Wie sich aus der Antwort der Landesregierung, aber auch aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auf Bundesebene ergibt, gibt es hier ganz große Probleme. Man weiß gar nicht genau, wie man das machen möchte. In Schleswig-Holstein würde das möglicherweise die Schaffung von 10.000 neuen Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen bedeuten.
Dieser schöne Wunsch der Regierungsmehrheit reicht natürlich nicht. Wie bei allen guten Absichten der Bundesregierung kommt es letztlich darauf an, wie diese Pläne in den Ländern und den Kommunen umgesetzt werden können, und vor allen Dingen, wie sie finanziert werden. Gerade in dieser Hinsicht sind wirklich noch alle Fragen offen, wenn es um die Um
Die Finanzierung soll durch Mittel erfolgen, die in der Arbeitsmarktpolitik eingespart werden. Es wird davon ausgegangen, dass durch das Hartz-Konzept Minderausgaben bei den Kommunen entstehen, die dann passend den Kindern zugute kommen können. Mit anderen Worten: Die Finanzierung der Ganztagsbetreuung ist zurzeit nur eine Luftbuchung. Wir wissen gar nicht, wie weit das Hartz-Konzept diese Einsparungen wirklich erbringt. Natürlich wünschen wir uns dies alles, nämlich dass dieses neue Konzept sehr viele Leute in Arbeit bringt. Aber wissen kann im Moment keiner, wie gut es klappen wird. Es weiß somit auch keiner, ob diese Milliarden für die Betreuung hier wirklich eingespart werden können. Selbst, wenn diese Gelder wirklich übrig bleiben, weiß noch keiner, ob es sich die Kommunen wirklich leisten können, gerade dieses Geld für die Betreuung auszugeben.
Angesichts der drastisch steigenden Ausgaben und der noch dramatischer sinkenden Einnahmen der Kommunen stellt sich nämlich die Frage: Werden die Kommunen diese Gelder, wenn sie denn tatsächlich zur Verfügung stehen, nicht in erster Linie für andere dringende Pflichtaufgaben und anderes verwenden oder für den ebenso wichtigen Schuldenabbau?
Die Betreuung ist ein typisches Beispiel dafür, wie der Bund im Moment den Kommunen dauernd neue Aufgaben und Ausgaben auferlegt, ohne sie finanziell ordentlich auszustatten.
Das haben wir vor kurzem erst bei der Grundsicherung erlebt. Da hat der Bund auch gesagt, dass die Kommunen die Mittel in der Sozialhilfe sparen werden. Mittlerweile zeichnet sich jedoch ab, dass die Ausgaben für die Grundsicherung höher sind als die Einsparungen. Ähnliches haben wir auch schon erlebt, als es um die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ging. So kann der Bund mit den Kommunen nicht umspringen.
Die Bundesregierung bestellt dauernd schöne Sachen aus dem Wunschkatalog und lässt dann den Empfänger bezahlen.
So sehr wir die politische Zielsetzung der Ganztagsbetreuung teilen - auf solche Geschenke, die man sich
(Frauke Tengler [CDU]: Jawohl! - Beifall der Abgeordneten Sylvia Eisenberg [CDU] und Frauke Tengler [CDU])
(Beifall der Abgeordneten Anke Spooren- donk [SSW], Sylvia Eisenberg [CDU] und Frauke Tengler [CDU])
Für andere planen können die nämlich sehr gut. Das kann sogar ich. Die Bundesregierung ist aber noch den Beweis schuldig, dass sie eine tragfähige Finanzierung vorlegen kann, die die katastrophale Finanzlage unserer Gemeinden berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund ist die schöne Antwort zu sehen, die sich in der Vorlage findet, der zufolge die Maßnahmen ohne Änderung der Grundsätze der Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung im geltenden Rechtsrahmen durchgeführt werden. Dies bedeutet: keine Konnexität.
Einen Antrag habe ich nicht gehört. Wird beantragt, im Ausschuss weiter zu beraten? - Der Antrag soll zur abschließenden Beratung in den Bildungsausschuss überwiesen werden. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kubicki.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag wollen wir den SchleswigHolsteinischen Landtag auffordern, ein klares Votum gegen die Ausweitung der Kompetenzen der Bundeswehr auf Polizeiaufgaben im Innern abzugeben.
Gerade in Wahlkampfzeiten, vor der Bundestagswahl und vor den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen, wurde seitens der Union immer wieder eine Diskussion über eine Änderung des Grundgesetzes geführt, um Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr zu erweitern. Bayern hat sogar eine Bundesratsinitiative angekündigt, geschehen ist bisher - zumindest im Bundesrat - Gott sei Dank nichts.
Jedoch können wir erwarten, dass diese Diskussion im Zusammenhang mit der Krise im Irak neu entbrennen wird. Ich möchte an dieser Stelle für die Kollegen meiner Landtagsfraktion und für mich feststellen, dass wir der Position des Bundeskanzlers nicht nur aus politisch-moralischen Gründen, sondern auch aus rechtlichen Gründen viel abgewinnen können. Denn Deutschland ist eine Beteiligung an einem Angriffskrieg von Verfassungs wegen verboten. Wir wollen auch in diesem Punkt unsere Verfassung nicht ändern.
