Protocol of the Session on January 22, 2003

Das steht vor dem Hintergrund - das geht auch aus der Großen Anfrage hervor und aus einer Mitteilung des ULD der letzten Wochen -, dass die Kriminalität im Internet offenbar weit geringer ist als bislang angenommen. Eine Studie des Datenschutzzentrums und der TU Dresden aus dem vergangenen Jahr belegt dies. Demnach gab es bei 1,2 Millionen registrierten Internetzugriffen nur 17 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden und auch diese gingen vor allem in die Bereiche Beleidigung und Betrug. Das Internet ist also nicht generell ein kriminalitätsbelasteter Raum, trotz weniger Aufsehen erregender Verdachtsfälle, vor allem auch sehr schlimmer Verdachtsfälle. Der Herr Minister hat das mit dem Themenkomplex Kinderpornografie angesprochen.

Das sollte allerdings auch im EU-Maßstab mehr Beachtung finden, denn auch von dort gibt es Begehrlichkeiten, zum Beispiel die Verbindungsdaten von Internetnutzern längerfristig zu speichern. Damit soll natürlich nichts gegen eine bessere Online-Fahndung

zur Verbrechensbekämpfung gesagt sein, aber, wie schon erwähnt, eine Art, zu welchem Zweck auch immer betriebene, Rasterfahndung, in die alle Internetnutzer einbezogen werden, ist nicht nur vom Aufwand her absurd, sondern wäre tatsächlich auch ein Schritt vom überwachenden Staat hin zum Überwachungsstaat.

Daher ist zu begrüßen, dass das Max-Planck-Institut im Auftrage der Bundesregierung eine rechtsstaatliche Untersuchung zur „Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach den §§ 100 a und b StPO“ - da geht es eben um die Überwachung der Telekommunikation - durchführt. Das tut es allerdings bereits seit 1999, wie in der Großen Anfrage angegeben, und es wäre gut, bald einmal die Ergebnisse betrachten zu können.

Ein ähnlicher Gutachtenauftrag zum Einsatz verdeckter technischer Mittel wurde vom Fachbereich Polizei der Verwaltungsfachhochschule Altenholz - wir sind also wieder beim letzten Tagesordnungspunkt - für Schleswig-Holstein in weit kürzerer Zeit erledigt. Diese Studie belegt - der Herr Minister hat es angeführt -, dass der Einsatz dieser besonderen Mittel der Datenerhebung im polizeilichen Alltag eine viel geringere Bedeutung hat, als manche Debatten manchmal vermuten lassen. Das ist auch gut so. Da sollte sich manche Aufgeregtheit vielleicht legen. Nachzulesen ist das im Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz für 2001.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dritter Punkt: Wir treten für ein praktikables Datenschutzrecht ein, das die individuellen Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wahrt und das die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt. Auch das ist wichtig. Landesdatenschutzgesetz und Informationsfreiheitsgesetz sind in Schleswig-Holstein die Grundlagen für weitere Rechtsvorschriften, die im Bundesvergleich beispielhaft sind.

Viertens. Der Datenschutz wird uns bald wieder beschäftigen. Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz ist dafür ein Stichwort. Es liegt zurzeit zur Beratung im Innen- und Rechtsausschuss. Darüber hinaus sind wir als Parlamentarier auch selbst betroffen. Vielleicht haben es manche von Ihnen schon bemerkt, der Landtag hat ein Datenschutzgremium eingerichtet, das vom Kollegen Geißler sehr engagiert und erfolgreich geleitet wird. Gerade wir als Abgeordnete, denke ich, müssen sorgfältig mit den uns anvertrauten Informationen umgehen und vor allem auch umgehen können, was dann eben auch die Bedingungen unseres Arbeitens in diesem Hause betrifft. Das wird nach dem

(Thomas Rother)

Umbau des Landeshauses hoffentlich etwas einfacher. Die Möglichkeiten zu nicht nachvollziehbarer Telekommunikation, also per PC und Telefon, sind Ihnen ja wahrscheinlich auch schon bekannt gemacht worden.

