Protocol of the Session on February 19, 2003

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Günter Neugebauer [SPD])

Die so genannte Strandparkstudie ist ein Horrormärchen und hat mit repräsentativer Befragung so viel zu tun wie Strandparken mit Umweltschutz.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Günter Neugebauer [SPD] - Unruhe)

- Hören Sie bitte zu!

Von 150.000 Gästen jährlich wurden 422 befragt. Schon allein das würde genügen, um jede ernsthafte Beschäftigung damit auszuschließen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Quatsch! - Unruhe)

Folgendes kommt hinzu.

(Glocke der Präsidentin)

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jensen?

Nein, reden ist schon anstrengend genug. Ich kann nicht noch dazu Fragen beantworten.

Es kommt also Folgendes hinzu: Erstens, die befragte Gästegruppe ist nicht repräsentativ.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Und zweitens, die beiden zentralen Annahmen, auf denen die Studie basiert, sind falsch. Die Studie ist deshalb nicht repräsentativ, weil mit zunehmender Nähe zum Umsetzungszeitpunkt der Strandparkein

(Irene Fröhlich)

schränkungen die Diskussion vor Ort und besonders bei den Vermietern immer heftiger geführt wurde.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Das hat dazu geführt, dass das Potenzial der harten Strandparker verstärkt seine Meinung zu Protokoll gegeben hat. Diese Hardliner werden allerdings mitnichten alle wegbleiben - so die zentrale These der Studie, der so genannten -, auch wenn sie das in der Befragungssituation angekreuzt haben sollten, schon gar nicht in der Vor- und Nachsaison, wo es gar nicht darum geht, mit Kind und Gepäck eine entfernt gelegene Badestelle zu erreichen, sondern um einen angenehmen Aufenthalt und Spaziergänge in schöner Umgebung. Oft sind in dieser Zeit die Strände sowieso nicht beparkbar beziehungsweise nur mit erhöhtem Rostrisiko.

Ein weiteres Argument dafür, dass die Stichprobe nicht als repräsentativ gelten kann, ist die Tatsache, dass Fragebögen nur an den offiziellen Strandabschnitten verteilt worden sind. Die drei inoffiziellen werden verstärkt von Eiderstedtern, aber auch sehr vielen Stammgästen benutzt, die sich auskennen und bewusst auf das Auto am Strand verzichten und die in der Befragung nicht erfasst wurden.

Auch die zweite Annahme der Studie, der so genannten, dass abwandernde Gäste nicht ersetzt werden können, ist zum Beispiel nach den Ereignissen des 11. September, die sehr kurzfristig einen Trend zum Urlaub im eigenen Land nach sich zogen, nur sehr schwer aufrechtzuerhalten.

(Unruhe)

Darüber hinaus ist es kein Zufall, dass überregionale Touristen - -

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Einen kleinen Augenblick bitte! Ich bitte nochmals um etwas mehr Ruhe! Es kann nicht angehen, dass Sie lauter sind als die Rednerin!

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])

Darüber hinaus ist es kein Zufall, dass überregionale Tourismusverbände zunehmend die Anziehungskraft von Nationalparks für Erholungssuchende erkennen und nutzen. In dieser Richtung sollte die

St. Peteraner Politik und Tourismuswirtschaft aktiv werden.

(Beifall des Abgeordneten Friedrich-Carl Wodarz [SPD])

Das könnte zum Beispiel durch überregionale nationalparkfreundliche Bewerbung der Vor- und Nachsaison durch starke Repräsentation der bereits vorhandenen Alternativen zum Strand zu kommen

(Zuruf der Abgeordneten Veronika Kolb [FDP])

und durch Umsetzung ihrer eigenen Ideen, Strandabschnitte thematisch unterschiedlich auszugestalten, um neue Gäste anzulocken.

Im Kompromissvertrag von 1999 zur Strandbeparkung hat sich die Gemeinde zu solchen und ähnlichen Aktivitäten verpflichtet. Diese würden auf jeden Fall mehr bringen als die derzeit geplanten rückwärts gewandten Heimsuchungen des Vertragspartners in Kiel.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Strandbeparkung in St. Peter-Ording kann man eigentlich drei Fakten voranstellen, die für die zukünftige Entscheidung wichtig sind:

Erstens. Das Strandbeparken ist unschädlich. Die heutigen Fahrzeuge lecken nicht so, wie vielleicht noch in den 60er-Jahren, und hinterlassen auch keine Öllachen am Strand. Wäre dies so, müsste man in der Tat eingreifen.

(Beifall bei SSW, FDP und vereinzelt bei der CDU)

Auch das Argument, dass sich der Sand aufgrund des Gewichts der Fahrzeuge verdichtet, zieht nicht so richtig.

(Beifall bei der FDP)

Der Strand unterliegt vor allem im Frühjahr und im Herbst enormen Naturgewalten, die regelmäßig das gesamte Gelände aufwühlen und somit auch die vermeintlichen Verdichtungen des Grundes wieder beseitigen. Das Wichtigste aber ist, dass wir hier von noch nicht einmal 3 % des gesamten Außensandes vor dem westlichen Eiderstedt reden. Mehr als 97 %

(Lars Harms)

bleiben von der Beparkung frei. Auch vor diesem Hintergrund kann man sagen, dass die ökologischen Auswirkungen der Strandbeparkung verschwindend gering sind.

(Beifall bei SSW, CDU und FDP)

Zweitens. Der Tourismus auf Eiderstedt und in den angrenzenden Regionen wird leiden; er wird sogar enorm leiden. St. Peter-Ording ist der Festlandsstrand überhaupt. Wie überall lebt auch der Tourismus in St. Peter-Ording von Familien und Tagesgästen. Diese bleiben weg, wenn sie nicht mit dem Auto an den Strand fahren können.

(Beifall bei FDP und vereinzelt bei der CDU)

Da helfen dann auch keine Naturtourismusprojekte, die man der Gemeinde andient.

(Beifall bei der FDP)

Das eine Marktsegment, nämlich die Familien und Tagesbesucher, bricht weg und das andere Marktsegment, nämlich die Naturtouristen, kann bei weitem die Einbrüche nicht ausgleichen, weil dieses Marktsegment im Entferntesten nicht so groß ist wie das derzeit vorhandene. Sperrt man den Strand, schießt man sich selbst ins Knie.

(Beifall bei SSW, CDU und FDP)

Drittens und auch ganz wichtig: Vertrag ist Vertrag. Die Gemeinde St. Peter-Ording und das Land Schleswig-Holstein haben 1999 einen Vertrag geschlossen, der eine Einschränkung der Strandbeparkung vorsieht, bevor dann irgendwann die Strandbeparkung ganz abgeschafft wird. Dies ist – das darf man nicht vergessen – Teil des Vertrages. Mit Recht pocht der Umweltminister darauf, dass der Vertrag eingehalten wird. Schließlich fordern wir auch immer alle den Vertragsnaturschutz und dann muss man sich auch darauf verlassen können.

(Beifall bei SSW und SPD)

Dass er hier also sehr vorsichtig agiert, ist zu verstehen.