrund seiner Rahmengesetzgebungskompetenz nur Regelungen für große Vorhaben getroffen hat, entsprechende Landesregelungen treffen, zum Beispiel für Abwasserbehandlungsanlagen, für Grundwasserentnahmen, für den Hafenbau und für Maßnahmen des Küstenschutzes. Wenn wir das nicht täten, würden wir schlicht Rechtsunsicherheit schaffen.
für Erstaufforstungen und Waldumwandlungen, für Abbauvorhaben und Sportboothäfen vorgesehen. Lassen Sie mich jedoch auf eine in diesem Zusammenhang wichtige Neuerung im europäischen UVPRecht hinweisen: Durch die UVP-Richtlinie werden zwar erheblich mehr Vorhabentypen UVP-pflichtig, es ist jedoch nur für die wenigsten - in der Regel sehr große Vorhaben - von vornherein ein umfassendes formales UVP-Verfahren durchzuführen. Für die Mehrzahl der Vorhaben genügt zunächst eine so genannte Vorprüfung, die nach Aktenlage anhand einer einfachen Kriterienliste durchgeführt wird. Erst wenn sich im Rahmen dieser Vorprüfung herausstellt, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, ist ein förmliches Verfahren erforderlich. Ein Blick in die Anlage 1 des Gesetzentwurfes macht deutlich, dass Schleswig-Holstein von der Möglichkeit der sehr einfachen Vorprüfung in sehr großem Umfang Gebrauch gemacht hat, zumal wir jetzt auf drei UVP-Erlasse verzichten können.
Dieses Gesetz reduziert also auch die Zahl der Erlasse. Somit macht es die Dinge für alle Beteiligten einfacher und klarer. Wir haben damit sowohl aus fachlicher als auch aus europarechtlicher Perspektive das Erforderliche für einen vorsorgeorientierten Schutz unserer Umwelt getan und auch den Aufwand der Zulassungsverfahren gegrenzt.
Zur Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes: Der vorliegende Gesetzentwurf hat auch die Umsetzung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes zum Inhalt. Frau Kollegin Todsen-Reese, darauf wurde - wie ich meine zu Recht - stolz hingewiesen. Damit ist Schleswig-Holstein das erste Bundesland, dass das neue rot-grüne Bundesgesetz auch in Landesrecht umsetzt. Ich finde, das ist vernünftig und vorbildlich.
Konrad Nabel hat auch darauf zu Recht hingewiesen: Wir können uns auch in zweiter Linie auf die eigene Schulter klopfen. Die Landespolitik SchleswigHolsteins hat eine Bundesratsinitiative mit neuen Ideen zum neuen Bundesnaturschutzgesetz beflügelt. Man nennt es Synergie, wenn jetzt bei der Umsetzung der bundesweite Standard angehoben wird und wir es mit vertrauten Bestimmungen zu tun haben. In der Tat: Das, was hier seit langem gute Praxis ist, müssen andere Bundesländer nachholen. Hier wird also an den schleswig-holsteinischen Standard angeglichen.
Trotzdem gibt es einige Neuerungen, wie zum Beispiel die Regelung für die halboffene Weidelandschaft, die Konkretisierung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft oder einige neue Biotoptypen nach § 15 a Landesnaturschutzgesetz.
Lassen Sie mich kurz die Regelungen zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft näher darstellen: Einerseits betreffen sie die Festlegung einer Mindestdichte von landwirtschaftlichen Strukturelementen wie Knicks, Feldgehölzen und ähnlichen.
Diese sollen natürlich nach einem sorgfältigen Verfahren unter Beteiligung der Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände sowie Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden in teilweise ausgeräumten Landschaften auf Dauer wieder entstehen. Denn so entstehen neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen, wie wir sie auch gerade in unserem Land bitter nötig haben.
Andererseits gibt es neue Anforderungen an die gute sachliche Praxis der Landwirte, beispielsweise zum Grünlandumbruch. Dieser wird insbesondere auf zahlreichen nassen Flächen in Zukunft nicht mehr möglich sein. Zweck ist es, dass kein weiterer Nährstoffeintrag in Grund- und Oberflächenwasser entsteht, dass Wiesenvögel Brut- und Rastplätze finden und dass mehr Insekten als Nahrungsgrundlage für Amphibien und Singvögel wesentlich zahlreicher als auf anderen Standorten zur Verfügung stehen. Das heißt, hier geht es nicht um einen Selbstzweck, sondern wir schützen die Tierarten, die uns in SchleswigHolstein anvertraut sind.