Fünftens und das ist mein Fazit: Notwendige Beschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind in Schleswig-Holstein auf ein Mindestmaß begrenzt und für die Betroffenen nachvollziehbar ausgestaltet. Das Datenschutzrecht in Schleswig-Holstein ist praktikabel. Die Bürgerinnen und Bürger können sich nicht nur auf den Schutz vor Verbrechen in Schleswig-Holstein verlassen, sie können sich auch auf den Schutz ihrer Privatsphäre verlassen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht, vom Staat in ihrer Privatheit in Ruhe gelassen zu werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Überwachungsstaat ist nicht allein das Charakteristikum eines totalitären Systems. Auch demokratische Staaten sind hierfür leider anfällig. In Island beispielsweise in der Hauptstadt Reykjavik sind über 2.000 Überwachungskameras installiert. Das guckt sich nicht nur die Polizei an, sondern das wird sogar per Fernsehen in die Haushalte übertragen und hat ganz enorme Einschaltquoten. Darüber hinaus wird in Island auch das Genom eines jeden Einwohners erfasst. Zu mehr Recht und Ordnung oder auch einem höheren Gesundheitsniveau hat das nicht geführt. Die Menschen sind halt etwas mehr als Datenkörper, also sollten wir nicht in jedem Fall von unserem nördlichen Nachbarn lernen wollen.

(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich bitte daher um Überweisung der Großen Anfrage an den Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung, wo wir uns sicher noch über viele interessante Details unterhalten werden.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Geißler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke zunächst Ihnen, Herr Innenminister, für den Bericht. Ich danke dem Kollegen Rother für die freundlichen Anmerkungen an meine Adresse und danke ihm auch für seine engagierte Mitarbeit im Datenschutzgremium.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich auf die rechtspolitischen und datenschutzpolitischen Themen im Einzelnen eingehe, die Gegenstand des Berichts sind, erlauben Sie mir einige grundsätzliche Anmerkungen. Ich glaube, dass sich das Landesdatenschutzgesetz, das wir ja im Jahre 2000 einstimmig verabschiedet haben, bewährt hat. Es ist eine Rechtsvorschrift, die nicht nur die europäische Datenschutzrichtlinie umsetzt, sondern die auch dazu beiträgt, in anwenderfreundlicher und praktikabler Weise das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Schleswig-Holstein zu verwirklichen. Auch die Service- und Beratungstätigkeit des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz hat sich mehr als bewährt.

Zwar zeigen die jährlichen Berichte immer wieder Verstöße auf, sie zeigen aber gleichzeitig, dass immer mehr Behörden und auch nicht-öffentliche Stellen sensibel sind bezüglich der Belange des Datenschutzes. Das ist ein Erfolg, auf den wir gemeinsam ein Stückweit stolz sein können. Es hat sich auch bewährt, die Aufsicht über den öffentlichen und den nicht öffentlichen Bereich zusammenzulegen. Das ermöglicht eine effektive Aufgabenerledigung.

Ich teile die Auffassung, dass das Datenschutzaudit ein wirksames Instrument zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit darstellt. Ich bin mit Ihnen zusammen ein Stück weit froh und stolz darüber, dass dem Herrn Landtagspräsidenten erst vor wenigen Tagen die Urkunden des ULD überreicht werden konnten über die Auditierung des über das Parlanet bereitgestellten Informationsangebotes und den sorgsamen Umgang mit Petitionsdaten. Diese Auditierung wurde vorgenommen aufgrund einer Anregung, die wir gemeinsam im Datenschutzgremium des Landtages vorgenommen haben. Wir haben allen Anlass zur Freude, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte, Herr Dr. Bäumler, in einer Presseerklärung dazu erklärt hat, der Landtag habe in Sachen Datenschutz eine Vorbildstellung nicht nur unter den öffentlichen Stellen, sondern auch gegenüber privaten Anbietern. Diese Vorbildstellung wollen wir gerne weiter erfüllen und weiter daran arbeiten.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Antwort der Landesregierung macht deutlich, auch in der Datenschutzpolitik gibt es eine Reihe von Problemen, von denen auch Schleswig-Holstein betroffen ist. Der Bundesgesetzgeber hat sich mit seiner weit verspäteten Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie alles andere als vorbildlich verhalten. Auch das neue Bundesdatenschutzgesetz weist an einigen Stellen Schwächen auf

(Thorsten Geißler)

und ist wenig anwenderfreundlich. Er ergeben sich insbesondere Probleme bei der Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland. Auch in der globalen Informations- und Kommunikationsgesellschaft muss es beim internationalen Datentransfer Standards für Datenschutz und Datensicherheit geben. Dies gilt gerade auch, weil im Interesse einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung die Übermittlung sensibler Daten mittlerweile alltägliche Praxis ist. Unzureichende Datensicherheit, die einen unberechtigten Zugriff auf alle Daten ermöglicht, beeinträchtigt nämlich nicht nur das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern es gefährdet auch die Erfolgsaussichten bei der Bekämpfung dieser Kriminalität.

