Zweitens. Wer die Sparkassen in Kapitalgesellschaften - beispielsweise in Aktiengesellschaften - umwandeln will, muss zwingende und deutliche Aussagen zum Eigentumsbegriff und insbesondere zum freien Verfügungsrecht über das Eigentum an dem jeweiligen Institut treffen.
Drittens. Die Umwandlung in Kapitalgesellschaften erfordert aber auch eine Neuausrichtung des Unternehmensziels und der Gewinnverwendung. Es ergibt sich also die Frage, inwieweit die Shareholder-ValueStrategien bei den Sparkassen Einzug halten sollen. Solche Veränderungen bergen die Gefahr, dass sie negative Folgen für die Kunden der Sparkassen haben können. Hierzu finden sich bei der CDU und der FDP leider so gut wie keine Aussagen.
Fünftens. Deshalb sagt die SPD-Fraktion, dass sie es für unabdingbar hält, dass Sparkassen auch zukünftig nicht nur den Arbeitnehmern, sondern eben auch den Existenzgründern und vor allem dem Mittelstand als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Angesichts der Geschäftspolitik der Privatbanken sehen wir diese Zielsetzung als unverzichtbar an. Wir werden davon keinen Abstand nehmen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch etwas zur Änderung des Mitbestimmungsgesetzes sagen, weil die entsprechenden Vorschläge einerseits verschiedentlich zu Irritationen geführt haben und sie andererseits hier noch gar nicht angesprochen wurden. Sowohl bei der Landesbank als auch in den anderen aufgeführten Bereichen stehen wir, wie Sie alle wissen, vor umfangreichen strukturellen Veränderungen. Diese Veränderungen haben auch personelle Auswirkungen. Die Umsetzung dieser Strukturanpassungen würde nachhaltig erschwert, wenn parallel hierzu mehrfach Personalrats- beziehungsweise Betriebsratswahlen durchgeführt werden müssten. Wir wollen deshalb in Übereinstimmung mit den jeweiligen Arbeitnehmer- wie den Arbeitgebervertretern die Amtszeit der betroffenen Arbeitnehmervertretungen verlängern, um diese Probleme zu vermeiden. Im Übrigen geschieht dies in Übereinstimung mit einer entsprechenden EURichtlinie.
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Monika Heinold.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Grüne haben unseren Antrag im Innen- und Rechtsausschuss zurückgezogen. Das haben wir deshalb gemacht, weil die Fachberatung gezeigt hat, dass das, was wir wollten, schon jetzt im Sparkassengesetz verankert ist, nämlich dass die Gremien beteiligt werden müssen, wenn es um grundlegende Fragen geht. Im Hauptausschuss wird schon jetzt über Fusionen oder anderes beraten und beschlossen. Insofern hätten wir den Antrag nicht zu stellen brauchen. Manchmal wird man aber in der Beratung der Ausschüsse auch klüger. Deshalb tagen wir ja.
Der Gesetzentwurf, den wir gemeinsam mit der SPD vorlegen, ist eine leicht geänderte Fassung der Vorlage der Regierung. Er setzt die Vereinbarung der Brüsseler Verständigung zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung vom Juli 2001 um. Damit werden die Wettbewerbsbeschwerden bei der EUKommission gegenstandslos. Zugleich wird für die Sparkassen Rechtssicherheit geschaffen.
Damit müssen sich die Sparkassen zukünftig noch mehr als bisher im Wettbewerb mit den anderen Banken behaupten. Entscheidend ist aber, dass unsere wichtigsten Ziele, nämlich die Gemeinwohlorientierung und die Mittelstandsfreundlichkeit, trotz der notwendigen Änderung des Gesetzes erhalten bleiben.
Bankdienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen werden genauso sichergestellt wie das Konto für jedermann. Damit die Sparkassen ihren öffentlichen Auftrag erhalten, wollen wir die öffentlichrechtliche Rechtsform beibehalten. Überführte man sie in das Aktienrecht - Herr Fuß hat schon ein paar Probleme und Konsequenzen benannt -, könnten die Eigentümer neue Ziele definieren und die Belange des Allgemeinwohls infrage stellen.
Deswegen wollen wir in diesem Gesetz keine Privatisierung. Ob wir diese Linie durchhalten, ist auch von der weiteren Entwicklung der Sparkassen und der Banken in Deutschland insgesamt abhängig.
Ein Gewährträger ist kein Eigentümer im privatrechtlichen Sinn. Es ist nicht in unserem Interesse, dass die Sparkassen für die Haushaltskonsolidierung der Kommunen geopfert werden. Das war einmal ein Vorschlag der FDP. Deshalb lehnen wir die vorliegenden Änderungsanträge, die es in der Ausschussberatung zu der Eigentümerfrage gab, ab.
