Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, Anträge sind nicht gestellt worden. Ich schlage vor, dass der Landtag - -
- Es ist beantragt worden, den Bericht „Minderheitenpolitik in der 15. Legislaturperiode 2000 bis 2005 (Minderheitenbericht 2002) “Bericht der Landesregierung, Drucksache 15/2210, an den zuständigen Europaausschuss federführend und an den Bildungsausschuss mitberatend zu überweisen.
Jetzt haben wir einen fraktionsübergreifenden Antrag, Wer dem zustimmen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dies einstimmig vom hohen Haus so beschlossen worden.
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/2295
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Wenn das nicht der Fall ist, dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der SPD hat zunächst der Herr Abgeordnete Rolf Fischer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter dänischer Ratspräsidentschaft wird heute über die Erweiterung der EU entschieden und damit europäische Geschichte gemacht. Wir begrüßen diese Erweiterung - nicht, weil sie ohnehin alternativlos ist, sondern weil sie die Garantie für Europa ist, auch in Zukunft friedlich und frei zu leben.
In den Kopenhagener Beitrittskriterien von 1993 sind die Verwirklichung der Menschenrechte sowie der Schutz und die Achtung der Minderheiten als Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der EU genannt. Ich möchte gern in meinem Beitrag darauf hinweisen, dass dieser Ansatz direkt zur Notwendigkeit eines Verfassungsartikels in der europäischen Verfassung zum Schutz der europäischen Minderheiten führt.
Kopenhagen 1993, das war also ein echter Fortschritt für die Minderheitenpolitik; sie ist erstmals als eigenes Politikfeld auf der europäischen Agenda sichtbar geworden. Lassen Sie mich sagen, die zentrale Botschaft ist, dass damit in Europa kein Platz mehr für kulturelle Kämpfe und gar für ethnische Säuberungen ist. Diese Zeiten müssen vorbei sein.
Es geht bei den Kriterien nicht um eine allgemeine Akzeptanzklausel, sondern es geht um Schutz und Achtung für die Minderheiten; denn Schutz ist eine Bringeschuld des jeweiligen Staates und der EU, also eine aktive Selbstverpflichtung und keine beliebige Absichtserklärung.
Das sind demokratische Kriterien. Meint man sie aber Ernst, dann ist konsequenterweise der Minderheitenartikel in der europäischen Verfassung nicht die konstitutionelle Kür, sondern die demokratische Pflicht.
Es hat sich für uns angeboten, die Formel unserer Landesverfassung vorzuschlagen. Sie entspricht diesen Kriterien in hohem Maße.
Wir wissen, dass auch nach der Erweiterung die Situation der Minderheiten und Volksgruppen in diesen Staaten keineswegs vorbildlich ist. Wir wissen, da ist noch viel zu tun, aber das qualitativ Neue, meine Damen und Herren, ist das: Wir können etwas tun. Minderheitenpolitik ist nun nicht mehr nur ausschließlich eine innerstaatliche Angelegenheit, sondern sie erhält eine innereuropäische Dimension. Politik für und mit nationalen Minderheiten wird endlich zu dem, was sie im Kern immer war und ist, nämlich Maßstab für die Demokratie in Europa.
Das gilt für die neuen Mitglieder, aber ebenso für die jetzigen EU-Länder. Wir dürfen uns da nicht zurücklehnen. Auch wir haben bei diesem Thema noch Nachholbedarf, sowohl was die Standards als auch was die Bewusstseinslage angeht. Deshalb ist die Debatte, die wir heute führen, sehr wichtig. Eineinhalb Stunden über Minderheiten zu reden, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine herausragende „Parlamentarische Stunde“. Dafür danke ich allen.
Wir streben einen eigenen Artikel an. Es ist gut, aber reicht nicht, wenn die Minderheiten im EUJahresbericht 2002 zur Menschenrechtslage ein Kapitel erhalten. Es reicht auch nicht, wenn der Europarat oder das Europäische Parlament unverbindliche Konventionen oder eine Sprachencharta verabschieden. Es ist gut, aber zu wenig, nur die Grundrechtecharta in den Verfassungsvertrag zu übernehmen. Damit sind vielleicht einzelne Personen geschützt, aber nicht die ethnischen Gruppen an sich. Wir müssen den Konflikt zwischen Individualrecht und Gruppenrecht endlich zugunsten der Minderheiten lösen.
Den Kriterien von 1993 folgten die Beitritte, jetzt folgt den Beitritten die Verfassung, vielleicht 2004. Sie ist die Garantie für ein friedliches Europa. Wenn also aus der Wirtschafts- und Währungsunion eine echte Wertegemeinschaft werden soll, dann muss die europäische Verfassung den Schutz und möglichst auch die Förderung der Minderheiten verankern.
(Beifall der Abgeordneten Joachim Behm [FDP], Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
So die Forderung der Minderheiten, so die Forderung internationaler Organisationen wie der FUEV, so auch unsere interfraktionelle Forderung. Mit der heutigen Verabschiedung unseres Antrages schaffen wir eine Mehrheit für die Minderheiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon so viel über Minderheiten gesagt worden. Auch alle Ausführungen im Minderheitenbericht sind Argumente für die Aufnahme des Minderheitenschutzes in die europäische Verfassung.
Eine Gesellschaft ist so gut, wie sie ihre Minderheiten behandelt. Der Umgang mit nationalen Minderheiten ist deshalb eine Messlatte für Freiheit und Demokratie in der Europäischen Union, eine Messlatte, die für die gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder der Europäischen Union anzulegen ist.