Letztmaliger Anlass für den Vorstoß der Erweiterung der Bundeswehreinsätze im Innern war der Vorfall in Frankfurt, als ein verwirrter Pilot damit drohte, seinen Segelflieger in ein Gebäude stürzen zu lassen. Unser Standpunkt ist, dass sich gerade in diesem Fall die bestehenden Strukturen bewährt haben. Denn bereits nach heutiger Konstellation des Grundgesetzes hat die Bundeswehr als Ultima Ratio die Möglichkeit einzugreifen. Diese Möglichkeit wurde von den Beteiligten, dem hessischen Innenminister Bouffier und Bundesverteidigungsminister Struck, auch in Erwägung gezogen. Gerade im konkreten Fall stellte sich allerdings heraus, dass ein Abschuss völlig außer Betracht kam. Ein Abschuss wäre sogar das Dümmste gewesen, was man hätte tun können. Hätte man die Hochhäuser geräumt und wäre der Pilot mit der entführten Maschine in diese Häuser hineingeflogen, dann hätte er nur sich selbst getötet. Hätte man aber den Motorsegler abgeschossen, so hätte dies einen unübersehbaren Schaden verursacht. Der Abschuss wäre also aus polizeilicher Sicht nicht das geeignete
Mittel gewesen. In einer anderen Situation könnte es einmal das letzte Mittel sein. Das ist aber abstrakt nicht zu beurteilen.
Apropos Beurteilung der Lage: Eine Flugzeugentführung ist grundsätzlich mit einer Geiselnahme zu vergleichen. Dabei handelt es sich um Situationen, in denen der verhandelnde Beamte äußerstem psychologischem Druck ausgesetzt ist. Bei der Polizei und beim Bundesgrenzschutz gibt es Einheiten, die für eine solche Situation speziell ausgebildet sind, im Gegensatz zur Bundeswehr. Dort gibt es eine vergleichbare Ausbildung nicht, weil die Bundeswehr auch völlig andere Aufgaben hat. Wir brauchen und wir wollen aber Profis, wenn es um die Belange der inneren Sicherheit geht.
Nächster Punkt! Der Vorfall in Frankfurt hat gezeigt, dass die Luftwaffe für vergleichbare Einsätze nur mangelhaft ausgerüstet ist. So verloren die Piloten in der Dämmerung ihr potenzielles Ziel aus den Augen. Auf dem Bordradar der Phantom werden sehr langsam fliegende Maschinen gar nicht dargestellt und Nachtsichtbrillen hatten die Piloten nicht. Herr Kapitänleutnant Maurus, ich weiß mich in dieser Frage mit Oberstleutnant Geißler einig.
Was soll man also machen, wenn ein vergleichbarer Krisenfall bis zum Eintritt der Dunkelheit nicht gelöst wurde? Im Zweifel abschießen? - Mit Sicherheit nicht!
Der beste Ansatzpunkt zur Vermeidung von Flugzeugattacken ist im Übrigen nicht der mögliche Abschuss der gekaperten Maschine, sondern - das haben wir bereits mehrfach hier erörtert - die Vermeidung einer Entführung schlechthin. Darauf müssen wir uns konzentrieren, dafür müssen wir die notwendigen Maßnahmen auf den Flughäfen treffen. Da gibt es immer noch Einiges zu tun, übrigens auch, was die Sicherheitsausstattung in den Flugzeugen selbst angeht.
Die Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern birgt noch eine weitere Gefahr, vor der ich ausdrücklich warnen will. Die Bundeswehr könnte zu einer Art Risikoreserve des Bundesgrenzschutzes und der Polizei werden. Mit dieser Reserve im Rücken wäre ein erheblicher Druck auf die Innenminister der Länder für eine umfassende und erstklassige Ausstattung der Landespolizeien genommen. Man könnte dann die Bundeswehr bei nicht ausreichender Kapazität der Polizeikräfte ohne Katastrophenfall immer hilfsweise heranziehen. Das ist
Wir müssen unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie den Katastrophenschutz entsprechend ausstatten. Beispielsweise brauchen wir einen modernen Digitalfunk bei der Polizei, beim Katastrophenschutz und bei der Feuerwehr, und zwar möglichst vor 2010, dem geplanten Jahr der Einführung.
Daran müssen wir arbeiten und sollten bestehende Mängel nicht durch eine Erweiterung der Kompetenzen der Bundeswehr beheben. Das wäre zwar der einfachere, aber nach unserer Ansicht auch der falsche Weg. Wir bitten deshalb um Zustimmung in der Sache.
(Beifall bei FDP und SSW sowie der Abge- ordneten Holger Astrup [SPD] und Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kubicki hat den Vorfall vom 5. Januar 2003 geschildert. Als ein offenbar Verwirrter ein Kleinflugzeug - übrigens mit Motor und nicht nur als Segelflugzeug ausgerüstet - entführt und gedroht hatte, sich damit auf ein Frankfurter Hochhaus zu stürzen, hatten manche Politikerinnen und Politiker zum Anlass genommen, abermals - so etwas gab es schon einmal - eine Zuständigkeit der Bundeswehr im Innern zu fordern. Das würde auch eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich machen.
Unabhängig von Bayern hatte es ja bereits nach den Anschlägen des 11. September 2001 eine entsprechende Initiative der Unionsparteien im Bundesrat gegeben. Diese ist zu Recht gescheitert.