Wir lehnen auch den Vorschlag ab, dem Sparkassenverband eine bestimmte Anzahl von Filialen verbindlich vorzuschreiben. Das ist der Antrag des SSW, der in der Anhörung von den Gewerkschaften - meine ich - eingefordert worden ist.
Im Gegensatz zur Post - damit wird das immer verglichen -, an deren Universaldienstleistungsverordnung diese Forderung angelehnt ist, ist der Sparkassenverband kein Monopolunternehmen, sondern ein Verband aus vielen eigenständigen Unternehmen neben anderen Wettbewerbern in der gleichen Branche. Entscheidungen über sein unternehmerisches Handeln müssen wirtschaftlich begründet und vertreten werden. Wir können die Sparkassen nicht zur Ausgliederung verpflichten, zu denen sie sich nicht selbst entschließen. Denn sofort würde die Frage auftauchen, wer die Defizite trägt.
Die Aufgabe der staatlichen Gewährträgerhaftung und infolge eine andere Behandlung beim Rating stellt die Sparkassen schon jetzt vor große neue Aufgaben. Da können sie weitere Auflagen des Staates nicht verkraften. Wir gehen aber davon aus, dass die Sparkassen wie bisher ein hohes Eigeninteresse haben, flächendeckend vor Ort präsent zu sein. Denn das ist ihr Markenzeichen. Dafür werden sie vor Ort auch in Anspruch genommen. Sie sind kompetente und hilfsbereite Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Auch die Forderung der Gewerkschaften nach einer paritätischen Besetzung der Verwaltungsräte zur Stärkung der Mitbestimmung lehnen wir ab. Ein Urteil aus NRW stuft diese Forderung als rechtlich nicht haltbar ein.
Zum Schluss noch ein Dank an den Sparkassen- und Giroverband. Er hat in der Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses zugesagt, dass er sich auch zu
Damit setzt er ein deutliches Signal, dass er die Gemeinwohlorientierung und die Verantwortung für die Gesellschaft ernst nimmt. Damit unterscheidet er sich deutlich von den Privatbanken, die sich nicht an den Folgen überschuldeter Haushalte beteiligen, obwohl sie federführend mit dazu beitragen, dass Kredite auch dort aufgenommen werden, wo es im Prinzip nicht mehr verantwortbar ist.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Das ist rechtswidrig!)
Den Antrag der FDP haben wir von Anfang an abgelehnt. Ich habe dies schon mehrfach begründet. Deshalb will ich es nicht noch einmal wiederholen.
Wir freuen uns, dass wir diesen Gesetzentwurf heute so beschließen können, sodass die Sparkassen Sicherheit haben, wie sie in den nächsten Jahren agieren können. Dass es weitere Veränderung geben wird, Herr Kubicki, wissen wir alle. Das hat auch Frau Schmitz-Hübsch gesagt. Natürlich werden kleinere Filialen geschlossen werden. Natürlich wird es Fusionen geben. Natürlich müssen wir gucken, wie sich die Sparkassen in dem wachsenden Geldmarkt, bei der Veränderung der Banken bewähren können. Wir müssen sehen, welches die Auswirkungen von Basel II sind. Im Moment halten wir diesen Gesetzentwurf für einen richtigen Schritt und für eine zuverlässige Grundlage für die Sparkassen.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt seiner Sprecherin, Frau Abgeordneter Spoorendonk.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs darauf hingewiesen, dass der SSW den zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung erzielten Kompromiss vom Juli 2001 über die zukünftigen Haftungsgrundlagen der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute bedauert. Denn im Grunde bedeutet er den
Das wurde in der Landtagsdebatte von vielen Seiten bestritten. Wenn wir uns in zehn bis 20 Jahren wieder sprechen, bin ich gespannt, was von diesem typisch deutschen System noch übrig geblieben ist.
Im Grunde läuft die ganze Entwicklung darauf hinaus, dass sowohl die Landesbanken als auch die Sparkassen eines nicht mehr ganz so fernen Tages wie ganz normale Privatbanken agieren werden. Das ist sehr bedauerlich. Denn das ureigene System der deutschen Giro- und Sparkassen, das eben nicht nur auf Gewinn abzielt, sondern auch eine starke regionale Entwicklungskomponente beinhaltet, hat in den vergangenen 50 Jahren maßgeblich zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung gerade auch im ländlichen Raum hier in Schleswig-Holstein beigetragen.
Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dem vereinbarten Kompromiss zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung Rechnung, dem die Länder nicht zuletzt aus Angst vor langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem deutschen Verband der Privatbanken zugestimmt haben. Demzufolge musste die Landesregierung gesetzliche Regelungen vorlegen, um sicherzustellen, dass die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast, die die Landesbank bisher hatte, bis zum 18. Juli 2005 abgeschafft wird. Diesem Teil des Gesetzes kann der SSW ohne Bedenken zustimmen, denn er ist die Voraussetzung dafür, dass die Landesbank nach Juli 2005 weiter wettbewerbsfähig ist.
Eines ist klar: Auch wenn wir gegen diese Entwicklung hin zu einer normalen Privatbank sind, so haben wir selbstverständlich ein Interesse daran, dass die jetzt bald fusionierte Landesbank, deren Eigner zum großen Teil das Land immer noch ist, sich auch in Zukunft am Markt behaupten kann. Das Ziel der Landesregierung, das Beste aus den schwierigen Rahmenbedingungen für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute und für das Land herauszuholen, unterstützt der SSW natürlich.
Die Landesregierung will daher eine Fusion der LB Kiel mit der Hamburgischen Landesbank. In diesem Zusammenhang ist es natürlich vernünftig, die Investitionsbank mit den vielen Landesförderprogrammen aus der Landesbank herauszutrennen und zu einem
Ich hatte bereits bei der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass wir es als problematisch ansehen, wenn der Finanzminister bereits im Haushalt 2002 auf Teufel komm raus einen Verkauf von 5 % der Anteile an der Landesbank mit einplanen wollte. Aus unserer Sicht durfte diese Entscheidung nicht dazu führen, dass das Land seine Position bei einer zukünftigen Fusion schwächt oder sogar durch einen zu frühen Verkauf langfristig höhere Einnahmemöglichkeiten verliert. Von daher begrüßt der SSW, dass der Finanzminister in der jetzigen Situation davon abgesehen hat, den 5prozentigen Anteil zu verkaufen. Das hat zwar unmittelbar negative Folgen für den Haushaltsvollzug 2002 gehabt, ist aber insgesamt dennoch eine vernünftige Entscheidung. Denn wahrscheinlich wird sich der Landesbankanteil zu einem späteren Zeitpunkt mit einer höheren Verkaufssumme als heute verkaufen lassen.
Kommen wir nun zum Teil des Gesetzentwurfes, der die Sparkassen direkt betrifft. Hier kann ich mich nicht des Eindrucks erwehren, dass die beiden großen Parteien des Landtages etwas unklar agieren, zwar zusammen diesmal, aber jeder für sich. Auf der einen Seite versuchen SPD und CDU die Illusion der Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institute mit anderem Auftrag als nur Gewinnerzielung aufrecht zu erhalten, aber auf der anderen Seite lehnen sie Vorschläge, die darauf abzielen, die Sparkassen durch gesetzliche Vorgaben eben an diesen Auftrag zu binden, ab.
Genau darum ging es bei dem Änderungsantrag des SSW. Liebe Kollegin Schmitz-Hübsch, wir wollten zumindest für eine Übergangsphase sichern, dass die flächendeckende Geldversorgung der Bevölkerung und der kleineren und mittleren Unternehmen im ländlichen Raum gesichert bleibt. Unser Änderungsantrag sah vor, dass bis zum 31. Dezember 2007 bei jeweils mindestens 10.000 Einwohnern eine Sparkassenfiliale vorhanden sein sollte und bei Gemeinden bis zu 2.000 Einwohnern zumindest eine stationäre Einrichtung vorgeschrieben sein muss.
Genau wie der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag machen wir uns Sorgen über die zukünftige Geldversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum. Der Kostensenkungszwang und entsprechende Filialschließungen sind leider gerade bei den Geldinstituten enorm. Der SSW vertritt aber die Auffassung, dass die Sparkassen bisher weiter gewisse Rechte und Vorteile von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten genießen und daher auch öffentliche Interessen wahrnehmen sollten. Vorbild dieses Vorschlages war ja -
das ist schon gesagt worden - das damalige Bundespostgesetz, wo man bei der Privatisierung der Post für eine Übergangsphase ähnliche Versorgungsregelungen in Bezug auf die Postlieferung gerade auch im ländlichen Raum festgeschrieben hatte.
Natürlich wissen auch wir, dass die Situation nicht unmittelbar vergleichbar ist, da die Post eine Monopolstellung hatte. Dennoch, auf uns wirkt es ein wenig merkwürdig, dass sich das Land auf der einen Seite finanziell engagiert, um lokale Einkaufsmöglichkeiten im ländlichen Raum zu sichern, und auf der anderen Seite im Sparkassenbereich zusehen will, wie Filialen geschlossen werden. Das hängt eben nicht zusammen.