Jede 7. Bürgerin, jeder 7. Bürger in Europa gehören einer nationalen oder ethnischen Minderheit an, das sind mehr als 30 Millionen Menschen in der im Jahre 2004 auf 25 Länder erweiterten Europäischen Union.
Schleswig-Holstein - das wurde schon gesagt - ist das einzige Land in der Bundesrepublik, in dessen Grenzen drei nationale Minderheiten leben.
Alle genannten Minderheiten genießen in unserem Land eine hohe Wertschätzung und sie tragen aktiv und selbstbewusst zur kulturellen Vielfalt und Aktivität unseres Landes bei. Deshalb ist es auch richtig und wichtig gewesen, dass der erweiterte Schutz der Minderheiten in Schleswig-Holstein im Jahre 1990 in unsere Landesverfassung aufgenommen wurde. Dies war gewissermaßen einzigartig und beispielhaft für alle anderen Bundesländer und es könnte auch ein Anstoß für die Arbeit des Europäischen Konvents sein.
Viele weitere Darstellungen und Zusammenhänge enthält der neue Minderheitenbericht 2002. Ich möchte - wie es gesagt worden ist - diesen Bericht der Landesregierung ausdrücklich loben, enthält er doch für Interessierte eine Vielzahl von Informationen, Interpretationen und Bewertungen. Er wird der Bedeutung der Minderheitenpolitik in unserem Lande umfassend gerecht, einer Politik, die von der Landesregierung und von allen Fraktionen gemeinsam getragen und umgesetzt wird.
Deutschland und Dänemark gehören zu den reichen Ländern der Welt. Dadurch ist Minderheitenpolitik aus finanzieller Sicht in dieser Region auch nur in
bekanntem Umfang möglich. Wir sind im deutschdänischen Grenzland trotz immer knapper werdender Mittel privilegiert. Weniger Finanzmittel als gewünscht begrenzen zwar die Gestaltungsmöglichkeiten, sie treffen aber nicht das Mark der harmonischen Zusammenarbeit zwischen Minderheit und Mehrheit, weil die Menschen spüren, dass sie zusammengehören.
Da gibt es andere, gravierendere Probleme in anderen Ländern der Europäischen Union und auch der Länder, die demnächst dazugehören werden. Diese zu lösen ist ja auch das Ziel unseres gemeinsamen Antrages zur Aufnahme des Minderheitenschutzes in die europäische Verfassung.
Die Europäische Gemeinschaft macht bereits die Beachtung von Minderheitenrechten zur Voraussetzung für die Aufnahme neuer Staaten in die Gemeinschaft.
Mehr als 50 Minderheiten gibt es in den Ländern der Europäischen Union, die größte Gruppe davon sind die Sinti und Roma mit etwa 12 Millionen Menschen, davon leben etwa 50.000 bis 60.000 in Deutschland und 5.000 in Schleswig-Holstein.
Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten aus dem Jahre 1950, das Rahmenabkommen des Europarates, das 1998 in Kraft trat, die Forderungen der EU zum Schutz der Minderheiten und die Aufnahme des Schutzes der Minderheiten in die europäische Verfassung werden insbesondere in den Ländern Beachtung finden müssen, die sozial und politisch noch nicht so abgesichert sind wie die bisherigen EU-Länder und wo das Zusammenleben mit Minderheiten noch zu Konfliktpotenzial führen kann. Besonders dort, wo Minderheiten zu Mehrheiten wurden, wie zum Beispiel in den drei baltischen Staaten, muss das friedliche Miteinander mit der neuen Minderheit stabil gestaltet werden.
(Beifall des Abgeordneten Rolf Fischer [SPD] Minderheiten haben ein Recht auf Schutz- und För- dermaßnahmen im Bereich der Bildung, der Kultur, des Schulwesens, der Sprache, der Traditionen, der Identität, des gesellschaftlichen Lebens. Bürger von Minderheiten sind gleichgestellte Bürger des Landes, in dem sie wohnen, mit Rechten und Pflichten. Eine umfassende Information der Mehrheitsbevölkerung ist ebenso notwendig, um diese über die Kultur der Minderheiten zu unterrichten und damit ein friedli- ches Miteinander in einer echten Partnerschaft zu erreichen. Minderheitenpolitik darf keine Assimilierungspolitik sein. Assimilierungsdruck will die Identität vernich- ten und schafft deshalb Unterdrückung. Daraus folgt Gewalt gegen die Unterdrücker. Beispiele aus der aktuellen Geschichte gibt es dafür genug. Die eigene Identität und Kultur von Minderheiten müssen bei der Integrationspolitik der Mehrheit ge- schützt und gefördert werden. Minderheiten in den Grenzregionen von Ländern haben die besondere Chance zur gegenseitigen Integration, weil sie es gewohnt sind, in zwei Kulturen zu leben. Nutzen wir alle diese Chancen, auch für unser Land! (Beifall der Abgeordneten Frauke Tengler [CDU] und Rolf Fischer [SPD])
Minderheiten sind keine Bittsteller, sie sind Partner in einer demokratischen Gesellschaft und haben Anspruch auf Repräsentanz. - Ich sehe, die Lampe leuchtet.
Ich möchte Sie alle bitten, unserem Antrag zuzustimmen, und die Landesregierung bitten, sich bei den deutschen Vertretern im Konvent für eine entsprechende Regelung in der zukünftigen europäischen Verfassung einzusetzen.
Ich möchte auf der Tribüne die nächsten Besuchergruppen begrüßen: den türkischen Arbeiterverein Neumünster, den SPD-Ortsverein und die AG „60 plus“ aus Heiligenhafen. - Herzlich willkommen!