Das Wort für einen Beitrag der CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Werner Kalinka, Restredezeit zwei Minuten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe selten in 30 Minuten so unterschiedliche Begründungen für eine Ablehnung gehört. Die Ministerin sagt, der Bericht des Bundes liegt ja eigentlich vor, es nimmt alles zu viel Zeit in Anspruch, der Aufwand kann nicht geleistet werden. Dort ist gesagt, er sei nicht nötig, die Daten lägen alle vor, und an anderen Stellen wird gesagt, der Gesundheitsbericht der Kommunen ist in Ordnung, beim Land aber nicht. Auf eine Argumentation müssen Sie sich schon verständigen, meine Damen und Herren.
- Wissen Sie, Lautstärke kann keine fehlenden Argumente ersetzen. Das will ich hier einmal ganz deutlich sagen.
Meine Damen und Herren, wir haben beim Thema Arbeitsmarkt selbstverständlich einen Bericht der Regierung auf Antrag von dort bekommen. Ich frage mich: Warum nicht beim Thema Frauen und Gesundheit? Ich kann das nicht verstehen. Ich frage mich, Frau Schümann, warum haben Sie im November vergangenen Jahres und danach nicht gesagt, dies und dies würden wir gern ergänzt haben, würden wir gerne anders haben, würden wir gerne vertieft haben? Ich kann dies nicht verstehen und kann dies nicht nachvollziehen.
es ist eine selbstverständliche Pflicht der Regierung, nicht des Parlamentes, eine Gesundheitsberichterstattung vorzulegen. Es ist nach dem Gesetz eine Pflicht der Regierung, nicht des Parlamentes. Ich möchte
Frau Schümann, Sie haben gesagt, dass wir über dieses Thema eine Anhörung im Sozialausschuss machen werden. Sie bestimmen nicht allein, über welche Themen Anhörungen durchgeführt werden. Ich finde es schon erstaunlich, dass wir dies in einer Parlamentsdebatte so mitgeteilt bekommen. Ich kann nur sagen: Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie die Berichterstattung zum Thema Frau und Gesundheit in diesem Parlament ablehnen.
Wir treten in die Abstimmung ein. Es ist beantragt worden, den Berichtsantrag der Fraktion der CDU mit der entsprechenden Änderung durch den Antragsteller - streiche „28. Tagung“, setze „34. Tagung“ - in den Sozialausschuss zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Für die Ausschussüberweisung haben die Fraktion der CDU, die Fraktion der FDP und die Abgeordneten des SSW gestimmt. Ich darf fragen, wer gegen die Ausschussüberweisung stimmt. - Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Ich weise daraufhin, dass wir uns in der Abstimmung befinden. Wenn Ausschussüberweisung abgelehnt ist, kommt der nächste Schritt: Abstimmung in der Sache.
bericht seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltung? - Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU zum Thema Frauengesundheitsbericht, Drucksache 15/2239, mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Lars Harms vom SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP bei Enthaltung der Abgeordneten Silke Hinrichsen, SSW, abgelehnt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.
Ich weise darauf hin, dass wir jetzt in die Mittagspause eintreten und die Sitzung um 15 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 17 fortsetzen. Ich wünsche allen einen guten Appetit.
Wir wollen unsere Beratungen nach einer hoffentlich schmackhaften Mittagspause fortsetzen. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Gelegenheit nehmen, auf der Tribüne neue Gäste zu begrüßen: Damen und Herren von der Marinewaffenschule Eckernförde, vom Frauengesprächskreis Viöl und vom Kaltenkirchener Ring für Handel, Handwerk und Industrie. Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! Darüber hinaus darf ich in der Loge den Bürgermeister aus Harrislee begrüßen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit diesem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung beantragt. Herr Minister Müller, ich gehe davon aus, dass Sie den Bericht vorliegen haben. Ich freue mich, für die Landesregierung Herrn Umweltminister Müller das Wort zur Berichterstattung zu geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Nein, ich baue hier keine Dosen auf, wir machen das verbal.
Ich nehme den Berichtsantrag gern zum Anlass, Ihnen über die erfolgreiche Einführung des Pflichtpfands in Schleswig-Holstein zu berichten.
Ich höre schon die Freude auf der rechten Seite des Hauses. - Ich möchte Ihnen nicht ersparen, auch zu Ihrer Fortbildung kurz etwas zur Geschichte des Pfands zu sagen. Mit dem Erlass der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungen im Jahre 1991 unter Bundesumweltminister Klaus Töpfer
wurde die erste umfassende Verordnung - genau da höre ich den Applaus - zur Umsetzung der Produktverantwortung im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft in Kraft gesetzt. Anlass hierfür war der damals besonders hohe Anteil der Verpackungsabfälle am Hausmüll.
Schon vor zehn Jahren wurde im Einvernehmen mit der Wirtschaft - all denVerbandsvertretern, die in den letzten Wochen und Monaten geschrien und protestiert haben - eine 72-prozentige Mehrwegquote als Auslöseschwelle für die Pfanderhebungspflicht in der Verpackungsverordnung aufgenommen. Konsens war damals - alle wussten es -: Mehrweg ist ökologisch vorteilhaft und vernünftig und darum sollte der Anteil der Mehrweggetränkeverpackungen stabilisiert werden.
Zunächst stieg 1992 der Anteil auf 73 % an und ab 1994 sank die Mehrwegquote kontinuierlich und unterschritt 1997 - damals unter Frau Merkel - zum ersten Mal die maßgebliche Quote von 72 %.
Diese Unterschreitung der Quote musste nicht nur in einer jährlichen Erhebung, sondern auch in einer so genannten Nacherhebung festgestellt werden. Nachdem dies 1997 und 1998 der Fall war, gab es Nacherhebungen für den Zeitraum Februar 1999 bis 2000 und vom Mai 2000 bis April 2001.
Die Erkenntnisse kennen Sie alle: Der Mehrweganteil ist dramatisch gesunken. Wir haben große Discounter, die ausschließlich auf Dosen gesetzt haben. Das Ganze hat ja nicht nur eine umweltpolitische, sondern auch eine wirtschaftspolitische Bedeutung. Es war der erklärte Willen, kleine Brauereien und kleinere Marktsegmente hier aus dem Markt zu drängen, und die haben sich insbesondere in Bayern kräftig dagegen gewehrt.
Insgesamt fiel der Mehrweganteil von 1997 bis April 2001 von 71 auf 64 %. Dieser dramatische Abfall war insbesondere im Bereich der kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränke zu vermerken. Da ging er innerhalb von 16 Monaten um mehr als zehn Prozentpunkte zurück.
2001 hat die Bundesregierung unter Jürgen Trittin versucht, die Verpackungsverordnung zu novellieren, mit dem Ziel, ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen, also Mehrweggetränkeverpackungen, Getränkekartonverpackungen und Schlauchbeutelverpackungen, vom Pfand auszunehmen und ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen zu bepfanden, also ein schlankeres, einfacheres Pfandsystem einzuführen.