Meine Damen und Herren, in der Tat, auch Teile der Opposition haben ihre eigenen Überlegungen vorgestellt. Hierzu ist, nachdem bereits im letzten Dezember Kritik angemeldet wurde, Folgendes festzuhalten. Die einzige Qualität des CDU-Antrages ist, wenigstens scheinbar, seine Kürze. Legt man aber das Bundesnaturschutzgesetz neben Ihren Gesetzentwurf, was schlicht notwendig ist, mit all Ihren Querverweisen, so wie eine schlechte Diplomarbeit gemacht ist, um ihn dann auch zu verstehen, ist er wesentlich länger als unser Landesgesetz.
Und diese ständigen Querverweise machen ihn auch schlicht unverständlich, nicht lesbar und in der Praxis nicht tauglich. Wenn dann die Ansage kam, das sei Ihre Politik für 2005, dann ist das schlicht eine Kampfansage an einen einfachen, klaren Naturschutz.
Verehrte Damen und Herren von der CDU-Fraktion, was aber noch schlimmer ist, ist die inhaltliche Qualität Ihres vorgelegten Entwurfs. Er ist in der Tat ein Tiefschlag für den Naturschutz, für die Tiere, für die Pflanzen und vor allem für die im Naturschutz engagierten Menschen. Ich sage dies noch einmal deutlich; denn ich habe mir die Mühe gemacht zu beobachten, ob es denn Veränderungen gibt, ob Sie durch die Kritik der Verbände irgendwo dazugelernt haben. Nein, das haben Sie nicht. Insofern sollten Sie mit Ihrer eigenen Kritik an unserer Politik, an der Politik von Rot-Grün ausgesprochen vorsichtig sein.
Sie versuchen unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung den Naturschutz zu schwächen. Aber angesichts der nach wie vor täglichen Bedrohung der Natur ist dies nicht akzeptabel. Das haben Ihnen viele Verbände auch deutlich ins Stammbuch geschrieben.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich fasse zusammen. Wir haben jetzt ein Paket geschnürt aus alten Gesetzen, die wir umsetzen mussten, und aus dem neuen Bundesnaturschutzgesetz. Damit haben wir in dieser Legislaturperiode einmal das Landesnaturschutzgesetz anzupassen. Wir haben das getrennt von der Umsetzung der Vergaberichtlinien. Frau Kollegin Todsen-Reese, darum geht ein Großteil Ihrer Kritik auch ins Leere. Diese werden wir als in sich kompaktes Paket in der nächsten Landtagstagung, so hoffe ich, umsetzen. Das ist ein nachvollziehbares Verfahren und hat nichts mit Verwirrung zu tun.
Zum Schluss möchte auch ich mich für die sehr konstruktive Beratung im federführenden Umweltausschuss bedanken. Dafür, dass die Regierungsfraktionen und der SSW heute in zweiter Lesung dem Artikelgesetz zustimmen, gilt mein persönlicher Dank auch stellvertretend an die umweltpolitischen Mitstreiter Konrad Nabel und Detlef Matthiessen, aber auch an Heike Zogs, die als verantwortliche Referentin ganz wesentlich dafür gesorgt hat, dass diese Arbeiten vorangebracht wurden.
Schleswig-Holstein ist weiterhin Vorreiterin im Natur- und Umweltschutz. Darauf kann diese Regierung stolz sein.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung erteile ich der Frau Abgeordneten Todsen-Reese das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein kurzes Wort noch einmal zu unserem Gesetzentwurf, weil einige, insbesondere auch der Minister, nicht verstanden haben, was ich vorhin gesagt habe.