Die EU-Erweiterung wird ein angemessenes Datenschutzniveau auch in denjenigen Beitrittsländern gewährleisten, die in diesem Bereich bisher noch Defizite aufzuweisen haben. Aber es wird weiterhin Probleme bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Nicht-EU-Länder geben. Hier werden weitere internationale Vereinbarungen erforderlich sein.

Dies gilt gerade auch im Zeitalter globaler terroristischer Bedrohung. Spannungsfelder zwischen einzelnen Grundrechten oder zwischen Grundrechten und einer effektiven polizeilichen Kriminalitätsbekämpfung und die Abwehr terroristischer und anderer Gefahren sind nichts Ungewöhnliches. Die angemessene Antwort eines freiheitlichen und demokratischen Staates ist nicht die Abschaffung oder Aushöhlung von Grundrechten, auch nicht des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, sondern es gilt, im Wege der praktischen Konkordanz Lösungen zu finden, die sowohl einen effektiven Grundrechtschutz als auch eine effektive Kriminalitätsbekämpfung und eine Abwehr terroristischer Gefahren ermöglichen.

In diesem Zusammenhang verweist der Bericht zu Recht darauf, dass unser Gefahrenabwehrrecht eine Reihe verdeckter Datenerhebungsmittel kennt, die sich - hier teile ich Ihre Einschätzung - insgesamt positiv bewährt haben.

Ich habe zu meiner Überraschung auf Seite 29 der Antwort gelesen, dass die Landesregierung zu den besonderen Mitteln der Datenerhebung nach dem Landesverwaltungsgesetz auch den Einsatz verdeckter Ermittler zählt. Herr Minister, ich darf darauf aufmerksam machen, dass unser Landesverwaltungsgesetz verdeckte Ermittler überhaupt nicht vorsieht. Richtig ist, dass meine Fraktion die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung immer gefordert hat. Sollte sich hinter Ihrer Formulierung nun die Ankündigung einer entsprechenden Gesetzesinitiative verbergen,

(Klaus Schlie [CDU]: Würden wir das be- grüßen!)

haben Sie, Herr Minister, die Unterstützung meiner Fraktion und wir können schon bald entsprechend tätig werden.

(Beifall bei der CDU)

Wenn verdeckte Datenerhebungen aufgrund des hohen Personal- und Zeitaufwandes nicht massenhaft durchgeführt werden, so - auch hier teile ich die Einschätzung der Landesregierung - kann damit nicht auf die Entbehrlichkeit dieser Instrumente geschlossen werden. Das ist richtig. Das gilt aber in gleichem Maß für die akustische Wohnraumüberwachung nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. Auch hier gilt, dass die verhältnismäßig geringe Anzahl durchgeführter Maßnahmen nicht die Entbehrlichkeit dieses Instrumentes belegt, sondern vielmehr den verantwortungsvollen Umgang der Behörden mit diesem sensiblen Eingriffsrecht.

Der Bericht des Innenministers über erste Erfahrungen mit der so genannten Rasterfahndung zeigt auch, dass dieses Instrument erforderlich war. Meine Fraktion hatte es lange vorher angemahnt. Das beschlossene Gesetz zeigt, dass effektive Kriminalitätsbekämpfung und effektiver Datenschutz durchaus miteinander zu vereinbaren sind.

Es geht um pragmatische Lösungen. Wir fordern Sie auch im Bereich des Einsatzes von Videotechnik an Kriminalitätsbrennpunkten. Um es klar zu sagen: Niemand will britische Verhältnisse. In London wird beispielsweise ein Passant im Durchschnitt alle fünf Minuten von einer Kamera erfasst. Mithilfe der Vernetzung kann die Polizei Bewegungsbilder auch sich völlig rechtstreu verhaltender Personen anfertigen. Manchmal sieht man Aufzeichnungen auch Tage später auf irgendeinem privaten Fernsehsender.

Aber wenn es die Landesregierung für erforderlich hält, am Flensburger ZOB als einem erkannten Gefahren- beziehungsweise Deliktschwerpunkt eine offene Videoüberwachung durchzuführen, so zeigt dies, dass dieses Instrument im Einzelfall - wohl gemerkt: im Einzelfall - durchaus geeignet sein kann, Prävention zu gewährleisten, aber auch zur Aufklärung begangener Straftaten eingesetzt zu werden.

Ich freue mich, dass die Landesregierung den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 5. Mai 2000, der genau dies aussagt, nunmehr uneingeschränkt unterstützt.

Einige weitere Anmerkungen:

(Thorsten Geißler)

Erstens. Wir haben Vorschläge zur Novellierung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes hier im hohen Hause gemacht. Es wäre gut, wenn wir sie uns gemeinsam noch einmal ansähen. Wir haben einen praktikablen Weg gefunden, der mehr Sicherheit bedeutet, aber gleichzeitig den Belangen des Datenschutzes Rechnung trägt.

Zweitens. Ich möchte klar sagen, dass ich die Aussagen des Ministers zum Einsatz von Biometrie in wesentlichen Teilen teile. Ich bin der Auffassung, dass die Verwendung biometrischer Verfahren eine geeignete Möglichkeit zur Überprüfung der Authentizität von Dokumenten und zur Identitätsfeststellung von Personen darstellt.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Einen Augenblick, Herr Abgeordneter Geißler! - Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit im hohen Haus.

Danke sehr, Herr Präsident. - Es ist aber auch richtig, dass es datenschutzrechtliche Risiken gibt - etwa durch die Manipulation dieser Merkmale oder deren missbräuchliche Verwendung. Es ist sicherzustellen, dass biometrische Merkmale nicht für gänzlich andere Zwecke verwendet werden als die soeben dargestellten. Das wäre verfassungspolitisch und datenschutzpolitisch in hohem Maß bedenklich. Eine Speicherung, die es ermöglichen würde, detaillierte Bewegungsbilder sich völlig rechtstreu verhaltender Bürgerinnen und Bürger zu erstellen, wäre aus meiner Sicht nicht wünschenswert.

Drittens. Die Antwort der Landesregierung geht in einem Abschnitt auch auf das Stichwort „Internet“ ein. Weil dieses Thema erhebliche datenschutzrechtliche Fragen berührt, will ich an dieser Stelle etwas dezidierter darauf eingehen. Das Internet erleichtert nicht nur zahlreiche Arbeitsabläufe, es ermöglicht auch breitesten Bevölkerungsschichten, sich frei und uneingeschränkt und auch grenzüberschreitend über die unterschiedlichsten Probleme zu informieren und sich damit auch die Grundlagen zu verschaffen, an politischen Entscheidungsprozessen partizipieren zu können. Das Internet ist der Alptraum jedes Diktators oder autoritären Staatslenkers.

Aber das Internet wird auch missbraucht von Terroristen, die es nutzen, um ihre Anschläge vorzubereiten, von Rechts- und Linksextremisten, aber auch von Menschen, die beispielsweise mit Kinderpornografie oder anderen Formen sexueller Ausbeutung Handel treiben.

Die Bekämpfung solcher Kriminalitätsphänomene muss gewährleistet werden. Die Strafverfolgungsbehörden müssen in rechtlicher, technischer und personeller Hinsicht in die Lage versetzt werden, ihren Strafverfolgungsauftrag erfüllen zu können. Das geschieht beispielsweise durch die Recherche im Bundeskriminalamt, der anlassunabhängigen Datenkontrolle, der Suche nach strafbaren Inhalten im Internet. Das geschieht auch in einigen Bundesländern. In Schleswig-Holstein könnte diesbezüglich personell mehr geschehen. Hier könnten wir in SchleswigHolstein aktiver sein. Ich sage aber auch eines sehr deutlich: Wir müssen aufpassen. Eine Überwachung unverdächtiger, sich vollkommen rechtstreu verhaltender Bürger muss vermieden werden.

Es ginge ein Stück an Unbefangenheit verloren, wenn auch der rechtstreue Bürger in dem Bewusstsein leben müsste, dass beispielsweise die Internetseiten, die er aufruft, protokolliert werden und dass aus dem Nachvollziehen seines Surfverhaltens Rückschlüsse im Hinblick auf seine politischen Ansichten, seine Konsumgewohnheiten, seinen Gesundheitszustand, sein Intimverhalten und über zahlreiche andere Dinge, die der Privatsphäre zuzuordnen sind, gezogen werden könnten.

Nicht zuletzt deshalb hat sich der Innenausschuss unseres Landtages im Januar 2001 ausdrücklich gegen die Einführung einer entsprechenden Speicherverpflichtung für Internet-Serviceprovider ausgesprochen.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass Gefahren für das Recht auf Anonymität heute in erster Linie von denjenigen ausgehen, die durch das Nutzen vorhandener technischer Möglichkeiten versuchen, gezielt Persönlichkeitsprofile von Internetnutzern anzulegen, um sie für eigene wirtschaftliche Zwecke zu nutzen oder sie anderen zu verkaufen, also nicht unbedingt vom öffentlichen Sektor. Es gibt Schutzmöglichkeiten. Aber vielfach fehlen Informationen. Wir müssen sie der Bevölkerung zur Verfügung stellen. Wir müssen die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Bereich der privaten Wirtschaft sicherstellen.

Im Volkszählungsurteil von 1993 heißt es: Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine

(Thorsten Geißler)