Wir werden mit unserem Gesetzentwurf, den Sie schlankweg ablehnen und einfach nur disqualifizieren in einer Art und Weise, Herr Minister, die ich nur als total unangemessen zurückweisen kann,
weiter in Schleswig-Holstein unterwegs sein und uns die Zeit nehmen, die Sie diesem Prozess nicht zugestanden haben, um mit allen Beteiligten und Interessierten im Land darüber zu reden und zu gegebener Zeit Veränderungen vorzunehmen, wenn eine gewisse Überzeugungsarbeit geleistet ist. Um das ganz klipp und klar zu sagen: Wir gehen im Gegensatz zu Ihnen - und Herr Dr. Biel hat das sehr deutlich gemacht - in eine ergebnisoffene Diskussion. Sie geben Gesetzentwürfe in die Beteiligungsverfahren und hinterher machen Sie genau das, was Sie wollten. Das hat Herr Dr. Biel Ihnen deutlich ins Stammbuch geschrieben.
Die Beiträge, die heute gekommen sind, habe ich genauso erwartet. Sie reden und schwätzen von Deregulierung, von Entbürokratisierung, und wenn es zum Schwur kommt, wenn es ernst wird, kneifen Sie alle. Wenn es darum geht, wirklich einmal Planungsinstrumente aufzugeben, wenn es darum geht, Schutzgebietskategorien aufzugeben, wenn es darum geht, zum Beispiel Beiräte abzuschaffen, kneifen Sie alle. Diejenigen, die den Mut haben, dies vorzuschlagen, werden dann von Ihnen auch noch geschlagen. Wir können das aushalten.
Und, lieber Herr Matthiessen, Sie sind dabei ganz vorn an und sagen, die CDU habe einsam dagestanden. Ich glaube, Sie haben die meiste Zeit gar nicht an der Anhörung teilgenommen. Anders kann ich mir Ihre Aussage nicht erklären. Sie können ja die Niederschrift noch einmal nachlesen. Dann werden Sie feststellen: Natürlich hat es Naturschutzverbände gegeben, die uns massiv kritisiert haben. Der Landes
naturschutzbeauftragte war sehr persönlich betroffen, weil wir es gewagt haben, den Landesnaturschutzbeauftragten in unserem Gesetz nicht mehr vorzusehen.
Damit werden wir uns weiter auseinander setzen müssen. Auch wir werden mit dem NABU, mit dem BUND, mit dem WWF, mit allen reden. Aber es gibt eine Menge Zustimmung auch zu unserem Gesetzentwurf. Ich glaube, das hat Sie sehr geärgert. Anders kann ich mir Ihre Aufregung überhaupt nicht erklären.
Nun ein Wort zum Thema Querverweise: Hier, Herr Nabel, möchte ich Sie gern noch einmal korrigieren, wenn Sie gesagt haben, wir hätten auf Biotoptypen verzichtet. Das haben wir genau nicht. Ich finde es nicht in Ordnung, nicht korrekt und nicht fair, es so darzustellen, wie Sie es getan haben. Sie wissen ganz genau, dass wir über die Querverweise die Ziele des Bundesnaturschutzgesetzes und auch die Biotoptypen sichergestellt haben. So, wie Sie es gemacht haben, ist das unlauter.
Das gilt auch für einen weiteren Punkt. Auch dazu möchte ich eine Korrektur anbringen. Sie haben hier erneut - neulich im Umweltausschuss hatte ich Sie schon darauf hingewiesen, dass Sie an dieser Stelle nicht die Wahrheit sagen - behauptet, dass der Umweltausschuss einen Auftrag an das Ministerium gegeben habe. Zur ganzen Wahrheit hätte gehört, dass Sie auch hier klar und deutlich gesagt hätten, dass ich genau dies schon im Umweltausschuss massiv kritisiert und für nicht in Ordnung befunden habe. Ich möchte dies hier wiederholen. Ich verwahre mich dagegen, dass Sie es in Zukunft noch einmal so hinstellen, als ob der Umweltausschuss in Gänze dem Umweltminister den Auftrag gegeben habe, hier in Amtshilfe tätig zu werden. Dies genau war nicht der Fall. Ich halte das auch nicht für korrekt. Dann hätten Sie von Rot-Grün nach all Ihren vollmundigen Worten heute wirklich den Schneid haben sollen, diesen Part der Gesetzgebung einmal selber zu machen. Dann hätten wir uns einmal Ihr Ergebnis angeschaut. Ich habe das Gefühl, Sie sind dazu auch nicht in der Lage.